Eine Maßnahme zur Tourismusförderung ist das übrigens auch nicht. Wer schon einmal in eine solche Kontrolle gekommen ist, wird wissen, wovon ich rede.
Im Inland gilt eigentlich Freizügigkeit. Hier darf nur überprüft werden, wer durch sein Verhalten dazu Anlass gibt, wegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder wegen eines Verdachts auf eine Straftat. Gesetzestreue Menschen sind vom Staat eigentlich ganz einfach in Ruhe zu lassen. Prinzipiell muss die Redlichkeit von jedermann vermutet werden.
Wir sollten uns von diesen liberalen Grundsätzen nicht weiter entfernen, als es unbedingt notwendig ist, was wir durch die Rasterfahndung ein Stück weit machen werden. Daher werden wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf der CDU zum Landesverwaltungsgesetz im Innen- und Rechtsausschuss ablehnen.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat jetzt der Kollege Dr. Johann Wadephul.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, der Beitrag, Frau Fröhlich, in dem Sie uns verlogenes Gerede vorgeworfen haben, hat mich ein bisschen erschüttert. Er wird dem Ernst der Situation nicht ganz gerecht und entspricht auch nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten.
Sie haben ausgeführt, Ihre Reaktion auf das, was uns in diesen Tagen bedroht, sei - ich hoffe, ich zitiere Sie richtig - Bildung, Ausbildung und Prävention.
Den Tätern, die in New York zugeschlagen haben, können Sie im Bereich Bildung und Ausbildung nicht den geringsten Vorwurf machen. Mit noch so guter Ausbildung werden Sie dieser Menschen nicht Herr werden.
Das ist die Situation, vor der wir stehen, Frau Kollegin Fröhlich. Deswegen müssen wir zu neuen Methoden kommen. Wir befinden uns in einer Situation, in der wir anders reagieren müssen.
- Darüber diskutieren wir ja gerade in sachlicher Art und Weise oder wir bemühen uns jedenfalls darum, dies in sachlicher Art und Weise zu tun.
Es besteht schon Einigkeit darüber, dass die Rasterfahndung an sich eine notwendige Maßnahme ist, die wir an dieser Stelle ergreifen müssen.
Nun kann man sich noch darüber unterhalten, wie man diese Rasterfahndung ausgestaltet. Verschiedene Redner haben darauf hingewiesen, dass wir in SchleswigHolstein einen Sonderweg gehen. Wir haben einen Richtervorbehalt, den es in 13 Bundesländern nicht gibt. Wir sehen eine umfangreiche Information des Datenschutzbeauftragten vor, was ich völlig in Ordnung finde. Ferner machen wir diesen Unsinn mit der Befristung.
Denken Sie auf der linken Seite des Hauses doch einmal darüber nach, dass wir - genauer gesagt: Sie; wir von der CDU ja nicht - die Einzigen in Deutschland sind, die an dieser Stelle zu der richtigen Erkenntnis kommen, während viele andere Bundesländer, von Sozialdemokraten und Grünen geführte Landesregierungen zu anderen Ergebnissen kommen. Glauben Sie eigentlich, nur Sie haben die Weisheit in diesem Bereich mit Löffeln gefressen? Nein, das haben Sie nicht.
Wir müssen in dieser Situation sehr ernsthaft darüber diskutieren, was wirklich gemacht werden muss; denn wir haben als Deutsche eine gewisse Verantwortung,
in dieser Situation das Notwendige zu machen, weil die Attentäter sich in Deutschland aufgehalten haben. Sie haben sich nicht in einem anderen Land aufgehalten, sondern waren hier „Schläfer“. Deswegen müssen wir hier reagieren.
Abschließend eine Bemerkung zum Thema Schleierfahndung. Es ist nun einmal so - Herr Kollege Harms, das Schengener Abkommen ist nun einmal so gedacht, bei allen auf europäischer Ebene -, dass man auf Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten verzichtet, aber ergänzend dazu die Binnenkontrolle verstärkt. Das geht nur durch verdachtsunabhängige Kontrollen, durch kein anderes Mittel. Deswegen ist es konsequent, das zu machen.
