Auch andere gemeinnützige Zwecke werden im Gesetzentwurf berücksichtigt. Der SSW begrüßt dabei, dass 4,9 % der Einnahmen aus den Konzessionsabgaben für die Verbraucherinsolvenzberatung bereitgestellt werden. Auch wenn nicht alle Ausgaben dadurch gedeckt werden können, so wird doch die enorm wichtige Arbeit dieser Beratungsstellen erhalten bleiben.
Durch die schlechte konjunkturelle Lage müssen leider immer mehr Menschen private Insolvenz bei Gericht anmelden. Ohne die fachliche Beratung der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ist das für die meisten nicht machbar. Damit geht SchleswigHolstein in dieser Frage einen anderen Weg als beispielsweise Hessen oder Bayern, wo wegen der Haushaltskonsolidierung viele Beratungsstellen schließen müssen.
Auch die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und die Stiftung Naturschutz bekommen einen klar definierten Anteil an den Einnahmen der Konzessionsabgaben. Aus unserer Sicht ist ein Problem, dass dies leider nicht für andere gemeinnützige Vereine oder Zwecke gilt. Das ist auch schon angesprochen worden.
So ist im Gesetz noch nicht klar definiert, wie viel beispielsweise die freien Wohlfahrtsverbände aus der Lotterie Glücksspirale erhalten werden. Das ist aus unserer Sicht unbefriedigend, denn auch diese soziale Arbeit ist für unsere Gesellschaft wichtig und braucht - genauso wie die Sportförderung - eine langfristige Planungssicherheit. Dazu ist es angesichts der schlechten finanziellen Lage zweifelhaft, ob sich der Landtag bei einem Überschuss der Konzessionseinnahmen dazu durchringen wird, diese zusätzlichen Einnahmen wie bisher für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Ich hoffe, dass wir bei den Beratungen des Gesetzes hier noch nachbessern können, und stimme ansonsten den Ausführungen meiner Vorredner zu.
Erstens. Ich finde, es wäre für unsere Beratung gut gewesen, wenn wir diese Staatsverträge früher gehabt hätten.
Zweitens. Ich denke, wir müssen uns noch einmal insgesamt mit der Verwendung dieser Einnahmen befassen. Aber dazu im Ausschuss mehr.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe federführend dem Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend dem Finanzausschuss und - so der weiter gehende Antrag - dem Sozialausschuss zu überweisen.
- Ich habe gesagt, dass zwei Dinge beantragt worden sind, einmal inklusive Sozialausschuss und einmal ohne Sozialausschuss. Der weiter gehende Antrag ist, den Gesetzentwurf zur Beratung federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanz- und den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Bei zwei Enthaltungen aus der SPD-Fraktion ist beschlossen worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanz- und dem Sozialausschuss zu überweisen.
Haben sich die Fraktionen darüber Gedanken gemacht, ob wir noch einen Tagesordnungspunkt aufrufen wollen?
- Das wollen Sie nicht. Gut, dann werde ich mir erlauben, noch die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache aufzurufen.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer hatten vereinbart, dass das Thema Datenschutz noch vor der Mittagspause aufgerufen werden soll.
Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein für das Jahr 2004 Drucksache 15/3300
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie an den großen Beifall hier im Parlament zum Ausscheiden von Dr. Bäumler aus dem Amt des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz bei unserer letzten Sitzung erinnern. Ich denke, das hat deutlich gemacht, dass der Datenschutz und die Datenschützer in unserem Land ein hohes Ansehen besitzen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal Herrn Dr. Bäumler für seine Arbeit danken und Herrn Dr. Weichert für seine Funktion alles Gute und viel Erfolg wünschen.
Wahrscheinlich werden sich beide freuen, dass sie Freitagnachmittag hier nicht mehr zu erscheinen brauchen; vielleicht haben sie aber auch gar nicht erfahren, dass wir diesen Punkt jetzt schon beraten.
