Protocol of the Session on November 11, 2004

(Beifall bei der SPD)

Ich jedenfalls habe in den letzten Monaten einige sehr interessante Angebote für ältere Menschen hier in Schleswig-Holstein ansehen können. Herr Kalinka, wenn man dann noch hört, dass Sie in den letzten Jahren Wohnprojekte der Landesregierung abgelehnt haben, heute aber in Ihrem Antrag Modellprojekte dazu fordern, dann kann man sich nur wundern.

(Werner Kalinka [CDU]: Das stimmt nicht - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Natürlich stimmt das! - Zuruf von der FDP: Man kann sich verbessern!)

- Man darf sich verbessern! Erkenntnisgewinn ist immer gut. Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass das Thema Wohnen im Alter im Kern das Thema der Selbstbestimmung von Menschen ist. Menschen sollen selbst bestimmen können, wo sie wohnen wollen. Dazu brauchen sie ein auswahlfähiges Angebot. Dieses Angebot herzustellen und die sich verändernden Bedarfe und Angebote aufeinander abzustellen, ist die politische Herausforderung, der wir uns seit Jahren stellen und auch zukünftig verstärkt stellen werden. Deshalb wird die Landesregierung weiterhin Fördermittel des sozialen Wohnungsbaus speziell für bedarfsgerechtes Wohnen im Alter zur Verfügung stellen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Ministerin Dr. Brigitte Trauernicht-Jordan)

Worum geht es uns? Wir wollen vorhandene Wohnungen, Wohneigentum sowie neue Wohnungen von Anfang an darauf abstellen, dass sie der Lebenssituation älterer Menschen und auch der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen entsprechen. Deswegen muss entsprechend nachgerüstet werden. Dazu müssen wir unsere Mittel einsetzen. Dazu muss die Wohnungswirtschaft selbst bereit sein. Im Übrigen ist sie das auch, weil es bei Wohnungsbaugenossenschaften zunehmend zu Leerständen kommt. Deshalb stellen sich die Gesellschaften zum Glück zukünftig besser auf die Zielgruppe der älteren Menschen ein. Wir begrüßen diese Entwicklung und unterstützen sie mit unseren Möglichkeiten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht darum, dass wir auch den älteren Menschen Schutz geben. Deswegen hat die Landesregierung bereits im Jahr 2001 Leitlinien zum „Wohnen mit Service“ herausgegeben. Diese Leitlinien sind eine Orientierungshilfe für interessierte Seniorinnen und Senioren, wenn es darum geht, die Angebotsvielfalt zu bewerten. Sie sind gleichzeitig Orientierungshilfen für Investoren bei der Qualitätssicherung von Angeboten. Ferner sind sie Planungshilfen für Investoren, Architekten, Betreiber und Dienstleistungen. Sie setzen Standards hinsichtlich der baulichen Erfordernisse und der Serviceleistungen, die hier klar definiert sind. Pflegeleistungen in Wohnungen mit Service sind Wahlleistungen. Sie müssen immer durch zusätzliche Verträge vereinbart werden. Das ist uns ausgesprochen wichtig. Da diese Koppelungsverträge bislang von allen Gerichten als rechtswirksam angesehen werden, finde ich die Anregung einer Zertifizierung sehr bemerkenswert. Ich denke, wir sollten dies aufgreifen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht beim Thema selbstbestimmtes Wohnen im Alter nicht nur darum, Wohnraum zu schaffen. Es geht auch darum, Leben bei Behinderung und Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Deshalb macht die Landesregierung darüber hinaus im Rahmen der Offensive PflegePlus noch mehr. Wir fördern Mehrgenerationenprogramme wie „Jung trifft Alt“ und Seniorenbegleiter „50 Plus trifft 80 Plus“, damit Menschen einerseits anderen Generationen begegnen, wenn sie in einer Altenpflegeeinrichtung leben, und andererseits Unterstützung bekommen, wenn sie noch zu Hause leben wollen, aber so etwas wie ein Patensystem, also eine Unterstützung, brauchen. Wir fördern auch Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte und Wohngruppen innerhalb von Pflegeeinrichtun

gen. Auch das ist möglich. Es müssen nicht immer einzelne Wohngemeinschaften werden. Man kann sie im Rahmen von Wohnanlagen auch speziell entwickeln.

Dazu fördert das Land ein Modellprojekt zur Wohnberatung und Wohnraumanpassung für demenzkranke Menschen und deren Angehörige, damit das Wissen, das in diesen vereinzelten Einrichtungen vorhanden ist, breit gestreut wird. Wir sind uns alle einig: Modellprojekte allein sind es nicht. Modellprojekte haben eine Anstoß- und Anreizfunktion. Wir brauchen ein flächendeckendes Angebot für alte Menschen. Wir brauchen ein auswahlfähiges Angebot. Deshalb begrüße ich die Befassung des Landtags mit diesem Thema.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir haben für heute noch zwei Bereiche zu behandeln: Die Fortsetzung der Behandlung der Tagesordnungspunkte 28 und 36 zu den Bundeswehrstandorten und den Tagesordnungspunkt 25, Tiermehl.

Ich rufe jetzt noch einmal die Tagesordnungspunkte 28 und 36 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Entscheidung über die Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3741 (neu)

b) Reduzierung der Bundeswehr in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/3768 (neu)

Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3783

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3784

Zwischenzeitlich liegen mit den Drucksachen 15/3783 und 15/3784 interfraktionelle Anträge vor, über die wir hier zu beschließen haben. Zu den Ursprungsanträgen möchte ich sagen, dass der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3741 (neu), in dem neuen interfraktionellen Antrag aufgegangen ist, während der Ursprungsantrag der CDU zur Beratung an den Ausschuss überwiesen werden soll. - Widersprechen Sie mir, wenn dem nicht so ist.

Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, muss ich darauf hinweisen, dass wir noch eine Rednerliste mit ein paar Namen haben.

(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Abgeordneter Kubicki, vielleicht möchten Sie dazu etwas sagen, dann will ich Ihnen das freundlicherweise überlassen.

Herr Präsident! Zu den Rednern kann ich nichts sagen. Das müssen diese selbst entscheiden. Ich wollte nur anregen, dass der Beschluss für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages möglichst umgehend auf den Weg gebracht wird.

Ich denke, das wurde verstanden. Ich hatte geschäftsleitende Bemerkungen zur Abstimmung über die beiden interfraktionellen Anträge gemacht. Der Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3768 (neu) , zur Reduzierung der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, sollte zur Beratung an den Ausschuss überwiesen werden. Ich lasse über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Überweisung des Antrages der CDU, Drucksache 15/3768 (neu), zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Wortmeldung des Abgeordneten Heinz Maurus [CDU])

- Herr Abgeordneter Maurus zur Geschäftsordnung!

Herr Präsident, ich bitte, bei dem Antrag Drucksache 15/3784 unter Punkt 4 folgende Änderung vorzuneh

men: Das Wort „Übertragung“ soll gestrichen werden, da dies der verkehrte Terminus ist. Dafür soll „Abgabe/Verwertung“ gesetzt werden.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden so verfahren.

Ich rufe zunächst die Abstimmung über die Drucksache 15/3783, interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW zur Veräußerung von frei werdenden Bundeswehrliegenschaften, auf. Wer diesem Antrag in der Sache zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Ich rufe die Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3784, Konversionsverfahren für Bundeswehrstandorte in Schleswig-Holstein, mit der Änderung in Punkt 4 auf. Dabei soll das Wort „Übertragung“ durch die Wörter „Abgabe/Verwertung“ ersetzt werden. Der Phantasie sind scheinbar keine Grenzen gesetzt. Ich stelle den Antrag mit der genannten Änderung zur Abstimmung. Wer diesem interfraktionellen Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Antrag wurde einstimmig so beschlossen.

Ich möchte noch ergänzen: Wir hatten die Überweisung des Antrags der CDU federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss beschlossen. Sie scheinen alle einverstanden zu sein, dann werden wir so verfahren.

Ich stelle mit Ihrer Hilfe fest, dass wir die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 28 und 36 erfolgreich abgeschlossen haben.

(Beifall)

Dann rufe ich den Tagesordungspunkt 25 auf:

Kontrolle bei der Verwendung von Tiermehl in der Landwirtschaft

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3716

Das Wort zur Begründung wird offensichtlich nicht gewünscht, dann eröffne ich die Aussprache. Bevor wir das tun, wollen wir, da mit Drucksache 15/3716 ein mündlicher Bericht gefordert wird, zunächst formal über diesen Berichtsantrag und darüber abstimmen, ob wir diesen Bericht hören wollen. Wer diesem

(Präsident Heinz-Werner Arens)

Berichtsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann wollen wir den Bericht hören. Ich erteile der Frau Sozialministerin das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Foodwatch hat vor einigen Wochen einen großen Wirbel ausgelöst. Die Angst vor BSE wurde erneut entfacht. Dabei hat die Landesregierung nach dem ersten BSE-Fall in Schleswig-Holstein bereits einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorgelegt. Die eingeleiteten Maßnahmen haben auch gegriffen. Für Tiermehl gilt, das bei der Fleischverarbeitung anfallende so genannte Risikomaterial wird aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt und als Tiermehl verbrannt. Alle anderen Tiermehle haben im Trog lebensmittelliefernder Tiere nichts zu suchen. Für diese gilt also ein absolutes Verfütterungsverbot und Zuwiderhandlungen sind strafbewährt.

Seit Inkrafttreten des Verfütterungsverbotsgesetzes im Jahr 2001 wurden in Schleswig-Holstein 1.090 Futtermittel auf tierische Bestandteile untersucht und zum Glück wiesen lediglich vier Proben geringste Spuren von tierischen Bestandteilen auf. Das ist - wie ich finde - eine für uns alle erleichternde Information. Diese Spurenmengen weisen auf Verschleppung hin und sind kein Indiz für ein verbotenes, strafrechtlich relevantes Verhalten. Diese Futtermittel wurden dann selbstverständlich beschlagnahmt und unschädlich beseitigt.

Aber: Effektive präventive Maßnahmen sind Sanktionen immer vorzuziehen. Deshalb stellt sich die Frage, ob noch etwas zu tun ist. Der aktuelle Fall der Dioxinbelastung im holländischen Tierfutter belegt, wie wichtig die Nachvollziehbarkeit der Handelswege ist. Und deshalb ist hier noch Handlungsbedarf, da es den Überwachungsbehörden zurzeit nicht möglich ist zu kontrollieren, auf welchem Weg rechtmäßig in den Verkehr gebrachtes Tiermehl in landwirtschaftliche Betriebe gelangt. Dazu bedarf es noch einer bundesgesetzlichen Grundlage. Wir meinen, dass die Handelsströme von Tiermehl dokumentiert und von Behörden kontrolliert werden können müssen. Transparenz dient also damit der Verbesserung der Überwachung und der Förderung des Verbrauchervertrauens.

Wir sind mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ins Gespräch gekommen und haben unsere Einschätzungen und Vorstellungen dargelegt. Ich bin sicher, dass