Protocol of the Session on November 11, 2004

Eines wird auch bei diesem Rundfunkstaatsvertrag wieder klar: Die Einsparpotenziale bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind noch nicht ausgeschöpft. Wenn die Gebührenerhöhung aber erst einmal vollzogen worden ist, wird es auch hier kein Zurück mehr geben, soviel steht fest.

Es geht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer noch sehr gut im Gegensatz zu den Privaten. Den öffentlich-rechtlichen Sendern geht es aufgrund der Gebühreneinnahmen sogar hervorragend. Hierzu nur ein paar Zahlen. Der Gesamtetat von ARD und ZDF im Jahre 2001 betrug circa 8 Milliarden Euro. Den Privaten, und zwar allen, die sich ausschließlich über Werbeeinnahmen finanzieren, standen nur Mittel in Höhe von 4,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Jahre 2002 standen ARD und ZDF trotz Einbruchs der Werbemärkte immer noch

8,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Bei den Privaten hingegen gingen die Einnahmen um über 200 Millionen Euro zurück. Durch eine weitere Gebührenerhöhung wird die schon bestehende Verzerrung des Wettbewerbs sogar noch verschärft. Europa lässt grüßen. Das ist vielen anscheinend überhaupt nicht bewusst. Bei dieser Struktur müssen wir ansetzen und nicht ständig die Gebühren erhöhen.

Aber bei der Gebührenerhöhung allein bleibt es ja nicht. Es wird auch noch der Gebührentatbestand erweitert. Demnächst sollen dann auch noch Computer und Handys gebührenpflichtig werden, wenn sie über die Möglichkeit zum Radioempfang verfügen. Das sind mittlerweile fast alle neuartigen Mobiltelefone und Computer. Künftig muss man sich also überlegen, ob man telefonisch mobil erreichbar sein will oder ob man dafür eine Gebühr entrichten möchte. Gleiches gilt für PCs mit Internetzugang. Es kann doch nicht wahr sein, liebe Gisela Böhrk, dass wir in Deutschland weltweit einmalig einen solchen Tatbestand schaffen und glauben, im Wettbewerb passiere sonst nichts. Muss ich mir jetzt überlegen, ob ich in meinem Büro die PCs weiter nutze oder neue anschaffe, weil ich dann in den Gebührentatbestand der GEZ falle, oder muss ich das nicht tun? Das ist doch wirklich eine Farce, die wir uns hier als Deutschland und auch als Land Schleswig-Holstein leisten,

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

wenn wir darum kämpfen, europa- und weltweit Unternehmen bei uns zu organisieren.

Der bei weitem gravierendste Mangel aber liegt beim Datenschutz. Da bin ich gespannt, was hier passiert. Um die Beschaffung beim kommerziellen Adresshandel gesetzlich zu legitimieren, soll der Rundfunkgebührenstaatsvertrag um eine Befugnis erweitert werden, nach der die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale GEZ personenbezogene Daten unter den gleichen Bedingungen verarbeiten dürfen wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Das ist unzulässig. Ich zitiere aus der Stellungnahme unseres Landesdatenschützers, den wir doch gerade mit so hervorragender Bestätigung gewählt haben, wörtlich, Herr Präsident:

„Die Ihnen vorliegende Gesetzesänderung bewirkt, dass die für das Gebühreneinzugsverfahren zuständigen Stellen zwischen hoheitlichen und privatrechtlichen Befugnissen pendeln und sich auf diese Weise ihren rechtsstaatlich gebotenen öffentlich-rechtlichen Gesetzesbindungen entziehen können. Die angestrebte Regelung führt im Ergebnis

(Wolfgang Kubicki)

zu einem verfassungsrechtlich unzulässigen Formelmissbrauch der Landesrundfunkanstalten beziehungsweise der GEZ.“

Der Landesdatenschützer fordert uns als Abgeordnete auf, unsere Zustimmung hierzu zu versagen.

Wer also, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bei den Grünen, diesem Staatsvertrag zustimmt, der hat die rote Karte des Datenschützers verdient und das Spielfeld des Rechtsstaats zu verlassen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist endlich im Unterschied zu seinen Vorgängern auch parlamentarisch fraktions- und länderübergreifend gründlich erörtert und einigermaßen diskutiert worden. Die Kritik von Herrn Kayenburg am Staatsvertragsverfahren bleibt natürlich grundsätzlich bestehen. Das kennen wir. Immerhin haben wir es aber als Medienpolitiker der vier norddeutschen Länder geschafft, uns zusammen zu tun und dieses gründlich zu diskutieren und die Intendanten zu einer Anhörung in Bremen zu versammeln. Ich bin darüber sehr froh und würde erst einmal vorsichtig sein mit Charakterisierungen, wie Herr Kayenburg sie hier vorgetragen hat. Ich habe von Arroganz in dieser Anhörung nichts gemerkt.

