Um es noch einmal kurz zusammenzufassen: Wir wollen den Übergang zwischen Kita und Grundschule schlicht verbindlicher und verlässlicher gestalten und dafür sorgen, dass die Grundlagen für einen erfolgreichen Start in die Schullaufbahn jedes einzelnen Kindes gelegt werden. Wir wollen aktiv ein wichtiges und ein richtiges Signal setzen; denn wo, wenn nicht in der frühkindlichen Bildung des Kindes, gilt es besser anzusetzen? Ich beantrage hiermit die Überweisung des Antrags an den Bildungsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Pfeiler, in dem Heranwachsende lernen, wie wir in unserer Gesellschaft miteinander umgehen, in dem sie Freundinnen und Freunde und soziale Kontakte knüpfen und darüber hinaus auch Sprache und Grundkompetenzen angelegt werden, die dann in der Schule weitere Ausprägungen bekommen.
Deswegen ist es gut und richtig, dass in den Kindertagesstätten diese Arbeit geleistet wird. Wir sagen als SPD-Fraktion allen Erzieherinnen und Erziehern, allen Fachkräften gemeinsam mit den Eltern herzlichen Dank dafür und ein gemeinsames „Weiter so“ für die Kinder in diesem Land.
In diesem Sinne müssen wir sagen, es ist richtig und gut, dass Sie sich Gedanken machen, dass wir auch dahin schauen, wo wir vielleicht Weiterentwicklungen machen können. Nichtsdestotrotz sollte man auch schauen, was es schon gibt. Ihr Antrag greift ein, wie Sie es nennen, Konzept auf, das in großen Teilen schon der heutigen Lage entspricht und deswegen überhaupt keine Neuigkeit mehr darstellt.
Sie wollen sich aber irgendwie nicht richtig festlegen. Das hat man ein bisschen an Ihrer Körpersprache gemerkt. Sie haben sich sozusagen ein bisschen gewunden, weil Sie eigentlich lieber etwas verpflichtend für alle haben, es aber nicht sagen wollen, weil richtige Pflicht nicht so sexy ist in Ihrer Welt. Deswegen sagen Sie: Wir wollen vielleicht etwas, ein Konzept, wir wollen es irgendwie verpflichtend, aber nicht für alle verpflichtend.
Das liegt auch an Ihrem Konzept und Ihren Ideen, die sich teilweise widersprechen und verschiedene Rechtskreise ansprechen. Da würde ich zum einen die Kindertagesstätte betrachten. Nach § 22 SGB VIII haben sie gemeinsam mit den Eltern einen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu leisten, entsprechend des Entwicklungsstandes des Kindes. Sie sind aber keine kleinen Schulen, sie sind keine kleinen Schulen, sondern sie sind Kindertagesstätten. Sie haben einen anderen Auftrag als die Schule, für die das im Schulgesetz geregelt ist.
Sie wollen im Endefekt, sagen es nicht so richtig, eine Vermischung, aber ehrlicherweise müssten Sie sagen: Wir wollen eine Vorschule verpflichtend
für alle. – Das wäre dann ehrlich. Das sagen Sie aber nicht, sondern Sie sagen, Sie wollen früher eine Vorschule und dafür ein Konzept und suggerieren, dass es das nicht gibt. Das ist aber falsch. Es gibt in Rheinland-Pfalz und in allen Bundesländern seit 2004 eine Vereinbarung aufseiten der KMK über die Ziele in den Kindertagesstätten. Daraus haben sich in Rheinland-Pfalz die Bildungs- und Erziehungsrichtlinien entwickelt. Diese wurden teilweise immer weiter überarbeitet. Im Jahr 2017 – letzter Stand – hat die KMK noch einmal eine Aktualisierung vorgenommen.
