Kollege Hay gesagt hat, dass das Verfahren auf einem ganz normalen demokratischen Weg laufen wird und dass zum Beispiel das Gesamtpaket, was wir immer gefordert haben und die Diätenkommission vorgeschlagen hat, zur nächsten Legislaturperiode in Kraft treten wird.
Lassen Sie mich nun, wenn ich darum bitten darf, Folgendes sagen. Die Kritik, zu der wir auch weiterhin stehen, hat nichts damit zu tun, dass wir Inhalte der Arbeitsgruppe „Diäten“ für richtig finden und sie auch weiter vertreten. Den ersten Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Höhe des Gehaltes. Wir haben in der Gruppe immer klargemacht, dass es in diesem Zusammenhang bei den Grünen überhaupt kein Wackeln gibt. Ich war in der Vergangenheit in meiner Partei und Fraktion immer ein Vertreter gewesen, der die Debatte nicht abkann, dass Abgeordnete immer noch ihr Geld mitbringen müssen, um hier tätig zu sein. Das ist unsozial, weil es bestimmte Bevölkerungsgruppen von dieser Tätigkeit ausschließt. Es ist ungerecht, weil es eine vernünftige Entlohnung unserer Tätigkeiten in der Öffentlichkeit herabsetzt. Hierzu haben wir gar keinen Grund. Wir sollten selbstbewusst dazu stehen, dass wir eine vernünftige und gute Arbeit machen, die auch vernünftig entlohnt werden soll. Deshalb habe ich mit der Eingruppierung überhaupt keine Schwierigkeiten. Wir haben in der Öffentlichkeit nie vertreten, dass an dieser Stelle von den Grünen irgendeine populistische Gefahr ausgeht.
Das Zweite ist die Frage der Funktionszulagen. Auch an dieser Stelle finde ich, muss man sehr ernsthaft prüfen, was vom Parlament und was von den Fraktionen zu bezahlen ist. Wer sich einmal in den Parlamenten dieser Republik ein bisschen kundig gemacht hat, weiß, dass es dort sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Wer sich die verschiedenen Gutachten der Diätenkommissionen, die es in den Landtagen gibt, und die Verfassungsgerichtsurteile ansieht, der erkennt, dass es dort einen Interpretationsspielraum gibt. Es gibt aber auch Gutachter, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen, insbesondere was die Einordnung der Parlamentarischen Geschäftsführer angeht, und zwar begründet mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Ich persönlich bin der Meinung, dass das Recht des Landes als Verfassungsgeber ein sehr hohes Recht ist, das in Teilen über dem Eingriffsrecht des Bundes an dieser Stelle liegt. Deshalb haben wir an dieser Stelle sehr viele Selbstbestimmungsmöglich
keiten. Ich argumentiere aber politisch immer in die Richtung, dass die Parlamentsfunktionen, also der Parlamentspräsident und die Vizepräsidenten, vom „Parlament“ - alles wird aus Steuergeldern gezahlt zu bezahlen sind. Deshalb bin ich dafür, dass alles andere aus den Fraktionshaushalten bezahlt wird, weil das die Selbstorganisation der Fraktionen betrifft.
- Seien Sie doch einmal ruhig. - Ich gestehe Ihnen aber gern zu, dass das Verfassungsgerichtsurteil die Fraktionsvorsitzenden einbezieht und dass es auf einer rechtlichen Grundlage überhaupt kein Problem ist, die Fraktionsvorsitzenden mit dem Landtagspräsidenten gleichzustellen und sie gleichzubezahlen.
Herr Maurus, ich bin mit Ihnen völlig einer Meinung darin, dass es unter dem Gesichtspunkt der Transparenz vernünftig ist, das so zu regeln, wie die Kommission und die Arbeitsgruppe es vorgeschlagen haben.
Nur glaube ich, dass wir Schwierigkeiten bekommen, wenn das Bundesverfassungsgerichtsurteil in jedem Bundesland anders interpretiert wird. Das ist das Problem, das ich habe, und deshalb bin ich sehr dafür, dass wir in solchen Fragen bundeseinheitliche Regelungen bekommen.