In der Bremer Erklärung vom 3. November dieses Jahres haben die Medienpolitiker und Medienpolitikerinnen aller norddeutschen Länder sich mit den gegenwärtigen und auch zukünftigen Fragen des dualen Rundfunksystems und seiner Finanzierung auseinandergesetzt. Sie sind sogar gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass die norddeutschen Ministerpräsidenten und -präsidentinnen im Gegensatz zu den drei Musketieren aus Bayern, Sachsen und NRW einen „konstruktiven Beitrag dazu geleistet haben, dass das verfassungsrechtlich geforderte und staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet“ werden wird. Ich hoffe nun sehr, dass die zuständige EU-Kommission, die auf Antrag der Direktoren der privaten Rundfunkveranstalter die deutsche Gebühr unter die Lupe nehmen, unsere Erklärung ebenso zur Kenntnis nehmen wird. Wir norddeutsche medienpolitischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind uns jedenfalls darin einig, dass

wir alles tun wollen damit das „einmalige und bewährte System des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleibt und seine verfassungsrechtlich garantierte Entwicklungschance wahrnehmen kann“.

Bei der Anhörung am 3. November haben wir uns darüber hinaus darauf verständigt, unsere sehr erfreuliche Kooperation fortzuführen und zu intensivieren. Wir werden uns auf dem nächsten Treffen sowohl mit den europarechtlichen Modalitäten, wenn nicht Stolpersteinen, wie auch mit der Zukunft unseres dualen Systems beschäftigen. Einstweilen werden wir dem hier vorgelegten Staatsvertrag zustimmen, mit Bauchschmerzen oder mit der Faust in der Tasche, wie auch immer. Ich bin nicht glücklich darüber. Wir wollen uns auf den Neunte Änderungsstaatsvertrag rechtzeitig vorbereiten und möchten von unseren Ministerpräsidenten dazu ausreichend und rechtzeitig gehört werden.

Aus den Berichten der Rundfunkanstalten selbst, besonders aus denen von Deutschlandradio und Deutschlandfunk, entnehmen wir, dass schon seit Jahren in den Anstalten massive Sparanstrengungen und Strukturreformen gemacht werden. Dabei ist es bisher beispielsweise beim NDR seit Ende der 90-Jahre schon zur Streichung von 500 Stellen gekommen. Deutschlandradio und Deutschlandfunk, der nach dem gemeinsamen Willen aller Bundesländer als nationaler Hörfunk 1994 als Nachfolger des damaligen Deutschlandfunks und RIAS eingerichtet worden ist mit dem ausdrücklichen Auftrag, ein leistungsfähiges Sendenetz aufzubauen, ist besonders schwer betroffen durch die Bewertung der KEF, also der Kommission zur Bewertung des Finanzbedarfes, genau den Aufbau ihres Sendernetzes auf die Programmarbeit anzurechnen. Dieses sind für mich Beispiele dafür, dass die KEF genau tut, was sie soll, nämlich eine auskömmliche und sozialverträgliche Gebühr festsetzen. Wenn nun die Ministerpräsidenten dieses Ergebnis in Zweifel ziehen und nochmals unter politischen Aspekten das Ergebnis verändern, bei allem Respekt, Frau Simonis, schädigen Sie das System des dualen Rundfunks in Deutschland in gefährlicher Weise.

Das Ding ist zweischneidig, das sehe ich sehr wohl, und wegen dieser Zweischneidigkeit haben wir auch ausdrücklich gefragt: Sollen wir denn zustimmen, oder sollen wir nicht zustimmen? Mal hieß es so, mal hieß es so. Am Ende war das Petitum eindeutig: Wir stimmen zu, denn wenn jetzt diese 88 Cent nicht kommen, wird alles noch viel schlimmer.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen unverändert zu der Errungenschaft des öffentlich-rechtlichen Rund

