sprungen. Die eigentliche Alternative muss doch sein, ob eine Kommune eine Gleichstellungsbeauftragte einstellen will oder nicht - ob nun ehrenamtlich oder hauptamtlich, ist doch eher zweitrangig.
Viele Punkte will die CDU in der Kommunalverfassung ändern. Einen wesentlichen haben wir aber vermisst. Das ist die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister. Es ist doch paradox, dass in einer kleinen Gemeinde mit wenigen hundert Einwohnern, in der jeder jeden kennt und sich die Wählerinnen und Wähler über die Kandidaten schon ein Bild gemacht haben - also genau wissen, wem sie ihre Stimme geben wollen und wem nicht -, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nicht direkt gewählt werden kann,
aber der Landrat in den Kreisen, in denen die Kandidaten weitgehend anonym bleiben, direkt gewählt wird.
In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Kommunalverfassung Anfang 1995 waren Sie doch auch für die Direktwahl ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Warum sind Sie es jetzt nicht mehr? Sie waren schon mal fortschrittlicher!
Sie beklagen häufig die geringe Wahlbeteiligung bei den Wahlen von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten. Ich verspreche Ihnen, bei der Direktwahl von ehrenamtlichen Bürgermeistern würden Sie eine sehr hohe Wahlbeteiligung erzielen.
In seinen wesentlichen Punkten stellt der Gesetzentwurf keine Verbesserung zur jetzigen Lage dar. Das Gegenteil ist der Fall.
Mir drängt sich der Eindruck auf, als wollte die CDU mit diesem Entwurf der Landesregierung, die bekannt
lich auch in Vorbereitung einer Gesetzesänderung ist, zuvorkommen. Schneller ist aber nicht immer besser.
(Zuruf von der SPD: Schnellschuss! - Klaus Schlie [CDU]: Sie reden jetzt von Ihrem Standardöffnungsgesetz!)
Außerdem wissen wir doch, was wir von der Landesregierung in Sachen Kommunales zu erwarten haben. Warum müssen Sie denn die Regierung negativ unbedingt überbieten? Das ist Ihnen jetzt aber gelungen.
(Beifall bei der F.D.P. - Heiterkeit bei der CDU - Klaus Schlie [CDU]: Bisher hat im- mer nur einer den Kasper gemacht!)
Mit diesem Gesetzentwurf, Herr Wadephul, haben Sie den Vogel abgeschossen. Damit sind Sie auf jeden Fall der Schützenkönig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was Sie uns hier auf den Tisch gelegt haben, ist unausgegoren und stößt auch an Ihrer Basis auf größten Widerstand.
Herr Puls hat das eben schon zitiert. Anders sind die Äußerungen vieler Ihrer Mitglieder in der Presse der letzten Tage nicht zu deuten. Sie haben sich offensichtlich in der Adresse geirrt.
Nicht der Schleswig-Holsteinische Landtag, sondern ein CDU-Landesparteitag wäre das richtige Gremium für die Beratung dieses Antrages gewesen.
- Ja. Das hätte zusätzlich den Vorteil, Herr Wadephul, dass Sie als Landesvorsitzender die Gelegenheit hätten, diesen Entwurf persönlich einzubringen.
(Heiterkeit bei der F.D.P. - Klaus Schlie [CDU]: Irgendwie müssen Sie das Bild von Möllemann bei sich im Büro abnehmen!)
Bemerkenswert sind die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Herrn Hentschel. Er schiebt einen Knüller nach. So vertritt er im „Flensburger Tageblatt“ vom 23. Januar die Ansicht, dass direkt gewählte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durch eine Zweidrittelmehrheit der Gemeindevertretung
abberufen werden können. Das Gleiche gilt für Landräte durch den Kreistag. So einen Kokolores habe ich von einer Partei, welche die bessere liberale Partei in Bürgerrechtsfragen sein will, nicht erwartet. Wenn jemand souverän zur Berufung einer Kandidatin oder eines Kandidaten ist, dann muss sie oder er auch souverän zur Abberufung bleiben. Wir werden nicht zulassen, dass die Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landrätinnen und Landräte in diesem Lande ausgehöhlt wird.
Herr Hentschel kann sich ja einmal überlegen, ob er sich als ein vom Volk gewählter Abgeordneter durch Zweidrittelmehrheit eines Grünen-Parteitages abwählen lassen will. Noch mehr Beiträge wie zum Beispiel zu Linux und diesen erwähnten und wir bräuchten bei Herrn Hentschel nicht mehr lange darauf zu warten.
Aber, Herr Hentschel, seien Sie unbesorgt, auch für Ihre Rechte würden wir uns als gute Demokraten in einem solchen Fall einsetzen.
In den nächsten Wochen und Monaten stehen uns interessante Anhörungen und Diskussionen bevor. Schauen wir einmal!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über diesen Redebeitrag bin ich ein bisschen entsetzt. Das muss ich wirklich sagen.
In einer Situation, in der im ganzen Land die Kommunalpolitiker die Probleme der jetzigen Kommunalverfassung diskutieren und in der in der Tat - da gebe ich Herrn Kayenburg völlig Recht - ein großer Frust über die mangelnden Möglichkeiten existiert, überhaupt noch Kommunalpolitik zu machen, weil im Grunde
(Beifall bei der CDU sowie der Abgeordneten Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW] - Klaus Schlie [CDU]: Sehr gut! Sehr richtig!)
finde ich geradezu beschämend. Das kann auch nur jemand machen, der in Kommunalparlamenten praktisch kaum noch vorkommt.