Protocol of the Session on December 11, 2003

In einem weiteren Schreiben zitiert der Landesrechnungshof aus einem Schreiben der Landesregierung vom 27. Juni 1995. Die Landesregierung ging dort davon aus, dass eine eigenständige Novelle des Landesministergesetzes für diese Frage nicht ausreiche. Im Klartext waren Sie sich schon damals darüber im Klaren, dass hier eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfolgen muss. Wenn Herr Finanzminister Stegner heute immer noch erklärt, die Landesregierung sehe in § 5 des Ministergesetzes eine ausreichende Grundlage für die Zahlung des Weihnachtsgeldes, dann ist dies - gelinde gesagt - wenig glaubhaft, auch für einen Nichtjuristen.

Die Rechtsänderung erfolgte erst, nachdem der Rechnungshof mit Schreiben vom 28. Juni 1996 eindringlich vor den Folgen einer Untätigkeit in dieser Frage warnte. Auch hier zitiere ich:

„Sichere Rechtsgrundlagen würden auch dem Schutz derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen, die die rechtswidrigen Leistungen bisher zur Zahlung angewiesen haben und deshalb permanent der Gefahr ausgesetzt sind, zur Verantwortung gezogen zu werden.“

Herr Dr. Stegner, wenn Sie Artikel 23 der Landesverfassung nicht nur lesen, sondern auch ernst nehmen würden, dann würden Sie auf Fragen des Parlamentes nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig antworten. Das haben Sie in Ihrem Redebeitrag nicht getan, weil Sie die Chronologie der Ereignisse schlicht und einfach verschwiegen haben. Ich stelle für mich selbst und meine Fraktion fest: Sie operieren wie immer hart an der Wahrheit, aber nicht mit der Wahrheit.

(Beifall bei der FDP)

Es soll damit auch sein Bewenden haben. Aber ich finde es ziemlich merkwürdig, wenn Parlamentarier in diesem hohen Haus im Rahmen einer Dringlich

(Wolfgang Kubicki)

keitsdebatte vors Brett genommen werden, ohne dass das Parlament - übrigens auch 1997 nicht - vollständig von der Regierung über die Geschäftsgrundlage informiert worden ist. Wenn wir uns das als Parlamentarier gefallen lassen, verabschieden wir uns hinsichtlich unserer Kontrollfunktion selbst aus dem parlamentarischen Bereich.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Uwe Eichelberg [CDU] und Jost de Jager [CDU])

Wir bitten darum - wobei ich verstehen kann, dass die Frage der Sonderzahlung, die wir schon erörtert haben, von den regierungstragenden Fraktionen anders entschieden wird, als wir das vorschlagen -, noch einmal sehr intensiv darüber nachzudenken, ob wir die Änderung des Abgeordnetengesetzes nicht jetzt gleich mitbeschließen sollten, die Frage der 25prozentigen Sonderzahlungen. Denn nach außen wird es den Menschen dieses Landes schwer zu erklären sein, warum eigentlich diese Sonderzahlung für Ministerinnen und Minister geleistet wird, die gleichzeitig Abgeordnete sind.

Das wäre ein Signal, von dem ich glaube, dass es die Glaubwürdigkeit der Politiker zurückbringen würde, die wir - jedenfalls in dieser Frage - in der Gefahr stehen zu verlieren.

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte um das Ministergesetz hat zwei Aspekte: Zum einen gibt es, sachlich begründet, die Notwendigkeit, das Ministergesetz zu ändern. Zum anderen - wir haben es eben wieder gehört - haben wir eine FDPLandtagsfaktion, die mangels eigener inhaltlicher Themen alles nutzt, um auf sich aufmerksam zu machen, und die sich für keine populistische Debatte zu schade ist.

Zum ersten Aspekt: Es war Finanzminister Stegner, der das Parlament darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir das Ministergesetz aufgrund eines Gerichtsurteils ändern müssen, damit es nicht zu höheren als zu den vom Gesetzgeber gewollten Versorgungsansprüchen kommt. Es war die Landesregierung, die uns als Gesetzgeber einen Entwurf für eine Gesetzesänderung zugeleitet hat. Meine Fraktion hat von Anfang an Zustimmung zu dieser Änderung signalisiert

und außerdem gefordert, dass ehemaligen Ministern nur dann erhöhte Versorgungsansprüche gezahlt werden dürfen, wenn dies rechtlich eindeutig begründet werden kann. Wir begrüßen es, dass die Landesregierung inzwischen so entschieden hat.

Die Diskussion in den Fachausschüssen hat ergeben, dass die Opposition in der Sache selbst keinen Alternativvorschlag hat.

(Thorsten Geißler [CDU]: Was?)

