Protocol of the Session on August 25, 2004

Schon 1998 ist Ihnen bei dem Immobiliendeal höchstrichterlich bescheinigt worden, dass dieses Geld als Kreditaufnahme des Landes im Haushalt auszuweisen ist. Das bestätigt auch der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme auf Seite 10 letzter Absatz. Ich bin dem Landesrechnungshof außerordentlich dankbar für seinen umfangreichen Bericht. Er hat relativiert, was Sie uns da vorgelegt haben. Schönen Dank auch dem Präsidenten.

(Beifall bei der CDU)

Ich zitiere:

„Die Kreditaufnahme der Investitionsbank ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Landeshaushalt zuzurechnen. Die Einnahmen aus der Veräußerung sollten daher haushaltsrechtlich analog dem Immobiliendeal wie Einnahmen aus Kredit behandelt werden.“

Damit scheitern Sie, Herr Minister Dr. Stegner, mit diesem Taschenspielertrick genauso wie seinerzeit Ihr Vorgänger Claus Möller. Das ist höchstrichterlich bereits entschieden.

Nachdem die HSH Nordbank durch Beratung von SAL Oppenheim vom 27. Juni 2002 festgestellt hat, dass es sinnvoll sei, die Geschäftsführung und die Anteile von NordwestLotto zu veräußern, wäre es nur konsequent und richtig gewesen, diese auch privatrechtlich zu veräußern, und zwar an ein Wirtschaftsunternehmen und nicht wieder an einen unserer eigenen Betriebe. Das ist keine Veräußerung, keine Privatisierung.

(Beifall bei CDU und FDP)

Mit den Privatisierungserlösen die enorme Schuldenlast des Landes ein klein wenig zu tilgen, wäre die Aufgabe gewesen, die sie mit den 60 Millionen gehabt hätten. Ein wenig dazu beizutragen, die massive Schuldenlast zu mindern. An Private zu veräußern, das wäre eine richtige Privatisierung gewesen. Das ist das, was wir mit unseren Haushaltsanträgen schon seit 2001 fordern.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Die Konzessionsabgabe - darauf haben Sie eben hingewiesen - würde auch bei einer Privatisierung weiterhin dem Land zufließen. Wahrscheinlich sogar in noch höherem Umfang. Wir sind sicher, weil ein Privater das besser könnte. Das käme auch den Vereinen und Verbänden zugute. Das bedürfte lediglich eines Beschlusses des Landtages. Wir werden im September noch einmal darüber beraten, wie wir mit den Geldern umgehen.

Selten hat der Landesrechnungshof so massiv Kritik an der Arbeit der Regierung geübt wie bei diesem Bericht. Sie haben eine ganze Zeit gebraucht, ich glaube, eine Viertelstunde allein im Finanzausschuss, um das zu erklären. Allein das hat ausgereicht, um festzustellen, dass Ihre Finanzpolitik auch in diesem Punkt wieder katastrophal ist. Der Landesrechnungshof hat das bestätigt.

Ganz wesentlich ist - das ist die Frage, die bis heute nicht geklärt ist, wie bei den Staatsverträgen zum Lottogesetz -, inwieweit dieser Deal mit europäischem Recht vereinbar ist. Sie haben darauf hingewiesen. Wir sehen das anders. Der Landesrechnungshof sieht das wie wir.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Anmerkung machen. Ich erinnere an die Juni-Tagung. Wir haben gesagt, die Postannahmestelle in Bayern nehme uns das Geld weg. Die Postannahmestelle in Bayern läuft nach wie vor. Es ist jetzt so, dass diese Einnahmen unserem Land fehlen und damit unseren Vereinen und Verbänden weniger Geld zur Verfügung steht.

Für Sie war dieser Bericht eine Katastrophe. Wir werden den Vereinen und den Verbänden, auch denen, die hier vor dem Haus demonstrieren, nachweisen und zeigen, dass sie weniger Mittel erhalten, nur weil Sie beim Verkauf von NordwestLotto eine verkehrte Politik betrieben haben.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Ursula Kähler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, heute ein Geplänkel über Wahlkampfinhalte zu machen beziehungsweise die CDU zu beauftragen, dass sie ihre Kreissparkasse beauftragt, einen Dauerauftrag auf Negativsätze zu geben, was diese Regierung alles katastrophal macht. Ich

(Ursula Kähler)

möchte mich vielmehr ausschließlich an der Sache orientieren. Da muss man zur Kenntnis nehmen, dass auch der Herr Präsident des Landesrechnungshofs in der letzten Sitzung des Finanzausschusses sehr klar und deutlich gesagt hat, dass man hierzu sehr wohl eine differenzierte Auffassung haben kann.

