Was Sie wollen, ist zwar eine große Ratesendung, ist wirklich „Wünsch dir was“, bringt uns aber in der Sache bedauerlicherweise nicht weiter.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht Aussage gegen Aussage. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kommunen durch die Umsetzung der Hartz-Gesetze entlastet werden. Die Kommunen machen eine Gegenrechnung auf, nach der die Städte und Gemeinden künftig kräftig draufzahlen.
Herr Garg hat uns hier ja einige Zahlen, die im Augenblick öffentlich diskutiert werden, noch einmal vorgestellt. Natürlich erwarten wir, dass die Bundesregierung auf die kritischen Einwände, die auch argumentativ unterfüttert sind, reagiert.
Der Antrag von Rot-Grün ist also in diesem Punkt sehr viel offensiver als der Antrag des SSW. Der SSW argumentiert defensiv, es dürfe keine neuen Belastungen geben. Wir sagen ganz deutlich, die Bundesregierung hat Entlastung versprochen und dazu stehen wir.
Es ist ja klar: Nur dann, wenn die Kommunen entlastet werden, gibt es Finanzspielräume, um in Deutschland endlich Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen zu schaffen.
Das ist dringend notwendig; denn für Kinder eine öffentliche Betreuung zu finden, insbesondere wenn sie unter drei Jahre alt sind, ist in Deutschland viel schwieriger als in unseren Nachbarländern. In Schleswig-Holstein ist eine Kinderbetreuung für unter Dreijährige wie ein Sechser im Lotto. Das müssen wir uns doch einmal klarmachen. Gerade wir als Bundesland mit einem besonders großen Nachholbedarf in diesem Bereich brauchen eine Unterstützung seitens des Bundes.
Wenn so etwas versprochen worden ist, dann wären wir doch blöd, wenn wir an dieses Versprechen nicht täglich erinnerten, sondern defensiv nur von mangelnder Entlastung sprächen.
Deswegen ist die Bundesregierung jetzt am Zug, ihre Ankündigungen wahr zu machen, auch die Kinderbetreuung für die Allerkleinsten verbindlicher als bisher gesetzlich zu verankern. Hierzu soll ein Teil der Ausgaben, die die Kommunen durch die Umsetzung des Hartz-Paketes einsparen, eingesetzt werden. Wenn die Berechnung, die bisher im Vermittlungsausschuss aufgemacht worden ist, nicht stimmt, dann muss man sich erneut einigen. Daran halten wir fest.
Die Bundesregierung hat bereits 1,5 Milliarden € für Kinderkrippen versprochen - Herr Dr. Garg, nicht als einmalige Finanzspritze, sondern als etwas, wor
Es ist natürlich klar, Kindergrippen für 20 % aller Kinder fallen gerade in Schleswig-Holstein nicht vom Himmel. Das ist natürlich ein Langzeitaufbauprogramm.
Aber wenn wir dies jetzt nicht einfordern und damit nicht beginnen, dann verurteilen wir doch beispielsweise alle Mütter mit Kindern unter drei Jahren dazu, mindestens drei Jahre dem Erwerbsarbeitsmarkt fern zu bleiben. Ist das zukunftsweisend? Das können wir doch nicht wollen.
Ich denke, es ist auch wichtig, manchmal an das Timing zu erinnern. Das Timing heißt, wir wollen bald eine Entscheidung. Auf Mai zu warten, Frau Hinrichsen, ist vielleicht nicht klug. Zwar fällt im Mai erst die Entscheidung auf Bundesebene, aber jetzt müssen die Signale gesetzt werden. Ich würde mir wünschen, dass sich auch andere Landtage mit dem Thema befassen, und zwar nach vorn gerichtet. Wir als rot-grün geführtes Land sollten dies zumindest tun und sollten offensiv sagen: Wir erinnern uns gern an dieses Versprechen. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung mit den Städten und Gemeinden zusammensetzt, die Zahlen untersucht, eine Lösung findet. Dieses Signal sollten wir heute geben und wir sollten es nicht den Osterhasen davontragen lassen. Wir brauchen jetzt ein klares Wort und nicht erst in der Zukunft.
Mir liegt noch eine Meldung zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Hinrichsen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann das gut verstehen. Ich möchte trotzdem noch einmal im Einzelnen zu dem Änderungsantrag Stellung nehmen. Erstens: Der Landtag wolle beschließen, dass die Bundesregierung überprüfen solle. - Das läuft jetzt schon, das läuft schon seit dieser Woche.
Zweitens: Der zweite Absatz lautet, gemeinsames Ziel solle sein, eine einvernehmliche Datenbasis zu finden. - Darin sind wir uns alle in diesem Haus einig; so habe ich es von allen gehört.
Aber jetzt kommt es - Drittens -: Es wird erwartet, dass 2,5 Milliarden € jährlich kommen werden. Nur, das Problem ist, wir bewegen uns eben auf einer unklaren Datenlage. Das ist das Problem.
Gerade weil das Gesetz kommen soll, halten wir es für absolut notwendig, dass wir im Ausschuss nochmals über diese Anträge beraten.
Dann kommt das mit den Krippenangeboten für Kinder. Das ist ja wünschenswert; das will ich überhaupt nicht bestreiten. Nur, mein Problem liegt darin, dass sich genau aus dem zweiten Absatz ergibt, dass wir dafür überhaupt keine Datenbasis haben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich nochmals darum, dass wir beide Anträge an den Ausschuss geben. Sie können das vielleicht verstehen. Unser Antrag ist es, dass hier jedenfalls keine weitere Belastung kommt.
Mir liegen noch zwei weitere Meldungen für Kurzbeiträge nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zunächst erteile ich der Frau Abgeordneten Heinold das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Wir haben den Kommunen mehr Geld versprochen - gemeinsam im Vermittlungsausschuss. Wenn wir heute beschließen würden, die Reform dürfe die Kommunen aber nicht mehr Geld kosten, würden wir die Kommunen komplett - „verarschen“ darf ich wahrscheinlich nicht sagen - verunsichern. Deshalb appelliere ich an Sie, gemeinsam zumindest diesen einen Absatz zu beschließen, dass wir erwarten, dass das Versprechen, dass es mehr Geld gibt, auch eingehalten wird.
Ich habe jetzt vier weitere Wortmeldungen für Kurzbeiträge, sodass ich jetzt zunächst einmal dem Herrn Minister Professor Rohwer das Wort erteile.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es sehr kurz machen. Es gibt im Wesentlichen zwei ungelöste Probleme: das Finanzierungsproblem und das Organisationsproblem. Zum Organisationsproblem sage ich jetzt nichts; das wird hart genug. Aber dennoch ein Satz! Wir werden gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass es in Sachen Optionsgesetz keine Lösung gibt, die zum 1. Januar 2005 zu einem Kuddelmuddel in Schleswig-Holstein führt.
Das kann auch nicht in Ihrem Interesse sein. Das Optionsmodell ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich will das nicht weiter kommentieren. Jetzt ist es im Vermittlungsausschuss und wir müssen das Beste daraus machen. Das heißt aber, das muss handwerklich sauber vorbereitet werden, lieber zwei Monate später als unsauber. Das ist der Satz eins.
Satz zwei: Allerdings wäre es aus meiner Sicht ein Verrat an den Kommunen, wenn wir hinter beschlossene Vereinbarungen zurückfielen.