Protocol of the Session on September 14, 2022

Ich kann mich noch daran erinnern, mit welcher Freude die Oppositionsparteien dieses Urteil nach der Urteilsverkündung aufgenommen haben. Ich darf aber sagen, es geht nicht nach dem Motto „Wasch mir den Buckel und mach mir den Rücken nicht nass“; denn dies hat der VGH uns ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben,

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

und er hat uns verpflichtet, die Kommunen zu einer eigenen, größtmöglichen Kraftanstrengung zu verpflichten.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Deswegen haben wir gesagt – weil wir das aus mehreren Gründen als fair empfinden –, dass sich die Höhe der Nivellierungssätze der Grundsteuer künftig am jeweiligen Bundesdurchschnitt zu orientieren hat und die Höhe der Nivellierungssätze der Gewerbesteuer in unserem Vorschlag sogar etwas unter dem Bundesdurchschnitt ist.

Dem Vorwurf, dass von dieser Reform außergewöhnliche steuerliche Mehrbelastungen ausgehen können, muss ich daher entschieden widersprechen. Mir glauben Sie das nicht. Deswegen habe ich einmal geschaut, wie Haushaltsberatungen gelaufen sind und was kommunale Vertreter gesagt haben.

Ich nehme jetzt einmal einen Beigeordneten der CDU-geführten Stadt Neuwied, der ausgeführt hat: Wir erheben die Grundsteuer für 24.500 Objekte. – Sie haben von 420 auf 610 als Steigerung geschlossen. Er hat gesagt: Wir erheben die Grundsteuer für 24.500 Objekte. Bei rund der Hälfte liegt die

Erhöhung in einem Bereich zwischen 2 und 15 Euro im Monat. Bei der anderen Hälfte handelt es sich in der Regel um Mehrfamilienobjekte, wo sich die Steuer auf mehrere Wohnungen verteilt. In diesem Bereich – so der Beigeordnete der Stadt Neuwied –, sind echte Abrechnungen für Wohnungen enthalten, liegt die Belastung je nach Wohnungsgröße dann zwischen 2 und 4 Euro im Monat.

(Zurufe der Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER, und Ellen Demuth, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir gehen, würden sich die Nivellierungssätze in den Gemeindeetats abbilden, von einer Erhöhung je Privathaushalt von im Durchschnitt um die 7 Euro aus. Der Landesdurchschnitt ist für uns ein sehr wichtiges Argument. Wir haben beschlossen, dass wir den Kommunen die Hälfte der Altschulden – rund 3 Milliarden Euro – wegnehmen. Wir alle wollen, dass auch die andere Hälfte durch den Bund übernommen wird. Der Bund hat uns schon signalisiert, er erwartet dann mindestens Belastungen in Höhe des Bundesdurchschnitts.

In der RHEINPFALZ konnte ich einen Artikel lesen, in dem Altschulden aufgezählt wurden, nämlich die Kassenkredite: über 178 Millionen Euro in Kaiserslautern, 173 Millionen Euro in Kusel, 100 Millionen Euro in Bad Kreuznach, 64 Millionen Euro im Donnersbergkreis. Im großen Schnitt übernimmt das Land die eine Hälfte und der Bund – hofen wir – die andere Hälfte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen wir in die Nachbarbundesländer, sind die Durchschnittshebesätze der Flächenländer bei der Grundsteuer B – Nordrhein-Westfalen 579, Hessen 503, Sachsen 500, Saarland 469 – deutlich höher als das, was wir jetzt in diesem Gesetzentwurf vorgesehen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf den Kriterien des Verfassungsgerichtshofs standhält. Ich möchte mich bei allen bedanken – es waren viele beteiligt, die sich wirklich enorm einbringen mussten, Finanzministerium, Innenministerium und vielen anderen Experten –, dass wir in dieser durchaus kurzen Zeit diesen Gesetzentwurf vorlegen konnten. Noch einmal: Wir sind fest davon überzeugt, dass er den Kriterien des Verfassungsgerichtshofs standhält.

Probeberechnungen mit einem sehr hohen Aussagevermögen werden wir im Oktober vorlegen können. Nach der Steuerschätzung Anfang Oktober werden wir im Oktober entsprechende Zahlen vorlegen können.

Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Zahlen den Tendenzen für die Gebietskörperschaftsgruppen folgen werden, die ich Ihnen genannt habe. Dann werden wir diese positiven Auswirkungen in sehr vielen Kreistagen, Stadträten und Gemeinderäten spüren. Wenn dann noch die Wegnahme der einen Hälfte der Altschulden kommt plus – wir hofen es – die Übernahme der zweiten Hälfte der Altschulden durch den Bund, dann ist das wirklich ein Quantensprung für unsere Gemeinden.

