Hier müssen wir - das sei an dieser Stelle deutlich gesagt - für das kommende Haushaltsjahr eine andere Lösung finden.
Die außerordentlich wichtige Arbeit über diese Telefone kann nur deshalb geleistet werden, weil ehrenamtlich Tätige Tag für Tag bereit sind, diese gemeinschaftsfördernde Arbeit in hervorragender Weise auszuführen. Auch ihnen gebührt ausdrücklich Dank, dem Sie sich sicherlich anschließen werden. Danken möchte ich aber auch den Kommunen für ihren großen finanziellen Beitrag.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl die Haushaltslage brisant ist, beschäftigen wir uns heute auf Antrag der CDU-Fraktion wieder mit einem Thema, das auf den ersten Blick Geld kosten wird. Das Jahr 2001 ist das Internationale Jahr der Freiwilligen. 136 ehrenamtlich Tätige haben im vergangenen Jahr 26.520 Beratungsgespräche am Kinderund Jugendtelefon geführt. Sie ermöglichen damit Gesprächsangebote für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen. Die Nutzer schätzen insbesondere die leichte Erreichbarkeit und die garantierte Anonymität.
Die 136 Ehrenamtlichen werden von vier hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von zwei Honorarkräften unterstützt. Landesweit gibt es insgesamt vier Kinder- und Jugendtelefone; bundes
weit gibt es 78 solcher Telefone. Im vergangenen Jahr kam es zu insgesamt 570.000 dokumentierten Gesprächen.
Für dieses Hilfsangebot entstehen im Land SchleswigHolstein Kosten in Höhe von 550.000 DM. Ein Großteil dieser Kosten - das haben wir eben gehört wird durch die Telekom gesponsert. Rechnet man die ehrenamtliche Arbeitsleistung und das Sponsoring runter, verbleiben reale Kosten in Höhe von 230.000 DM.
Mit unserer Landtagsinitiative möchten wir erreichen, dass wir die Ehrenamtler von der Last befreien, jeweils zum Jahresende vor der Situation zu stehen, dass die weitere Finanzierung und damit der Fortbestand des Kinder- und Jugendtelefons gefährdet ist. Das ist eine unbefriedigende und nicht zu akzeptierende Lage für ehrenamtlich Tätige. Wir alle wissen, dass uns diese Freiwilligenarbeit Jahr für Jahr enorme Kosten erspart.
Die Freiwilligen zahlen ihre umfangreiche Ausbildung aus eigener Tasche. Mit 250 DM ist jeder von ihnen mit von der Partie. Für alle Beraterinnen und Berater ist vor Beginn der Beratungstätigkeit eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich. Sie umfasst mindestens 60 Stunden. Für alle Ehrenamtler ist eine praxisbegleitende Supervision verbindlich vorgeschrieben. Pro Jahr muss jeder Freiwillige eine Weiterbildung absolvieren.
Aber nicht nur aus Kostengründen und auch nicht nur, weil wir uns im Internationalen Jahr der Freiwilligen befinden, haben wir dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Die Kinder- und Jugendtelefone leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Wer sich anschaut, wie sich die Zahl der 26.520 Anruferinnen und Anrufer zusammensetzt, der stellt sehr schnell fest, dass dieses Klientel durch die Arbeit noch so engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugend- und Sozialämtern überhaupt nicht angesprochen werden kann. Denn 69 % der Anrufer sind zwischen elf und 15 Jahre alt. Sie wenden sich mit ihren Problem„chen“ - wenn es denn welche sind - sicherlich nicht an das Jugendamt oder das Sozialamt.
Die angesprochenen Probleme sind vielfältig. Sie liegen in den Bereichen Gewalt in den Familien, Suchtverhalten, Schule und Ausbildung, Partnerschaft.
Die haupt- und ehrenamtlichen Helfer der Kinderund Jugendtelefone hören zu, beraten, nehmen Probleme ernst, nennen Namen und Anschriften von weiteren Beratungsstellen.
Die Erfolge der Arbeit der Kinder- und Jugendtelefone sind finanziell nicht sofort messbar. Hier ist ein hoher präventiver Ansatz vorhanden. Wir können davon ausgehen, dass uns durch die erfolgreiche Arbeit der Kinder- und Jugendtelefone Folgekosten in der Jugend- und in der Sozialhilfe erspart bleiben.