Nun zur Frage der Transparenz und der Pauschalen. Auch da kann ich - das habe ich in der Kommission deutlich gemacht -, gerade was die Fragen der Steuergerechtigkeit, der Steuerfreiheit und des Abgeordneten als Steuerbürgers angeht, dem Kollegen Hay folgen. Ich habe das auch so gesagt und Holger Astrup weiß das auch. Ich habe genau die gleichen Bedenken, was die Freiheit des Abgeordnetenmandats angeht und deshalb sage ich an dieser Stelle, übrigens auch unter Transparenzgesichtspunkten, dass ich dieses Verfahren mit den Pauschalen für vernünftiger halte, also nicht mit Abgeordneten, die zum Teil noch Nebentätigkeiten ausüben, die noch andere Einkünfte haben und das mit den Absetzungsmöglichkeiten in ihr Steuersäckel hineinschmeißen können. Unter Gesichtspunkten der Transparenz und der Gerechtigkeit ist deshalb für
Eine andere Position habe ich, was die Frage der Fahrtkostenpauschalen angeht. Ich finde, es ist den Abgeordneten durchaus zuzumuten, ihre Aufwendungen wie andere in der Wirtschaft auch spitz abzurechnen.
Das können wir doch machen. Die Pauschalierung ist ein einfacheres Verfahren, die spitze Abrechnung ist ein transparenteres Verfahren, das im Wirtschaftsbereich durchaus üblich ist. Aber das alles sind Fragen, die technisch sind und für mich nicht so hoch hängen.
Zu etwas, was für mich wichtig ist, möchte ich gern noch ein paar Sätze sagen. Wichtig ist für mich unsere Identität als Vollzeitparlamentarier. Das haben wir in den Entwurf hineingeschrieben. Das war für mich ein ganz wichtiger Fortschritt. Da hängt für mich aber noch etwas dran: Wenn wir jetzt hingehen und mit Recht sagen, wir wollen nicht mehr, dass Abgeordnete bis zu 40 % Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst machen können, dann müssen wir aus meiner Sicht auch den Mut und die Konsequenz haben, zu sagen, dann darf man als Abgeordneter auch nicht mehr im Nebenberuf Ministerpräsident oder Minister sein. Die Frage der Trennung von Amt und Mandat gehört für mich also konsequenterweise und ehrlicherweise dazu, auch wenn der Argumentationshintergrund ein anderer ist.
Das Letzte dazu: Ich glaube, wenn wir diese Debatte, die jetzt auf den Landtag und seine Ausschüsse und die Arbeitsgruppen zukommt, ehrlich und offen führen,
haben wir durchaus eine Chance, Vertrauen zurückzugewinnen. Wenn wir dieses Vertrauen zurückgewinnen wollen, müssen wir aber berechtigte Kritik aus der Öffentlichkeit aufnehmen. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass für uns dazu auch die Verkleinerung des Landtages gehört. Das gehört in dieses Debatte hinein, weil es für die Öffentlichkeit mit einer Kostendebatte verbunden ist und auch mit der Frage, wie Abgeordnete ihre Arbeit hier organisieren. Es geht darum, ob sie bereit sind, die Verfassung ernst zu nehmen und die Verfassung durch eine Umsetzung in
Es geht also darum, Vertrauen in der Öffentlichkeit zurückzugewinnen und deshalb gibt es für uns einen Dreiklang. Es geht um eine vernünftige Abgeordnetenentschädigung, zu der auch eine Rentenversicherung gehört, die auf Bundesebene abgesichert werden muss. Auch da haben wir nie einen Dissens zu dem gehabt, was der Abgeordnete Hay hier gesagt hat. Wir wollen aber, dass das feststeht, bevor die Diätenregelung in Kraft tritt, bevor hier über die Höhe der Diäten entschieden wird, weil natürlich die Frage der Altersversorgung direkt in die Höhe der Diäten hineinspielt und da soll man nicht hinterher Sonderentscheidungen treffen, sondern muss das zu einem Paket zusammenbinden.