- Ja, zu dem eigentlichen Vorgang haben Sie keine Alternative! Sie haben heute gesagt: Wenn nicht noch der Antrag bestehen würde, würden Sie dem Gesetz - so wie von der Regierung vorgelegt - zustimmen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum zweiten Aspekt der heutigen Aussprache: Das Missliche an der Debatte ist, dass sich die FDP für keine Schlagzeile zu schade ist. Ich kenne keinen Änderungsantrag der CDU. Ich kenne nur die Aussage, dem FDP-Antrag, der sich mit etwas anderem als dem Ursprung beschäftigt, plötzlich zustimmen zu wollen. Die FDP hat versucht, den Eindruck zu erwecken, als würden alle Minister und Ministerinnen im Land Schleswig-Holstein zu Unrecht Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten, als würden sie sich außerdem nicht an den Kürzungen, die für die übrigen Beamten gelten, beteiligen.

Deshalb möchte ich für meine Fraktion noch einmal zu allen vier Punkten, die in der Diskussion waren, Stellung nehmen: Richtig ist, dass die Landesregierung besser beraten gewesen wäre, wenn sie den Landtag schon früher über die Notwendigkeit der Änderung des Ministergesetzes informiert hätte.

(Beifall bei der CDU)

Richtig ist aber auch, dass Finanzminister Stegner dies sehr bald nach seinem Amtsantritt gemacht hat und dass die Landesregierung damit selbst initiiert hat, dass das Gesetz geändert wird.

Richtig ist, dass die Minister und die Ministerinnen auch zukünftig Weihnachtsgeld erhalten. Richtig ist aber auch, dass sie zukünftig kein Urlaubsgeld mehr erhalten und dass ihr Weihnachtsgeld von 84 % auf 60 % sinkt, so wie das für alle anderen Beamten ab A14 gilt.

Richtig ist, dass der Landesrechnungshof die Landesregierung seit 1990 darauf aufmerksam gemacht hat, dass das Ministergesetz geändert werden muss, um den Weihnachtsgeldanspruch der Ministerinnen und Minister unzweifelhaft rechtssicher zu machen. Richtig ist aber auch, dass die Landesregierung diese

(Monika Heinold)

Änderung gegenüber dem Rechnungshof in mehreren Schreiben zugesagt hat und dem Landtag einen Änderungsvorschlag gemacht hat, der schon 1996 im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts beschlossen wurde.

Richtig ist auch, dass der Landesrechnungshof diese Gesetzesänderung zu keinem Zeitpunkt für so wichtig erachtet hat, dass er dem Landtag als Gesetzgeber eine Änderung empfohlen hat. Richtig ist, dass Abgeordnete, die gleichzeitig Minister sind, sowohl ihr Ministergehalt als auch zusätzlich 25 % der Abgeordnetendiät erhalten. Richtig ist aber auch, dass die FDP nun vorschlägt, ohne eine reguläre erste Lesung einfach mal so das Abgeordnetengesetz zu ändern. Herr Kubicki, und das bei Ihrem parlamentarischen Selbstverständnis!

Gerade bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes aber müssen wir sorgsam vorgehen und gemeinsam klären, ob ein Vorschlag, der gewählten Abgeordneten keinerlei Entschädigung zubilligt, rechtlich überhaupt zulässig ist. Ich wundere mich sehr über die Ausführungen von Herrn Geißler. Sie sagen, dass ein Minister grundsätzlich keine Zeit für eine Abgeordnetentätigkeit hat. Stellen Sie sich daher gemeinsam mit meiner Fraktion hier hin und fordern Sie die Trennung von Amt und Mandat! Das wäre der einzig konsequente Weg für Ihre Aussage.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Betrachtet man die Vorgänge also nüchtern, so wird schnell deutlich, wie unangemessen alle Vorwürfe der FDP sind. Es wird deutlich, dass die FDP versucht, in der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, Politiker und Politikerinnen würden sich unangemessen bereichern. Ich empfehle der FDP, bei der nächsten Debatte über Politikverdrossenheit im Landtag nicht im Plenum zu erscheinen. Sonst wird es verdammt ungemütlich für die Liberalen! Völlig unverständlich ist mir, warum die CDU auf jeden Zug aufspringt, den die FDP vorbeischickt. Die FDP spielt mit dem Feuer der Demokratie und die CDU macht mit, statt sich deutlich zu distanzieren. Peinlich für die größte Oppositionspartei hier im Lande!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und des Abgeordneten Andreas Beran [SPD])

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich Frau Kollegin Silke Hinrichsen das Wort.

(Unruhe)

Frau Hinrichsen, Sie haben das Wort. Die anderen sind entschlossen, Ihnen aufmerksam zu folgen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in mehreren Debatten hier im Landtag über die Änderung dieses Gesetzes diskutiert. Deshalb fasse ich mich, was den Gesetzentwurf angeht, der praktisch unverändert aus den Ausschussberatungen kommt, relativ kurz.

