Protocol of the Session on September 14, 2022

(Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, bei der SPD, bei dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Im Rahmen meiner Sommerreise habe ich wieder viele junge Landwirtinnen und Landwirte getrofen. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen, aber auch ihr Tatendrang haben mich nachhaltig beeindruckt. Es hat mir eines noch einmal deutlich vor Augen geführt: Eine fundierte berufliche Ausbildung, wie wir sie mit unseren DLR unterstützen, ist der Wegbereiter für ein erfolgreiches Arbeiten, ob angestellt oder in der Selbstständigkeit.

(Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren, junge Menschen in der Landwirtschaft haben aber nur dann echte Chancen, wenn sie im Rahmen einer Betriebsübernahme oder Existenzgründung ihre eigenen Vorstellungen eines modernen Betriebs umsetzen können. Dazu muss man wissen, dass die Landwirtschaft zu den kapitalintensivsten Branchen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme gehört. Genau deswegen ist es so wichtig, Gründungen in Landwirtschaft und Weinbau zu unterstützen. Wir wollen den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit erleichtern. Wir wollen die Bereitschaft des qualifizierten Berufsnachwuchses zur Betriebsübernahme stärken.

Geplant ist in der neuen EU-Förderperiode, beginnend ab 2023, Junglandwirtinnen und Junglandwirten eine Zuschussförderung von 45.000 Euro verteilt über drei Jahre für die Hofübernahme bzw. Existenzgründung zu gewähren. Meine Damen und Herren, flankiert wird die Hofübernahmeprämie mit Zuschlägen für Junglandwirte im Rahmen der Direktzahlungen sowie des Agrarinvestitionsförderprogramms in Höhe von bis zu 80.400 Euro.

Meine Damen und Herren, wir wollen jungen Menschen den Einstieg ins Unternehmertum auf dem Acker und im Weinberg erleichtern. Wir müssen ihnen anschließend aber auch ermöglichen, ihren Betrieb gut zu führen. Es ist das erklärte Ziel der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftspolitik, ökonomische, ökologische und soziale Ziele in Einklang zu bringen. Das ist auch der Wunsch der Landwirtinnen und Landwirte. Sie sind hochqualifiziert und verantwortungsbewusst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deswegen müssen wir die Chancen der Digitalisierung und der daraus resultierenden Innovation für die Landwirtschaft nutzbar machen. Smart Farming ist dabei ein wichtiges Werkzeug, das nicht nur jungen Landwirtinnen und Landwirten dabei hilft, ihre Betrie

be zu optimieren, sondern auch Tierwohl, Umwelt- und Arbeitsabläufe zu modernisieren.

Wir müssen uns aber auch klarmachen, dass neben den Chancen der Digitalisierung und den finanziellen Anreizen zur Existenzgründung immer weiterführende Auflagen, Verbote und auch sich ständig ändernde Rahmenbedingungen die Bereitschaft zu Betriebsübernahmen senken. Genau deswegen ist uns der Dialog sowohl auf der Bundes- als auch auf der europäischen Ebene so wichtig.

Wir haben im Rahmen der Kabinettssitzung in der letzten Woche in Brüssel auch mit dem EU-Umweltkommissar Sinkevičius gesprochen. Dabei war es mir wichtig, noch einmal die Auswirkungen des vorliegenden Entwurfs der Pflanzenschutzverordnung zu thematisieren; denn, meine Damen und Herren, ohne Landwirte sterben die ländlichen Räume, ohne Landwirte fehlen uns hochwertige regionale Lebensmittel. Deswegen brauchen wir eine Balance zwischen dem Schutz unserer Pflanzen und dem Schutz unserer Landwirtinnen und Landwirte.

(Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, wir müssen – das ist meine feste Überzeugung – das Prinzip der Freiwilligkeit noch stärker honorieren. Wir erleben eine Generation junger Landwirte mit der besten Ausbildung überhaupt. Sie kennen Wege, wie sie natürliche Ressourcen – das sind unser aller Lebensgrundlage –, aber auch ihre wirtschaftliche Grundlage ökonomisch und ökologisch nachhaltig bestellen können. Deswegen möchten wir mit dem vorliegenden Entwurf den Landwirten Dinge ermöglichen, Chancen aufzeigen und bereiten hiermit einen Weg in die Zukunft.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Dann gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/4113 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Ich darf Punkt 2 der Tagesordnung aufrufen. Das sind die von uns vorzunehmenden Wahlen. Sie finden nach Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache statt.

Vom Landtag vorzunehmende Wahlen

a) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4094 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/4092 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/4093 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/4097 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/4096 – Wahlvorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/4095 –

Nach dem Landesmediengesetz wählt der Landtag sieben Mitglieder in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Über die vorliegenden Wahlvorschläge soll gemeinsam abgestimmt werden. Ich frage deshalb: Regt sich Widerspruch gegen die gemachten Wahlvorschläge? – Das ist nicht der Fall.

Damit sind die von den Fraktionen mit den Drucksachen 18/4092/4093/4094/4095/4096/4097 vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz für die neunte Amtsperiode von 2022 bis 2027 gewählt.

b) Wahl von schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4123 –

Die Abgeordneten Mario Liguori und Claus-René Schick sind vorgeschlagen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden. Vielen Dank.

c) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Oberrheinrat (ORR) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4124 –

Vorgeschlagen wird auch hier Abgeordneter Claus-René Schick. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Danke schön für die Zustimmung.

d) Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der „Stiftung RheinlandPfalz für Kultur“ Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4125 –

Vorgeschlagen ist unser Kollege Mario Liguori. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Vielen Dank für Ihre Zustimmung.

e) Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/4126 –

Vorgeschlagen ist Abgeordneter Claus-René Schick. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Vielen Dank für Ihre Zustimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann sind wir jetzt bei Punkt 3 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsge- setz - LFAG -) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4111 – Erste Beratung

Vereinbart wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten. Auf die CDU-Fraktion entfallen 8 Minuten, auf die FREIEN WÄHLER 6 Minuten. Das zur Orientierung. Zunächst bitte ich die Landesregierung, diesen Gesetzentwurf vorzustellen. Das Wort hat Staatsminister Roger Lewentz.