Dazu gehört auch die Frage der Verkleinerung dieses Landtages. Auch das gehört zum Kostenbewusstsein der Öffentlichkeit mit dazu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eigentlich jährliche Diskussion über eine Erhöhung der Diäten lässt in der Öffentlichkeit allzu leicht den Eindruck entstehen, hier hätte sich eine Art Selbstbedienungsmentalität entwickelt. Dabei erfüllen wir doch regelmäßig einen gesetzlichen Auftrag, der zudem durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt ist. Aber alle Parlamente in dieser Republik erleben immer wieder dasselbe Phänomen: Es scheint eine gewisse Scheu vor einer offenen und öffentlichen Diskussion über eine angemessene Erhöhung der Entschädigung der Abgeordneten zu geben, einerseits weil die Festsetzung der Diäten regelmäßig von kritischen Betrachtungen vor allem durch die Presse begleitet wird und andererseits weil wir alle daraus natürlich keine politischen Erfolge schöpfen können.
Dennoch ist es nach meiner Auffassung klug und zwingend notwendig, dass wir diese Diskussion öffentlich und vor allem auch transparent führen. Damit können wir dem Risiko vorbeugen, dass wir von interessierter Seite, zum Beispiel vom Steuerzahlerbund, durch Fehlinterpretationen in der Öffentlichkeit in ein schlechtes Licht gerückt werden, was unserem verantwortlichen Umgang mit diesen Themen nicht gerecht wird.
Mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes beginnen wir ein ganz normales parlamentarisches Verfahren. Ich weiß gar nicht, Herr Steenblock, wie Sie dazu kommen, zu sagen, hier solle etwas durchgepeitscht werden.
Wir jedenfalls werden uns bei unseren Grundüberlegungen sowohl von den Aussagen des höchsten deutschen Gerichts wie von den Ergebnissen der Diätenkommission leiten lassen. Der Aufgabe, über unser Einkommen selbst zu entscheiden, können wir uns nicht entziehen, und zwar auch dann nicht, wenn wir eine Anlehnung der Vergütung zum Beispiel an die Richterbesoldung suchen.
Zu den grundsätzlichen Erwägungen will ich auf die Presse verweisen, möchte aber noch erwähnen, dass das Mandat nach überwiegender Auffassung als politischer Hauptberuf ausgeübt wird. Vor diesem Hintergrund fordert das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat, aber auch der Grundsatz der repräsentativen Demokratie, dass wir dieses Amt finanziell so ausgestalten, dass sich auch Angehörige von Berufsgruppen mit höherem Einkommen nicht von vornherein wegen zu befürchtender Einkommens- oder Vermögenseinbußen an der Bewerbung um ein solches Amt und an dessen Ausübung gehindert sehen.
Die Entschädigung der Abgeordneten muss nach den Vorgaben der Verfassung daher so gestaltet sein, dass es sich jeder im wahrsten Sinne des Wortes leisten kann, ein Mandat wahrzunehmen.
Unser Ziel muss es sein, Mitglieder aus allen Berufsgruppen zu gewinnen, die mit dem politischen Amt eines Landtagsabgeordneten die politischen Rahmenund auch Lebensbedingungen in unserem Land mitgestalten wollen. Wir brauchen ein Parlament mit guten, ja exzellenten Köpfen und die bekommen wir nur, wenn wir das Amt - mit Einkommensmöglichkeiten, die denen bei der öffentlichen Hand und in der freien Wirtschaft vergleichbar sind - materiell angemessen ausstatten.
Liebe Freunde, seit dem Zeitpunkt, zu dem die Thüringer Diätenregelung, die der unseren entspricht, vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt worden ist,
haben wir uns mit Grundsatzdiskussionen über materielle und strukturelle Veränderungen der Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein sehr zurückgehalten, obwohl solche Veränderungen verfassungsmäßig eigentlich erforderlich gewesen wären. Wegen des schwebenden Gerichtsverfahrens haben wir lediglich geringfügige Anpassungen vorgenommen. Wenn Sie sich einmal die Skala der absoluten Höhe im Vergleich zu den anderen Parlamenten ansehen, so liegt Schleswig-Holstein weiß Gott nicht an der Spitze. Allerdings ist jetzt, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000, die Voraussetzung, für uns aber auch die Verpflichtung gegeben, tätig zu werden, und deswegen ist ja auch die Diätenkommission einberufen worden.
Natürlich steht es jedermann frei, über das Ergebnis zu diskutieren. Ich will allerdings nicht verschweigen, dass mir die öffentliche Diskussion in den letzten Wochen zu emotional und zu unsachlich war.