sondern direkt in den AusschĂŒssen gefĂ€llt, wo die AusschĂŒsse in Sitzungen, zum Beispiel durch Anhörungen der BĂŒrger, letztlich die Entscheidung treffen. Wenn Parteien gar nicht in den AusschĂŒssen vertreten sind, weil sie herausgehalten werden von den groĂen Parteien, dann ist das doch nicht mehr demokratisch, sondern dann schlieĂt man die gewĂ€hlten Gemeindevertreter von der Mitarbeit und von der direkten Entscheidung in der Politik aus. Das kann nicht sein und das ist falsch.
Er sorgt fĂŒr eine ReprĂ€sentation, die zumindest ungefĂ€hr den VerhĂ€ltnissen entspricht, wie sie im Gemeinderat existieren, nicht einmal den VerhĂ€ltnissen, wie sie bei der Wahl existieren. Auch bei dem Vorschlag, den die FDP vorgelegt hat, sind immer noch durch die Anwendung von dâHondt bei der Wahl die groĂen Parteien bevorteilt. Ihr Stimmergebnis wird immer automatisch vergröĂert und nicht verkleinert.
Ich glaube, dass auch das Grundmandat Sinn macht. Denn das Grundmandat fĂŒhrt ĂŒberhaupt nicht zu einer Verzerrung, sondern das Grundmandat verhindert nur, dass die AusschĂŒsse ĂŒbermĂ€Ăig klein gewĂ€hlt werden. Die GemeinderĂ€te haben die freie Wahl, die AusschussgröĂe zu bestimmen. Gerade in den letzten Wochen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und ĂŒbrigens auch nach der Neuwahl - ich nenne nur das Beispiel Lauenburg - haben wir FĂ€lle gehabt, wo die AusschĂŒsse bewusst verkleinert worden sind, um kleine Parteien herauszuhalten. Um so etwas zu verhindern, ist ein Grundmandat ein ausgesprochen sinnvolles Instrument. Wenn man die AusschussgröĂe groĂ genug wĂ€hlt, dass Parteien in den FraktionsstĂ€rken berĂŒcksichtigt sind - dafĂŒr reicht in der Regel eine AusschussgröĂe um die neun bis elf Personen -, dann gibt es ĂŒberhaupt kein Problem und dann ist auch bei Hare/Niemeyer ein Grundmandat ĂŒberhaupt nicht notwendig. Wenn aber der Gemeinderat oder ein Kreistag beschlieĂt, bewusst die AusschĂŒsse kleiner zu wĂ€hlen, um kleine Parteien herauszuhalten, ist das Grundmandat ein sinnvolles Instrument, um das zu verhindern.
gerichts Bayern, zu diesem Thema. Dieses Landesverwaltungsgericht Bayern sagt eindeutig: Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind ZĂ€hlgemeinschaften weiterhin zulĂ€ssig, wenn sie dazu dienen, dass sich mehrere kleine Parteien zusammenschlieĂen, um auch in den RĂ€ten angemessen reprĂ€sentiert zu sein. Das hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Landtages festgestellt. Ich bitte deshalb noch einmal explizit den Innenminister, seine Interpretation zu ĂŒberprĂŒfen, weil die Interpretation des Innenministeriums der Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages widerspricht.
Bei mir ist die Situation so, dass eine Reihe von Kommunalvertretern in den letzten Monaten aus den AusschĂŒssen herausgeflogen sind. Deshalb drĂ€ngen diese Kommunalvertreter die Landtagsfraktion, etwas zu tun. Sie sagen: Sonst werden wir klagen. Wir werden eine ganze Reihe von Klagen in den Kommunalparlamenten haben, die sich insbesondere auf das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtes beziehen werden. Ich kann deshalb nur an die groĂen Parteien appellieren, insbesondere an unseren Koalitionspartner, dass sie sich bewegen, damit wir diese Klagen vermeiden und zu einer Lösung kommen, die demokratisch ist, angemessen ist und eine demokratische ReprĂ€sentanz auch kleiner Parteien ermöglicht.