(Irene Fröhlich)

funks in Deutschland, der älter ist als die Bundesrepublik, da er von den Alliierten entwickelt wurde. Gerade weil wir sie schützen und erhalten wollen, wollen wir auch in eine grundlegende Debatte über die Zukunft des dualen Rundfunksystems in Deutschland eintreten, und zwar ohne Tabus. Ich denke, hier muss alles auf den Prüfstand und wir müssen uns gründlich damit beschäftigen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag darf ich Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns in der ersten Lesung mit einem Staatsvertrag. Dieser ist auf Länderebene ausgehandelt worden. Die Frau Ministerpräsidentin hat ausgeführt, dass sie diesen auch schon unterschrieben hat. Zu fragen ist, ob und wo wir im Rahmen dieser Debatte eine Wahl haben.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1994 wurde die Gebührenfestsetzung für die Rundfunkgebühr neu geregelt und deshalb beschlossen, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, unter Berücksichtigung der Programmautonomie die Anmeldungen zum Finanzbedarf festzustellen hat. Wir haben den Bericht erhalten. Das ist ein großer Schinken. Dieser Gebührenvorschlag soll dann die Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente sein. Die Kommission hat diesmal eine Erhöhung von 1,09 € vorgeschlagen. Mit der heutigen Vorlage wird uns nun ein geringerer Betrag vorgeschlagen. Von den Empfehlungen der Kommission kann eine Abweichung nur dann vorgenommen werden, wenn eine unangemessene Belastung des Gebührenzahlers auftritt, die nicht sozialverträglich ist.

Nachweislich der Begründung zum Staatsvertrag wird eine Belastung in Höhe von 1,09 € als nicht sozialverträglich angesehen. Wie sich aus einer Anhörung der Medienausschüsse der norddeutschen Länder in einer gemeinsamen Sitzung ergab, stehen die Rundfunkanstalten vor dem Problem der Umsetzung eines derartigen Beschlusses. Die Darstellung im Medienausschuss durch die Intendanten war doch sehr unterschiedlich. Ich kann mich den Ausführungen von Frau Fröhlich nicht ganz anschließen.

Der angemeldete Finanzbedarf lag bei einer Erhöhung von circa 2 € und ist durch die Kommission bereits heftig reduziert worden. Wir erwarten viel von den öffentlich- rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Diese haben für den Bereich des NDR bereits angekündigt, dass es voraussichtlich beim Sponsoring erhebliche Einschnitte geben wird.

Richtig ist jedoch auch, dass in diesen Zeiten jede weitere Belastung von Privathaushalten ein erhebliches Problem darstellt, sodass die Begründung der drei Ministerpräsidenten, die als erste den neuen Vorschlag als einzig akzeptabel einführten, stichhaltig sein könnte. Aber auch die hohen Anforderungen an die Rundfunkanstalten müssen berücksichtigt werden.

Heute sollen wir nun in erster Lesung darüber abstimmen, ob die Gebührenerhöhung, wie bereits festgelegt, in Ordnung ist. Hiermit tun wir uns aus verschiedenen Gründen schwer. Das tun wir, weil die Gebührenerhöhung aus Sicht der Rundfunkanstalten nicht ausreichend sein soll, wogegen eine Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt aus der Sicht des einzelnen Bürgers auch nicht richtig ist. Beide Interessengruppen müssten diesen Vertrag also ablehnen. Die Folge wäre dann, dass in der zweiten Lesung nicht zugestimmt würde und überhaupt kein Staatsvertrag zustande kommt. Meine Frage ist, ob das im Interesse der Rundfunkanstalten, aber auch im Interesse des einzelnen Bürgers sein kann, der sein Recht auf Information und Kultur einfordert.

Der Vertrag enthält daneben andere Regelungen. Eine davon begrüße ich. Nach dem Gebühreneinzugsverfahren gibt es nun Befreiungen von der Zahlung der Gebühren nach Vorlage von Bescheiden, nämlich ALG II, Sozialgeld oder Grundsicherung. Ich hoffe, dass sich der NDR dieses Mal daran hält und nicht weitere Nachforschungen anstellt. Das hat er bisher immer getan. Das erkennt man, wenn man in den Bericht des Datenschutzbeauftragten hineinguckt. Es war zum Teil ein Unding, wie Leute ausgeforscht wurden, obwohl sie die Bescheide schon vorgelegt hatten. Die entsprechenden Beauftragten des NDR glaubten das nicht. Das ist ein Verfahren, das seit Jahren bemängelt worden ist.

