die viele Anleger verunglimpfte, weil sie mit vom Staat gewollten Steuersparmodellen zum Aufbau Ost beitrugen und dabei Steuern sparten.
(Beifall bei CDU und F.D.P. - Brita Schmitz- Hübsch [CDU]: Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht dasselbe! - Wolfgang Ku- bicki [F.D.P.]: Das hat er privat auch ge- macht! - Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])
- So ist es, Herr Neugebauer, das ist ein Unterschied. Auch hier misst die Landesregierung offenbar mit zweierlei Maß. Und das ist das Entscheidende. Ich bin gespannt darauf, was die Fantasie der öffentlichrechtlichen Banker der Landesregierung als nächste Idee zur Eigenkapitalaufstockung verkaufen wird.
Die letzten Beschlüsse des Sparkassen- und Giroverbandes jedenfalls, die aufhorchen ließen - wie auch die Äußerungen einiger Banker -, wurden von Frau Simonis heftig kritisiert. Entweder hat sie nicht verstanden, was der Sparkassen- und Giroverband wirklich will, oder sie hinkt der Entwicklung hinterher, wenn sie die langfristig geplante Ablösung der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung als Untergang des öffentlichrechtlichen Bankensystems identifiziert. Die Düsseldorfer WestLB ist da jedenfalls schon erheblich weiter. Schließlich werden dort von Herrn Neuber, Herrn Clement und Herrn Steinbrück auf Betreiben der dort von der CDU dominierten Gewährträgerversammlung doch längst beschlossene und für die WestLB positive
Umsetzungen geplant. Die WestLB soll in einen privatrechtlich organisierten Bereich in der Rechtsform einer AG umgewandelt werden, der dann das lukrative Privatkunden- und Anlagengeschäft betreibt, und in einem öffentlich-rechtlichen Teil als Förderinstitut. Und eben diese WestLB, Herr Minister, hält eine Beteiligung von 39,9 % an der Landesbank SchleswigHolstein und eine Rechtsformänderung dort wird mit Sicherheit nicht ohne Auswirkungen auf unsere Landesbank bleiben.
Sie, Frau Simonis, verteidigen aber die alte Haftungskonstruktion der Sparkassen und Landesbanken auch dann noch als unabdingbar für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages, wenn in Düsseldorf längst andere Wege beschritten werden und auch - das ist bezeichnend - der Sparkassen- und Giroverband diese Position längst aufgibt.
Es gibt doch bereits seit dem vorletzten Jahrhundert freie Sparkassen in Deutschland wie die Bordesholmer Sparkasse oder die große Haspa, die seit mehr als 100 Jahren ohne Anstaltslast und ohne Gewährträgerhaftung leben konnten.
Schon lange ist die so genannte Gewährträgerhaftung eher ein Euphemismus als dass sie wirkliche Sicherheit bietet. Eine Kommune oder ein Kommunalverband könnten ihrer Sparkasse heute kaum noch aus Liquiditätsschwierigkeiten helfen. Ohne den bereits vorhandenen Einlagensicherungsfonds der Sparkassenorganisationen in Höhe von 1 Milliarde DM wäre zum Beispiel der Fall der Illiquidität der Mannheimer Sparkasse für die Stadt Mannheim ein Fiasko geworden. So war Mannheim mit „nur“ 99 Millionen DM dabei, der Fonds hat 301 Millionen DM getragen und für die badischen Sparkassen waren es 70 Millionen DM.
Die Gewährträgerhaftung war bisher lediglich geeignet, den international auf allen Geschäftszweigen tätigen Landesbanken ein hervorragendes Rating zu verschaffen. Deren Einstufung als AAA verdanken die Landesbanken nur der Tatsache, dass ein Land eben nicht Pleite gehen kann. Aber dieser gut gepflegte Mythos bröckelt durch die Entscheidung der EUKommission zur WestLB ständig weiter ab. Das mag man bedauern, aber es ist so. Die entsprechende Einstufung ist seitdem deutlich zurückgenommen worden. Sichere Garantien sind auch angesichts der klammen öffentlichen Kassen notwendig. Deshalb hat sich der Sparkassen- und Giroverband zum Ausbau seines
Allerdings wollen die Banken in öffentlichrechtlicher Rechtsform dennoch an einer modifizierten Anstaltslast festhalten, denn das könnte deren Rating sichern und ist maßgeblich für die Bedingungen zur Refinanzierung.
(Günter Neugebauer [SPD]: Was soll eigent- lich Ihre Rede? Sie reden hier ja den Privat- banken das Wort!)
Der Sparkassen- und Giroverband hat dann auch in seiner Sitzung am 16. November 2000 einen Schritt in die Richtung getan, Herr Neugebauer.