Wir adaptieren das natürlich. Das tun wir nicht unter uns, sondern wir haben mit Frau Professor Kammermeyer und anderen viele Expertinnen und Experten. Sie suggerieren in Ihrem Antrag weiter, dass es zuerst einmal eine Kommission oder einen Beirat braucht. Auch den gibt es längst. Den Kitatag der Spitzen möchte ich ebenfalls erwähnen, weil auch das Ehrenamt für die Kitas einen ganz wichtigen Beitrag leistet durch die Elternarbeit, die dort noch wichtiger ist, als in der Schule mit Größeren, mit den Heranwachsenden.
Dann wollen Sie den Übergang in die Grundschule anders regeln. „Anders“ würde ich gar nicht sagen, kann ich gar nicht sagen, weil er eigentlich so geregelt ist, wie Sie es sagen. Wir greifen das, Frau Ministerin, auf. Wir haben selbst gesagt, dass diejenigen, die schon früh benachteiligt sind, eine stärkere Förderung bekommen und bekommen müssen, weil das nachgewiesenermaßen so ist, da sind wir vollkommen einer Meinung.
Pauschal aber ein Grundurteil zu machen, jeder muss erst einmal eine Sprachstandserhebung haben – das, was Sie hier fordern –, das – würde ich sagen – negiert die Arbeit vieler Eltern und Erzieherinnen und Erzieher; denn ich würde tippen, dass weder Ihr Kind, Frau Groß, noch meine Kinder und anderer hier im Raum eine Sprachstandserhebung brauchen. Ich möchte, dass die Erzieherinnen und Erzieher ihre zeitlichen Kapazitäten besonders da nutzen, wo sie notwendig sind. Ich möchte nicht, dass sie sinnlos beschäftigt werden, wenn keine Notwendigkeit dafür gegeben ist.
Deswegen ist der Weg, den wir gehen, eine Sprachstandserhebung mit viereinhalb Jahren bei denjenigen zu machen, bei denen Erzieherinnen und Erzieher gemeinsam mit den Grundschulen das als notwendig erachten, der richtige. Sie sprechen auch das an, als wäre es etwas Neues. Das ist bereits festgelegt in § 19 Schulgesetz wie auch in § 4 Kitagesetz. In beiden ist heute schon geregelt, dass es eine verbindliche Kooperation im Übergang zwischen Kita und Grundschule geben muss. Das ist kein Ob, sondern es ist ein Muss.
In dem Zusammenhang ist gar nicht die Notwendigkeit gegeben, das neu zu regeln, sondern dort nachzusteuern, wo es noch nicht gut funktioniert. Das ist dort – da sind wir einer Meinung –, wo noch Sprachstandsdefizite sind. Da werden wir nachsteuern.
Lange Rede, kurzer Sinn, Ihr Antrag greift viele Dinge auf, die richtig sind, aber kein neues Konzept mehr darstellen, sondern herrschende Rechtslage
und Praxis sind. Deswegen werden wir ihn ablehnen müssen, sind aber bei dem Ziel sehr gerne dabei, Kinder und Familien sowie Erzieherinnen und Erzieher und Schulen zu stärken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich wirklich, dass wir, glaube ich, gemeinsam das Ziel feststellen, dass wir frühkindliche Bildung und Kitas stärken wollen und Übergänge der Kinder vom Kitaalter zum so wichtigen Beginn der Grundschulzeit stärken wollen.
Das ist gut, und das ist richtig. Das ist eine Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte, die von der politischen Wertigkeit her in die absolut richtige Richtung geht. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie, liebe Kollegin Groß, einen solch großen Schwerpunkt auf die Bildung und auf den Bildungsauftrag der Kitas legen. Es ist doch über die letzten Jahre eine Entwicklung, die da festzustellen ist. Das war nicht immer so.
Über die Frage, wie verbindlich Bildungsstandards in den Kitas sind, lässt sich trefich diskutieren. Ich glaube, dass wir in Rheinland-Pfalz einen guten Weg gegangen sind, der im Prinzip die Kitas über das Kitagesetz zu entsprechenden Konzeptionen verpflichtet und dessen Rahmen die angesprochenen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sind, die es seit 2009 in RheinlandPfalz gibt und die immer wieder aktualisiert werden. Meine letzte Version ist von 2019.