Ich möchte zunĂ€chst neue GĂ€ste auf der TribĂŒne begrĂŒĂen, GĂ€ste des CDU-Ortsverbandes Pellworm und des Deutschen Roten Kreuzes NeumĂŒnster. - Herzlich willkommen!
Frau PrĂ€sidentin! Meine Damen und Herren! Der jetzige Antrag der FDP bietet uns heute die Chance, den Verwirrungen entgegenzuwirken, die aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Ende 2003 und dem daraus resultierenden Erlass des Innenministeriums zu ZĂ€hlgemeinschaften entstanden sind. DarĂŒber hinaus bietet sich uns erneut die Chance, die Demokratie in den Kommunen zu stĂ€rken.
Es ist Aufgabe des Landtages, die Rahmenbedingungen fĂŒr die kommunale Demokratie zu setzen. Wir entscheiden, wie die Aufgaben und die Entscheidungskompetenzen in den Kommunen verteilt wer
den. Am Anfang dieser Legislaturperiode haben wir in einem Sonderausschuss und danach im Innen- und Rechtsausschuss und im Landtag lange darĂŒber diskutiert, wie ein neues zukĂŒnftiges Kommunalverfassungsrecht aussehen sollte.
Im Dezember 2003 kam dann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Im Anschluss an dieses Urteil - das ergab sich auch aus der heutigen Diskussion - gab es von verschiedenen Seiten Aussagen hierzu, die fĂŒr groĂe Verwirrung sorgten. Das âHamburger Abendblattâ sprach im MĂ€rz vom âTodesstoĂ fĂŒr die kleinen Fraktionenâ, wĂ€hrend die GrĂŒnen im Mai noch davon ausgingen, dass aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts - der Kollege hat es auch zitiert - ZĂ€hlgemeinschaften doch zulĂ€ssig sind.
Dieser Bewertung wird aber durch die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hildebrand widersprochen. Die Landesregierung geht nĂ€mlich davon aus, dass möglicherweise die BeschlĂŒsse eines derartig zusammengesetzten Ausschusses einer rechtlichen PrĂŒfung durch ein Gericht nicht standhalten. Wir dĂŒrfen nicht vergessen, dass in vielen Gemeinden den AusschĂŒssen, gerade den BauausschĂŒssen, die Letztentscheidung ĂŒbertragen wird. Das geht nicht unbedingt noch einmal in die Gemeindeversammlung zurĂŒck.
Der Vorschlag der FDP, das ZĂ€hlverfahren nach Hare/Niemeyer einzufĂŒhren, begrĂŒĂt der SSW natĂŒrlich.
Wir haben uns schon sehr lange dafĂŒr ausgesprochen, da dieses ZĂ€hlverfahren nach unserer Ansicht das prozentuale Wahlergebnis besser widerspiegelt.
Der SSW hatte deshalb schon bei der Ănderung der Kommunalverfassung beantragt, die Mandatsverteilung zukĂŒnftig nach dem System Hare/Niemeyer statt nach dem dâhondtschen HöchstzĂ€hlverfahren vorzunehmen. Der Antrag wurde damals behandelt und abgelehnt. Der Grund ist - wir haben es auch heute wieder gehört -, dass die groĂen Parteien, in diesem Fall CDU und SPD, von der AuszĂ€hlung nach dâHondt profitieren und die kleinen davon, wenn nach Hare/Niemeyer ausgezĂ€hlt wĂŒrde.
Durch die neue Kommunalverfassung, die wir im Ausschuss durchgesprochen haben, wurde allen gewĂ€hlten Vertretern und bĂŒrgerlichen Mitgliedern eines Ausschusses ein Rede- und Antragsrecht in allen AusschĂŒssen eingerĂ€umt.
- Die Mehrheit hat es so gewollt. Die EinfĂŒhrung eines Grundmandates, wie das in Ihrem Antrag anklingt, wird damit eigentlich ad absurdum gefĂŒhrt.