Die freien Sparkassen sind da aber viel weiter. Ich erinnere an einen Artikel im „Handelsblatt“ vom 15. August 2000, in dem der Haspa-Vorstandssprecher Dr. Karl-Joachim Dreyer gesagt hat, dass seine Bank keine Eigenkapitalzufuhr und Haftungszusage von außen habe, dass sie seit 1827 das Eigenkapital ausschließlich aus thesaurierten Gewinnen speise und dass er nicht ausschließe - sofern erforderlich -, dass die Haspa in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft wechseln könnte. Und er führt dann wörtlich aus auch das sollten Sie einmal bedenken -:
„Sicher hat unsere derzeitige Rechtsform ihren historischen Charme, eine Aktiengesellschaft hat dagegen einen modernen Charme.“
Wenn Sie dies bedenken, werden Sie auch verstehen, warum wir beide Unterlagen, sowohl den Gesetzentwurf der F.D.P., der richtig ist, wie auch das Papier des Sparkassen- und Giroverbandes in die Ausschüsse überweisen wollen. Denn es erscheint unter vielen Gesichtspunkten sinnvoll, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Sparkassen von dem engen Korsett der öffentlich-rechtlichen Struktur zu befreien, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, auch andere Rechtsformen zu nutzen oder ein von der Gewährträgerhaftung unabhängiges Institutionssicherungssystem zu schaffen, das insbesondere die Sparkassen in die Lage versetzt, weiterhin die öffentlichrechtliche Aufgabe ihrer Daseinsvorsorge wahrzunehmen.
Ich komme zum Schluss und erspare mir die Kritik an der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Ich denke schon, dass § 4 geändert werden müsste, in dem die Anstaltsund Gewährträgerhaftung angesprochen wird. Wir sind für eine gründliche Ausschussberatung mit einer Anhörung von Fachleuten. Ich beantrage die
Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und den Finanzausschuss sowie federführend an den Innen- und Rechtsausschuss.
Eine Bemerkung in Ihrem Beitrag, Herr Oppositionsführer, gibt mir Gelegenheit, noch einmal klarstellend darauf hinzuweisen, dass die Frau Ministerpräsidentin nicht da ist, weil sie nicht dabei sein kann. Sie ist bei einem Gespräch aller Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines sagen: Das deutsche System der öffentlich-rechtlichen Sparkassen hat sich bewährt.
Die Sparkassen sind ein wichtiger Stützpfeiler der Regional- und Strukturpolitik und ihr dezentrales Serviceangebot kommt sowohl allen Bürgerinnen und Bürgern als auch vor allem kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Land zugute.
Deshalb wird unser deutsches System von Fachleuten anderer europäischer Länder auch mit großem Respekt gesehen. Gerade wenn wir nach Großbritannien schauen, wird der Unterschied zwischen einem Land mit öffentlich-rechtlichen Banken und einem Land der reinen Privatbanklandschaft deutlich.
Und dennoch: Das Zusammenwachsen Europas zwingt uns - es gibt tief greifende Umbrüche; Herr Kubicki hat das ja auch gesagt -, auch an dieser Stelle umzudenken und europakonforme Lösungen zu entwickeln.
Die öffentlich-rechtlichen Banken werden sich verändern müssen. Es ist richtig, wenn wir als Parlament uns an der Debatte frühzeitig beteiligen, um gestaltend in den Prozess einzugreifen.
Für meine Fraktion ist dabei wichtig, dass wir nicht fertige Modelle, sondern Ziele an den Anfang der Dis
kussion stellen. Die F.D.P., gestartet mit einer klaren, radikalen Position, hat dies anders gemacht. Ich freue mich aber, Herr Kubicki, dass Sie heute ausdrücklich gesagt haben, dass Ihr Gesetzentwurf der Beginn einer Debatte ist und nicht das darstellt, was zwangsläufig hinten herauskommen muss. Die F.D.P. schlägt die Umwandlung in Aktiengesellschaften vor, um damit zum einen endlich den von ihr geliebten und hofierten Privatbanken die Konkurrenz zu nehmen und um zum anderen die kommunalen Kassen mit den Einnahmen aus dem Verkaufserlös zu füllen. Ich frage mich allerdings - entweder habe ich nicht zugehört oder Herr Kubicki hat es nicht gesagt -, wie sich die F.D.P. dies vorstellt. Gründungszweck und Auftrag der öffentlichen Banken erfordern, dass Gewinne und eventuelle Verkaufserlöse gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Man könnte also mit den Verkaufserlösen eine Stiftung zu wohltätigen Zwecken gründen, die dann die kulturellen, ökologischen und sozialen Projekte fördert, die jetzt aus etwa einem Viertel der Sparkassengewinne in der Region finanziert werden.
Die F.D.P. wird deshalb aus unserer Sicht mit ihrem Vorschlag, so wie er jetzt ist, nicht als der große Sanierer der Kommunalfinanzen in die Geschichte eingehen, sondern eher eine Bauchlandung hinlegen.
Der Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holsteins, Joachim Heller, kommentierte den F.D.P.-Vorschlag wie folgt: