Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine leise Bewegung. Schreien verbietet sich bei diesem Thema, obwohl es oft um große Schmerzen geht. Die Hospizbewegung in Europa ist umso hartnäckiger ein Beispiel für bürgerschaftliches Engagement jenseits allen Scheinwerferlichtes. Ab und zu wenden sich ihre Vertreterinnen und Vertreter aber doch an die Presse. Dann weisen sie darauf hin, dass nach ihren Zahlen das anonyme Sterben ohne menschliche Nähe zunimmt. In Deutschland bräuch
ten etwa 40 % der Menschen, die sich auf die letzten Stunden vorbereiten, eine Begleitung durch einen Menschen. Aber nur gut 2 % dieser Menschen erhalten diesen Beistand durch die Hospizbewegung. Damit dies nicht so bleibt, ist es unsere Aufgabe in den Parlamenten, das Thema noch weit mehr als wir das bisher vermochten, aus dem Tabu herauszuholen. So freue ich mich, dass unser Anliegen - wir hatten diesen Bericht angefordert - bei allen Fraktionen auf eine so gute Resonanz gestoßen ist.
Im Bundesvergleich steht Schleswig-Holstein nicht so schlecht da. Immerhin werden über 5 % der Menschen durch ambulante Sterbebegleitung erreicht. Damit dürfen wir uns aber nicht zufrieden geben. Wir haben gerade gehört: Man geht von 40 % der Betroffenen aus, die wir eigentlich erreichen sollten. Immerhin haben wir als Bundes- und Landesgesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, Kosten, die den ehrenamtlichen Hospizbewegungen durch Fortbildung und Vorbereitung ihrer Mitglieder entstehen, mitzufinanzieren. Fast 300.000 € sind in Schleswig-Holstein im letzten Jahr seitens der Krankenkassen zur Verfügung gestellt worden; 476.000 € hätten angefordert werden können. Der Kollege Eichstädt hat schon darauf hingewiesen, woran es bisher gescheitert ist, dass die Initiativen das, was ihnen zusteht, in Anspruch nehmen. Ich denke auch hier, dass wir über Lösungen nachdenken müssen. Ich würde mich sehr freuen, hierzu noch konkrete Anregungen aus den Initiativen zu erhalten. Ist zum Beispiel das, was der Kollege hier vorgeschlagen hat, der Königsweg?
Immerhin müssen Schmerzbehandlungen der Palliativmedizin und -pflege auch dann von den Krankenkassen finanziert werden, wenn es sich - weil es um den letzten Weg geht - nicht mehr um eine Heilbehandlung handelt. Dies hilft auch der Finanzierung der drei Hospizhäuser, die wir in Schleswig-Holstein haben, aber es muss noch mehr Hospizhäuser geben. Deshalb wünsche ich an dieser Stelle der Kieler Initiative für ein Hospiz viel Erfolg und kann mich dem Anliegen, zusätzlich ein Kinderhospiz zu schaffen, nur anschließen.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Landesregierung 14.000 € für ein Modellprojekt und 21.000 € für Palliativlehrgänge in der Pflege ausgegeben hat.
Damit komme ich zum systematischen Verankern des Gedankens: In Deutschland sind in der ärztlichen und pflegerischen Grundausbildung Schmerztherapie und Sterbebegleitung noch nicht selbstverständlich, obwohl sich die Krankenhäuser zunehmend um einen angemessenen Rahmen für die letzten Stunden des Lebens bemühen.
Wir sollten hier an einem Strang ziehen und wir haben jetzt akut die Gelegenheit dazu. Die Auseinadersetzung um eine Reform der Altenpflege läuft derzeit im Sozialausschuss und wir haben konkret die Wohlfahrtsverbände und andere um ihre Stellungnahmen gebeten. Mir fällt dabei siedend heiß ein, dass wir vergessen haben, die Hospizbewegung um eine Stellungnahme zu bitten; vielleicht können wir das nachholen.