Einen schönen guten Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin! 5 Minuten sind sportlich für einen kompletten kommunalen Finanzausgleich.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

Sportlich war auch der Zeitrahmen, der uns nach dem 16. Dezember 2020 durch den Verfassungsgerichtshof eingeräumt wurde. Wir werden es schafen. Wir werden diesen KFA zum 1. Januar 2023 vorgelegt haben.

Ich will noch einmal betonen, der Verfassungsgerichtshof hatte nicht die Höhe der Finanzausgleichsmittel beanstandet, sondern das Fehlen von verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. In dem von uns jetzt vorgelegten neuen System orientiert sich die finanzielle Ausstattung der Kommunen nach den Vorgaben des VGH an der

Erfüllung der Auftragsangelegenheiten, Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung sowie einem Anteil an freiwilligen Aufgaben. Dabei sind angemessene kommunale Einnahmen als Eigenleistung in Abzug zu bringen. Das sind die großen Überschriften.

Im Übrigen sind auch schon andere Bundesländer durch ihre Verfassungsgerichtshöfe auf diesen Weg geschickt worden. Ich will Thüringen, Hessen und Schleswig-Holstein nennen. Uns als Landesregierung war es wichtig, diesem Prozess von Anfang an einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Deswegen auch eine enge Einbindung des Landesrechnungshofs, des Statistischen Landesamts, der ADD und der kommunalen Spitzenverbände. Allein mit den Spitzenverbänden gab es 17 Gespräche.

Dem Innen- sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss haben wir Bericht erstattet. Jede und jeder konnte zu dem Projekt Informationen über eine eigens eingerichtete Homepage beziehen. Die Reform wird nicht nur im Gesetzentwurf selbst, sondern auch in den dem Parlament übersandten Dokumentationen sehr transparent dargestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Nachricht: Die positive weitere Finanzentwicklung. Die Finanzausgleichsmasse 2023 wird mit 3,761 Milliarden Euro um 275 Millionen Euro über der Finanzausgleichsmasse 2022 liegen.

(Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Ich will den Blick noch einmal ein wenig weiter zurück richten. Im Vergleich zum Jahr 2013 ist ein Anstieg um 1,761 Milliarden Euro zu verzeichnen. Das übersteigt die nach den Vorgaben des VGH ermittelte Mindestfinanzausstattung in Höhe von 3,017 Milliarden Euro dann in Zukunft um 744 Millionen Euro bzw. fast ein Viertel. Das sind Entwicklungen seit dem Jahr 2013, die unseren Gemeinden guttun. Das ist wichtig. Es gibt für 2023 ein Mehr von 275 Millionen, 170 Millionen aus der Finanzausgleichsumlage, 105 Millionen Euro originäre Landesmittel, und 2024 im Vergleich zum Jahr 2022 eine Steigerung um 225 Millionen, davon 165 Millionen Euro originäre Landesmittel.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Keine weiteren!)

Das ist sehr, sehr viel Geld. Wenn man sich die Gebietskörperschaftsgruppen anschaut – ich nehme die Landeshauptstadt Mainz aus wegen der besonderen eigenen positiven Entwicklung –, werden alle kreisfreien Städte im Jahr 2023 mehr Zuweisungen erhalten als im Jahr 2022, und zwar deutlich mehr als 100 Millionen Euro im Aufwuchs.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)

Auch für die Landkreise, meine sehr geehrten Damen und Herren, 20 von 24 – ich werde gleich noch einmal das Datum der nächsten Steuerschätzung und

dann der genauen Einschätzung nennen – fast 200 Millionen, also jedenfalls deutlich über 150 Millionen Euro mehr, von denen wir ausgehen. Verbandsfreie Gemeinden: 20 Millionen mehr, die Ortsgemeinden ebenfalls deutlich über 100 Millionen Euro mehr an Zuweisungen.

Bei der Ebene der Verbandsgemeinden – das wissen die, die in der Kommunalpolitik aktiv sind und den KFA gelesen haben – gilt, es gibt ein vermindertes Maß an Kreisumlagefähigkeit mit dem neuen KFA. Es ist natürlich die Entwicklung bei den Ortsgemeinden einzurechnen, sodass man das Ergebnis im Augenblick noch nicht sagen kann.

Im Zuge der Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes wird auch eine Anpassung der Nivellierungssätze erforderlich, übrigens ein Thema, das in den letzten Tagen intensiv diskutiert wurde. Ich will dazu gleich einige Punkte sagen.

Die in Rheinland-Pfalz unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze – unterdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze – wurden nicht nur vom Verfassungsgerichtshof, sondern auch immer wieder vom Landesrechnungshof angemahnt. Die Kommunen sind, so unser höchstes Gericht, zu einer eigenen größtmöglichen Kräfteanspannung verpflichtet.

Ich kann mich noch daran erinnern, mit welcher Freude die Oppositionsparteien dieses Urteil nach der Urteilsverkündung aufgenommen haben. Ich darf aber sagen, es geht nicht nach dem Motto „Wasch mir den Buckel und mach mir den Rücken nicht nass“; denn dies hat der VGH uns ausdrücklich ins Stammbuch geschrieben,