Wir sollten uns gut überlegen, was wir in dieser Situation beschließen. Wir sollten jetzt mit kühlem Kopf und nicht mit heißem Herzen das beschließen, was erforderlich ist.
Schon heute gibt es für staatliche Behörden natürlich Möglichkeiten, bei einem Verdacht einzuschreiten. Auch die Banken sind unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie einen Verdacht hegen, verpflichtet, diese Erkenntnisse den Fahndungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Es gibt Vollzugsdefizite, weil die Steuerbehörden und auch die Staatsanwaltschaften nicht entsprechend ausgestattet sind. Aber die muss man anders beseitigen, als Sie das hier tun wollen.
Ich ermahne Sie alle sehr herzlich und fordere Sie auf: Lassen Sie uns jetzt nicht alles mit der Begründung „11. September“ über Bord werfen, was über viele Jahre hinweg im Sinne einer Sicherung von Freiheitsrechten und gleichzeitig einer effektiven Strafverfolgung mühsam erdacht worden ist. Lassen Sie uns nicht alle Maßstäbe verlieren, die wir mühsam errichtet haben, um den Grundrechtsschutz der Bürger zu gewährleisten und gleichzeitig Strafverfolgung zu effektiveren.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mittelprächtig erschüttert, dass die grüne Partei in der rechtsstaatlichen Offensive Begründungselemente
heranzieht, die man in jedem anderen Bereich auch verwenden kann. Ich nehme an, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass, was Raster- und Schleierfahndung angeht, meine persönliche Position nicht Ihrer Belehrung bedarf und deshalb auch in diesem Fall nicht Ihrer Belehrung bedarf.
weil sie nur diejenigen schützt, die Verbrechen begehen wollen; denn die Unschuldigen müssen nicht befürchten, dass man bei ihnen reinmarschiert. Wir können das Brief- und Postgeheimnis aufheben, weil die Unschuldigen - - Das ist die Argumentationskette von der anderen Seite, die uns immer wieder dazu zwingt, bestehende Rechtsschranken immer weiter abzubauen.
Damit wir uns nicht verheben und weil die Attitüde, das Bankgeheimnis schütze Steuerhinterzieher, so etwas von unglaublich ist, sollten wir uns vielleicht doch einmal dem Gesetzestext zuwenden, den ihr streichen wollt.
Da lernen wir Folgendes. Unabhängig von dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden - auch das hat bestimmt einen Wert - steht in Absatz 2 von § 30 a:
„Die Finanzbehörden dürfen von den Kreditinstituten zum Zwecke der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten bestimmter Art und bestimmter Höhe nicht verlangen.“
Wenn wir das streichen, haben wir die kontonale Rasterfahndung oder Schleierfahndung. Nichts anderes!
In jedem konkreten Einzelfall des Besteuerungsverfahrens - deine Konten, mein Besteuerungsverfahren kann mein Finanzamt von der Bank, bei der ich bin, jede Auskunft und jede Unterlage verlangen und sie muss auch ausgehändigt werden. Die Bank kann sich nicht darauf berufen, dass es § 30 a Abgabenordnung gibt.
Sie kann die Vorlage von Urkunden - das heißt, der Kontoauszüge - verlangen. Man braucht nicht einmal einen konkreten Verdacht.
Frau Kollegin Heinold, wenn wir einen konkreten Verdacht der Steuerhinterziehung haben, geht überhaupt nichts mehr. Dann marschiert die Staatsmacht, die Steuerfahndung - jedenfalls will ich hoffen, dass das auch in Schleswig-Holstein so ist - völlig bedenkenlos ein und kassiert alle Unterlagen, um die Strafverfolgung zu ermöglichen.
In allem Ernst, glaubt denn tatsächlich jemand, dass die Streichung von § 30 a, wenn wir von diesen Riesenbeträgen der Steuerhinterziehung reden, auf die Banken in der Schweiz oder in Lichtenstein oder in Luxemburg oder in Großbritannien oder auf den Cayman Islands irgendeinen Ausfluss hat? Glaubt jemand, dass die Zinserträge, die dort erwirtschaftet werden, anschließend bei uns in einer Steuererklärung aufgeführt werden? Glaubt jemand, das die Steuerbehörden auf den Cayman Islands eine Kontrollmitteilung an die bundesdeutschen Finanzämter schicken? Das ist doch gaga, diese Argumentation: Weil flächendeckend Steuern hinterzogen werden, müssen wir § 30 a abschaffen, weil wir sonst die entsprechenden Mitteilung und Erkenntnisse darüber nicht bekommen.
Noch einmal: Statten wir die Finanzbehörden besser aus! Sie leiden unter der Gesetzgebung, unter der Vielschichtigkeit der Gesetzgebung, die sie mittlerweile gar nicht mehr beherrschen, unter Personalmangel. Dann hätten wir das Problem nicht. Tun wir nicht immer so, als müssten wir ständig neue Regelungen schaffen, die im Ergebnis schlimmer sind als das, was man mit gut gemeinten Argumenten, aber auf falscher tatsächlicher Grundlage zu erreichen versucht. Wir sind dagegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst freue ich mich außerordentlich, dass an einem Freitagmittag ein steuerpolitisches Thema die hohe Aufmerksamkeit und großer Präsenz hier im Hause führt. Das führt vielleicht dazu, dass das ein guter Einstieg in die Diskussion ist, die wir am 22. im Finanzausschuss zur personellen Lage der Finanzverwaltung haben werden.
Lassen Sie mich versuchen zu differenzieren. Was ist im Gesetzgebungsverfahren aktuell angesagt? - Umsatzsteuerbetrug, 11. September und das generelle Thema § 30 a Abgabenordnung.
Ich will vorweg sagen: Bei § 30 a geht es weder um die Aufhebung des Beichtgeheimnisses noch des Steuergeheimnisses. Das ist nur eine Teilform.
Die Geschehnisse der letzten Wochen sind Anlass, die Bemühungen zu verstärken, den intransparenten globalen Kapitalflüsse und Finanztransaktionen mit krimineller Herkunft begegnen zu wollen. Deshalb werden im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes geeignete Maßnahmen diskutiert, um die Finanzierungsströme des Terrorismus auszutrocknen und die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern.
Nach der heutigen Abstimmung im Bundestag gehe ich davon aus, dass das zügig in Angriff genommen wird.
Ich will Stichworte nennen, die auf der Agenda sind. Verschärfung der Inhaberkontrolle, Schaffung adäquater interner Sicherungssysteme gegen Geldwäsche und gegen Finanzbetrug sind nur einige Beispiele daraus.
Das Bundeskabinett hat vorgestern beschlossen, ein elektronisches Abrufsystem für Kontoinformationen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind Regelungen in unser aller Interesse im Kampf gegen den Terrorismus. Sie sind ein Mittel, um die Geldwäsche, das illegale Schattenbankwesen und das unerlaubte Betreiben von Bank und Finanzdienstleistungen besser zu bekämpfen.