Wenn der Kollege Kubicki hier einen Vier-Minutenoder auch Vier-Sekunden-Kursus für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte anbietet, wie man das umgehen kann
- das könnte ich als Anwalt auch machen; da fangen wir bei der Verkehrskontrolle und solchen Geschichten an -, dann finde ich das an der Stelle, Herr Kollege Kubicki, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten - so hat es auch Herr Rother eben angesprochen - sehr bedenklich.
Wenn wir von unseren Polizeibeamten verlangen, dass sie einschreiten, dann sollen sie das nicht aufgrund eines defekten Blinkers tun, sondern dann brauchen sie eine klare Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie handeln können und müssen.
Ich möchte nur kurz bekannt geben, welche Redner noch auf der Liste stehen. Es sind noch einige Wortmeldungen hinzugekommen.
- Herr Kollege, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie melden sich im Rahmen der Geschäftsordnung offiziell zu Wort oder Sie kommen zum Präsidium. Die dritte Möglichkeit, die Sie hier probieren, besteht so nicht.
Kurzbeitrag der Abgeordnete Wolfgang Kubicki. Dann folgt mit einem Beitrag Frau Kollegin Spoorendonk; ihr stehen formal noch zehn Minuten zur Verfügung. Dann hat sich noch Frau Kollegin Heinold zu einem Kurzbeitrag gemeldet. Ich sage das deshalb, weil es angesichts der Debatte angemessen erscheint, dass wir bei der Abstimmung möglichst vollzählig im Raum sind.
Meine Damen und Herren! Die schleswigholsteinische SPD hat sich viele Jahre lang erfolgreich gegen die Einführung der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr in unserem Land gewehrt. Weder die Erfahrungen aus der Verfolgung der RAF in den 70erJahren noch die im Zusammenhang mit anderen Verfahren in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen konnten bisher unsere Skepsis gegen diese Form polizeilicher Ermittlungen mindern, die die Unschuldsvermutung aufhebt, in Persönlichkeitsrechte eingreift und die informationelle Selbstbestimmung missachtet.
So hat der Vertreter meiner Partei zu einem Gesetzentwurf der CDU am 15. September 1994 in diesem Haus ausgeführt - ich zitiere -:
„Schon die Begriffe ‘verdeckte Ermittler’ und ‘Rasterfahndung’ belegen, dass es sich eigentlich und allenfalls um Instrumente zur Aufklärung bereits begangener Straftaten handelt.“
„Dabei soll es auch bleiben. Selbst im Bereich der Strafverfolgung ist die Wirksamkeit dieser Mittel höchst zweifelhaft und nicht belegt.“
Den genannten Eingriffsformen sei gemeinsam - ich zitiere weiter -, „dass es sich um besonders schwerwiegende Eingriffe in den Persönlichkeitsschutz handelt“.
Abschließend verwies der Redner zur Untermauerung seiner Ablehnung des Gesetzentwurfs der CDU auf den Datenschutzbeauftragten. Er sagte zur CDU, er lehne alle ihre Vorschläge auch deshalb ab, weil bei Realisierung der Vorschläge der CDU die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Grundrecht der infor
Aber die Zeiten ändern sich. Es besteht heute eine besondere Gefährdungssituation, die für alle von uns sichtbar ist. Es mag sein, dass durch die Weiterentwicklung der Computertechnik sowie der Methoden der Statistik und Stochastik das an sich fragwürdige Instrument der Rasterfahndung weniger unschuldige Menschen für weniger lange Zeit in den Fahndungscomputern hängen lässt und gleichzeitig aus der Masse der Gerasterten wirklich einige potenzielle Täter herausgefiltert werden. Es kann aber auch sein, dass durch die Rasterfahndung - da zitiere ich den Berliner Staatsrechtler Kutscha - „eine Riesenzahl von Leuten mit einem Pauschalverdacht überzogen wird und die Behörden anschließend in den Daten ertrinken“. Aber das wäre zu überprüfen. Nach der Überprüfung wäre diese Maßnahme neu zu bewerten. Die Landesregierung hat diesen Auftrag dankenswerterweise aufgenommen. Aber das darf nicht vier Jahre dauern, sondern es muss in weit kürzerer Zeit geschehen;