Ich freue mich, dass der Kollege Arp hier festgestellt hat, dass die CDU hier seit längerem verlangt hat, einen Verkauf dieser Anteile vorzunehmen. Ich sage einmal: Der Finanzausschuss hat sich schon vor einigen Jahren für eine solche Strukturveränderung des Lottogeschäfts ausgesprochen. Aber der Teufel steckt immer im Detail, Herr Kollege. Wir können heute - zumindest ist das so aufgrund der Unterlagen, die Ihnen und mir zugegangen sind - zur Kenntnis nehmen, dass durch die beabsichtigte Veräußerung der Kommanditanteile durchaus positive Veränderungen gegenüber der bisherigen Struktur erkennbar sind. So weit, so gut. Deshalb teile ich auch nicht die Einschätzung des Landesrechnungshofs.

Denn sowohl die „Bewertung der Lottoaktivitäten“ des Unternehmens durch das Unternehmen Oppenheim als auch die vom Finanzministerium auf Grundlage des Gutachtens vorgenommene Modifikation lässt sehr wohl Effizienzgewinne in der Betriebsführung erwarten, was der Landesrechnungshof zurzeit aufgrund der Unterlagen bezweifelt.

Der Landesrechnungshof hat sowohl die Veräußerung als auch die Nichtveräußerung bewertet. Für die Veräußerung des NordwestLotto ist im Haushalt 2004 ein Erlös von 60 Millionen € veranschlagt. Ab dem Haushalt 2005 fallen zwar jährliche Einnahmen, also Jahresüberschüsse als Zweckerträge, von 4 Millionen € weg. Bei einem Betrachtungszeitraum von 30 Jahren und einem Diskontierungsfaktor von 6,35 %, also dem Durchschnittssatz für langfristige Landesdarlehen in den letzten 15 Jahren, ergibt sich jedoch ein Barwertvorteil von 6,8 Millionen €. Demnach steht dem Einnahmeausfall von 53,2 Millionen € ein Verkaufserlös von 60 Millionen € gegenüber, Herr Landesrechnungshofpräsident.

Vom Landesrechnungshof wurde ebenfalls „keine Veräußerung“ bewertet. In diesem Fall ergäbe sich im Jahr 2004 ein Einnahmeausfall von rund 60 Millionen €. Ich erzähle niemandem etwas Neues, wenn ich sage, dass das keinesfalls mehr ausgeglichen werden kann. Ich möchte den Landesrechnungshof hören, wenn es dadurch zu einem solchen Haushaltsfehlbetrag käme. Wir alle wissen, dass eine weitere Einsparung dieser Größenordnung angesichts der bereits vorgenommenen und vorgesehenen Einsparungen ausgeschlossen ist. Nur durch eine Erhöhung der Neuverschuldung könnte dies ausgeglichen werden.

Aber auch da würde der Landesrechnungshof - dann allerdings zu Recht - mahnend seinen Finger heben.

In den Folgejahren ergäben sich zusätzliche Zinsmehrausgaben. Zwar flössen bei Nichtveräußerung die 4 Millionen € weiter zu, aber bei gleicher Berechnungsgrundlage - Durchschnittszinssatz 6,35 % - entstehen Zinsmehrausgaben von 3,8 Millionen € per annum. Der Barwert der Zinsmehrausgaben betrüge 50,5 Millionen €, der Barwert der jährlichen Lottoeinnahmen insgesamt 53,2 Millionen €. Wenn dann noch berücksichtigt wird, dass am Ende von 30 Jahren das Darlehen zu tilgen ist, ist dieses Szenario unter den oben dargelegten Annahmen nachteilig für das Land.

Ich sehe das allerdings nicht wie Sie, Herr Kollege. Sie berechnen das nach Motto: Beachten Sie bitte die Fingerfertigkeit meiner Füße. Das will ich nicht.

Nach Einschätzung des Landesrechnungshofs wird die Refinanzierung des Erwerbs durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein nicht zweifelsfrei durch die Brüsseler Verständigung II gedeckt - Stichwort: Einsatz der Vorteile aus Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung.