Ich hoffe, dass sich die GEZ, die das bundesweit regeln soll, wirklich daran hält. Einen Wermutstropfen gibt es noch. Auf den hat der Kollege Kubicki bereits hingewiesen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder setzen sich seit Jahren dafür ein, dass auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk das Prinzip der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zu berücksichtigen ist. Das Problem ist hier die Beschaffung von Adressen. Über den Staatsvertrag soll nun die Beschaffung und Verarbeitung

(Silke Hinrichsen)

von Daten aus dem kommerziellen Adresshandel legitimiert werden. Die Kritik eines Teils der Datenschutzbeauftragten, unter anderem unseres Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Tilo Weichert, zielt nun darauf ab, dass öffentlich-rechtliche Institutionen personenbezogene Daten nur verarbeiten dürfen, wenn dieses zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Länder haben deshalb bereits die regelmäßige Übermittlung von Meldedaten zugelassen - gegen das Votum der Datenschutzbeauftragten. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum gerade diese weitere Datenverarbeitung mithilfe dieses Vertrages zugelassen werden sollte.

(Beifall bei der FDP)

Unserer Ansicht nach hat der kommerzielle Adressenhandel nichts bei den öffentlich-rechtlichen Institutionen zu suchen, die gegenüber allen anderen Institutionen schon einen erheblichen Vorteil haben. Das kann nicht sein. Das werden wir im Ausschuss weiter ausführlich beraten. Genau diesem Punkt sollten wir weiter nachgehen.

(Beifall bei SSW, CDU, FDP und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. - Entschuldigung! - Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Martin Kayenburg, das Wort.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Etwas mehr Aufmerksamkeit, Herr Präsident!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Böhrk, ich weiß wirklich nicht, auf welcher Veranstaltung Sie waren.

(Zurufe)

- Sie waren zusammen mit Frau Fröhlich; das habe ich wohl mitgekriegt. - Das Verhalten dort war anders, als Sie es geschildert haben. Ich will darauf hinweisen, dass die Bremer Erklärung - das ist der Grund, aus dem ich mich hier noch einmal gemeldet habe - ausdrücklich das ausgenommen hat, was Sie hineingeschrieben hatten, nämlich den Hinweis auf den von Ihnen so sehr geliebten Herrn Steinbrück und auf Herrn Stoiber. Sie wissen genau, dass nicht nur diese beiden, sondern insgesamt sechs Ministerpräsidenten mit den Spitzen, den Intendanten von ARD und ZDF zusammengesessen haben und im Vorfeld der Gebührenentscheidung einen Vorschlag von da

mals 86 ct gemacht haben. Es sind dann 88 ct geworden.

Hier liegt überhaupt kein Verfassungsverstoß vor. Das sehen Sie, wenn Sie in die Urteile des Bundesverfassungsgerichts hineinschauen. Es ist völlig klar, dass eine derartige Abweichung gedeckt ist. Ich kann immer noch nicht verstehen - das sage ich hier ganz offen -, dass Sie hier von einmaligen Ausrutschern der Ministerpräsidenten und von einem Eingriff in bestehendes Recht und von einem Verstoß gegen Rechtsnormen gesprochen haben. Die Begründung in dem Vorschlag der Ministerpräsidenten ist eindeutig und einmalig - dabei ist das Wort „einmalig“ unterstrichen. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Vorwurf völlig falsch.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Im Übrigen habe ich dort schon deutlich gemacht - da gebe ich dem Kollegen Kubicki Recht -, dass eine seriöse Prüfung der 88 Cent überhaupt nicht möglich ist. Im Gegenteil. Jeder weiß, dass ein solcher Kompromiss, wenn er geschlossen wird, gegriffen ist. Im Übrigen sollten alle die, die sagen, die KEF habe 1,09 € festgelegt und jetzt kriegten die Armen nur 88 Cent, zugeben, dass dies nicht komplett zulasten der Anstalten geht. Die Ministerpräsidenten haben erstens aus ihrem eigenen Bereich Zugeständnisse gemacht. Zweitens fließen durch die Änderung des Hotelprivilegs und durch die Veränderungen bei den von Herrn Kubicki zu Recht kritisierten Regelungen bezüglich der PCs zusätzliche Mittel. Die tatsächliche Abweichung beträgt also nicht 1,09 € zu 88 Cent, sondern liegt deutlich niedriger, bei einer maximalen Spanne von 16 Cent. Die Anstalten verschweigen, dass sie aufgrund des Kompromisses zusätzliche Einnahmen erhalten. Wir sollten im Ausschuss noch einmal sehr genau prüfen, ob das, was von dort vorgetragen worden ist, wirklich alles richtig ist und in Gänze die Bedenken unseres Datenschutzbeauftragten, der zu hören wäre, zu diskutieren.

(Beifall bei CDU und FDP)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Gisela Böhrk das Wort.

Herr Kayenburg, ich gestehe Ihnen zu, dass das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren relativ kompliziert ist. Sie behaupten steif und fest, das sei alles nach dem Gesetz gelaufen. Ich muss Ihnen lei

(Gisela Böhrk)