Ich habe mich gestern köstlich über eine dpaMeldung amüsiert, die von Ihnen stammen muss, da Sie in ihr zitiert werden. Sie trägt 19:38 Uhr als Uhrzeit und in ihr heißt es: Er könne nicht erkennen, dass SPD und FDP die angestrebte Verringerung der Zahl der Wahlkreise bis 2005 geregelt haben wollen.
Herr Kollege Kayenburg, unser Gesetzentwurf liegt seit geraumer Zeit vor. Es war die Ihrer Fraktion angehörende Vorsitzende Schwalm, die den Innenminister damals mit völlig unsäglichen Nachrechnungszah
Es war ein Teil Ihrer Fraktion, der diese angemessene Zahl verhindern wollte, und nicht die FDP-Fraktion.
Es wurde auch von uns nicht vorgeschlagen, die Beamtenbezüge zu kürzen. Diese Forderung lehnen wir ausdrücklich ab. Wir wollen die Lasten der verfehlten rot-grünen Finanzpolitik nicht den Beschäftigten der Landesverwaltung und ihren Familien aufbürden. Wir sind für eine leistungsbezogene Flexibilisierung der Bezüge und Gehälter des öffentlichen Dienstes. Damit ist die Möglichkeit gegeben, besondere Leistungen mit mehr Geld zu belohnen.
Die dringend notwendige Senkung des Personalkostenanteils der Landesausgaben sollte über eine Verringerung der Aufgaben der Landesverwaltung und damit einhergehend über eine Verkleinerung derselben erfolgen und nicht auf dem Rücken der jetzt aktiv Beschäftigten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten Sie dies ähnlich sehen wie wir, hoffe ich, dass es uns in den weiteren Beratungen gelingt - es gab zwar noch keine gemeinsamen Gesetzentwürfe, aber wir haben schon vieles gemeinsam auch mit der CDU und den Grünen auf den Weg gebracht -, im Dezember gemeinsam eine Diätenerhöhung zu verabschieden, die angemessen ist, die uns ein gerades Kreuz ermöglicht und die es uns auch erlaubt, mit der Öffentlichkeit darüber in eine entsprechende Kommunikation zu treten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Grundgesetz legt fest, dass Abgeordnete selbst über die Höhe ihrer Einkünfte entscheiden müssen. Wir können diese Aufgabe nicht delegieren. Wir können auch nicht festlegen, dass beispielsweise eine Erhöhung analog Tarifsteigerungen jährlich automatisch umgesetzt wird, sondern wir müssen jährlich im Parlament selbst und neu darüber entscheiden.
Gerade deshalb ist es so wichtig, dass sich das Parlament auf eine transparente, jährlich gleich bleibende Bezugsgröße bei der Erhöhung der Diäten verstän
digt. Wir schlagen als Bezugsgröße die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst vor. Auch Landtagspräsident Arens hat eine Kopplung der Diäten an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst in seinem Interview mit den „Lübecker Nachrichten“ als richtig bezeichnet. Durch eine derartige Absprache würde auch die jährliche Entscheidung über die Erhöhung der Diäten ihre Brisanz, ihren Neuigkeitswert und ihr Überraschungspotenzial verlieren.
Wenn wir uns dann auch noch an das Abgeordnetengesetz halten und schon im Mai vom Präsidenten einen Bericht bekommen - so steht es im Gesetz - und mit Wirkung vom 1. Juli entscheiden - auch das steht im Abgeordnetengesetz -,
so haben wir eine zeitlich andere Nähe zu den Tarifsteigerungen des laufenden Jahres und kommen nicht wie dieses Jahr in die Situation, dass angedachte Nullrunden des nächsten Jahres mit unserer diesjährigen Tarifsteigerung, die wir nur nachholen, verquickt werden.