Auch hier teile ich die Auffassung des Landesrechnungshofs nicht. Denn bereits in einer der ersten Runden zu diesem Thema im Finanzausschuss hat Herr Staatssekretär Döring darauf verwiesen, dass man sich selbstverständlich mit dem Bundesministerium im Zuge der Vorbereitung mit dieser Veräußerung ins Benehmen gesetzt hat. Er hat im Juni darauf verwiesen, dass es aus Brüssel heißt, dass Förderinstitute entweder andere Tätigkeiten aufgeben oder aber als ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ohne öffentliche Unterstützungen ausgliedern müssen. Das soll hier geschehen.

Kurzum: Wir sollten all diese Argumente im Finanzausschuss noch einmal abwägen. Ich bin sicher, dass wir zum Schluss der Diskussion bei der fraktionsübergreifenden Meinung bleiben, an der Veräußerung der Kommanditanteile festzuhalten. Wenn wir dies auch im Meinungsbildungsprozess hinbekommen, das an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu veräußern, würde ich mich sehr freuen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie haben in Ihrem weitreichenden Beitrag der Opposition vorgeworfen, sie habe keine Fragen gestellt. Ich erinnere Sie charmant daran: Es war die FDP-Fraktion, die Fragen nicht nur gestellt hat, sondern sie sogar in einen Antrag gekleidet hat, und zwar mit der Drucksache 15/3467, der zu der Stellungnahme des Landesrechnungshofs geführt hat. Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs liegt vor. Unsere Frage waren beantwortet. Wir sind nicht Ihrer Auffassung, sondern teilen die Auffassung des Landesrechnungshofs. Fragen haben wir aber dennoch gestellt.

Vor der Sommerpause wollte die Landesregierung noch schnell die Glücksspielversion des Immobiliendeals durchziehen. Der Kollege Arp hat darauf hingewiesen: Sie wollten NordwestLotto an die Investitionsbank verkaufen. Die Investitionsbank sollte sich dafür verschulden und sich anschließend aus den Lottoerträgen nach Steuern und Abgaben refinanzieren. Herr Minister Dr. Stegner, Sie wissen selbstverständlich genauso gut wie wir, dass das eine verdeckte Verschuldung des Landes ist. Deshalb ist das Ganze auch die Glücksspielversion des Immobiliendeals. Es hilft Ihnen nicht, wenn Sie dies immer wieder öffentlich bestreiten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Lieber Kollege Neugebauer, ich bitte Sie ein einziges Mal, ganz genau zuzuhören: Minister Dr. Stegner erklärte letzte Woche im Finanzausschuss: Damit das Land Steuern spart, soll eine große gesellschaftsrechtliche Rochade durchgeführt werden. Angesichts des vor Scheinmoral triefenden Vodafone-Antrags - das war der vorangegangene Tagesordnungspunkt - warte ich jetzt auf einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel: Konsequenzen aus Landesregierungsabsichten ziehen, in dem er das Verhalten der Landesregierung anprangert und mit dem er die beabsichtigte legale Steuervermeidung der Landesregierung unterbinden will, damit die von ihm mitgetragene Landesregierung - gemeint ist der Kollege Neugebauer - das deutsche Volk nicht um seine wohl verdienten Steuern betrügt.

Der Landesrechnungshof hat die Schwächen der Pläne des Finanzministers oder der Landesregierung schonungslos aufgedeckt. Der Finanzminister möchte das - das kann ich verstehen - nicht so ganz wahrhaben. Deshalb hat er sich letzte Woche im Finanzausschuss für seine Antwort auf das Gutachten des Landesrechnungshofs mehr Zeit genommen, als sich der Landtag heute für die gesamte Debatte Zeit nimmt. Dabei hat er versucht, die Schwäche seines Konzepts mit rhetorischen Kabinettstückchen zu

mit rhetorischen Kabinettstückchen zu verschleiern. Das war nett anzuhören, aber, Herr Dr. Stegner, gelungen ist es Ihnen offen gestanden nicht.

In einem Punkt bitte ich um Aufklärung: Sie haben das in einer öffentlichen Sitzung getan. Herr Dr. Stegner, die Finanzausschusssitzung war auch zu diesem Tagesordnungspunkt öffentlich. Heute schicken Sie uns Ihre Bemerkungen mit der Bitte um Vertraulichkeit. Haben Sie jetzt Angst vor der Schwäche Ihrer Argumentation oder warum soll auf einmal das vertraulich behandelt werden, was Sie in der letzten Woche öffentlich gesagt haben? Ich würde das deshalb gern wissen, um zu wissen, ob ich in Zukunft aus diesem Papier zitieren darf oder nicht, denn dort steht drin, was Sie gesagt haben.