Daher ist es eben nicht mehr ausreichend, dass wir alle zwar die Arbeit der Kinder- und Jugendtelefone loben und würdigen, aber möglichst viele, insbesondere Kommunalpolitiker in Deckung gehen, wenn es ums Bezahlen geht. Die vier im Land vorhandenen Kinderund Jugendtelefone müssen dauerhaft finanziell abgesichert werden. Die jetzige Absicherung durch das Jugendministerium begrüßen wir ausdrücklich. Wir brauchen aber eine langfristige Lösung. Sie muss gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden gefunden werden.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass engagierte Freiwillige von Jahr zu Jahr zittern müssen, ob ihre unverzichtbare Arbeit, die sie finanziell aus eigener Tasche bezahlen müssen und mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden ist, überhaupt fortgesetzt werden darf. Jede andere Lösung als das Kinder- und Jugendtelefon kommt dem Staat teuer zu stehen.
Wir bedanken uns bei der Ministerin für den vorgelegten Bericht, erwarten in Kürze Auskunft darüber, wie es finanziell weiter geht, und zwar über das Jahr 2001 hinaus. Daher bitten wir darum, dieses Thema im zuständigen Sozialausschuss zu vertiefen, aber auch den Landesjugendhilfeausschuss zu beteiligen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es scheint, dass sich alle Fraktionen einig sind, dass der Kinderschutzbund mit den Kinder- und Jugendtelefonen in Schleswig-Holstein wichtige Einrichtungen der Jugendhilfe vorhält. Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, in welchem Umfang diese niedrigschwelligen Angebote in Anspruch genommen werden. Die Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, wie groß das Bedürfnis von Kindern und Jugendlichen ist,
sich bei Problemen leicht erreichbare, anonyme Hilfe holen zu können. Torsten Geerdts hat dazu schon inhaltliche Ausführungen gemacht.
Ergänzend möchte ich noch anmerken, dass die Erfahrungen der Beraterinnen und Berater auch für uns einen direkten Nutzen haben. Der unmittelbare Kontakt zu Kindern und Jugendlichen erlaubt die ungefilterte Sicht auf die Meinungen und Probleme der Ratsuchenden. Die Arbeitsgemeinschaft der Kinderund Jugendtelefone sieht es ausdrücklich als Aufgabe an, diese Ansichten in die öffentliche Diskussion einzubringen und konkrete Veränderungen zu bewirken. Damit sind die Beteiligten auch ein für uns verlässlicher und für unsere Arbeit notwendiger Gesprächspartner.
Eine besondere Bedeutung erhalten die Gesprächsangebote der Kinder- und Jugendtelefone auch im Zusammenhang mit der ins BGB aufgenommenen Neufassung des § 1631, der das Recht auf gewaltfreie Erziehung formuliert. Dazu gehört auch, dass Kinder die Möglichkeit haben, sich über eigene Rechte zu informieren, und zumindest ideelle Unterstützung erhalten, eigene Rechte einzufordern. Die Verbindung zum schon genannten Elterntelefon ist noch offensichtlicher.
Die Besonderheit des Kinder- und Jugendtelefons - das ist schon angesprochen worden - ist das hohe ehrenamtliche Engagement, ohne das eine Einrichtung wie diese nicht existieren könnte. Dieses Engagement ist deshalb gar nicht hoch genug zu bewerten, da die Erfordernisse des Telefons nicht den sporadischen Einsatz, sondern die dauerhafte und verlässliche Arbeit der Freiwilligen nötig machen.
Ein Dank somit an alle, die sich - wohlgemerkt: freiwillig - auf eine derartige Verpflichtung einlassen.
Die professionelle Qualität der so genannten „Nummer gegen Kummer“ ist bemerkenswert. Der Kinderschutzbund zeigt hier beispielhaft auf, wie ehrenamtlicher Einsatz gefördert und dauerhaft gesichert werden kann.
Das Kinder- und Jugendtelefon macht sich dabei eine ganz besonders qualifizierte Gruppe von Menschen zunutze. Diese ist es wert, hervorgehoben zu werden. Das sind jugendliche Freiwillige, die ihren Altersgenossen Hilfestellung geben und sicherlich einen ganz anderen Zugang zu den aktuellen Problemen der ratsu
chenden Kinder und Jugendlichen haben. Ich denke, wir alle sind gefordert, derartige Beispiele jugendlichen Einsatzes weiterzutragen, wenn wieder einmal leichtfertig von der desinteressierten, konsumorientierten Jugend die Rede ist.
