Protocol of the Session on November 15, 2001

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Eine Anmeldung als Weltkulturerbe würde somit nur unter Einbeziehung der außerhalb des Nationalparks gelegenen Flächen in Betracht kommen. Im Falle einer Anerkennung als Weltnaturerbe würde das keine zusätzlichen Schutzvorschriften nach sich ziehen. Sollte aber das Wattenmeer als Weltkulturerbe anerkannt werden, würde die UNESCO einen vergleichbaren Schutz für das Kulturerbe im Wattenmeer fordern. Was das bedeuten würde, wissen Sie aus der Diskussion über die Novellierung des Nationalparkgesetzes aus eigenem Erleben. Dazu möchte ich auch auf die Beschlüsse des Kreistages und des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen hinweisen, die keine gleichzeitige Nominierung des Nationalparks als Weltnaturerbe und Weltkulturerbe mehr fordern.

Außerdem sollte eine Anmeldung beim Welterbekomitee der UNESCO in der Kategorie vorgenommen werden, die die besten Erfolgsaussichten hat. Da Deutschland bisher nur eine einzige Weltnaturerbestätte angemeldet hat, hätte der Antrag in der Katego

rie Weltnaturerbe sicherlich die besseren Erfolgsaussichten.

(Heinz Maurus [CDU]: Was sagt denn das Kuratorium Nordfriesland dazu?)

- Das können wir gleich diskutieren. Wir sind aber momentan bei dem Bericht.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich rate Ihnen daher davon ab, eine weitere Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.

Lassen sie mich abschließend zu der beantragten Zurückstellung einer Beschlussfassung über die Anmeldung des Nationalparks als Weltnaturerbe bis zur Vorlage der Machbarkeitsstudie und damit zu der Zwischenfrage von Herrn Maurus einige Worte sagen.

Da meine Redezeit leider kurz ist, nur so viel zum Ergebnis der Ministerkonferenz in Esbjerg, bei der auch die Landräte der den Westküstenkreise Dithmarschen und Nordfriesland zugegen waren: Die Landesregierung hat bereits Ende Oktober beschlossen, der Umweltminister möge sich auf der Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Esbjerg dafür einsetzen, dass zur Nominierung des Wattenmeerraums als Weltnaturerbestätte noch kein Beschluss gefasst wird. Vielmehr sollte in zwei Jahren über die Nominierung dieses Gebietes entschieden werden. Die Wattenmeerkonferenz hat am 31. Oktober in Esbjerg einen Beschluss gefasst, der genau dies berücksichtigt. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Beschluss ist, der uns jetzt noch einmal zwei Jahre Zeit gibt. Wir gedenken, die Thematik in einem intensiven Dialog über das Weltnaturerbe zu erörtern und zu überlegen, wie wir es touristisch nutzen können. Über das Thema Weltkulturerbe ist damit alles gesagt, was es zu diesem Zeitpunkt dazu zu sagen gibt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der FDP hat Frau Abgeordnete Dr. Christel Happach-Kasan.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können es sich vorstellen: Ich teile die Einschätzung des Ministers nicht, dass alles zum Weltkulturerbe gesagt sei. Dem kann ich nur eindeutig widersprechen.

(Martin Kayenburg [CDU]: Mehr wusste er nicht!)

(Dr. Christel Happach-Kasan)

Der Bericht des Umweltministers zum LANCEWADProjekt ist - und zwar in der Form, die wir gefordert haben - drei Seiten lang. Ich würde das als ausgesprochen dünn bezeichnen. Man fragt sich unwillkürlich, warum das Ministerium mit seinen 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht in der Lage war, diesen Bericht - wie von der FDP gefordert - zur letzten Landtagssitzung und damit vor der Wattenmeerkonferenz in Esbjerg vorzulegen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Die Antwort kann nur lauten: Es war politisch nicht gewollt. Die Darstellung der Landesregierung widerspricht in ihrem Bericht in vielen Punkten der Darstellung des Wattenmeersekretariats in Wilhelmshaven, nachzulesen auf der Internetseite cwss.www.de. Ich ziehe das Fazit: Die Landesregierung hat mit einmonatiger Verspätung einen Bericht vorgelegt, der durch Auslassungen und eine falsche Darstellung der Studie von Professor Burbridge ein total verzerrtes Bild zeichnet. Der Bericht ist somit völlig unbrauchbar.

