Protocol of the Session on April 18, 2024

Ich habe das selbst letztes Jahr beim Fußballspiel Mainz gegen Frankfurt mitgemacht. Ich habe genau an dieser Verpflegungsstraße gestanden und mit Polizistinnen und Polizisten gesprochen. Die Rückmeldung war, es ist meistens immer irgendwas da, das man auch mag und es ist immer genug da.

Der individuelle Verpflegungssatz für eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten bemisst sich nach deren Einsatzzeiten einschließlich der Vor- und Nachbereitung des Einsatzes. Mit dem derzeit geltenden Verpflegungssatz sind Verbesserungen für die Einsatzkräfte erreicht worden. Regelmäßiger als zuvor erweitert nunmehr auch Obst und Gemüse, Salat beispielsweise, das Speiseangebot. Neben den bisherigen normalen Weizenbrötchen bereichern

Vollkornbrötchen das Sortiment. Außerdem werden Brot von einem Dorfbäcker, Wurst- und Fleischwaren aus Rheinland-Pfalz, Eier und Obst – bei mir gab es sogar Couscous – bezogen.

In diesem Sinne kann ich den Antrag nicht verstehen, und die grüne Landtagsfraktion wird diesen ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Peter Stuhlfauth.

Entschuldigung, eine Sekunde. Richtig, wir haben eine Kurzintervention von Dr. Joachim Streit. 2 Minuten maximal.

Herr Heusinger, deshalb ist die Diskussion da. Wenn man es nicht versteht, bekommt man es erklärt.

Es ist richtig, dass Einsatzküchen in Rheinland-Pfalz vorgehalten werden, und es ist auch wichtig, dass diese Küchen da sind.

(Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!)

Wenn sie einmal mit dem Betreiber sprechen, dann sagt er, ich habe zu wenig Geld im Vergleich zu der Küche auf dem Hahn, bei der die Summen pro Polizist schon angepasst worden sind. Bei den Einsatzküchen ist der Inflationsausgleich nicht geschehen.

Wenn sie die Fotos sehen – die Kollegen haben Fotos gezeigt –, was in der Straße vorhanden ist und was die Bundespolizei hat, dann beklagt die Einsatzküche, dass kein Geld da ist, um hochwertige Proteinprodukte, also bestimmte Riegel zu kaufen. Da ist dann das billige Zuckerzeugs, aber die guten Nüsse und Proteine sind nicht da.

Deshalb vielen Dank noch einmal für den Hinweis, dass wir falsch oder nicht vollständig abgeschrieben haben. Es geht auch um die Hochwertigkeit der Produkte.

(Beifall der FREIEN WÄHLER)

Zur Gegenrede erteile ich Abgeordnetem von Heusinger das Wort.

Vielen Dank. – Lieber Kollege Streit, ofenbar waren Sie noch nicht bei einem Einsatz der Polizei; denn dort gibt es sehr wohl Nüsse und Obst und Eiweißprodukte. Natürlich. Deshalb verstehe ich es überhaupt nicht.

(Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Ich zeige Ihnen Fotos, ich denke mir das nicht aus!)

Das ist nicht wahr. Deshalb glaube ich, dass die Verpflegung genauso sein soll, wie sie sich die Polizisten wünschen. Es gibt immer Verbesserungsmöglichkeiten, keine Frage,

(Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Dann nehmen wir die Gelder wie beim Hahn!)

aber es ist nicht so, dass die Polizeigewerkschaften bei uns Sturm laufen. Das kann ich nur wiederholen. Es ist einfach nicht so, das ist kein Thema.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Peter Stuhlfauth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-pfälzische Polizeibeamte verdienen eine angemessene Verpflegung. Im täglichen Polizeidienst stehen unsere Polizeibeamten vor zahlreichen Herausforderungen, die sowohl physische als auch mentale Energie erfordern. Die Vielfalt der Aufgaben im Polizeidienst wächst stetig. Genau aus diesem Grund muss auch die Energieversorgung des Körpers entsprechend angepasst werden.

Ich frage mich und auch das Innen- und Finanzministerium, wo kann man heute noch ein qualitativ hochwertiges Mittagessen für 2,86 Euro erhalten? Angesichts der kontinuierlich steigenden Kosten ist die Antwort auf diese Frage mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit negativ. Schlussendlich werden die Zusatzkosten für eine angemessene Verpflegung wieder einmal von den Polizeibeamten selbst getragen, was auf lange Sicht zu nicht unerheblichen finanziellen Einbußen führt.

Ein einfacher Besuch in einem Schnellrestaurant oder Imbiss kostet heutzutage schon mindestens 8 bis 10 Euro. Das ist noch human kalkuliert und wahrscheinlich nicht gerade nahrhaft. Dieser Fakt sollte unstrittig sein. Als Dienstherr, Herr Innenminister, erwarten Sie zu Recht hervorragende Arbeit von unseren Polizeibeamten, die sie auch tagtäglich in vollem Umfang leis

ten.

Doch die Polizeibeamten erhalten wieder einmal kaum bis gar keine Unterstützung, um sich während ihres Schichtdiensts angemessen zu verpflegen. Gerade die Herausforderung des Schichtdiensts und die damit verbundenen anspruchsvollen Aufgaben der Polizeiarbeit hinterlassen Spuren im und am Körper. Diese Belastungen müssen durch eine entsprechend hochwertige Ernährung ausgeglichen werden, insbesondere auch im Nachtdienst.

