Protocol of the Session on June 16, 2004

- Waschsalons, danke. Gleichzeitig war man aber der Auffassung, dass der Zusatz „soweit damit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Sonn- und Feiertagsruhe in der Nachbarschaft verbunden ist“ zu eng gefasst und damit überflüssig ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Einen Moment bitte. - Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Der Geräuschpegel ist sehr hoch.

Außerdem ist vorgesehen, dass die Freizeitgestaltung an Sonn- und Feiertagen auf das Notwendigste beschränkt werden soll, um Störungen der Sonn- und Feiertagsruhe zu vermeiden.

Weiterhin hat die Landesregierung die Zielvorstellung des Sonn- und Feiertagsschutzes konkretisiert. So wird es künftig nur noch um die konkrete Störung gehen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widerspricht. Damit wird auch nach meiner Ansicht

(Silke Hinrichsen)

erreicht, dass die stillen Feiertage sowie die Gottesdienste gestärkt werden.

Einhergehend mit der Konkretisierung von Störungen ist auch mit einer Verwaltungsvereinfachung bei den Kreisen und Ämtern zu rechnen, da eine Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen entfallen wird. Wir befürworten diesen Schritt. Entgegen der Einwendungen - die haben meine Kolleginnen und Kollegen ja vorhin schon genannt -, die bei der Anhörung genannt wurden, sehen wir darin aber keine Beweislastumkehr. Und trotzdem gehe ich davon aus - das möchte ich hier auch ausdrücklich sagen -, dass es tatsächlich ein unterschiedliches Handling in den Kommunen und Städten geben wird. Denn es gibt tatsächliche Unterschiede. Zum Beispiel gibt es hier in der Stadt Kiel und in Flensburg sehr viele Kirchen. Neben einigen Kirchen liegt vielleicht ein Marktplatz oder Ähnliches, in anderen Gemeinden ist das vielleicht nicht so. Folglich kann es vor Ort tatsächlich zu entscheidenden unterschiedlichen Kriterien kommen. Das halten wir auch für richtig.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP], Christel Aschmoneit-Lücke [FDP] und Peter Eichstädt [SPD])

Gerade die örtlichen Ordnungsbehörden kennen ihr eigenes Dorf, ihre Gemeinde, Stadt oder auch kreisfreie Stadt am besten. Wir halten es deshalb auch für richtig, das so zu machen.

Die Änderungsvorschläge der CDU lehnen wir ab, weil sie zum Teil wieder Restriktionen in den Bestimmungen für die Sonn- und Feiertage einführen wollen. Dies halten wir nicht für sinnvoll.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sehen in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, der auch positive Wirkungen auf Teile der privaten Wirtschaft haben wird. Dies geschieht unter Berücksichtigung und auch der Stärkung der Gottesdienste, der Sonntage sowie der stillen Feiertage. Der SSW wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen.

(Beifall beim SSW)

Ich erteile Herrn Innenminister Klaus Buß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das über 50 Jahre nahezu unverändert gebliebene noch geltende Gesetz über die Sonn- und

Feiertage hat meines Erachtens nicht mehr die Akzeptanz in der Bevölkerung, wie wir es - wie ich meine - von einem so wichtigen Gesetz erwarten müssen. Der Grundsatz, dass schon eine abstrakte Gefährdung des Sonntagsfriedens dazu führt, dass Veranstaltungen und Einrichtungen verboten oder nicht zugelassen werden, hat dazu geführt, dass in einer Vielzahl von Fällen der eigentlich klar formulierte Grundsatz, bei einer abstrakten Gefahr nicht zu genehmigen, durchbrochen worden ist. Darin habe ich eigentlich die größte Gefahr für dieses Gesetz gesehen, nämlich eine ständig fortschreitende Aushöhlung der geltenden Regeln. Wer die Verwaltungstätigkeit kennt, weiß, dass das auch für die Tätigkeit der Verwaltung - in diesen Fällen der Ordnungsbehörden - äußerst schädlich ist. Von daher bin ich der festen Überzeugung, dass eine Änderung erfolgen muss. Ich glaube, dass das Gesetz, das wir vorgelegt haben - das ist hier auch in vielen Beiträgen deutlich geworden, für die ich danke -, einen sehr guten Ausgleich zwischen all den unterschiedlichen Interessen findet.