Das Grundmandat sollten nur Fraktionen erhalten. In Gemeindevertretungen gibt es aber auch EinzelreprÀsentanten, die fraktionslos sind, aber einer Partei angehören. Ganz genau verstanden habe ich das in Ihrem Antrag nicht.
Wo ich mich dem Kollegen Puls anschlieĂen kann, ist, dass wir im Ausschuss ĂŒber die genauen Auswirkungen sprechen sollten. In diesem Zusammenhang sei bereits jetzt eingebracht, dass aufgrund der Kleinteiligkeit der Kommunen in Schleswig-Holstein und damit vieler Einzelvertreter in Kommunen die AusschĂŒsse auch heute schon die VerhĂ€ltnisse der Gemeindevertreterversammlung eigentlich nicht mehr widerspiegeln.
Ich weise darauf hin, dass es faktisch eine 10- oder 12-%-Sperrklausel bei den Wahlen zu Gemeindevertretungen gibt. Das liegt einfach an der geringen Zahl von Gemeindevertretern, die ĂŒberhaupt gewĂ€hlt werden können. Das ist hier ĂŒberhaupt nicht erwĂ€hnt worden. Es gibt deshalb einige BundeslĂ€nder, die die 5-%-Sperrklausel aufgehoben haben und bei einer 2-%-Sperrklausel zumindest bei Gemeindevertretungen sind.
DarĂŒber hinaus ergeben sich schon jetzt aus dem Gesetzentwurf weitere unklare Regelungen. Plötzlich taucht der Satz auf:
âFraktionslose Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhalten fĂŒr die von ihnen ausgewĂ€hlten AusschĂŒsse ebenfalls ein Grundmandat.â
Das finde ich besonders spannend. Das bedeutet, dass die fraktionslosen Vertreter nunmehr selber bestimmen dĂŒrfen, in welchem Ausschuss sie ein Mandat erhalten und in wie vielen AusschĂŒssen sie einen derartigen Sitz erhalten. Das habe ich ĂŒberhaupt nicht verstanden. Das kann dazu fĂŒhren, dass Personen einfach aus ihrer Fraktion ausscheiden, um damit einen Sitz in einem Ausschuss zu erhalten, den sie sonst nicht bekommen hĂ€tten.
Es wĂ€re vielleicht auch eine gute Idee, im Ausschuss zu klĂ€ren, was mit dem Begriff Grundmandat eigentlich gemeint ist. Die GrĂŒnen haben am Anfang der Legislaturperiode darunter ein Mandat ohne Stimmrecht verstanden, wĂ€hrend die FDP es als Chance fĂŒr âEinzelkĂ€mpferâ gesehen hat.
Es gibt reichlich KlĂ€rungsbedarf. Dem sollten wir im Ausschuss dringend Rechnung tragen. Wir sollten darĂŒber diskutieren, was wirklich gemeint ist.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der GeschÀftsordnung erteile ich zunÀchst Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort.
Frau PrĂ€sidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gar nicht zu verschiedenen Dingen Stellung nehmen, sondern nur zu einer Feststellung des Kollegen Puls etwas sagen. Man muss wirklich aufpassen, dass da keine MissverstĂ€ndnisse entstehen. Sie haben gesagt, Hare/Niemeyer bevorzugt kleine Fraktionen. Das ist definitiv nicht der Fall. DâHondt bevorzugt groĂe Fraktionen.
Ich kann Ihnen das ganz schnell belegen. In meiner Gemeinde Ellerbek hat die CDU 8 Sitze, die FDP 7 und die SPD 3. Wenn wir 9er-AusschĂŒsse haben, hat die CDU auf einmal 5 Sitze und damit die absolute Mehrheit im Ausschuss, die sie in der Gemeindevertretung nicht hat. Das macht deutlich, wie ungerecht und mathematisch nicht korrekt dâHondt ist.
Hare/Niemeyer aber ist mathematisch korrekt und spiegelt die VerhĂ€ltnisse in den AusschĂŒssen wider.
Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, damit aufzuhören zu sagen, Hare/Niemeyer bevorzugt kleine Fraktionen. Die korrekte Feststellung ist: DâHondt bevorzugt die groĂen.