Unsere Anregungen dürfen nämlich nicht nur auf dem Papier stehen bleiben. Wir befinden uns im Einverständnis mit dem, was die Landesregierung als Schwerpunkte ihrer Arbeit niedergeschrieben hat. Es braucht jetzt aber Leute, die sich dafür stark machen. Denn wir wissen: Gerade die DRGs, das neue Preissystem, die Neudefinition der Krankenhausleistungen sorgen dafür, dass die Pflege und das schlichte Dasein für Menschen zu wenig abgerechnet werden. Hier müssen wir für Änderungen sorgen.
Da zurzeit die Neudefinition der Krankenhausleistungen landesweit und bundesweit diskutiert wird, müssen wir uns dafür stark machen, auch für die Stimme der Hospizbewegung und auch für die Stimme der Pflegenden, die etwas anderes tun wollen, als sie in diesem Punkt dürfen.
Ebenso geht es um die Einführung der neuen Approbationsordnung; hier hat Frau Kleiner auf den Reformbedarf hingewiesen. Da wir uns alle einig sind, bin ich guten Mutes, dass wir tatsächlich auch hier den nächsten Reformschritt auf den Weg bringen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich danke der Hospizbewegung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast jeder von uns hat in seinem unmittelbaren Umfeld erlebt, dass ein Mensch stirbt. Wer die Erfahrung gemacht hat, dass sich ein nahe stehender Mensch aus dem Leben verabschieden muss, der weiß, wie wichtig eine helfende Hand, ein tröstliches Wort oder eine Geste der Unterstützung ist.
Trotzdem findet das Sterben in unserer Gesellschaft allzu häufig noch im Verborgenen statt. Wer nicht unmittelbar betroffen ist, verdrängt den Tod und ver
meidet es, sich mit dem Sterben auseinander zu setzen. Als Betroffene - sei es als Kranker oder als Angehöriger - steht man hilflos vor den Problemen. Dass dies nicht zwangsläufig so sein muss, verdanken wir maßgeblich der Hospizbewegung. Es ist ihr großer Verdienst, immer wieder dieses Sterben in unser Bewusstsein zu holen, um eine Auseinandersetzung damit zu ermöglichen.
Im Bericht der Landesregierung über die Hospizbewegung und die Hospizeinrichtungen zeigt sich ein eindrucksvolles bürgerschaftliches Engagement. Die einzelnen Initiativen bieten eine Bandbreite von vielen ehrenamtlich getragenen Hilfsangeboten bis zu einer Sterbebegleitung. Dabei unterscheidet sich das Engagement in der Hospizbewegung von anderen Ehrenämtern. Es befasst sich mit einem Tabuthema, das für die ehrenamtlich Arbeitenden eine große psychische Belastung bedeutet. Sie müssen außerdem häufig einen erheblichen Aus-, Fortbildungs- und Zeitaufwand erbringen.
Die Menschen in der Hospizbewegung haben unseren größten Respekt dafür verdient, dass sie diese Arbeit ehrenamtlich für Sterbende und deren Angehörige leisten.
Das Land unterstützt diese Bewegung nicht nur moralisch, sondern auch mit Geld. Allerdings beantragt nur ein Teil der Hospizgruppen eine Unterstützung durch das Land. Die in den letzten Jahren bereitgestellten Haushaltsmittel, die nur zur Unterstützung dieser ehrenamtlich Arbeit dienen, sind nicht in voller Höhe ausgeschöpft worden, obwohl gerade Projekte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, Supervision und für die Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden konnten.
Dies liegt nach Ansicht der Landesregierung unter anderem an den bürokratischen Anforderungen, die leider notwendig sind. Dazu kommt - das ist das Besondere an der Hospizbewegung -, dass viele lieber unabhängig, selbstbestimmt und spontan handeln und in Eigeninitiative arbeiten wollen. Das müssen wir respektieren und von daher dürfen wir nicht versuchen, Vorgaben zu machen. Dies zeigt die besondere Stärke der Hospizbewegung.
Die Krankenkassen sind seit 2002 an der Förderung der Hospizarbeit beteiligt. Mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurde die Möglichkeit eingeführt, ambulante Hospizdienste zu fördern. Auch in diesem Bereich werden zurzeit die höchstmöglichen Förderungen noch nicht ausgeschöpft. Der Hospizverband, in dem alle organisiert sind, geht davon aus, dass es
Entscheidend ist aber, dass alle die, die den Anforderungen der Rahmenvereinbarung entsprechen, annähernd eine Vollförderung von den Krankenkassen erhalten können. Das finden wir wirklich gut.