Für die Landesregierung steht ganz oben an, dass die Akzeptanz für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Sonn- und Feiertage zu erhalten ist und dass dieser Schutz auch objektiv gegeben ist. Vor dem Hintergrund der geänderten gesellschaftlichen Anschauungen ermöglicht das neue Gesetz unter anderem die Öffnung von automatischen Waschanlagen, Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge und Münz- und Selbstbedienungswaschsalons. Die örtlichen Ordnungsbehörden können zudem marktähnliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel private Flohmärkte, zulassen. Das ging bisher nicht, wie Sie wissen, obwohl gewerbliche Flohmärkte aufgrund der Gewerbeordnung zugelassen werden mussten.

(Unruhe)

Damit ist eine Regelung im Gesetz beseitigt worden, die bei den Bürgerinnen und Bürgern nie Akzeptanz gefunden hat und die jede Ordnungsbehörde - und ich weiß, wovon ich rede, ich habe das schließlich über zehn Jahre lang betrieben - letztlich versucht hat, in irgendeiner Form zu umgehen.

Ich stelle noch einmal fest: Eine Umkehr der Beweislast zu Ungunsten der Kirchen gibt es nicht. Jeder, der das behauptet, der hat das irgendwie nicht verstanden oder sollte sich ein bisschen in die Juristerei einlesen. Die gibt es eindeutig nicht. Es geht nur darum, dass nicht mehr auf die abstrakte Möglichkeit einer Störung abgestellt wird, sondern darauf, ob eine konkrete Störung droht. Herr de Jager, so ganz verstehe ich es nicht, dass Sie auf der einen Seite befürworten, dass die Autowaschanlagen auch an Sonntagen geöffnet werden dürfen, aber auf der anderen

(Minister Klaus Buß)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst

Seite gegen die Aufnahme der konkreten Gefährdungsmöglichkeit sind. Denn das bisherige Verbot der Autowaschanlagen beruht doch darauf, dass natürlich jede Autowaschanlage eine abstrakte Störung beinhaltet. Deshalb konnte sie nicht zugelassen werden. Jetzt ist es eben möglich, es muss nur geprüft werden, ob sie konkret geeignet ist, einen Gottesdienst zu stören, ja oder nein. Das macht die Ordnungsbehörde. Und wenn sie nicht geeignet ist, den Gottesdienst in der Kirche A - Frau Hinrichsen hat ja auf die unterschiedlichen Situationen vor Ort hingewiesen; völlig richtig - zu stören, dann muss sie genehmigt werden. Das ist ganz eindeutig. Deshalb sehe ich da einen Bruch in Ihrer Argumentation. Ich kann ihr schlicht nicht folgen.

(Vereinzelter Beifall bei SPD, FDP und SSW)

Ich habe gerade aufgrund meiner praktischen Erfahrung in der Vergangenheit überhaupt keinen Zweifel, dass mit diesem Gesetz den örtlichen Ordnungsbehörden ein deutlich verbessertes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung gestellt wird. Die Kirchen werden in Zukunft auch keine Sorge mehr haben müssen, dass ihre Basare an Sonntagen nicht mehr genehmigt werden können. Auch das war in der Vergangenheit ein Riesenproblem, bei dem es die Kirchen immer ganz gern hatten, wenn die Ordnungsbehörden die alte gesetzliche Vorschrift durchbrochen haben. Wir werden einen Erlass herausgeben, kurz, knapp und präzise, um eine möglichst einheitliche Handhabung des Gesetzes sicherzustellen.

Ich sage noch einmal: Ich bin davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten gut in Einklang gebracht hat und in Einklang bringen wird. Auch künftig - das ist mir wichtig, noch einmal festzustellen - werden sich die Sonn- und Feiertage deutlich von den Werktagen unterscheiden und insbesondere ist auch der Schutz der stillen Feiertage gewährleistet.

Ich bedauere natürlich außerordentlich, Frau Aschmoneit-Lücke, dass § 3 Abs. 1 Satz 2 weggefallen ist, der natürlich nur deklaratorische Bedeutung hatte, wie Sie wissen, und für den ich mir persönlich sehr viel Mühe gegeben habe.

(Heiterkeit und vereinzelter Beifall bei der CDU)

- Herr Maurus, dass Sie als erster geklatscht haben, das merke ich mir natürlich. Aber auch damit muss man leben.

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3513, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt.

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen und der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW und einigen Abgeordneten der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen eines großen Teils der Abgeordneten der Fraktion der CDU und Enthaltung weniger Abgeordneter der Fraktion der CDU angenommen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 9 morgen als zweiten Tagesordnungspunkt nach Tagesordnungspunkt 12 aufzurufen.

Ich schlage vor, dass wir noch die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache aufrufen. Gibt es dagegen Widerspruch?

(Zurufe)

- Das ist anscheinend nicht gewollt. Dann wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:51 Uhr