Protocol of the Session on October 18, 2000

Ute Erdsiek-Rave, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Klaus Buß, Innenminister

Klaus Müller, Minister für Umwelt, Natur und Forsten

Claus Möller, Minister für Finanzen und Energie

Dr. Bernd Rohwer, Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr

Ingrid Franzen, Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus

Heide Moser, Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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Beginn: 10:00 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 6. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages und begrüße Sie alle sehr herzlich. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Erkrankt sind die Abgeordneten Herr Benker und Frau Böhrk. Ich wünsche beiden von dieser Stelle aus gute Genesung.

(Beifall)

Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6, 9, 12, 19, 21, 22, 30, 31, 33, 36 und 37 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 10, 11, 16, 20 und 23. Ebenfalls muss der Tagesordnungspunkt 4, Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, von der Tagesordnung abgesetzt werden. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal wieder aufgenommen. Die Beschlussempfehlung gilt daher als zurückgenommen.

Ferner wurde mir mitgeteilt, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, auch den Tagesordnungspunkt 8, Große Anfrage der Fraktion der CDU zur Umweltbildung, von der Tagesordnung abzusetzen. Stattdessen soll der Tagesordnungspunkt 42, Programm „ziel - Zukunft im eigenen Land“, heute Vormittag behandelt werden.

Anträge zur Aktuellen Stunde und Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor.

Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Neufassung über die Reihenfolge der Beratung der 6. Tagung.

Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause heute und morgen jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Widerspruch höre ich nicht; dann werden wir so verfahren.

Ich möchte jetzt gern unsere Besucher begrüßen. Auf der Tribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Ernst-Barlach-Realschule aus Wedel. Herzlich willkommen!

(Beifall)

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Oberf- lächenwasserabgabegesetz - OWAG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/439

Ich erteile das Wort zur Begründung dem Herrn Minister für Umwelt, Natur und Forsten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionspartner haben sich in ihrer Vereinbarung für diese Legislaturperiode darauf verständigt, in Schleswig-Holstein eine Oberflächenwasserabgabe einzuführen. Dementsprechend habe ich unter Beteiligung der betroffenen Verbände im Anhörungsverfahren einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern erarbeitet, den das Kabinett nach der Sommerpause beschlossen hat.

Diese Abgabe zielt darauf ab, dass sowohl der Sondervorteil des Rechts zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern abgeschöpft als auch dem länderübergreifenden Ziel einer nachhaltigen Umweltpolitik hinsichtlich des schonenden Umgangs mit natürlichen Ressourcen Rechnung getragen wird.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das ist doch Rosstäuscherei!)

Die Einführung von Preisen für die Naturressource Wasser ist ein Element der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die in diesen Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und damit in Kraft treten wird. Ich möchte mir nicht den Hinweis verkneifen, dass sie einen sehr, sehr langen Vorlauf hatte, der weit über das Jahr 1998 mit dem damaligen Regierungswechsel hinausreicht.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, entschuldigen Sie! Meine Damen und Herren, wenn Sie sich über die Ereignisse vom Vorabend ausgetauscht haben, können wir jetzt einmal zur Sache kommen und etwas zuhören!

Die Höhe der Oberflächenwasserabgabe wird mit 1 ½ Pf pro Kubikmeter im Ländervergleich moderat ausfallen. Es gibt Länder, in denen höhere Abgaben

sätze bestehen, zum Beispiel Baden-Württemberg oder Niedersachsen. Der Umweltausschuss hat auf seine Bitte hin diesen Vergleich und Informationen zur Rechtsprechung im Abgabenrecht bereits vor der Sommerpause erhalten.

Das Aufkommen aus der Oberflächenwasserabgabe wird vorsichtig und realistisch geschätzt 62 Millionen DM betragen. Die Einnahmen können erheblich schwanken, sie können darüber, aber auch darunter liegen. Das liegt einfach daran, dass es aufgrund von Temperaturverhältnissen hier zu erheblichen Ausschlägen kommen kann.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das stimmt doch gar nicht! Das liegt daran, ob Sie ein Kern- kraftwerk abschalten oder nicht! Sagen Sie doch einmal die Wahrheit!)

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Aufkommen aus der Abgabe zu 50 % zweckgebunden für Maßnahmen verwendet wird, die dem Schutz oberirdischer Gewässer und von ihnen abhängiger Systeme sowie zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung dienen.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Zweckbindung an umweltpolitische Maßnahmen gebietet sich für eine Abgabe, die der Umweltminister erhebt.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Konrad Nabel [SPD] - Martin Kayenburg [CDU]: Und was machen Sie mit der anderen Hälfte?)

Mit der 50-Prozent-Regelung ist aber auch klargestellt, dass die Hälfte des Aufkommens in den allgemeinen Landeshaushalt fließt.

(Martin Kayenburg [CDU]: Ja, das ist doch der Punkt!)

Natürlich hat dieser Gesetzentwurf nicht nur Zustimmung gefunden, insbesondere nicht bei den Industrieverbänden. Einige Unternehmen haben sich auch im persönlichen Gespräch mit ihrer Kritik an mich gewandt. Die mit dem Gesetzentwurf verbundene Kritik wird auch in den anstehenden Diskussionen und bestimmt auch im parlamentarischen Verfahren nicht ausbleiben.

Allerdings ist mir kein Fall nachvollziehbar - zum Beispiel anhand von Zahlen und Fakten - dargelegt worden, bei dem die Abgabe für das einzelne Unternehmen oder den Unternehmenszweig wirklich wirtschaftlich existenzbedrohend ist. Eine Befreiung von der Abgabe wird es deshalb nicht geben. Befreiungen

(Minister Klaus Müller)

müssten ständig und kurzfristig an veränderte Marktbedingungen angepasst werden. Das ist meines Erachtens wettbewerbspolitisch nicht sinnvoll und juristisch auch höchst problematisch.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das Gegenteil ist der Fall!)

Warum sollte zum Beispiel bei einer Abgabe ein halber Pfennig mehr oder weniger gezahlt werden, warum ist bei einer anderen Abgabe eines anderen Wirtschaftszweigs diese Ausnahme nicht zu machen?

(Martin Kayenburg [CDU]: Das ist wie bei der Energiesteuer! Das ist ja haarsträubend! - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das ist wie bei der Ökosteuer!)

Und ob die EU-Kommission - als immer schärfer agierende Wettbewerbsbehörde - für Abgabensätze, die nach Interessenslage und Wirtschaftszweig gestaffelt werden, heutzutage noch ihren Segen geben würde, halte ich für ausgesprochen fraglich.

Für Schleswig-Holstein haben wir mit dem Gesetzentwurf einen rechtlich und wirtschaftspolitisch klaren Weg gewählt, der kleine und mittlere Unternehmen aufgrund einer sehr hohen Bagatellgrenze bevorzugt und unterstützt. Die Bagatellgrenze von 5.000 DM liegt wesentlich über den Bagatellgrenzen anderer Bundesländer. Das heißt, wir stellen eine Entnahme von Oberflächengewässern bis zu einer Entnahmemenge von etwa 333.000 m3 von der Abgabe frei. Darüber hinausgehende Entnahmen können beim besten Willen nicht mehr als Bagatelle betrachtet werden. Sie lassen auf eine Größenordnung des Produktionsprozesses schließen, die nicht mehr in kleinen oder mittleren Unternehmen auftreten kann. Das heißt, es gibt auch keine Ausnahme für das Pumpspeicherwerk Geesthacht der HEW,