Sie müssen erklären, wie das in der Praxis funktionieren soll. Dieser Punkt alleine ist schon Anlass genug, Ihren Antrag abzulehnen.
Einen zweiten Punkt möchte ich nennen. Der Antrag ist bürokratisch. In den Breitbandbüros wollen Sie zusätzliche Abteilungen einrichten, um den entstehenden Verwaltungsaufwand, der in diesem Fall sehr groß sein wird, abzudecken. Stattdessen brauchen wir mehr Unterstützung der Kommunen durch die Breitbandbüros. Letzteres haben wir als CDU seit Langem gefordert.
Der dritte Punkt ist folgender: Die Förderbeiträge werden undifferenziert mit der Gießkanne über drei Stufen verteilt. Die potenziellen Mitnahmeeffekte gehören zu den negativen Punkten. Auch hierüber wird in der Studie ausführlich berichtet. Dem ist mit einer geeigneten Spezifikation des Adressatenkreises, zeitlichen und monetären Ausgestaltungen, entgegenzuwirken, formuliert hier die Studie. Davon ist in Ihrem Antrag in keinem Ansatz eine Spur zu erkennen.
Meine Damen und Herren, das sind drei Punkte, die beispielhaft aufzeigen, dass der Antrag nicht fundiert ist und wir dem Antrag nicht zustimmen werden.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, CDU: Wunderbar, so ist es! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Da ist nichts mehr zu retten!)
Dass Ihre VHS-Kurse und Schulunterricht erheblich mehr bringen sollen als Glasfasergutscheine, wage ich zunächst einmal zu bezweifeln.
Es geht darum, dass es selbst in Ausbaugebieten natürlich so ist, dass Glasfaser bis zum Haus nicht überall gelegt werden kann, weil das für die Firmen unattraktiv ist. Es geht darum, dass zuerst in diesen Gebieten die Nachfrage angekurbelt wird, damit sich Firmen entschließen, dort überhaupt auszubauen. Das heißt, das, was Sie eben ge
macht haben, ist, eine rhetorische Nebelkerze zu werfen. Sie wissen sehr wohl, wenn sich die Gutscheine bündeln lassen, dass der Ausbau für die Firmen attraktiv wird. Es ist aber egal, ob es sich um ein Fördergebiet handelt oder nicht. Das, was Sie hier gemacht haben, ist unredlich.
Ich kann verstehen, dass Sie sich auf einem falschen Fuß erwischt fühlen. Das kann ich verstehen. Aber das, was Sie gerade erzählt haben, stimmt einfach nicht.
(Abg. Martin Haller, SPD: Besser als auf dem rechten Fuß! – Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist auch Praxis in Nordrhein-Westfalen, da wird es genauso gemacht!)
Frau Präsidentin! Ich darf den ersten Absatz des Antrags der AfD vorlesen, den jeder mit nachverfolgen kann: „Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm zur Steigerung der Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen zu entwickeln. Durch das Förderprogramm erhalten Bürger und Unternehmen in einem Mischgebiet, welches bisher keine Förderung erhalten hat beziehungsweise ein Ausbau in den nächsten Jahren nicht zu erwarten wäre, Gutscheine für einen gigabitfähigen Hausanschluss.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich stelle zunächst eines fest. Die Fraktion der AfD hat das – ich zitiere den Titel – „Gutachten zur ökonomischen und rechtlichen Sinnhaftigkeit von nachfrageseitigen Förderungen im Ausbau moderner Breitbandnetze über ,Voucher-Systeme‘“ vom 16. September 2019 gelesen. Das ist ein Gutachten vom Bundesverband Breitbandkommunikation und dem Verband
von Anbietern von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten. Auf der Grundlage hat sie den heutigen Antrag gestellt.
Das ist zunächst einmal gut so. Voucher versprechen immerhin viel, zum Beispiel dass sie mit dazu beitragen können, den Glasfaserausbau zu beschleunigen und die Nachfrage von Glasfaserhausanschlüssen steigern zu können. So weit wurde das Gutachten richtig wiedergegeben.
Aber falsch ist es zu behaupten, die bisherigen Förderprogramme von Bund und Land wären ineffizient. Diese Behauptung ist eine Geringschätzung des Engagements der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreise,
die seit Jahren mit enormem Engagement gute Projekte auf den Weg und schnelle Glasfaser in den ländlichen Raum bringen. Sie werden durch das Breitbandkompetenzzentrum des Landes unterstützt und begleitet. Dessen Mitarbeitern möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken. Vielen Dank für die gute Arbeit!
