Protocol of the Session on July 12, 2001

(Dr. Christel Happach-Kasan)

eingebracht werden, haben viele Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ihre Überzeugungen dargelegt. Aber in ethischen Fragen ist jeder Einzelne angesprochen. Ethische Grundüberzeugungen sind individuell, sie tragen alle ihre eigene Begründung in sich. Auch wir als Parlament können den Menschen ethische Grundüberzeugungen nicht vorschreiben. Wir können nur ein Angebot machen.

Einige in diesem Haus mögen ihre ethischen Überzeugungen in der Rede des Bundespräsidenten wiederfinden, andere bei Hubert Markl, Präsident der MaxPlanck-Gesellschaft, der gerade auf die Individualität ethischer Überzeugungen hingewiesen hat, wieder andere bei Wolfgang Gerhardt, dem Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, oder auch bei Frau Schipanski, der ehemals von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagenen Kandidatin für das Bundespräsidentenamt.

Ethische Positionen können nicht grundsätzlich falsch sein. Aber sie müssen nicht jeden überzeugen. Sie sind getragen von individuellen Grundüberzeugungen, die unterschiedlichen Aspekten den Vorrang einräumen. Daher können ethische Überzeugungen Einzelner nicht Gesetzesrang erhalten. „Die Ethik des Gesetzgebers verlangt Zurückhaltung in Wertefragen“, so die Vorsitzende der BioethikKommission des Deutschen Bundestages.

Ähnliche ethische Diskussionen, wie wir sie heute hier führen, sind bei unseren Nachbarn, in anderen europäischen Ländern mit ganz ähnlicher Kulturgeschichte, in Ländern, mit denen uns eine tiefe Freundschaft verbindet, geführt worden. Unsere Nachbarn sind zu anderen Ergebnissen gekommen, als manche Fundamentalisten und manche Feuilletonschreiber es uns empfehlen. Wir sind uns - so glaube ich - einig, dass unsere französischen und britischen Nachbarn keine leichtfertigen oder leichtsinnigen Entscheidungen getroffen haben, sondern in Verantwortung für ihre Gesellschaft gehandelt haben. Ich bewundere, mit wie viel Vertrauen in ihre eigene Gesellschaft unsere Nachbarn in diesen Fragen zu Entscheidungen kommen. Wer Vertrauen hat, ist stark; Misstrauen ist Ausdruck von Schwäche.

Der Antrag der beiden Bonner Forscher wie auch der Bericht über das an der Christian-Albrechts-Universität in Aussicht genommene Projekt zur Arbeit mit embryonalen Stammzellen haben Politiker aller Parteien aufgerüttelt, haben deutlich gemacht, dass die Forschungen viel weiter sind, als viele unter uns geglaubt haben.

Wenn wir jetzt sehen, dass die Forscher weiter sind, als wir geglaubt haben, und zu ihnen sagen: „Nun haltet inne, nun wollen wir ein Moratorium, nun wol

len wir Zeit, um das zu diskutieren!“, sollten wir uns auch fragen, ob wir die vergangene Zeit genutzt haben, um uns mit diesen Fragen zu beschäftigen, ob wir uns wirklich mit diesen Fragen beschäftigt haben.

Ich frage mich, ob die jetzt vor kurzem vorgelegten Anträge wirklich deutlich machen, dass die Zeit von den einzelnen Parteien genutzt worden ist. Das glaube ich nicht. Ich glaube aber, wir können von den Forschern nur ein Innehalten verlangen, wenn wir deutlich machen, dass wir bereit sind, mit ihnen den Weg der öffentlichen Diskussion zu gehen, statt sie aufzufordern innezuhalten, obwohl wir es versäumt haben. Es ist unser Versäumnis, dass wir uns mit diesen Fragen nicht schon vorher beschäftigt haben.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wir sind uns alle einig, dass der Import von embryonalen Stammzellen legal ist. Wir als FDP-Fraktion halten ihn auch für legitim. Wissenschaftler haben im Vertrauen auf diese gesetzliche Regelung Vorarbeiten zur Arbeit mit embryonalen Stammzellen eingeleitet. Das geschieht nicht von heute auf morgen, das braucht Zeit. Die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Forschung gab ihnen die Gewissheit, diese Vorarbeiten zu einem guten Ende führen zu können. Wir halten es dagegen nicht für legitim, von Wissenschaftlern mit Verweis darauf, Politiker fühlten sich noch nicht entscheidungsbereit, zu erwarten, dass sie ihre Forschungsarbeiten auf Eis legen.

(Beifall bei der FDP)

Wer gefragt und auch zugehört hat, wusste, dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann sich Wissenschaftler in Deutschland der Forschung mit embryonalen Stammzellen zuwenden würden.