Außerdem müssen wir die Höhe der Diäten, vor allem der Grunddiäten, immer wieder transparent machen. Bei vielen Menschen im Lande gibt es eine falsche Vorstellung darüber, was die schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten verdienen. Meine Erfahrung ist, dass, wenn ich die Höhe der Grunddiäten mit den Bürgern und Bürgerinnen diskutiere, das Bild der „vergoldeten Abgeordneten“ schnell beiseite gelegt wird. Wenn dann noch darüber diskutiert wird, wie hoch der Zeitaufwand von Abgeordneten ist, auch und gerade an Wochenenden und Abenden, haben anschließend diejenigen, mit denen ich diskutiere, meist ein realistisches Bild von unserer Arbeit und ein realistisches Bild davon, dass die Grunddiät in keinem Fall zu hoch ist.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, aber auch unsere grüne Vorstellung von unabhängigen Abgeordneten macht es notwendig, dass wir das Schleswig-Holsteinische Abgeordnetengesetz grundsätzlich reformieren. Höhe und Zulage der Diäten müssen neu geordnet werden. Dazu hat die Diätenkommission aus unserer Sicht im letzten Jahr eine sehr gute Grundlage erarbeitet. Es waren nicht wir, die das in dieser Form nicht wollten, sondern es waren andere Fraktionen, Herr Kubicki, die das vorgelegte Paket der Kommis
Der Vorschlag der Kommission, die Diäten an das Einkommen einer Berufsgruppe zu koppeln, beispielsweise an die der Richter und Richterinnen, der Vorschlag, die Zulagen zu streichen, aber auch der Vorschlag, die Altersversorgung zukünftig sozusagen in die Eigenverantwortung der Abgeordneten zu legen, das war das, was wir begrüßt haben und auch gern mit beschlossen hätten.
Unser Ziel ist es, dass wir im nächsten Jahr erstens eine Diätenreform verabschieden und zweitens die überfällige Wahlkreisreform mit beschließen. Eine Begrenzung des Landtages auf 75 Abgeordnete wäre ein deutliches Signal der Selbstbeschränkung.
Aus Sicht meiner Fraktion ist dies auch in der Sache sinnvoll. Das Defizit bei der Arbeitsbewältigung der Abgeordneten ist aus Sicht meiner Fraktion nicht an die Zahl 75 oder mehr Abgeordnete geknüpft, sondern es liegt aus unserer Sicht vor allem daran, dass unsere Wahlkreismitarbeiter und -mitarbeiterinnen erstens zu wenig Stunden und zweitens ein zu schlechtes Gehalt haben. Ich wäre froh, wenn wir das miteinander diskutieren würden.
Ich erwarte vom Ältestenrat, dass er uns zukünftig einen abgestimmten und möglichst konsensualen Vorschlag macht, welcher angemessen ist und welcher einer öffentlichen Debatte standhält.
Für die diesjährige Erhöhung der Diäten hat die grüne Fraktion einen konkreten Vorschlag gemacht: Erhöhung der Grunddiät um 2,2 % - das entspricht der Tarifsteigerung 2002 im öffentlichen Dienst -,
kein Nachholen der Nullrunde 2002, keine Erhöhung der Zulagen, Steigerung der Gehälter der Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der gleichen prozentualen Höhe, wie wir es für die Abgeordneten beschließen, und nicht mit der Diskrepanz, wie ursprünglich vorgesehen. Außerdem setzen wir darauf, dass wir im nächsten Jahr zeitgleich mit einer Diäten
Wir lehnen den Vorschlag von SPD und FDP ab. Wir wollen keine Erhöhung der Zulagen. Wir sind auch nicht dafür, dass wir in der Summe, wenn auch erst zum Sommer 2003, auf eine Erhöhung von dann 5,7 % kommen.
Deshalb lehnen wir auch den Vorschlag der CDU ab, der im Prinzip auf das Gleiche hinausläuft. Ich sehe nicht, Herr Kayenburg, dass Ihr Vorschlag Einigungsdruck erzeugt, im Gegenteil. Denn wir haben dann entweder eine Erhöhung durch eine neue Struktur oder aber wir haben die 5,7 %-Steigerung. Das ist kein Druck.
Ein Letztes. Herr Kubicki, bei einer Diskussion um ein vorgeschlagenes Plus von 5,7% davon zu sprechen, dass diejenigen, die das nicht wollen, hasenfüßig seien, lässt die Bodenhaftung zur Realität von einem Großteil der Bevölkerung vermissen.
Als wir vor der Sommerpause die Empfehlung der unabhängigen Diätenkommission debattierten, lautete die Schlussfolgerung des SSW: Wir wollen eine echte Diätenreform. Diese lässt sich nicht übers Knie brechen. Wir wollen eine zukunftweisende Reform aus einem Guss, die mit der neuen Legislaturperiode 2005 in Kraft treten soll. Das heißt im Umkehrschluss: Der Landtagspräsident muss bis zur Verabschiedung dieses Reformpakets in gewohnter Weise seinen jährlichen Bericht über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung vortragen. Dazu ist er nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet. Unser Präsident
Da wir in den letzten Jahren keine Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung bekommen haben, hat der Präsident jetzt eine Erhöhung um 5,7 % angeregt. Dabei wird die allgemeine Entwicklung in unserer Gesellschaft berücksichtigt. Dieser Vorschlag ist also objektiv angemessen.