(Beifall bei der FDP sowie der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU] und Lars Harms [SSW])

Einmal mehr zeigt die Landesregierung, dass sie die Menschen an der Westküste nicht ernst nimmt, dass sie nicht einmal ein Interesse daran hat, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Die Devise der Landesregierung ist - entgegen den Ergebnissen des Projekts LANCEWAD, das immerhin 700.000 DM gekostet hat - Natur pur. Damit entspricht die Regierung den Erwartungen von Naturschutzverbänden, die teilweise überhaupt nicht vor Ort tätig sind. Für die Bewohner der Westküste muss sich der Eindruck verstärken, von der Landesregierung fremdbestimmt zu sein. Diese Landesregierung blendet die kulturellen Leistungen der Menschen an der Westküste aus, weil sie ihr nicht in den Kram passen. 161 Staaten der Erde haben das Übereinkommen zum Schutz des Kulturund Naturerbes der Welt unterzeichnet. 690 Denkmäler in 122 Ländern umfasst inzwischen die von der UNESCO geführte Liste. 23 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an. Dazu gehören zum Beispiel Nationalparks in Australien und der Nationalpark Rio Abiseo in Peru mit seinem archäologischem Park. Warum erfolgt also nicht auch für den Nationalpark Schleswig-holsteinisches Wattenmeer die Beantragung der Ausweisung als Kulturund Naturerbe? Ich sehe keinen Grund, es nicht zu tun.

(Beifall bei der FDP)

In der Konvention zum Welterbe heißt es wörtlich:

„Die Konvention verbindet den Schutz von Natur und Kultur. Natur und Kultur gehören unmittelbar zusammen.“

Unser Wattenmeer ist dafür ein herausragendes Beispiel. Wirklich unterrepräsentiert bei der Ausweisung von Welterbestätten sind Stätten, die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe zuzuordnen sind. Damit hätte die gemeinsame Ausweisung auch eine große Erfolgschance. Das wird im Übrigen auch von den Niederlanden befürwortet, die gern die Wracks, die sie im Watt liegen haben, auf diese Weise schützen wollen. Warum handeln wir nicht gemeinsam mit den Niederländern? Warum nicht gemeinsam mit den Niederländern ein Natur- und Kulturerbe, insbesondere auch für unser nordfriesisches Wattenmeer, das mit seinen Kulturspuren ein überragendes Denkmal ist?

(Beifall bei der FDP - Glocke des Präsiden- ten)

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hentschel?

(Martin Kayenburg [CDU]: Der will nur ab- lenken! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Der hat davon keine Ahnung!)

Ich habe leider nicht die Zeit dazu. Das tut mir leid, Herr Hentschel! - Die UNESCO listet in Artikel 24 a zur Ausweisung von Welterbestätten sechs Kriterien auf. Mindestens einem dieser Kriterien sollte eine angemeldete Kulturstätte gerecht werden. Nach Professor Steensen vom Nordfriesischem Institut wird unser Wattenmeer gleich mehreren Maßstäben gerecht. Ja, er schreibt wörtlich: „Manche scheinen geradezu für das Wattenmeer geschrieben zu sein.“

Für alle an der Region und den Menschen interessierten Besucher des nordfriesischen Wattenmeers sind die Eindrücke dieser Landschaft faszinierend: Die Weite des Meeres, der Wechsel zwischen Ebbe und Flut, die Geschichten von Sturmfluten und vom Kampf der Menschen gegen das Meer. Das bewegt jeden Besucher. Die Kulturspuren im Watt lassen diese Geschichten lebendig werden. Das Leben in diesem Übergangsgebiet zwischen Nordsee und festem Land wird in Erzählungen und Gedichten beschrieben. Norddeutsche Urkundenbücher geben Zeugnis, historische Karten beschreiben die Region vor und nach der Sturmflut von 1634. Die schriftlichen Überlieferungen rechtfertigen gemeinsam mit den archäologischen

(Dr. Christel Happach-Kasan)

Funden, ja fordern sogar die Auszeichnung des Gebietes als Weltkulturerbe.