Ich will aber auch eine Antwort darauf geben, warum wir als FDP-Fraktion das Handeln der Bonner und Kieler Wissenschaftler für legitim halten. Die Frage, wie unsere Gesellschaft in Zukunft mit Embryonen umgehen soll, welche Grenzen wir ziehen sollen, welche Freiheiten wir zulassen können, dürfen wir nicht allein und sozusagen ohne Rücksprache mit dem bestehenden gesetzlichen Regelwerk betrachten. Mit der Entwicklung der In-vitro-Fertilisation ist der Beginn menschlichen Lebens nicht generell, aber in Einzelfällen aus dem schützenden Mutterleib in die Petrischale der Mediziner umgesiedelt worden. Das war der Anfang.

Bei der Formulierung des Embryonenschutzgesetzes verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, diesem Embryo in der Petrischale denselben Schutz zu gewähren wie jedem anderen werdenden Kind. Dieses Ziel war gut und richtig und ist gut und richtig. Seither sind elf

(Dr. Christel Happach-Kasan)

Jahre vergangen, elf Jahre, in denen Gesetze wie der § 218 StGB geändert wurden, Wissenschaft und Forschung neue Erkenntnisse gewonnen haben und die Methode der In-vitro-Fertilisation eine weite Verbreitung erfahren hat.

Kern der Diskussion ist, ob mit Embryonen etwas anderes geschehen darf, als das Einpflanzen in die Gebärmutter. Die katholische Kirche verneint dies, wie sie auch die Pille und die Abtreibung ablehnt. Das ist eine sehr rigorose, aber auch konsistente in sich geschlossene Position. Sie stellt einen hohen moralischen Anspruch an die Menschen und überfordert damit viele.

Der Gesetzgeber hat diese Position nicht in Gesetzen festgeschrieben, denn die gesellschaftliche Realität ist eine andere. Im Jahr 2000 gab es in Deutschland 134.600 registrierte Abtreibungen, davon über 2.000 in der 13. bis 23. Woche. Eine Demokratie kann auf Dauer nur die Einhaltung von Gesetzen durchsetzen, die eine Mehrheit der Menschen akzeptiert. Jeder Embryo braucht eine Mutter. Daher ist der Schutz des Embryos in Abwägung mit Rechten der Mutter zu betrachten. Peter Glotz schrieb im „Spiegel“ den zynischen Satz, der gleichwohl einen wahren Kern enthält: „Der Embryo ist so lange geschützt, bis er abgetrieben werden kann.“

Die Forschung mit embryonalen Stammzellen macht Hoffnung, dass sie Heilungschancen für Krankheiten entwickeln kann, für die die Medizin bis jetzt nur eine Linderung der Auswirkungen bieten kann, aber keine Heilung. Parkinson, Alzheimer, Multiple Sklerose und Diabetes werden genannt. Das sind keine seltenen Krankheiten. Jeder von uns kennt Menschen, die an ihnen leiden.

Der Stand der Forschung an embryonalen Stammzellen wird unterschiedlich bewertet. Es ist ganz offensichtlich, dass die Meinungsbildung darüber davon abhängt, wie die Forschung an embryonalen Stammzellen ethisch bewertet wird. Ich teile die Auffassung meines Vorredners, Herrn Weber, dass wir den Medizinern die Chance geben müssen, die Chancen der Arbeit mit embryonalen Stammzellen auszuloten. Wir können es nicht grundsätzlich verbieten und gleichzeitig sagen: Ihr habt nicht nachgewiesen, dass es Chancen gibt!

Die FDP-Fraktion befürwortet eine verantwortungsbewusste und maßvolle Öffnung der Regelungen für die Forschung an embryonalen Stammzellen. Über die Forschung mit Stammzellen wird ein vertieftes Verständnis der Entwicklung von Zellen, Geweben und Organen angestrebt, das Voraussetzung zur Entwicklung von Therapien verschiedenster Krankheiten ist. Dieses Ziel der Grundlagenforschung hat eine große

wissenschaftliche Bedeutung. Wissenschaftler haben zu allen Zeiten Tabus gebrochen. Dafür sollten wir ihnen dankbar sein. Überlegen Sie, wo wir heute stehen würden, wenn die Wissenschaftler keine Tabus gebrochen hätten!

(Beifall bei der FDP)

So war das Sezieren von Leichen einmal ein Tabu, aber wie hätten Mediziner sonst Kenntnisse darüber erlangen können, wie der Körper von innen aussieht. Das Betäuben von Menschen vor einer Operation war ein Tabu. Wer möchte heute darauf verzichten.

