Meine Damen und Herren, der Einmalbetrag wird zusätzlich zu der jährlichen Integrationspauschale in Höhe von 35 Millionen Euro gezahlt. Hierzu hat sich das Land selbst verpflichtet,
Es wird damit anerkannt, dass sich die finanziellen Belastungen der Kommunen verschieben. Neue Asylfälle, die über die Fallpauschale des Landesaufnahmegesetzes abgegolten werden können, nehmen ab. Hier hatte das Land die Pauschale bereits von 670 auf 848 Euro im Monat angehoben.
Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Fälle zu, die nach dem Erstbescheid des Asylverfahrens eine Duldung erhalten und über die Integrationspauschale pauschal abgegolten werden. Hier wollen wir die Kommunen nachhaltig entlasten.
30 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel, sondern in Anbetracht der finanziellen Leistungen des Landes, die auch das Land selbst zum Beispiel durch längere Aufenthaltszeiten in den Erstaufnahmeeinrichtungen erbringt, noch einmal eine stolze Summe obendrauf.
Es ist sehr erfreulich, dass die Landesregierung hier zu einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden ge
Deshalb ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen im Ministerium der Finanzen und im für Integration zuständigen Ministerium. Das ist ein schöner Erfolg.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Welche Einigung sprechen Sie an? Ich kenne keinen Beschluss!)
Mit der weiteren Handhabung ab dem Jahr 2022 wird sich schon im nächsten Jahr eine Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung befassen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Aufwendungen in Zukunft entwickeln, und dann wird neu zu verhandeln sein.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es sei mir noch gestattet, ein paar Takte zum Abschied zu sagen. Das ist meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Ich empfand es wirklich als Glück und Privileg, elf Jahre für dieses wunderbare Land und für meinen besonderen Wahlkreis Alzey im Landtag wirken zu dürfen. Elf Jahre, die man hier aktiv sein kann, passen für Mainz.
Es war eine Zeit, die ich persönlich nie vergessen werde und für die ich dankbar bin. Ich bin dafür sehr dankbar, weil ich eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen und mit weiten Teilen der Opposition erleben durfte, insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen der Rechtspolitik aus dem Rechtsausschuss. Ich war von Anfang an im Rechtsausschuss aktiv. Ich danke deshalb auch der Vorsitzenden Marlies Kohnle-Gros und Ihnen, Justizminister Mertin, sehr herzlich. Wir hatten einen sehr engen, kurzen Draht.
Ich danke der Ministerpräsidentin, Dir, liebe Malu, und der Landesregierung für dieses vertrauensvolle Miteinander, für die Unterstützung, die ich in meiner Wahlkreisarbeit erfahren durfte, und für eine kollegiale Zusammenarbeit.
Ich danke herzlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und der Fraktionen. Ohne deren engagierte Arbeit wäre es nicht möglich, dass wir hier so effektiv arbeiten. Dafür ein herzliches Dankeschön, deren Arbeit ist als Begleitung des Plenums unverzichtbar.
Ich werde am 1. Januar 2020, also relativ bald, meine neue Aufgabe als Landrat des Landkreises Alzey-Worms antreten. Natürlich schwingt an einem solchen Tag etwas Wehmut mit, aber ich freue mich auf diese neue Aufgabe, auch weil ich weiß, dass das gute Miteinander mit dem Land nicht abreißen wird, sondern wir in einer gesamtgesellschaftlichen politischen Verantwortung für unser Land Rheinland-Pfalz sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft. Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken für unser Land und Ihnen persönlich Gesundheit und Wohlergehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in dem nächsten Redner das Wort erteile, gestatten Sie mir, dass ich mich auch in Ihrem Namen herzlich beim Kollegen Heiko Sippel bedanke und ihn auch in Ihrem Namen mit verabschiede.
Herr Sippel, ich glaube, an der Resonanz und an dem Applaus haben Sie die Anerkennung und Wertschätzung gespürt, die Sie sich in den vergangenen Jahren – fast elf Jahre Mitglied des Landtags – in vielen Funktionen erworben haben. Sie sind damals für Walter Zuber gekommen. Jetzt gehen Sie einen neuen wichtigen Schritt. Das freut uns ungemein.