Ich empfehle der antragstellenden Fraktion die Lektüre des in der letzten Woche vorgestellten 3. Statusberichts zum Ausbau der digitalen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz. Dass wir heute 24 Projekte in 22 Landkreisen in der Umsetzung haben, dass erste Projekte bereits abgeschlossen und in Betrieb genommen wurden und bereits darüber hinausgehende Anträge vorliegen, zeigt, dass die Kommunen die Projekte gut schultern können.
Wenn hier die Zahl 2,6 % Glasfaserausbau genannt wird, dann sollten Sie die Zählsystematik und -dynamik sehen. Die Ausbauwerte dieser Projekte fließen in die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums erst dann ein, wenn die Projekte vollständig abgeschlossen sind. Dann erst hat man eine Chance, das zu sehen, was bei uns in der Zwischenzeit im Boden verlegt worden ist.
Aus Sicht der Landesregierung ist es daher wenig zielführend, jetzt einzelne Maßnahmen zu fordern, nur weil man ein Gutachten gelesen hat. Aus Sicht der Landesregierung gehört zu einer erfolgreichen und stringenten Breitbandpolitik ein ganzheitlicher Ansatz; denn nur dann können wir in der Fläche erfolgreich sein. Hierzu gehört es zu klären, ob das Instrument von Vouchern für die Nachfrageförderung Bestandteil der Breitbandpolitik des Landes sein kann und soll. Genau das untersucht das Breitbandkompetenzzentrum bereits im Zuge der Erarbeitung der Gigabitstrategie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Erarbeitung dieser Strategie wurden bereits im Mai 2019 Eckpunkte mit den Partnern des Netzbündnisses und den Kommunen diskutiert. Die Partner wurden gebeten, unsere Eckpunkte zu diskutieren. Im Zuge der Stellungnahmen wurde das Thema „Voucher“ insbesondere von dem von Ihnen schon zitierten Bundesverband Breitbandkommunikation, aber auch vom Bundesverband Glasfaseranschluss und vom Verband kommunaler Unternehmen
aufgegriffen. In einem anschließenden Hearing am 10. Juli dieses Jahres haben wir das in Mainz an Themeninseln diskutiert.
In dem anschließenden Prozess zur Erarbeitung eines Entwurfs der Gigabit-Strategie wurde bereits im Spätsommer ein Gutachten durch das Breitbandkompetenzzentrum beauftragt, das diese Fragen, nämlich den Einsatz von Vouchern, überprüfen soll; denn wenn Sie das Gutachten richtig gelesen haben, sollten Sie auch wissen: Die Frage, mit welchem Gestaltungsrahmen eine Voucherförderung beihilferechtlich möglich ist und ob eine Notifizierung eines Voucherprogramms durch die EU-Kommission notwendig ist, muss gründlich und rechtssicher geklärt werden. Genau das machen wir mit unserem Gutachten.
Das Gutachten wird zeigen, ob und wie sich ein Vouchereinsatz in die Förderlandschaft integriert, und zwar in eine Förderlandschaft, die wir haben wollen, die den ländlichen Raum mitnimmt und sicherstellt, dass Rheinland-Pfalz in allen Bereichen flächendeckend ausgestattet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind schon einen Schritt weiter. Wir haben das Thema „Voucher“ im Fokus. Wir werden es mit Blick auf eine ganzheitliche Breitbandpolitik, die insbesondere den ländlichen Raum im Blick hat, und eine Gigabit-Strategie für ganz Rheinland-Pfalz näher untersuchen. Wir werden, was für uns selbstverständlich ist, unsere Partner in gewohnter Weise einbinden.
(Zuruf aus dem Hause – Abg. Joachim Paul, AfD: Wenn die Landwirtschaft zu ihrem Recht kommen kann, dann das hier wohl auch!)
Herr Stich, wir haben Sie auf die Gutscheine im Medienausschuss angesprochen. Dort waren Sie nicht so redselig wie hier. Ich nehme zur Kenntnis, dass es offenbar eine Idee ist, die erwägenswürdig ist. Das finde ich gut. Deswegen macht unser Antrag erst recht Sinn.
Wir müssen uns mit den Zahlen befassen bzw. politisch auseinandersetzen, die Sie in Ihrem Bericht schildern und der Öffentlichkeit vorstellen. Darauf habe ich mich bei der Seite 8, was Glasfaser angeht, gestützt.