Für uns gehört zu einem verantwortbaren Umgang mit Embryonen auch, dass sie nicht zu Forschungszwekken gezüchtet werden dürfen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Es gibt verwaiste Embryonen. Ist es moralisch besser, sie sterben zu lassen, statt sie für die Erzeugung embryonaler Stammzellen zu verwenden? Die Tatsache, dass in den USA Embryonen für Forschungszwecke gezüchtet wurden, ist für uns kein Vorbild. Wir wollen das nicht.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Der mögliche Missbrauch darf den rechten Gebrauch nicht verbieten. Missbrauch ist möglich, Gesetzesübertretungen gibt es. Ist es nicht so, dass die Diskussion über den Missbrauch dazu dient, sich der Beantwortung der Frage zu entziehen, ob die Forschung an Embryonen und ihre Erzeugung zugelassen werden sollte? Hat diese Missbrauchsdiskussion ihre Ursache nicht auch darin, dass vielen Menschen das Verständnis dafür fehlt, warum Wissenschaftler sich ihrer Forschung verschrieben haben, warum sie etwas wissen wollen, neugierig sind, ja ihre Experimente sogar darauf abstellen, dass unerwartete Ergebnisse herauskommen - etwas, was die Politik zutiefst verachtet?

Allein die Tatsache, dass aufgrund der Vorgaben des Embryonenschutzgesetzes in Deutschland nur wenige überzählige Embryonen gebildet wurden, zeigt, dass die Fortpflanzungsmediziner sich der Einhaltung der Gesetze verpflichtet gefühlt haben. Missbrauchsvisionen entsprechen nicht der Realität deutscher Forschung. Daher haben diese Forscher Vertrauen verdient. Ihr Vertrauen in politische Entscheidungen sollte nicht durch abstruse Missbrauchsdiskussionen aufs Spiel gesetzt werden.

(Beifall bei der FDP)

Das Beispiel zeigt auch, dass es gerechtfertigt und verantwortbar ist, Forschern, die in diesem schwieri

(Dr. Christel Happach-Kasan)

gen Feld bioethisch diskutierter Forschungen arbeiten, Vertrauen zu schenken. Wir haben keinen Grund, ihnen über Hintertüren oder Moratorien die von der Verfassung garantierte Forschungsfreiheit zu versagen. Im Gegenteil! Wir sollten ihnen nicht die Zeit für diese Forschungen nehmen, denn sie brauchen Zeit. Wir hatten Zeit, wir hätten sie uns nehmen sollen.

Nach unserer Überzeugung darf sich Deutschland aus den für das 21. Jahrhundert wichtigsten Forschungsgebieten der Bio- und Gentechnologie nicht verabschieden. Wir müssten uns sonst die Frage stellen, ob wir neue therapeutische Möglichkeiten - sollte es im Ausland zu solchen Entwicklungen kommen - in Deutschland anwenden wollen, obwohl die entsprechende Forschung in Deutschland aus ethischen Gründen untersagt war.

Viele Menschen sind in dieser Diskussion von ganz unterschiedlichen Gefühlen hin- und hergerissen. Wir möchten Menschen, die an schweren unheilbaren Krankheiten leiden, helfen können. Gleichzeitig möchten wir den menschlichen Embryo schützen, die befruchtete Eizelle mit ihrer Potenz zur Menschwerdung. Aber wir müssen erkennen, dass viele Embryonen nicht zum Menschen heranwachsen und wir müssen beantworten, ob es moralisch besser ist, überzählige Embryonen sterben zu lassen, statt mit ihnen Heilungschancen für Schwerkranke zu entwickeln.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Thomas Stritzl [CDU])

Es mag sein, dass die Bundesregierung es ablehnt, das Embryonenschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode ändern zu lassen. Ich darf aber auch daran erinnern, das letzte Wort hat das Parlament, der Deutsche Bundestag. Ich hoffe sehr, dass es dem Deutschen Bundestag noch in dieser Legislaturperiode gelingt dafür gibt es Anzeichen -, dieses Gesetz zu ändern, um unseren Forschern die Chance zu geben, Grundlagenforschung weiterzuentwickeln, und um möglichst bald Heilungschancen für schwer kranke Menschen entwikkeln zu können.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Fröhlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein ethisch und wissenschaftlich begründetes Ziel, Heilungschancen für schwere Erkrankungen zu entwickeln, die mit herkömmlichen Methoden nur unzureichend behandelt werden können. Vor