Beim Stichwort Erfolg sind wir auch schon beim Tätigkeitsbericht 2004 für das vergangene Jahr. Erfolgreich passt deshalb, weil es dem Datenschutzzentrum gelungen ist, sich aufbauend auf das Gütesiegel und das Datenschutzaudit zu einem Innovationszentrum - so nennt sich das - weiterzuentwickeln. Dafür erhält das Unabhängige Landeszentrum sogar Mittel aus dem Regionalprogramm. Und wir werden uns an das Kürzel ULDI gewöhnen müssen. Das Landeszentrum hat sich damit von einer reinen Aufsichtsbehörde zu einem innovativen Dienstleister weiterentwickelt. Das kann beispielhaft für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein - trotz aller Liebe zum Subsidaritätsprinzip.
schutzes, zu dem eine etwas politischere Bewertung erforderlich ist. Da sind zuerst Themen wie DNAAnalyse, Überwachung der Telekommunikation und Speicherung der Verbindungsdaten - Themen, die uns im Landtag immer schon beschäftigt haben und die uns nach den Ergebnissen der Innenministerkonferenz im Juli erneut beschäftigen werden. Und dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir auch die vorschnellen, zum Beispiel bei der DNA-Analyse im Strafverfahren, und teilweise verworrenen, zum Beispiel bei der Überwachung der Telekommunikation, CDU-Initiativen zu diesem Themenbereich zu einer sinnvollen Abarbeitung
Landesbezogen sind auch noch einige andere Punkte bemerkenswert. Die nach den Anschlägen des 11. September 2001 eingeführte Rasterfahndung hat bisher nicht zur Ermittlung von Tatverdächtigen geführt. Dieses relativ starke Eingriffsinstrument hat sich damit offenkundig nicht bewährt.
Daher müssen wir nach der Evaluation im kommenden Jahr auch die notwendigen Konsequenzen ziehen. Zu diesen Konsequenzen kann auch gehören, andere erfolgreichere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auszubauen. Deshalb sollte eigentlich eine Evaluation aller vor dem Terrorhintergrund eingeleiteten Maßnamen erfolgen. Die Rasterfahndung war da nur ein Punkt. Ich denke, das würde dem Rechtsstaat sehr gut bekommen.
Ein weiterer Punkt: Mit der Kommunalverfassungsreform wurden die Kontrollrechte der Gemeindevertreter gestärkt. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes war das auch so gewollt. Nun scheint es bei der Handhabung dieser Vorschriften Unsicherheiten zu geben. Ich kann mir aus meiner eigenen kommunalen Praxis auch gut vorstellen, wie diese Unsicherheiten aussehen. Soweit hier eine Klarstellung erforderlich ist - worauf im Bericht hingewiesen wird -, muss sie meiner Ansicht nach vor allen Dingen auch beinhalten, dass Bürgermeister und Verwaltung sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken dürfen, was sie wohl manchmal sehr gern tun.
(Beifall der Abgeordneten Joachim Behm [FDP] und Silke Hinrichsen [SSW] sowie vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterstützen möchte ich die Aussage in dem Bericht, dass die Landesregierung die Realisierung von EGovernment-Lösungen weitgehend ohne elektronische Signatur voranbringen sollte. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich das in Bremen einmal in der Praxis angeschaut. Dabei waren wir, Frau Vorsitzende Schwalm - sie guckt sich gerade Bilder an; vielleicht die von unserer Reise -,
eigentlich alle ziemlich ernüchtert von dem geringen Erfolg, den die elektronische Signatur in Bremen gezeigt hat, und vor allen Dingen auch von dem komplizierten und teuren Verfahren. Ich denke, die Erfahrungen anderer Bundesländer sollten bei dieser Frage beherzigt werden. Es gibt Dinge, die weit weniger kosten und Erfolg versprechender sind.
Gespannt bin ich auf die Ausschussdebatte über die erste Videoüberwachung eines Schulraumes, die in dem Bericht erwähnt wird. Kritzeleien und Einritzungen auf den Schultischen sollen so vermieden werden, da andere Anstrengungen dort nichts bewirkt haben. Da scheint es ähnlich auszusehen wie in unserem alten Landtagssitzungssaal auf den Bänken. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Schülerinnen und Schüler trotz der PISA-Ergebnisse einen Weg finden werden, die Kamera auszutricksen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass sich Datenschutz mit vielfältigen und interessanten Themen befasst. Ich möchte nicht versäumen, zum Schluss meiner Rede nicht nur den Chefs des Datenschutzes, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit zu danken, die sich hier in diesem Bericht widerspiegelt. Den Bericht sollten wir zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überweisen.