Man kann darüber diskutieren, wie verbindlich sie sein müssen. Ich bekomme auch die Rückmeldungen, dass der Stand der Kinder – auch bei denen, die alle in einer Kita waren, wenn sie in die Grundschule kommen – oft sehr unterschiedlich ist. Deswegen haben wir im Kitagesetz nochmal rechtlich normiert, dass es eine Zusammenarbeit zwischen den Kitas im Einzugsgebiet und der jeweiligen Grundschule im Bezirk geben muss. Ich glaube, wir müssen alle gemeinsam genau hinschauen, wo das gut funktioniert und wo man es noch ausbauen und verbessern kann, weil es am Ende um jedes einzelne Kind geht.
Wir haben uns das schon im Koalitionsvertrag vorgenommen, und wir gehen schon entsprechende Wege. Ich finde, auch in dem Kontext ist es wichtig zu sagen, die Zuständigkeit der örtlichen Grundschule für jedes einzelne Kind noch einmal klar herauszuarbeiten, ist wichtig. Das gilt übrigens auch für
Kinder, die möglicherweise einen entsprechenden Förderbedarf, was das Stichwort „Inklusion“ angeht, haben.
Es ist auch richtig, jetzt die Schulanmeldungen vorzuziehen. Das haben wir hier mehrfach mit dem Neun-Punkte-Plan für die Stärkung der Deutschkompetenzen besprochen, um schon im vorschulischen Alter anzusetzen und es zu verbessern. Entwicklungsdiagnostik und Sprachdiagnostik machen Erzieherinnen und Erziehern heute schon bei Kindern, die in die Kita gehen.
Wir können die Diskussion darüber führen, ob wir eine Kitapflicht im letzten Kitajahr haben wollen oder nicht. Das ist aber keine solche ganz einfache Diskussion. Deswegen haben Sie ein bisschen eine Sowohl-als-auch-Position eingenommen. Nur bei Pflichten ist Sowohl-als-auch ein bisschen schwierig.
Neben der Frage, ob man das landesrechtlich überhaupt so durchbekommt, ist die Frage, wie Sie das mit den Eltern, mit den Kommunen und vor allem mit den Trägern diskutieren. Wir haben auch das Problem, dass wir an der Schnittstelle nicht nur zwischen zwei Einrichtungen, sondern auch zwischen zwei Rechtskreisen und Zuständigkeiten sind. Sie haben das Schulsystem, das eindeutig Landeszuständigkeit ist, und sie haben aus den Sozialgesetzbüchern des Bundes gewachsen das System der Kitas, in dem es eine Zuständigkeit der Kommunalen und durch Subsidiarität der Träger gibt.
Das ist ein Thema, das Sie nicht einfach so wegwischen können, sondern das müssen wir gemeinsam über die Ebenen politisch verbessern. Da ist in den letzten Jahren gegenüber von vor 20 Jahren, als ich angefangen habe, wirklich viel passiert. Wir können da aber noch weiterkommen und können durchaus noch besser werden. Nur einmal von der Pflicht im vorschulischen Bereich zu reden, ist nicht so trivial.
Wir wünschen uns – deswegen machen wir zum Beispiel die Schulanmeldungen früher –, dass mehr Kinder in die Kita gehen. 95 % gehen vor der Schule in die Kita. Das ist eine gute Zahl, aber zur Wahrheit gehört, wir hatten schon Jahre, in denen wir bei 97 %, 98 % waren, und da wollen wir wieder hinkommen.