Sie haben eben zum Landesfinanzausgleichsgesetz gesprochen. Was kann es für einen schöneren Übergang in das neue Amt geben. Wir haben Sie heute Morgen schon einmal gewarnt: Die 30 Millionen Euro sind nicht für den Landkreis Alzey-Worms allein, sondern müssen schon noch verteilt werden. Wir freuen uns auf viele weitere gute Begegnungen und wünschen Ihnen für Ihre neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung eine Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Eigentlich handelt es sich bei dieser Änderung um eine reine Gesetzesmechanik, die grundsätzlich keiner näheren Diskussion bedürfte. Der Bund gibt für die Bereiche Kita und Asyl über geänderte Umsatzsteuerfestbeträge Geld an das Land, das normalerweise zu 21 % in den obligatorischen Steuerverbund fließt.
Damit die Kommunen nicht nur 21 % des Bundesgeldes bekommen, sondern das volle Geld, sollen die Umsatzsteuerleistungen aus der Verbundmasse herausgenommen und über andere Töpfe komplett an die Kommunen erstattet werden. So weit, so gut.
Wenn man in Rheinland-Pfalz immer Vertrauen in die Landesregierung haben könnte, wäre das auch kein Problem.
Zu oft mussten wir aber schon erleben, dass Bundesmittel nicht vollumfänglich weitergeleitet wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb haben wir in der ersten Lesung den Nachweis der Landesregierung angemahnt, dass das Geld auch tatsächlich bei den Kommunen ankommt; dies vor dem Hintergrund, dass auch die kommunalen Spitzenverbände Zweifel angemeldet haben.
Was die Mittel für den Bereich der Kita betrifft, hat die Landesregierung in den Beratungen in den Ausschüssen versichert, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet würden und übertragbar seien.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter diesen Vorgaben können wir der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes in der ursprünglichen Vorlage heute auch zustimmen. Ich kündige das extra an. Wir werden jedoch diesen Prozess im Haushaltsvollzug weiter kritisch begleiten und hierzu regelmäßig Berichtsanträge in den Gremien einbringen.
Verehrte Damen und Herren, bezüglich der den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel für Integrations- und Asylbewerberkosten haben wir bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass die derzeitige Pauschale in Höhe von 35 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für geduldete Flüchtlinge bei Weitem nicht ausreicht und nur einen Bruchteil des Aufwands abdeckt.
Wir haben bereits im Plenum und auch in der Ausschussberatung gefordert, dass die Kommunen gerade in diesem sensiblen Bereich mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Der Landkreistag hat bereits im Oktober darauf hingewiesen, dass allein in den Landkreisen für diese Aufgabe jährlich 40 Millionen Euro fehlen.
Bisher wurden die Hilferufe der Kommunen nicht gehört. Auch ein Asylgipfel mit den Landräten und Oberbürgermeistern in der Staatskanzlei vor ein paar Wochen blieb ergebnislos. Umso überraschter sind wir, dass die Ampelkoalition plötzlich einen Änderungsantrag aus der Hüfte schießt, mit dem im laufenden Gesetzgebungsverfahren des LFAG das Landesaufnahmegesetz in diesem Punkt geändert werden soll. Wieder einmal versuchen Sie, sich als Brandlöscher für das Feuer, das Sie selbst gelegt haben, feiern zu lassen.
und nun spielen Sie sich medienwirksam als Wohltäter auf und tun dies kurz vor Kassenschluss des Haushaltsjahrs 2019, um die Jahresabschlussstatistiken der Kommunen zu schönen.
Schauen wir uns Ihren Änderungsantrag inhaltlich an: Sie möchten die Jahrespauschale einmalig um 30 Millionen Euro erhöhen, damit aber nicht nur das Haushaltsjahr 2019 abdecken. Nein, Sie möchten mit der Regelung sämtliche Mehrkosten der bevorstehenden Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit verfrühstücken.