Wir sind dafür, die Lottogesellschaft zu privatisieren, und zwar richtig, verkaufen an den Meistbietenden. Wegen der neuen Lottostaatsverträge darf das Land das im nächsten Jahrzehnt aber leider nicht. Jetzt muss Lotto mehrheitlich staatlich bleiben. Jetzt gilt es, dafür die Einnahmen maximierende Form zu finden. Mit dem Immobiliendeal finden wir sie mit Sicherheit nicht!

Der Landesrechnungshof hat unter anderem nachgewiesen, dass das Land mit dem Verkauf an die Investitionsbank Geld verschenkt, dass die Landesregierung ihre Rechnungen mit einem willkürlichen Zinssatz geschönt hat und dass die Landesregierung der Investitionsbank verdeckte Risiken aufbürdet, die potenziell den Landeshaushalt belasten. All das kann der Finanzminister nicht widerlegen. Herr Dr. Stegner, bedauerlicherweise haben Sie an dieser Stelle nur Sprüche geklopft, auch wenn die manchmal ganz witzig gewesen sein mögen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Herr Dr. Stegner, es geht Ihnen auch gar nicht darum, die Einnahmen des Landes zu maximieren. Ihnen geht es darum, vor der Landtagswahl schnell noch flüssige Mittel aus Lotto herauszuquetschen, damit die Landesregierung sie öffentlichkeitswirksam verprassen kann. Die Schulden bleiben der Nachwelt. Sie bleiben im Übrigen nicht nur einer Nachfolgeregierung, sondern auch der Nachwelt, die sie irgendwann irgendwie abtragen muss. Im Übrigen hat dieser Unsinn bei Ihnen System, denn mit der psychatrium-GRUPPE planen Sie bereits Vergleichbares.

Wir werden diesen Antrag, den Sie hier so flammend eingebracht haben und um dessen Zustimmung Sie für September gebeten haben, selbstverständlich auch

(Dr. Heiner Garg)

im September ablehnen, so wie es sich für Unsinn gehört.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Doppelhaushalt 04/05 ist die Entscheidung gefallen. Der politische Beschluss zum Verkauf von NordwestLotto steht. Nun geht es meiner Fraktion um die Prüfung der Frage, ob Preis, Verfahren und Wirtschaftlichkeit stimmen. Herr Wiegard, verkaufen wollen Sie auch, da haben wir gar keinen Dissens!

Besonders wichtig war meiner Fraktion immer, dass sich die Höhe der Lotteriesteuer und der Zweckerträge - bei gleich bleibender Spielermentalität der Bevölkerung - durch den Verkauf nicht verringert. Diese Forderung ist mit der Investitionsbank als Partner erfüllt. Auch wenn der Investitionsbank zukünftig zulasten des Landeshaushaltes der jährliche Überschuss aus Lotto zusteht, um die Kosten aus diesem Geschäft zu decken, so steht der darüber hinausgehende Überschuss wiederum dem Land und damit dem Fördergeschäft der Investitionsbank zu. In guten Zeiten wird unser Förderinstitut damit gestärkt. In schlechten Zeiten trägt die Investitionsbank das Risiko.

Der Landesrechnungshof ist vom Parlament gebeten worden, den geplanten Verkauf auf seine Wirtschaftlichkeit und seine Rechtssicherheit hin zu prüfen. Ich möchte mich an dieser Stelle beim Landesrechnungshof für seine klare Stellungnahme bedanken, die uns schon im Vorfeld die Möglichkeit gibt, eventuelle Fallstricke zu diskutieren und auszuräumen. Die Kritik des Rechnungshofs bezieht sich auf drei Punkte: die Wirtschaftlichkeit, die Frage der EUKonformität und die Frage, ob es sich bei der Einnahme haushaltsrechtlich um einen Kredit des Landes handelt.

Zuerst zur Wirtschaftlichkeit: Ich war im Finanzausschuss nicht da, ich habe mir aber berichten lassen und ich habe auch nachgelesen, was heute vom Finanzminister gekommen ist. Im Finanzausschuss ist deutlich geworden, dass Rechnungshof und Finanzministerium in ihren Berechnungen von grundsätzlich unterschiedlichen Annahmen ausgegangen sind. Das ist gerade im Zinsbereich, der für die Zukunft schwer vorhersehbar ist, nachvollziehbar, zumal prognostizierte Zinsschätzungen teilweise schon Glaubensfra