Die ehrenamtlichen Sterbebegleiter betreuen in den meisten Fällen Menschen ambulant. Es gibt aber auch in begrenztem Umfang stationäre Hospize und Palliativstationen. Die konzeptionelle Entwicklung der Hospizbewegung und der entsprechenden Einrichtungen sollte zukünftig die flächendeckende Versorgung für alle Altersgruppen - eben auch die der Kinder - unbedingt berücksichtigen.
Das Konzept der Landesregierung, heute den Schwerpunkt bei der Unterstützung der Hospizbewegung auf die Vernetzung und Verzahnung von ambulanten und stationären Einrichtungen zu legen, halten wir für richtig. Dies entspricht auch den zentralen Entwicklungsperspektiven seitens des Hospizverbandes.
Abschließend - das hat die Ministerin auch bei ihrem Bericht getan - sei daran erinnert, dass der größere Teil der Menschen immer noch in "normalen" Krankenhäusern oder zu Hause stirbt.
Wir werden auf lange Zeit nicht dahin kommen, dass sich alle Menschen in einem Hospiz aus dem Leben verabschieden können. Deshalb ist es wichtig, dass die grundlegenden Ideen der Hospizbewegung, ein menschlicheres Sterben zu ermöglichen, auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen berücksichtigt wird. Ich finde es wichtig, dass wir auch in Zukunft auf diesen Bereich unser Augenmerk richten und dies nicht vergessen.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung an den Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist sehr ungewöhnlich, dass man innerhalb eines Jahres zweimal über das gleiche Thema spricht; die Eile resultiert auch daraus, dass wir diesen Tagesordnungspunkt erledigen müssen.
Seit wir im Februar des vergangenen Jahres über dieses Thema gesprochen haben, ist einiges zum Thema Radverkehr dazugekommen. Grundlage für diesen Antrag sind die Hinweise aus dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, dem ADFC, und aus einem Workshop für Radverkehr, zu dem übrigens alle Fraktionen herzlich eingeladen waren, an dem jedoch nur grüne und rote Abgeordnete teilgenommen haben.
Die Landesregierung hat in der Zwischenzeit einen Bericht zum Thema landesweites Radverkehrsnetz in Schleswig-Holstein vorgelegt und wir haben zu prüfen, ob in Fortsetzung des Programms „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ das Wunschliniennetz hinsichtlich seiner finanziellen Auswirkungen und angesichts der fehlenden Landesmittel in den Bereich Visionen abzulegen ist oder ob wir daraus vielleicht so etwas wie ein Lückenschlussprogramm entwickeln können.
Wir haben weiter aus dem Workshop mitzunehmen, dass eine Reihe von Faktoren, die in unserem Punktekatalog aufgeführt sind, noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden konnten. Aber eine Erkenntnis, die ich aus den Gesprächen auch mit dem Landesamt für Straßenbau mitgenommen habe, ist die mangelnde und zögerliche Bereitschaft vieler Kommunen und Kreise zur Mitarbeit
sammenarbeit und in der Querinformation sind deutliche Lücken vorhanden. Ein Termin für November, der vom Ministerium im Sommer eingefordert worden ist, ist zurzeit nur von einem einzigen Kreis eingehalten worden; das sei nur am Rande erwähnt.
Dass es sich beim Radverkehr um ein Langzeitprogramm handelt, wird auch deutlich an dem nationalen Radverkehrsplan, der immerhin bis zum Jahre 2012 aufgelegt worden ist. Aber wir in Schleswig- Holstein sehen im Vergleich zu den übrigen Ländern gar nicht so schlecht aus, was das Radverkehrsnetz in Schleswig-Holstein anbetrifft. 50 % der Landesstraßen haben bereits Radwege erhalten und 80 % der Bundesstraßen sind damit ausgerüstet. Mit diesen Zahlen liegen wir an erster Stelle aller Flächenländer.