(Zurufe von der CDU: Sie werden auch un- vergessen bleiben! Wir setzen auf Sie! - Hei- terkeit bei CDU und F.D.P.)
Ich komme jetzt zu Ihrem Antrag. Ich bin durchaus der Meinung - darin stimme ich mit Frau AschmoneitLücke überein -, dass der Staat so wenig wie möglich eigene wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben sollte. Ich glaube, dass es für die Ausübung solcher Tätigkeiten auch keine fiskalischen Gründe gibt. Im Gegenteil, die Erfahrungen der jüngsten deutschen Vergangenheit zeigen, dass der Versuch, privatwirtschaftliche Tätigkeiten in den staatlichen Bereich zu verlagern, fiskalisch eher ein Reinfall war.
Es war trotz aller guten Vorsätze, die sicherlich vorhanden waren, eher ein Reinfall. Von daher glaube ich, dass es keine fiskalischen Gründe für solche Tätigkeiten gibt. Es gibt in Einzelfällen Gründe dafür - im Falle der Investitionsbank sehe ich diese Gründe zum
Beispiel durchaus als gegeben an -, dass der Staat bestimmte Tätigkeiten in einer Gesellschaft organisiert. Das mag so sein. Es gibt also Gründe dafür, diese Tätigkeiten nicht direkt durch eine Behörde, sondern durch eine Organisation auszuüben, die durch entsprechenden Sachverstand geprägt ist. Das sollte aber die Ausnahme sein.
Zu Ihrem Antrag, Frau Schmitz-Hübsch, muss ich allerdings Folgendes sagen. Der Antrag geht am Ziel vorbei. Wenn Sie gesagt hätten, es sollte geprüft werden, ob staatliche Gesellschaften nicht weitgehend privatisiert werden sollten, wäre ich auf Ihrer Seite. Darüber kann man reden. Wenn Sie aber sagen, die Landesregierung habe dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen im Bau-, Planungs- und Beratungsbereich nicht von Unternehmen angeboten werden, die sich ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden, habe ich folgendes Problem. Ich will dies am Beispiel der GMSH verdeutlichen.
Sie sagen, es soll jetzt beschlossen werden, dass ein solches Unternehmen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr übernehmen dürfe. Das heißt im Klartext: Die GMSH darf in Zukunft nichts mehr tun. Die Konsequenz wäre, dass wir 900 Mitarbeiter im Lande haben, die nichts mehr tun dürfen. Ob das allerdings aus fiskalischen Gründen irgendeinen Sinn gibt, wage ich zu bezweifeln. Was Sinn macht - dies ist es ja auch, worüber diskutiert wird -, wäre, zu überlegen, ob es nicht einen schrittweisen Prozess der Privatisierung der GMSH oder von Teilen der GMSH geben könnte. Dies ist ein Prozess, der durchaus sinnvoll wäre. Die GMSH hatte jetzt eine zehnjährige Schonfrist. Ob diese sinnvoll war, mag dahingestellt sein. Der erwähnte Prozess ist aber sicherlich ein Prozess, über den wir gemeinsam diskutieren sollten.
Auch ich bin der Meinung, dass eine Gesellschaft wie die GMSH oder andere staatliche Unternehmen nicht sozusagen in Konkurrenz zu Privatunternehmen die staatlichen Möglichkeiten nutzen sollten, um Dumpingangebote zu machen. Auch darin stimme ich mit Ihnen überein. Zu beschließen, dass ein staatliches Unternehmen, ein Landesunternehmen, eine öffentliche Anstalt sofort die Arbeit einstellen sollte, halte ich aber für ziemlichen Unsinn.
Frau Schmitz-Hübsch, trotz Sympathie für vieles, was Sie denken, muss ich Ihnen daher mitteilen, dass der Antrag von seiner Formulierung her leider so weit am Ziel vorbeigeht, dass wir ihn nur ablehnen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Schmitz-Hübsch, eines muss man Ihnen wirklich lassen: Sie haben einen richtig langen Atem. Mit der Forderung in dem Antrag, den Sie gemeinsam mit der Kollegin Strauß im Namen der CDU-Landtagsfraktion eingebracht haben, hat sich der Landtag - ich verrate Ihnen nichts Neues - schon mehrfach beschäftigt, zuletzt im Oktober 1999. In dem heute vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungen im Bau-, Planungs- und Beratungsbereich nicht von Unternehmen angeboten werden, die sich ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Ein fast wortgleicher Antrag wurde schon vor einem Jahr von der CDU eingebracht und von der Mehrheit des Landtages abgelehnt.