Das ist deshalb ein sehr wichtiges Thema. Wir haben uns dem angenommen. Das Land macht da schon viel. Wir werden Weiteres machen, zum Beispiel die neue Grundschulordnung mit der frühzeitigeren Anmeldung. Ich denke, wir können immer weiter darüber sprechen, dass wir hier noch besser werden, weil das Ziel sein muss, dass die Kinder in der Grundschule und am Ende der Grundschule möglichst die Kompetenzen, bei denen wir uns alle wünschen, dass sie sie bekommen, dort bekommen. Wir wissen alle, dass der Anfang und vor allem der frühkindliche Bereich eine ganz große Rolle spielt, an der wir gerne gemeinsam weiterarbeiten können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich spreche stellvertretend für meinen bildungspolitischen Kollegen zum vorliegenden CDU-Antrag und zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Antrag: „Die große Heterogenität in den Eingangsklassen führt [...] teilweise zu Unter- als auch teilweise zu Überforderung. Die Situation ist nicht länger hinnehmbar.“ Weiter: „Unsere Lehrerinnen und Lehrer brauchen deshalb manchmal mehrere Monate, bis ihre [...] Erstklässler dem Unterricht folgen und sich aktiv beteiligen können.“
Sehr geehrte Damen und Herren, diese beiden Feststellungen aus dem CDUAntrag sind zweifellos richtig und erschütternd zugleich. Was folgt nun für die CDU aus dieser Erkenntnis? – Nun leider das Übliche. Insofern ist der vorliegende Antrag ein typischer CDU-Antrag: mehr Geld und mehr Personal, immer nur Symptombekämpfung. Es fehlt der Union der Mut, das Problem an der Wurzel zu packen.
Das ist auch nicht weiter verwunderlich; denn wer hat denn für diese nie dagewesene Heterogenität in deutschen Klassenzimmern gesorgt? – Verantwortlich dafür ist die CDU-Kanzlerin mit ihrer unsäglichen Einwanderungspolitik, die uns nun in allen Bereichen vor die Füße fällt.
Ich will diese Folgen einmal einordnen. Die Heterogenität hat inzwischen ein derartiges Ausmaß erreicht, dass in vielen Klassen an einen normalen Unterricht überhaupt nicht mehr zu denken ist. Wir erleben in ganz Deutschland einen unfassbaren Niveauverlust.
Selbst die Gymnasien bleiben davon nicht verschont. Ich zitiere aus der F.A.Z. mit Erlaubnis der Präsidentin vom vergangenen Donnerstag: Christian Dawidowski, Deutsch-Didaktiker an der Universität Osnabrück, sagte im Gespräch, dass ein Migrationsanteil von mehr als 90 % auch an den Gymnasien vieler norddeutscher Städte keine Seltenheit mehr sei. So habe ihm kürzlich eine Lehrerin von einer Gymnasialklasse berichtet, in der drei Kinder noch als Leser bezeichnet werden könnten, während sechs der deutschen Sprache nicht mächtig seien.
Wenn wir solche Zustände inzwischen an Gymnasien haben, dann brauchen wir uns über die Situation in der ersten Grundschulklasse nicht mehr zu wundern. Es ist ofenkundig, dass es so nicht weitergehen kann und wir eine grundlegende Wende brauchen.
Deshalb fordern wir ganz klar die volle Fokussierung auf Deutsch und die Abschafung des Herkunftssprachenunterrichts, aber dazu ist die CDU nicht bereit. Die CDU hat sich im Plenum sogar als Anhängerin des Herkunftssprachenunterrichts geoutet, obwohl sie ihn in der vergangenen Legislaturperiode noch abschafen wollte.
Ich betone noch einmal in aller Deutlichkeit, solange wir viel zu viele Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen in unseren Klassen haben, müssen wir alle Anstrengungen auf das Erlernen der deutschen Sprache lenken.
Der Herkunftssprachenunterricht ist erstens kontraproduktiv für die Integration und zweitens sind die Kosten dem Steuerzahler nicht vermittelbar. Ein Beispiel, das die ganze Absurdität aufzeigt: Im Schuljahr 2022/2023 betrug der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an der Grundschule Gräfenau in Ludwigshafen 95 %. Die mit dem Herkunftssprachenunterricht verbundenen Gesamtkosten beliefen sich laut Landesregierung nur für das eine Schuljahr 2022/2023 an dieser Schule auf rund 100.000 Euro. Bedenken wir, durch den Herkunftssprachenunterricht verfestigen sich Parallelgesellschaften, und dafür wird der Steuerzahler noch zur Kasse gebeten.