Protocol of the Session on December 14, 2000

Das mag ja ganz amüsant klingen, ist aber wirklich voll daneben.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn Herr Sager den Gesetzentwurf oder auch nur die Presseberichte dazu gelesen hätte, wüsste er zum einen, dass sowohl Abgabe- als auch Aufsichtspflichten im Interesse eines wirtschaftlichen Spielbankbetriebes reduziert wurden und dass zum anderen die Reedereien vorläufig nur die Nutzung für den so genannten kleinen Spielbetrieb wünschen.

Jetzt wollte ich eigentlich Herrn Sager ein bisschen beschimpfen, aber weil er nicht hier ist, erspare ich mir das.

(Lothar Hay [SPD]: Das hat er geahnt und ist deshalb abgehauen! - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Nehmen Sie doch Schlie!)

- Nein, ich erspare mir das, weil sich zumindest Herr Arp zu diesem Tatbestand positiv geäußert hat. Früher hat man solche Leute ja auch einmal zur Bewährung ein paar Kilometer weiter in die Produktion geschickt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist politisch wie inhaltlich stimmig und sollte so schnell wie möglich weiter bearbeitet werden. Es gibt Fährlinien - das ist angesprochen worden -, die schon darauf warten. Eigentlich wäre es auch tatsächlich gut gewesen, wenn wir den Entwurf schon morgen in zweiter Lesung hätten beschließen können. Dennoch ist der Zeitverlust vielleicht nicht so tragisch, weil dann auch die mittlerweile aufgetauchten rechtlichen Fragen, Herr Kubicki, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Spielbankbetrieb in SchleswigHolstein ergeben könnten, in aller Ruhe noch einmal erörtert - der Innenminister hat dazu ja bereits Stellung bezogen - und geklärt werden können.

Die grundlegende Frage des privaten Spielbetriebs ist in der letzten Wahlperiode schon einmal erörtert, diskutiert und auch entschieden worden. Ich denke, das sollte man an dieser Stelle, weil es bei der Fährschifffahrt um ein ganz anderes Thema geht, nicht miteinander vermischen, vermengen. Darüber kann man später noch einmal eine anständige Debatte führen. Aber dafür sollte man den Fährschiffbetrieb nicht als Vehikel missbrauchen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Gesetzentwurf ist zwar nur ein sehr kleiner Baustein zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im internationalen Fährschiffbetrieb, aber dennoch genau richtig und vor allem - darum sollte es uns auch gehen - als Signal für die Branche äußerst wichtig.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die F.D.P.-Fraktion hat jetzt ihr Vorsitzender, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [F.D.P.])

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr haben wir hier im Land eine aufgeregte Diskussion um die Folgen des Auslaufens der Dutyfree-Regelung geführt. Damals haben wir in diesem Haus auch der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Reedereien willens und in der Lage sein würden, Ersatzangebote - etwa das so genannte Factory-outlet-Center auf See - anzubieten.

Die heute zur Debatte stehende Änderung des Spielbankgesetzes ist eine gute Möglichkeit, den Wegfall der Einnahmen aus Duty-free zu kompensieren und Arbeitsplätze im Fährschiffverkehr zumindest zu erhalten.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [F.D.P.] und Brita Schmitz-Hübsch [CDU])

Vor diesem Hintergrund ist die Grundrichtung der Gesetzesänderung für die F.D.P.-Fraktion akzeptabel. Es ist allerdings ein bemerkenswerter Vorgang, dass die Landesregierung nach der sukzessiven Erhöhung der Zahl der ortsgebundenen Spielbanken nun auch noch freudig weitere Spielbanken auf See begrüßt.

Herr Kollege Rother, es muss wenigstens möglich sein, an die doch sehr mahnenden Worte - um nicht zu sagen, an die geradezu pastoralen Worte - des Kollegen Saxe, der ja jetzt Bürgermeister in Lübeck ist, zu erinnern, der vor den Gefahren der Spielsucht gewarnt hat und die Notwendigkeit hervorgehoben hat, dass der Staat diesen Gefahren durch Kontrolle und Begrenzung entgegenwirken müsse.

(Zurufe)

Wenn wir ehrlich sind, werden durch diese Regelung zunächst weitere Einnahmen für den Landeshaushalt generiert. Auch das ist ja prinzipiell, Herr Finanzminister, nicht zu beanstanden. Es wäre zu wünschen, dass die Landesregierung dies auch offen zugibt und sich nicht erneut - wie in der Vergangenheit geschehen mit großer Scheinheiligkeit zum Beschützer der Menschen vor den bösen Privatanbietern von Glücksspielen aufschwingt.

Erläuterungsbedarf gibt es noch bei Details. Wie rechtlich sicher ist die Begründung der Landesregierung, dass das schleswig-holsteinische Spielbankgesetz auch auf Schiffe anwendbar ist, obwohl sie sich

naturgemäß nicht permanent auf schleswig-holsteinischem Territorium aufhalten? Welche Auswirkungen haben Schiffspielbanken auf Kasinos in den schleswig-holsteinischen Abfahrtshäfen, etwa in Kiel oder in Lübeck? Man kann ja nicht davon ausgehen, das die TT-Schiffe die einzigen sein werden, die das beantragen werden.

Kommt es zu Kannibalisierungseffekten, die die Landkasinos eventuell sogar in ihrer Existenz beeinträchtigen können?

(Heiterkeit)

- Das heißt interessanterweise „Kannibalisierungseffekte“. Ist es tatsächlich erforderlich, die Spielbankabgabe für Kasinos auf Fährschiffen auf 25 % abzusenken? Wie sieht es mit dem Problem der Gleichbehandlung vor dem Hintergrund einer solchen möglichen Kannibalisierung aus? Wie ist die Kontrolle der Spielbanken auf See gewährleistet?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die F.D.P.-Fraktion hat anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verstaatlichung der Spielbanken in Baden-Württemberg den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages um eine gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen dieses Urteils auf SchleswigHolstein gebeten - übrigens ohne dass wir wussten, dass eine entsprechende Änderung geplant ist. Das Gutachten ist von uns zwischenzeitlich allen Fraktionen zugeleitet worden.

Ich möchte heute nicht über die möglichen Konsequenzen en detail debattieren. Eine Prognose, wie das Bundesverfassungsgericht das schleswig-holsteinische Gesetz bewerten würde, ist ohnehin spekulativ.

Wir müssen uns aber in den Ausschussberatungen mit der Frage auseinander setzen, ob es rechtlich vertretbar ist, dass sich nur die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH als Betreiberin von Schiffskasinos bewirbt beziehungsweise bewerben kann. Bei der TT-Linie mag das angehen; bei möglichen weiteren Bewerbern gibt es Probleme.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich darf um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für den Redner bitten.

Der Text der Begründung sagt, dass sich nur die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH als Betreiberin von Schiffskasinos etablieren möchte. Auch hier haben wir Zweifel. Bisher war es für mögliche private Anbieter gar nicht offen, sich um entsprechende Lizen

(Wolfgang Kubicki)

zierungen zu bewerben. Insofern liegt auch hier ein Problem, das wir aber durch eine ordentliche Beratung im Prozess - deshalb haben wir darauf Wert gelegt heilen können.

(Günter Neugebauer [SPD]: Das war bisher politischer Wille des Hauses!)

- Kollege Neugebauer, ich darf darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen großen Wert darauf legt, wie der Beratungsprozess ist. Deshalb haben wir Wert darauf gelegt, dass es zu einer Ausschussberatung kommt, um möglichen Gefahren und Risiken insoweit zu begegnen.

(Beifall bei F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das schleswig-holsteinische Spielbankgesetz erlaubt es hingegen Dritten etwa anders als BadenWürttemberg -, eine Minderheitsbeteiligung von bis zu 49 % an einer Betreibergesellschaft zu halten. Dies zu betonen scheint mir heute auch im Hinblick auf den Februar-Termin wichtig.

Inwieweit die ausschließliche Zulassung der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH als Betreiberin mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren ist, ist sorgfältig zu prüfen. Aber dort besteht - das haben Sie zu Recht gesagt, Herr Minister - kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Es macht keinen Sinn so denken wir -, wieder einmal sehenden Auges eine rechtlich bedenkliche Norm zu verabschieden, die kaum nach der Verabschiedung beklagt wird oder beklagt werden könnte. Deshalb bin ich dankbar, dass wir - das sagen wir zu - das Gesetz noch in der Januar-Tagung nach der Ausschussberatung verabschieden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die verfassungsrechtlichen Bedenken müssen bei den Beratungen im Innen- und Rechtsauschuss umfassend und zügig bewertet werden, um den in Schleswig-Holstein ansässigen Fährbetreibern möglichst rasch eine Kompensationsmöglichkeit für den Wegfall von Duty-free eröffnen zu können. Wir sind dazu bereit.

(Beifall bei F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt dem Landtag heute einen Ge

setzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes vor. Da dies heute die erste Lesung ist, möchte ich am Anfang meiner Rede betonen, dass wir natürlich im Rahmen der Ausschussberatung klären müssen, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Spielbankgesetz in Baden-Württemberg auf die geplante Änderung unseres Gesetzes Auswirkungen haben wird.

Unabhängig davon steht jedoch fest, dass das Anliegen der Landesregierung aus der Sicht meiner Fraktion sinnvoll ist. Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen auf Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren. Schon das Ende der Butterfahrten vor eineinhalb Jahren hat für alle Fährschiffe entscheidende, einschneidende Konsequenzen gehabt. Viele Arbeitsplätze sind verloren gegangen, da zum einen ein erheblicher Teil des Budgets zur Finanzierung des Fährbetriebs aus den Verkaufserlösen der Duty-free-Artikel aufgebracht wurde - bei der Stena-Line zum Beispiel ein Drittel - und da zum anderen Passagiere nur aufgrund des Duty-free-Einkaufs mitgefahren sind und so das Fahrgastaufkommen insgesamt ohne die Dutyfree-Möglichkeit erheblich zurückgegangen ist.

Zu dieser Entwicklung kommt außerdem die weltweite Wettbewerbsverzerrung im Schiffsverkehr hinzu, die dazu führt, dass immer mehr Schiffe ausgeflaggt werden.

(Unruhe)

Hier sind alle Beteiligten gefordert, auf internationale Vereinbarungen über die Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen und der Lohntarife der auf Schiffen Beschäftigten hinzuwirken.

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsiden- ten)

- Es fällt mir außerordentlich schwer; ich erwarte gar nicht, dass Sie mir zuhören, aber es wäre schön, wenn Sie mir die Chance gäben, meine Rede zu halten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und F.D.P.)

Hier sind - wie gesagt - alle Beteiligten aufgefordert, auf internationale Vereinbarungen zur Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen und der Lohntarife der auf Schiffen Beschäftigten hinzuwirken.