Dann kommt jetzt mit Blick auf die großen Klimaherausforderungen das Sonderprogramm von weiteren 250 Millionen Euro für die Kommunen dazu, das im Rahmen des Haushalts angesprochen wurde, und das alles auf dem Weg der Steigerung um weit über 1,3 Milliarden Euro, wie ich eben beschrieben habe. Ich glaube, damit können wir uns sehen lassen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Redezeit der Landesregierung haben Sie weitere 4 Minuten 30 Sekunden. Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Schnieder.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Immerhin schon am vergangenen Donnerstag nach 17 Uhr erreichte der Entwurf des neuen LFAG die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags. Während schon mit großer Selbstbeweihräucherung und viel Eigenlob am Tag zuvor die Ministerpräsidentin mit Vertretern der Landesregierung die angeblichen Wohltaten des neuen LFAG verkündete, brauchte die Regierungschefin nochmals einen weiteren Tag, um den Entwurf zu zeichnen und dann dem Parlament das 260 Seiten starke Werk zukommen zu lassen. Das ist ein besonderer Umgang mit den Volksvertretern und vor allem der Opposition.

(Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der AfD)

Es erinnert an eine Regierung, für die die Opposition nur ein notwendiges Übel ist. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, wir sitzen hier als Politiker, die die Regierung und ihr Handeln kontrollieren sollen. 260 Seiten zu einem solchen komplexen Thema zur Überprüfung in wenigen Tagen: Was ist das für ein Umgang mit dem Parlament?

(Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und der AfD – Zuruf von der SPD)

Genau so sind Sie aber auch mit den kommunalen Spitzenverbänden lange Zeit umgegangen. Der Brandbrief aus dem letzten Jahr ist uns allen noch präsent. Es stellt sich die Frage nach dem Warum.

Das ist schnell beschrieben. Zweimal verlieren Sie beim kommunalen Finanzausgleich vor dem Verfassungsgerichtshof. Sie verlieren zweimal, weil der Verfassungsbruch beim ersten Mal nicht behoben wurde. Das muss man sich noch einmal vergegenwärtigen. Sie haben die Verfassungswidrigkeit nach eigenem Gusto für weitere Jahre in Kauf genommen. Auch nach dem zweiten Urteil haben Sie kein Schuldbewusstsein und machen kein Eingeständnis,

pflicht- und verfassungswidrig gehandelt zu haben. Meine Damen und Herren, das ist selbstgefällig und verantwortungslos.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER)

Das Urteil war übrigens noch nicht gesprochen, da verlautbarten die Staatssekretäre bereits, das bedeute keineswegs, die Kommunen bekämen mehr Geld, ganz im Gegenteil.

(Heiterkeit des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Jetzt liegt auf dem Tisch, was viele befürchtet haben.

Vor allem der ländliche Raum, die Ortsgemeinden und die Menschen in der Fläche sind die großen Verlierer dieser Reform.

(Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

Die Finanzmittel, für die Sie sich jetzt feiern lassen

(Zurufe der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Kathrin Anklam-Trapp, SPD)

Sie dürfen zuhören, ich erkläre es Ihnen gleich gerne –, sind weniger als das, was vorher schon nicht ausgereicht hat. Das ist doch kein Neuanfang, wie Sie ihn postulieren. Es ist eine Bankrotterklärung.

(Beifall der CDU – Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Quatsch! – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD)

Sie haben auch nichts mit den gleichwertigen Lebensverhältnissen zu tun, die wir in unserem Land brauchen. Warum das so ist, erkläre ich Ihnen gerne.

Aus der Pressemitteilung der Landesregierung konnte man vernehmen, dass die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2023 um 275 Millionen Euro höher liege als im Jahr 2022. Das klingt gut, ist aber weit gefehlt. Für das Jahr 2024 sind es dann in Bezug auf das Jahr 2022 – Herr Minister, Sie haben sich eben versprochen – nur noch 225 Millionen Euro.

(Zuruf des Staatsmininisters Roger Lewentz)

Es geht also schon ein Jahr später um 50 Millionen Euro bergab.

Das soll die große Kraftanstrengung sein, die das Land unternimmt? Nein, meine Damen und Herren, das ist Augenwischerei und Verschiebebahnhof.

(Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

Herr Staatsminister, Sie haben es selbst erwähnt: 170 Millionen Euro fließen zusätzlich durch den inneren Ausgleich finanzstarker Kommunen über die

Finanzausgleichsumlage, sprich eine reine Verteilung innerhalb der kommunalen Familie.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: 1 Euro mehr!)

Weitere 224 Millionen Euro entstammen Abrechnungsguthaben aus Vorjahren unter Aufrechnung der sogenannten Finanzreserve, also Geld, das den Kommunen bereits lange zusteht. Das ist übrigens ein Verfahren, das es im neuen Recht nicht mehr gibt.

Ziehe ich alleine diese beiden Komponenten ab, verringert sich der Anteil des Landes um etwa 394 Millionen Euro. Das heißt, das Land selbst gibt keine 275 Millionen Euro mehr im Jahr 2023. Sie selbst geben 120 Millionen Euro weniger in den Finanzausgleich.

(Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Ja, ja, ja! – Abg. Martin Brandl, CDU: Ungeheuerlich!)

Deswegen kann man es nur Bankrotterklärung nennen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Thomas Wansch, SPD)

Daneben belasten Sie die Bürgerinnen und Bürger direkt durch die Erhöhung der sogenannten Nivellierungssätze. Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Hebesätze der Grundsteuer B auf 465 Punkte anheben müssen. Sie argumentieren, dass damit der Bundesdurchschnitt erreicht werden solle.