Das ist aber noch nicht alles. Bereits im Dezember 1997 hat die Landesregierung zu dieser Problematik einen Bericht abgegeben, der konkret über die Lage in Schleswig-Holstein Auskunft gibt. Laut Bericht der Landesregierung hält sich das angesprochene Problem in Schleswig-Holstein in einem überschaubaren Rahmen. Im damaligen Bericht wurde nur auf ein konkretes Beispiel hingewiesen, bei dem eine teilweise in öffentlicher Hand befindliche Gesellschaft Dienstleistungen für Dritte erledigt und somit direkt mit privaten Anbietern im Wettbewerb steht. Dafür wurde nur ein Beispiel genannt.
Im Januar 1998 hat der Wirtschaftsausschuss dann eine Anhörung mit den Unternehmensverbänden der betroffenen Branchen durchgeführt. Danach wurden die Beratungen zu diesem Themenbereich im Wirtschaftsausschuss für abgeschlossen erklärt. Trotzdem hat die CDU dieses Thema im März 1998 nochmals auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt.
Im August 1998 hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag und besonders der Wirtschaftsausschuss dann ausführlich mit der Wettbewerbssituation im Bereich der technischen Consultingleistungen von im öffentlichen Besitz befindlichen Unternehmen privaten und öffentlichen Rechts befasst. Der Antrag wurde im Oktober 1999 sodann abschließend behandelt.
Aus der Sicht des SSW hat sich heute, ein knappes Jahr später, keine wesentlich neue Lage in diesem Bereich ergeben.
Die GMSH ist nicht gegründet worden, um im Wettbewerb mit privaten Anbietern tätig zu werden, sondern um das staatliche Bauen, die Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude und das Beschaffungswesen im Bereich der öffentlichen Verwaltung effizienter zu gestalten. Dazu werden wir morgen noch viel mehr sagen. Gemäß Gesetz darf die GMSH ausschließlich für öffentliche Auftraggeber und nicht für Private arbeiten. Die GMSH sieht sich auch selbst als Partner und nicht als Konkurrent der Wirtschaft. Zugegeben, das wird noch nicht überall so gesehen. Man hat manchmal aber den Eindruck, dass von gewisser Seite eine regelrechte Hetzkampagne gegen die GMSH betrieben wird.
Man muss deshalb festhalten: Die GMSH hat die bisherigen Aufgaben der Landesbauverwaltung übernommen. Sie bietet im Geschäftsfeld „Bauen für Dritte“ die Dienstleistungen im Baubereich ausschließlich für öffentliche Auftraggeber an und sie geht in ihrem Geschäftsbericht davon aus, dass eine steigende Fremdleistungsquote für Planungs- und Ingenieurleistungen mittelfristig abzusehen ist. Anders formuliert: Das wird für die privaten Anbieter eigentlich von Vorteil sein. Wir lehnen diesen Antrag folglich ab.
Frau Kollegin Strauß, der SSW lehnt den vorliegenden Antrag also ab. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass man solche Dienstleistungsaufträge nicht pauschal aus ideologischen Gründen nur an private Beratungsunternehmen vergeben kann. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Wie das Problem der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben gelöst wird, hängt immer von der konkreten Situation ab, in der sich die öffentlichen Verwaltungen befinden. Noch einmal: Mit diesem Antrag können wir nichts anfangen, denn es kann nicht so sein, dass wir Debatten immer nur unter der Überschrift „Haltet den Dieb“ führen. Die Voraussetzung für solche Debatten
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Neues hat die Debatte bisher nicht gebracht. Gestatten Sie mir vorweg vielleicht einmal folgende Klarstellung - Herr Hentschel hat sie im Grunde auch schon vorgebracht -: Die Landesregierung bleibt dabei und wird auch weiterhin dabei bleiben, so viel Bau-, Planungs- und Beratungsdienstleistungen wie möglich auf Private zu übertragen. Das ist unser Grundsatz.
Es gilt aber auch, dass wir bei öffentlichen Einrichtungen nur so viele Dienstleistungen behalten, wie sie dort zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind. Das ist die Gratwanderung, die wir vornehmen müssen. Deswegen ist eine allzu einseitige Betrachtung nicht hilfreich.
Wir haben doch in diesem Sinne auch längst Konsequenzen gezogen, Frau Schmitz-Hübsch! Allein wenn ich meinen Verantwortungsbereich nehme, die Straßenbauverwaltung, so kann ich feststellen: Wir vergeben immer mehr Aufträge an die Ingenieurbüros. Oder die Eichverwaltung: Wir geben immer mehr Aufträge an private Firmen. Das, was Sie fordern und was wir auch aus der Sicht der wirtschaftlichen Entwicklung wollen, findet also längst statt.