diesem Hintergrund begrüßt der Schleswig-Holsteinische Landtag - und das unterstützen wir - die Bemühungen der Christian-Albrechts-Universität um eine wissenschaftliche Erforschung alternativer Heilmethoden von schwerwiegenden Erkrankungen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich heute Morgen die Schlagzeile in den „Kieler Nachrichten“ ansehen, wird einmal mehr deutlich, wie verwoben, wie eng Forschung und Anwendung, Wissenschaft, Grundlagenforschung und Gewinnerwartung miteinander verknüpft sind, wobei ich überhaupt nicht anstehe, Gewinnerwartung per se als etwas Schlechtes hinzustellen. Das ist nicht mein Problem. Aber an dieser Stelle wird es möglicherweise zu einer Verführung und Versuchung, die tatsächlich Fragwürdigkeit begründet und die tatsächlich begründet, dass von uns Entscheidungen gefordert sind. Selbstverständlich gehen wir in jedem Gesetz, das wir machen, ethischen Wertungen nach.

Es kommt hinzu, dass ich natürlich diesem Gedanken der Heilungsmöglichkeiten, des Bestrebens von Ärzten, Heilungsmöglichkeiten neu zu entwickeln, neu zu finden, mit großem Respekt gegenüberstehe. Dennoch wird es eine Menschheit ohne schwere Erkrankungen, ohne unheilbares Leiden, ohne Schmerz und Kummer nicht geben. Es wird immer Krankheit und Leiden, es wird auch immer den Tod geben. Das gehört zum menschlichen Leben dazu. Bei allem Bemühen von Wissenschaftlern, vor denen ich nur Respekt habe, müssen sich auch Wissenschaftler dies klar machen und dürfen uns Heilsversprechungen auch nicht nur andeuten, die etwa dahin gehen könnten, es gäbe möglicherweise eine schmerzfreie und krankheitsfreie Welt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Import embryonaler Stammzellen widerspricht dem Ziel und dem Geist des Embryonenschutzgesetzes. Dies ist klar und eindeutig. Was ein Gesetz ausmacht, sind seine Bestimmung, sein Ziel und sein Geist, nicht - wie es sich Bürokraten gerne zu Eigen machen - der einzelne Buchstabe beziehungsweise das Fehlen bestimmter Detailaussagen. An dieser Stelle muss man noch einmal deutlich sagen, das Embryonenschutzgesetz ist in einer Zeit entstanden, als es diese Stammzellenforschung jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung überhaupt noch nicht gab. Deswegen konnten natürlich im Embryonenschutzgesetz dieses Bestreben und dieses Bemühen, embryonale Stammzellen zu entnehmen, weil das Entnehmen von erwachsenen Stammzellen komplizierter ist und wahrscheinlich auch in der Anwendung etwas umständlicher, gar nicht aufgegriffen werden. Das Gesetz sagt aber klar und deutlich, dass der einzelne Embryo geschützt werden muss. Ich finde auch, Frau Dr. Hap

(Irene Fröhlich)

pach-Kasan hat dies hier sehr richtig und sehr gut dargestellt.

Frau Happach-Kasan, wir stimmen aber an der Stelle natürlich nicht überein: Ich betone, dass die Beziehung der schwangeren Frau zum Embryo eine deutlich andere ist als die Beziehung des Forschers zum Embryo. Ich finde, das ist eine deutliche qualitative Unterscheidung, die gemacht werden muss und die wir auch nachvollziehen müssen.

Auch wenn nach Aussage der Bundesjustizministerin und nach Einschätzung der FDP der Import embryonaler Stammzellen nach dem Buchstaben des Embryonenschutzgesetzes legal ist, weil er nicht explizit verboten ist, so widerspricht er doch eindeutig dem Ziel dieses Gesetzes. Ich habe das schon dargestellt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch ein Embryo im frühen Entwicklungsstadium hat die Anlage, ein Mensch zu werden. An ihm selbst und an aus ihm gewonnenen Zellen darf nicht zu wissenschaftlichen und/oder medizinischen Zwecken geforscht und experimentiert werden. Hier ist es meines Erachtens auch vollständig irrelevant, ob es sich um totipotente embryonale Stammzellen handelt, das heißt solche, aus denen theoretisch wieder ein eigenständiger Embryo erwachsen könnte, oder bloß um multipotente Stammzellen, aus denen lediglich anderes menschliches Gewebe kultiviert werden kann, wobei uns Kritiker auch darüber belehren, dass es eine Grauzone zwischen den totipotenten und multipotenten Stammzellen gibt. Das heißt, dass nicht in allen Fällen zweifelsfrei und klar vorher zu unterscheiden ist, mit welchem Stadium von Stammzellen man es wirklich zu tun hat.