Durch die gesetzliche Lücke des alten Ministergesetzes hat das Land im Ergebnis zusätzlich 267.000 € an Ministerpensionen zu bezahlen. Das ist bedauerlich. Dennoch geht es hier nicht so sehr um die Höhe der Summe, sondern vielmehr um das Prinzip. Es kann nicht sein, dass einem Landesminister, der vorher Beamter war, die Versorgung so berechnet werden darf, als ob er während der gesamten Vordienstzeit bereits Minister gewesen wäre. Diese zusätzlichen Pensionen, die ehemalige Minister auf diese Weise erhalten können, sind den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in diesen Krisenzeiten überhaupt nicht zu vermitteln.

Der SSW bleibt deshalb bei seiner Kritik, dass der Landesregierung die Problematik bereits im Frühsommer 2001 hätte klar sein müssen. Man hätte also erwarten können, dass der Landtag bereits damals zeitnah informiert worden wäre. Wir hätten dann bereits vor zwei Jahren ein entsprechendes Gesetz verabschieden können. In einer Zeit, in der wir jeden Tag über neue finanzielle Opfer der Menschen diskutieren, macht es einen katastrophalen Eindruck, wenn ein ehemaliger Minister seine schon nicht kleinen Versorgungsbezüge durch ein handwerklich nicht gut ausgearbeitetes Gesetz noch einmal stark verbessern kann. Das ist nämlich der Hintergrund der Gerichtsentscheidung; es geht nicht um das Gericht, sondern um das Gesetz selbst.

Die Gesetzesänderung kommt spät. Der vorliegende Gesetzentwurf wird die Überversorgung der Minister beenden und dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers Genüge tun. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen Verweis im Landesministergesetz 2000 stützt, so war es der Wille des Landesgesetzgebers, anderweitige Dienstzeiten nur für maximal fünf Jahre anzuerkennen. Deshalb gilt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sorgt jetzt dafür, dass sich die Pensionen für Minister wieder in diesen angemessenen Grenzen halten.

Die FDP hat bei den Ausschussberatungen - und nun auch wieder im Plenum - eine Änderung zum Landesministergesetz eingebracht, die zum einen die

(Silke Hinrichsen)

Abschaffung des Weihnachtsgeldes der Minister vorsieht und zum anderen die ersatzlose Streichung der Abgeordnetenentschädigung für Abgeordnete, die gleichzeitig Minister sind.

Der SSW bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zu diesem Vorstoß. Das Weihnachtsgeld der Ministerinnen und Minister ist - genau wie bei den Beamten des Landes - durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen gekürzt worden. Dazu bleiben wir auch bei unserer Auffassung, dass das Weihnachtsgeld des Kabinetts seit 1962 auf ordentlicher rechtlicher Grundlage ausgezahlt worden ist. Die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Präzisierungen sind umgesetzt worden. Auch hier gibt es keine Grundlage, offensichtlich falsche Legenden öffentlich zu vertreten.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das sind keine Präzisierungen, das ist eine Rechtsgrundla- ge!)

Die vorgeschlagene Abschaffung der Abgeordnetenentschädigung bei Ministern kann man unserer Auffassung nach nicht so einfach durch die Hintertür über das Landesministergesetz umsetzen. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass dieser FDP-Vorschlag bei der spätestens nach der Landtagswahl notwendigen Änderung des Abgeordnetengesetzes, die ja ganz sicher wegen der Diätenreform in Angriff genommen werden muss, eine Rolle spielt. Dabei sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass Minister des Landes ihr Mandat ruhen lassen können. Dies wäre nach unserer Ansicht der richtige Weg. Unserer Ansicht nach müssen die gesamten Strukturen des Landesministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes geändert werden. In diesem Jahr ist ein Versuch gestartet worden, dies zu ändern. Dieser ist im wahrsten Sinne des Wortes fehlgeschlagen. Unserer Ansicht nach ist es jedoch nicht sinnvoll, dies jetzt über diesen Weg zu machen. Vielmehr sollte dies insgesamt angegangen werden. Es sollte geguckt werden, ob man nicht einfach das Abgeordnetenmandat ruhen lassen kann. Es gibt diese Probleme dann nicht mehr. Es wäre nach unserer Ansicht der demokratischere Weg, das Regierungsmandat und das Mandat im Landtag zu trennen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 58 erteile ich dem Herrn Abgeordneten Thorsten Geißler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Heinold, um es klarzustellen: Wir wollen, dass die erhöhten Zahlungen für ehemalige Minister abgeschmolzen werden. Wir wollen, dass die Versorgungszahlungen für künftige Fälle auf das Niveau begrenzt werden, das der Landtag immer gewollt hat. Und wir wollen, dass die Besserstellung von Ministern gegenüber den Beamten beseitigt wird. Insofern können wir keine Alternativen zu diesen richtigen Vorschlägen der Regierung vorbringen. Es ist doch nur konsequent, dann noch einen Schritt weiter zu gehen und dem Änderungsantrag der FDP zuzustimmen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Dann bekommen wir ein Gesamtpaket.