Der Berichtsantrag wurde vor dem Hintergrund des finanziellen Drucks, unter dem ganz akut das Kieler Telefon steht, gestellt. Die Ministerin hat dargestellt, dass wir für dieses Jahr zu einer Lösung gekommen sind. Nichtsdestotrotz müssen wir uns für die Folgejahre die Frage nach der gesetzlichen Zuständigkeit und damit natürlich auch nach der Kostenträgerschaft stellen. Die bundesweite Übersicht zu Finanzierungsanteilen anderer Länder ist in diesem Zusammenhang allerdings wenig hilfreich, solange sie nicht auch mit Aussagen zur generellen Struktur der Jugendhilfekosten und der jeweiligen Kostenträger verbunden wird. Von daher habe ich den Sinn deiner Frage nicht ganz verstanden, Torsten.
Wir können dem Bericht entnehmen, dass in Gesprächen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ein dauerhaftes Finanzierungskonzept entwickelt werden soll. Das ist angesprochen worden. Wir sollten aber auch offen sein, für die Finanzierung freiwilliger Angebote andere Finanzierungsquellen in Erwägung zu ziehen. Das Kinder- und Jugendtelefon setzt schon lange auf die Einwerbung von Spenden und die Unterstützung verschiedenster Unternehmen. Die SPD-Fraktion hat gemeinsam mit dem Kinderschutzbund bereits Gespräche geführt, um weitere Unterstützer ins Boot zu holen.
Der Kinderschutzbund war in der Vergangenheit bereits sehr erfolgreich dabei, Spenden einzuwerben. Allerdings ist dies ein sehr zeitaufwendiges Geschäft. Hier wird Zeit gebunden, die für meinen Geschmack an anderer Stelle sinnvoller einzusetzen wäre.
Das Fazit also - auch da sind wir uns einig -: Die langfristige Absicherung des Kinder- und Jugendtelefons muss unser Ziel sein, um den Ratsuchenden ein verlässliches Angebot zu gewährleisten, um den freiwillig Tätigen und den Angestellten einen dauerhaften Rahmen zu bieten und um diejenigen zu entlasten, die bisher Jahr für Jahr um die Finanzierung kämpfen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir im Laufe des kommenden Jahres eine Lösung finden werden. Torsten, ich muss sagen: Einen Berichtsantrag setze ich nicht mit
Wir werden uns weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass das Kinder- und Jugendtelefon Bestand hat. Den Kindern und Jugendlichen ist der Erfolg zu wünschen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Herdejürgen, ich hätte den Beitrag gern mit dir zusammen gehalten, aber das geht ja nicht. Deshalb jetzt der Vortrag für die FDP-Fraktion.
Das Kinder- und Jugendtelefon, aber auch das neu eingerichtete Elterntelefon sind aus unserer Sicht ein ganz besonders gutes Beispiel für die ehrenamtliche Tätigkeit hier in Schleswig-Holstein. Durch diese Einrichtung wird überwiegend in ehrenamtlichem Engagement ein wichtiger Beitrag in der Kinder- und Jugendpolitik auf freiwilliger Basis geleistet. Nicht zuletzt durch das Ehrenamt wird die so wichtige Einrichtung des Kinder- und Jugendtelefons am Leben erhalten. Der Kollege Geerdts hat es schon gesagt: Zum einen bringen die ehrenamtlichen Helfer 60 bis 72 Stunden ihrer Freizeit für die Ausbildung auf, zum anderen zahlen die erwachsenen Helfer die Kosten von rund 250 DM pro Kurs selbst - das alles, um den hohen Ausbildungs- und Qualitätsstandard an den Telefonen zu gewährleisten. Dieses Engagement wird zusätzlich von Sponsoren unterstützt, die einen Großteil der anfallenden Kosten übernehmen.
Ich finde bemerkenswert, dass sich hier zeigt, was die ehrenamtliche Arbeit der über 130 Mitarbeiter und die private Initiative alles schaffen kann, von dem das Land Schleswig-Holstein in großem Umfang profitiert. Ich möchte mich aus diesem Grund im Namen der FDP-Fraktion ganz herzlich bei allen Helfern für ihre Arbeit bedanken.