Zur Klarstellung noch einmal die Position der Landesregierung: Die Landesregierung hat durch die Zusammenfassung von WoBau und Landgesellschaft mit der Landesentwicklungsgesellschaft unter dem Konzerndach der LEG einen wichtigen Schritt zur Konzentration und schrittweisen Zurückführung staatlicher Dienstleistungen im Bau-, Planungs- und Beratungsbereich getan. Auf gesetzlicher Grundlage ist die LEG nunmehr umsetzungs- und projektorientiert. Die LEG ist kein technisches Consulting-Unternehmen, sondern bedient sich bei ihren Projekten freischaffender Planer, Architekten und Fachingenieure. Auf diese Weise fließen Jahr für Jahr Aufträge in Millionenhöhe an die auftragnehmenden freien Berufe. Nur in Ausnahmefällen ergeben sich in bestimmten Teilbereichen direkte Konkurrenzbeziehungen. Die Landesregierung hat jedoch dafür gesorgt, dass diese Konkurrenz nicht
In gleicher Richtung hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Investitionsbank abgefasst. Sie erinnern sich: Die Investitionsbank, in der unter anderem die Teilbereiche des Architekten- und Ingenieurwesens zusammengefasst wurden, hält diese Kapazitäten nur insoweit vor, als sie zur Erfüllung der ihr vom Land übertragenen Aufgaben zwingend erforderlich sind, das heißt zur fachlichen Beurteilung von an die IB gerichteten Förderfragen. Architektenleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure bietet die IB nicht an. Die IB besetzt auch nicht das Feld privater Bau-, Planungs- oder Beratungsdienste. Sie wird nur im Rahmen des öffentlichen Auftrags durch einen integrierten Förderansatz tätig.
Beim Aufbau dieser Geschäftsfelder beachtet die IB die durch das Investitionsbankgesetz gezogenen Grenzen, also insbesondere das Auftragsprinzip, das Gesamtkostendeckungsprinzip und insbesondere den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Mir ist kein Fall bekannt, dass diese Wettbewerbsneutralität in Schleswig-Holstein infrage gestellt worden wäre. Wenn das der Fall sein sollte, dann bitte ich Sie, das im Ausschuss auch einmal anzusprechen. Wir haben das immer wieder diskutiert. Mir ist kein Fall bekannt und ich bitte Sie wirklich, dass wir dann darüber sprechen, wenn es einen solchen Fall geben sollte. Ich habe auch mit Banken viel darüber gesprochen. Ich denke, wir sollten uns da einig sein.
Zur wirtschaftlichen Betätigung der Investitionsbank auf dem Bausektor und zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität hat die Landesregierung im Übrigen in ihrer Antwort des Finanzministers auf eine Kleine Anfrage kürzlich, nämlich am 28. Juni, ausführlich Stellung genommen, sodass ich darauf verweisen kann.
Kurz noch ein Wort zur GMSH! Grundsätzlich wird die GMSH nur im Planungs- und Beratungsbereich, nicht jedoch im Baubereich selbst tätig, indem nämlich die GMSH die Aufträge an die gewerbliche Bauwirtschaft weitergibt. Die GMSH erfüllt sämtliche Bauaufgaben des Landes und des Bundes wie früher die Landesbauverwaltung. Die GMSH übernimmt weiter die Bauplanung, die Bauüberwachung, die Bauherrn-, die Bauunterhaltungs- und -vergabefunktion für die Investitionsbank, soweit ehemals dem Land gehörende Liegenschaften betroffen sind. Diese Aufgaben dürfen auch sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung betreffen. Diese sind gemäß Landesverwaltungsgesetz außer Land und Bund und deren Körperschaften die Gemeinden, Kreise und Ämter sowie sonstige Träger der Verwaltung. Für diese kann die GMSH grundsätzlich alle Leistungen anbieten, die sie auch in den Bau
bereichen für Bund und Land wahrnimmt. Dazu gehören die Unterstützung öffentlicher Institutionen bei der Wahrnehmung ihrer Bauherrnaufgaben, die Vorbereitung und Betreuung von Investorenvorhaben, Projektsteuerungsaufgaben und Planungsleistungen. Das noch einmal zur Klarstellung!
Das schließt nicht aus, Frau Schmitz-Hübsch, dass es Einzelbeispiele gibt. Wenn es sie gibt, bitte ich aber darum, hier nicht Plenaranträge vorzulegen, sondern dann sollten wir über diese Einzelbeispiele konkret in den Ausschüssen diskutieren. Sie können sich darauf verlassen, dass der Finanzminister und ich diesen Beispielen nachgehen werden und dass wir die von mir eingangs beschriebene Gratwanderung nachhaltig gehen wollen.