Dann nehme ich das auf, was Sie gesagt haben: Wenn wir diese Mitteilungspflicht hätten, hätten wir in Schleswig-Holstein nicht rund 30.000 Steuerfahndungsfälle nach Bankdurchsuchungen gehabt. Dann hätten die mitteilen müssen.
(Günter Neugebauer [SPD]: So ist es! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wer hat denn die Aufsicht bei Banken und Sparkassen?)
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Jetzt diskutieren wir über Ihre Verantwortung bei den Landes- banken! Darüber diskutieren wir öffentlich!)
Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, hinsichtlich der Umsatzsteuerkriminalität aktiv zu werden. Dazu liegt im Finanzausschuss am 22. ein Bericht vor. Hier sind Maßnahmen im Rahmen des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes vorgesehen.
Ich denke, wenn ein Rechnungshof feststellt, dass fast 20 Milliarden DM an Umsatzsteuern hinterzogen werden, dann besteht Handlungsbedarf.
Man muss Vollzugsdefizite abbauen, aber man muss auch überlegen, ob gesetzgeberisch bestimmte Geschäfte, Karussellgeschäfte, eingeschränkt werden.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Punkten ist es eigentlich auch ganz natürlich, dass der § 30 a auf die politische Agenda kommt.
Ich wundere mich manchmal, wieso einige Leute, was § 30 a betrifft, das christliche Abendland zusammenbrechen sehen. Richtig ist - das ist eindeutig -: Die Steuerverwaltung hat die Möglichkeit, beim Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung auf die Bankunterlagen zurückzugreifen. Sie handhabt das verantwortbar und sie wird es auch verantwortbar handhaben, wenn es § 30 a nicht mehr gibt.
Ich frage mich: Ist dies - auch im Konzert der europäischen Diskussion - wirklich das adäquate Mittel? Warum haben Industriestaaten wie die USA, Dänemark und Kanada solche Vorschriften überhaupt nicht? Weil es dort die obligatorische Kontrollmitteilung gibt.
- Herr Kubicki, ich habe gerade mit Herrn Solms eine lange Diskussion darüber geführt, was hinsichtlich der Kapitalbesteuerung der adäquate Weg ist. Hierbei gilt es, nicht nur eine Lösung auf Bundesebene, sondern eine europaweite Lösung zu finden. Denn Sie haben natürlich mit dem, was Sie über die Schweiz sagen, Recht. Bei der Kapitalbesteuerung jedenfalls ist das Instrument der Quellensteuer europaweit gescheitert. Das muss man sehen.
Und Europa macht sich auf den Weg, nach einer Übergangsfrist eben die Kontrollmitteilungen, wie sie in anderen Ländern üblich sind, einzuführen. Das wird noch ein schwieriger Weg und wenn das Einstimmigkeitsprinzip herrscht, bin ich auch skeptisch und frage mich, wann zum Beispiel Luxemburg sein Veto aufgeben wird.
Wenn hier allerdings das Verfassungsgericht in verschiedenen Punkten zitiert worden ist, so ist dies richtig. Ich möchte noch einmal aus dem Urteil zur Zinsbesteuerung vom 27. Juni 1991 zitieren: Diese vom Bankerlass veranlassten Beschränkungen der Steuerermittlungen seien nicht etwa verfassungsrechtlich geboten. Der Gleichheitssatz verlange für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz
rechtlich und tatsächlich gleich belastet würden. Der Gesetzgeber müsse die Steuerehrlichkeit deshalb durch hinreichende, die steuerliche Belastbarkeit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen. In diesem Zusammenhang, denke ich, ist auch die Diskussion um den § 30 a legal.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.
(Martin Kayenburg [CDU]: Dann müssen wir uns wenigstens im Ausschuss nicht mehr mit diesem Unsinn beschäftigen!)
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist in Ihrem Sinne, wenn wir auf die Mittagspause verzichten und die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache direkt anschließen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz - (Kostenträger-Infektionsschutzgesetz - KTrIfSG)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm.
Frau Präsidentin, der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in sechs Sitzungen beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Vorlage anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Sie ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW bei Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm das Wort.