Protocol of the Session on June 12, 2024

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute besprechen wir erneut die Änderung der Verfassung unseres Landes Rheinland-Pfalz, die es künftig ermöglichen soll, neue Gesetze auf digitalem Wege zu veröfentlichen statt wie bisher in Papierform. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen, die die Technologie in allen Bereichen unseres Lebens mit sich bringt, ist es naheliegend und sinnvoll, dass auch die Digitalisierung hier Einzug hält.

Die Alternative zur Papierfassung des Gesetzes- und Verordnungsblatts durch die Veröfentlichung über eine digitale Plattform ist ein Schritt weiter in Richtung Digitalisierung. Diese digitale Plattform wird nicht nur dafür sorgen, dass neue Gesetze und Verordnungen schneller und efzienter zugänglich gemacht werden können, sondern sie ermöglicht auch erhebliche Kosteneinsparungen, indem die Druck- und Vertriebskosten wegfallen. Das ist ein sinnvoller Schritt hin zu einer transparenteren und efzienteren Verwaltung.

Als demokratische Fraktion haben wir vorher schon im Rechtsausschuss zugestimmt und stimmen der Änderung des Artikels 113 unserer Landesverfassung zu.

Danke.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Kollegin Willius-Senzer.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz sieht momentan noch vor, dass Landesgesetze ausnahmslos im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land RheinlandPfalz verkündet werden.

Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts soll nun abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes ermöglicht werden.

Unser Justizministerium treibt damit einmal mehr in lobenswerter Art und Weise die Digitalisierung unseres Rechtsstaats voran; denn der digitale Rechtsstaat ist unser Ziel, weil die Lebensrealität so vieler Menschen in diesem Land längst digital ist und der Rechtsstaat den Menschen dienen soll.

Beharrlich und unaufhaltsam arbeiten auch wir als FDP daran, für unser Land einen bestmöglichen Standard in der Digitalisierung zu erreichen. Dabei kann unser Bundesland im Gegensatz zu vielen anderen schon wirklich

große Erfolge vorweisen. Die Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz schreitet im Eiltempo weiter voran. Die E-Akte ist in Rheinland-Pfalz bereits in Gerichtsbarkeiten angekommen. 47 von 56 rheinland-pfälzischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit arbeiten schon mit der E-Akte. Nach den aktuellen Planungen sollen im September 2024 sämtliche ordentlichen Gerichte in Zivil-, Familien-, Betreuungs- und Grundstücksvollstreckungssachen mit der E-Akte ausgestattet sein. Digital wird in Rheinland-Pfalz also real.

Wir als FDP begrüßen alle sinnvollen Schritte zur Digitalisierung sehr. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf gerne zu.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Justiz schreitet in den letzten Jahren stetig voran. Aktenvorgänge bei der Gesetzgebung werden mehr und mehr digital. In der logischen Folge und um einen Medienbruch zu vermeiden, soll nun auch die Verkündung in elektronischer Form ermöglicht werden.

Wir haben uns hier bereits im Rahmen der ersten Beratung zu dieser Verfassungsänderung zu Artikel 113 der Landesverfassung intensiv mit dem Nutzen dieser beabsichtigten Änderung beschäftigt.

Die Ausschussberatung und die heutigen Wortbeiträge haben ebenfalls gezeigt, dass Rheinland-Pfalz diesen sinnvollen Schritt gehen sollte, wie ihn bereits der Bund und andere Bundesländer vor uns gegangen sind, um eine rechtssichere und moderne Lösung zu finden. Daher stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Gesetzentwurf zu.

Danke schön.

(Beifall der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)

Für die Landesregierung spricht der Justizminister, Herr Mertin.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir

haben hier vor einigen Wochen intensiv darüber gesprochen, aus welchen Gründen die Landesregierung diesen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung gemacht hat. Ich war sehr erfreut, dass damals eine Bereitschaft anklang, dass er mit breiter Mehrheit mitgetragen wird. Dies zeigte sich auch in den Beratungen des Rechtsausschusses.