(Beifall bei der FDP)

Die Ausweisung als Welterbestätte erfordert die Beteiligung der Bevölkerung. Es ist längst an der Zeit, nicht nur nachzufragen, ob der Wille der Kieler Regierung in der Region genehm ist. Gerade eine Ausweisung als Stätte des Weltkulturerbes erfordert eine ganz andere Art der Beteiligung. Der Begriff der Kultur schließt insbesondere die Leistungen des Menschen in der Auseinandersetzung mit der Natur ein: Das Wissen der Menschen an der Westküste über die Nutzung und Beherrschung der Natur, ihre Erinnerungen an vergangene Sturmfluten und die Entwicklung kultureller Traditionen sind kulturelle Leistungen, die Teil des Welterbes sind und nur mit aktiver Beteiligung der Menschen erschlossen werden können. Dies ist eine großartige Aufgabe.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es! - Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU])

Das Projekt LANCEWAD wurde durchgeführt, um die Ausweisung als Gebiet des Weltkulturerbes vorzubereiten. Die offizielle Broschüre weist ausdrücklich darauf hin, dass zu einem späteren Zeitpunkt die kulturellen Aspekte einbezogen werden sollen. Die Landesregierung verschweigt dies bewusst. Warum wird damit nicht jetzt begonnen? Wir haben zwei Jahre Zeit. Die Natur und die Kultur des Wattenmeeres sollen geschützt werden. Bevor die Erfolgsaussichten eine Anmeldung als Weltkulturerbestätte und die beste Strategie diskutiert werden, muss die fachliche Ausgangslage geklärt werden. Nach Einschätzung der FDP-Fraktion erfüllt unser Nationalpark die Kriterien für die Ausweisung als Weltkulturerbe.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)

Wir fordern daher, dass die Ergebnisse des LANCEWAD-Projekts zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie genutzt werden. Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass möglichst umgehend eine deutsche Übersetzung des Projektberichts erstellt und öffentlich zugänglich gemacht wird.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Schluss!

Ich komme zu meinem letzten Satz: Das Kulturerbe im Wattenmeer ist bereits seit 1973 durch die Ausweisung als Grabungsschutzgebiet geschützt. Dies ist auf archäologischem Gebiet die strengste Schutzkategorie. Das heißt, wir erfüllen bereits die Voraussetzungen, die wir gegenüber der UNESCO erfüllen müssen, um das Gebiet angemessen zu nutzen.

Ich bitte um Überweisung an den Umwelt- und den Kulturausschuss.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ulf von Hielmcrone das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Erben ist das so eine Sache: Man kann das Erbe annehmen, man kann es ablehnen, tunlichst dann, wenn es überschuldet ist. Man kann es anlegen -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Kostet nur Steu- ern!)

- Ja, nicht immer, aber meistens kostet es auch noch Steuern. Man kann es verspielen, vermehren oder verplempern. Auch unser Wattenmeer ist ein Erbe. Generationen von Menschen haben daran gearbeitet, die Küstenstruktur zu festigen und zu sichern. Sie haben Deiche errichtet, Siele gebaut, Lahnungen angelegt. Sie haben damit ein Erbe geschaffen, das im Übrigen das ganze Land angeht,

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

denn die beträchtlichen Gelder für alle diese Arbeiten sind seit vielen Jahrzehnten - wenn nicht seit Jahrhunderten - von allen Steuerzahlern aufgebracht worden. Weltweit einmalig ist das Erbe auch, denn das Wattenmeer ist ein einzigartiger Naturraum.

Was tun mit diesem Erbe? Bevor man entscheidet, was man mit einem Erbe sinnvollerweise anrichten soll, wird eine Bestandsaufnahme notwendig sein. Handelt es sich um ein Weltkultur- oder Weltnaturerbe? Eine wichtige Antwort findet sich bereits im ersten Satz des Berichts: Die Wattenmeerregion ist eine außergewöhnliche Landschaft, die auch zahlreiche Kulturspuren enthält. Sie ist im eigenen und engeren Sinne keine Kulturlandschaft. Sie war - so weit sie abzüglich Inseln, Halligen und Deichen erhalten ist - eine Landschaft, die durch Natur, durch Priele, Sandbänke, Wattenflächen, Inseln und Halligen geprägt war, auf

(Dr. Ulf von Hielmcrone)

denen zum Teil auch Menschen wohnten. Diese Menschen konnten dieses Land aber - so weit es heute ausgedeicht ist - auf Dauer nicht halten. Denken wir an die alten Inseln Strand oder auch Alt-Nordstrand.