Polizeibeamte im Schichtdienst leiden häufiger unter gesundheitlichen Störungen aufgrund des Wechsels im Tag-Nacht-Rhythmus und der damit verbundenen Anpassungen des Organismus. Es liegt daher in der Verantwortung des Dienstherrn, eine gesunde und ausgewogene Ernährung insbesondere im Bereich der Einsatzverpflegung bereitzustellen oder anzubieten.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es heutzutage selten ist, dass Warmverpflegung bei Einsätzen angeboten wird. Dies geschieht in der Regel nur vor Einsätzen in den Liegenschaften der Polizei, nicht vor Ort. Stattdessen werden meine Kollegen in den meisten Fällen mit Lunch- oder Einsatzbeuteln versorgt. Es kommt daher auch vor, dass Einsatzkräfte über längere Zeit hinweg ausschließlich Beutelverpflegung erhalten haben.

Dies steht im Widerspruch zu einer gesunden Ernährung und ist nicht mit einem vernünftigen Gesundheitsmanagement der Polizei des Landes RLP vereinbar. Das Beamtenrecht legt den Polizeibeamten die Pflicht zur Gesunderhaltung auf, wozu eine richtige und ausgewogene Ernährung gehört. Es sollte in unser aller Interesse liegen, dass Polizeibeamte auf der Straße ausreichend versorgt sind und daher mit einer hohen Einsatzfähigkeit ihren Aufgaben nachgehen können.

Abschließend möchte ich mich noch kurz an die FREIEN WÄHLER wenden. Ihr Verhalten in diesem Bereich überrascht mich, da Sie bisher alle Initiativen, die der Polizei zugute gekommen wären, abgelehnt haben: optionale freie Heilfürsorge abgelehnt, zum letzten Haushalt als Entschließungsantrag kopiert, Ruhegehaltsfähigkeit der Erschwerniszulage abgelehnt.

Wenn wir wirklich das Beste für die Polizei wollen, dann sollten wir parteiübergreifend zustimmen und keine Abstimmungen nach Kindergartenmanier abhalten. Wenn ich schon einmal etwas ablehne, dann aus Überzeugung und kopiere es nicht nach CDU-Manier.

Fazit zum gesamten Antrag: Sie können es drehen und wenden wie Sie wollen, 2,86 Euro für ein Mittagessen sind zu wenig, selbst bei bester Logistik.

Um unserer Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten gerecht zu werden und sie zum Ausdruck zu bringen, stimmen wir diesem Antrag selbstverständlich zu.

Danke.

(Beifall der AfD)

Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diejenigen, die für unsere Rechtsordnung im wahrsten Sinne ihren Kopf hinhalten – unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten –, verdienen Respekt. Zu diesem Respekt gehört natürlich auch, dass sich der Dienstherr angemessen um die Versorgung kümmert.

Gleichzeitig wird hier ein Sachverhalt – die Quelle, eine Pressemitteilung, wurde schon genannt – zum Gegenstand einer Debatte gemacht, bei dem ofenbar bei der Einsatzverpflegung etwas schiefgegangen ist und der so dargestellt wird, als gäbe es hier ein strukturelles Problem.

(Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Die Kollegen waren bei mir!)

Das ist der Ernsthaftigkeit eigentlich auch nicht wirklich angemessen.

(Beifall eines einzelnen Abgeordneten aus den Reihen der SPD)

Bei dieser Einsatzverpflegung ist das eine Gemengelage, bei der ich mich nicht erinnern kann – – – Ich hatte eine ganze Reihe von Gesprächen. Vor einigen Jahren war die Einsatzverpflegung durchaus ein Thema. Da war eine gewisse Unzufriedenheit, aber dann ist an diesem Thema gearbeitet worden. Seitdem ist dieses Thema aber, zumindest so weit ich das wahrnehme, gelöst.

Wenn es um Beträge geht, kann ich etwas wiederholen, was ich hier schon einmal gesagt habe: Wenn es um Geld geht, trefen wir uns nach der Sommerpause hier alle wieder. Dann hat die Regierung einen Haushaltsentwurf vorgelegt, und im Zuge dieses Haushaltsentwurfs reden wir über das Budget.

Ich kann uns, wenn wir alle gemeinsam – das gilt in dem Fall für die Opposition in besonderem Maße, die Koalition macht so etwas nämlich nicht – in der Rolle als Parlament und auch als Haushaltsgesetzgeber ernst genommen werden wollen, nur empfehlen, dass wir die Dinge unsererseits in dem geordneten Verfahren miteinander abhandeln. Das heißt, dass wir mit Blick auf die Inflation darüber reden müssen, ob wir solche Sätze anpassen.

Auch das sollte man aber übrigens nicht aus dem Kontext reißen. Gibt es andere Kontexte? Gibt es Kontexte von Verpflegungsmehraufwendungen im Reisekostenrecht? Gibt es ein Bundesrecht, das das Ganze steuerlich einordnet? Das alles im Rahmen einer Gemeinschaftsverpflegung, bei der ich

nicht – Herr Streit, Sie haben es angesprochen, man kann im Einsatz nicht einfach zum Bäcker gehen –

(Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

von gewinnorientierten Verkaufspreisen reden kann, bei denen jemand einkauft, sondern wir reden von der Einkaufspreisseite bei einem Einkauf in entsprechend großen Mengen, bei einem Einkauf in entsprechend großer Abnahme. Es ist klar, dass man das nicht alles gleichsetzen kann.