Es ist kein unwichtiger Teil, der hier geregelt wird. Wenn man sich das durchliest, klingt das sehr technisch, aber es ist für eine Demokratie, für einen Rechtsstaat von enormer Bedeutung, dass sehr klar geregelt wird, wie denn überhaupt Normen, Gesetze und Verordnungen bei uns wirksam zustande kommen. Deshalb ist es uns wichtig gewesen, obwohl es eine Mindermeinung gibt, die sagt, man hätte das auch alles machen können, ohne die Verfassung zu ändern, ist es uns ein Bedürfnis gewesen, dies mit einer Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen, um Rechtssicherheit für alle zu schafen.

Es gehört zum Wesen einer Demokratie, dass man im Rahmen dessen, was die Verfassung ermöglicht, auch über den richtigen Weg streitet. Das gehört zur politischen Auseinandersetzung – das machen wir hier immer wieder –, aber ich finde es sehr gelungen, dass wir dort, wo wir die Fundamente sicherstellen, damit das alles richtig funktioniert, das mit großer Einigkeit tun können. Insofern darf ich für die Landesregierung für die Bereitschaft, dies in zweiter und dritter Lesung zu beschließen, ganz herzlich danken.

(Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/9283 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Erhebt sich Widerspruch? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Ich gebe den Hinweis, wir werden uns morgen in der 67. Sitzung mit der dritten Lesung beschäftigen.

Meine Damen und Herren, wir dürfen Besucherinnen und Besucher im Landtag begrüßen, und zwar die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Studienfahrt der Jurastudierendenvereinigung ELSA-Münster e. V. Seien Sie uns willkommen! Wie passend zur Verfassungsänderung.

(Beifall im Hause)

Wir begrüßen die Kameradinnen und Kameraden der Stützpunktfeuerwehren Gau-Odernheim und Alzey-Land-Süd sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 34, Alzey. Willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir freuen uns, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RheinPfalz-Klinik Bad Kreuznach zu Gast sind. Seien Sie uns willkommen!

(Beifall im Hause)

Last but not least begrüßen wir politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Althandballer aus Asselheim und dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim.

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9284 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9731 –

Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart.

Ich möchte Sie noch über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 ohne Aussprache statt. Dann erfolgte die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Abgeordneter Hüttner ist erster Redner für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben wieder einmal die Ehre, einige Änderungen an dienstrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Dieses Mal geht es um das Beurteilungswesen; denn nach der Rechtsprechung bedarf es einer normativen Grundlage für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen; denn nach dem Grundgesetz muss gewährleistet sein, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in das Arbeitsleben einfließen.

Bisher war alles in der Laufbahnverordnung geregelt und nicht im Landesbeamtengesetz. Das wird hiermit geändert; denn bei den wesentlichen Grundlagen der Laufbahnverordnung werden wir dort die Anpassungen vornehmen, aber, wie gesagt, das Landesbeamtengesetz steht normativ vorne dran.

Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Regelungen eingehen. Wir unterscheiden zwischen Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen. Bei den Regelbeurteilungen müssen, weil sie in einem Rhythmus durchgeführt werden, klare Zielsetzungen für Leistung und Befähigung vorhanden sein, weil

das ansonsten eben mit einer bevorstehenden Personalmaßnahme nicht verbunden ist.

Es wird weiter klargestellt, dass bei den verschiedenen Gruppen von Beamtinnen und Beamten unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale vorhanden sind. Auch das muss man in der gesamten Situation sehen. Lehrer haben zum Beispiel im Gegensatz zu Polizisten keine immer wieder anstehenden Personalmaßnahmen, also Beförderungen. Wenn man hier permanent Regelbeurteilungen durchführen würde, würde ein unnötiger Aufwand produziert werden.

Lassen Sie mich einen dritten Punkt ansprechen, der mir ganz besonders wichtig ist; denn wir regeln jetzt auch, dass man ein Recht hat, die persönliche Arbeitszeit anzupassen; denn wenn man zum Beispiel für die Pflege oder die Kindererziehung in der Zukunft eine andere Notwendigkeit hat, was die Arbeitszeit betrift, dann hat man jetzt ein persönliches Recht, dass man die Arbeitszeit entsprechend gestalten kann. Ich finde, das ist ein ganz großer Fortschritt in der Regelung. Daher ist dieses persönliche Recht von besonderer Bedeutung.

Deshalb begrüßen wir die Umsetzungen und stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu.