Protocol of the Session on December 11, 2019

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Licht gemeldet.

Lieber Herr Kollege Braun, ich verstehe manchmal wirklich nicht, mit welchem Verständnis Sie in eine solche Debatte

gehen. Seit Jahren entzieht sich diese Landesregierung genauen Berechnungen und durch eine Überführung in Pauschalen ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch falsch! Die Kommunen wollen doch die Pauschale!)

Ja natürlich. Ich möchte Ihnen das auch noch einmal mit dem Punkt, den wir jetzt gerade diskutieren, belegen.

Den Landkreis Bernkastel-Wittlich kostete dieser Punkt, über den wir hier reden, in den letzten drei Jahren im Schnitt aus den eigenen Mitteln 2,5 Millionen Euro im Jahr. Dies sind Mittel, die der Landkreis aus seiner Umlage, wenn man so will, finanziert und hier draufzahlt.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weisen Sie das einmal nach, Herr Licht!)

Es sind 2,5 Millionen Euro. In den Berechnungen für das nächste Jahr gehen wir von Schätzungen von ebenfalls 2,5 Millionen Euro aus. Für das Jahr 2021 nehme ich an, werden wir nicht viel anders liegen. Jetzt zahlen Sie – rückwirkend überhaupt nicht angesprochen – für das Jahr 2019 kurz vor Weihnachten einen Betrag, der bei uns mit ungefähr etwa 600.000, 700.000 oder 800.000 Euro – ich möchte es gar nicht genau beziffern – ankommen wird. Das heißt, wir zahlen dann immer noch in diesem Jahr 1,8 Millionen Euro.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Richtig!)

Dann sind die 2,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2018 und die 2,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2017 nicht und null ausgeglichen.

(Abg. Christof Reichert, CDU: So ist das!)

Für die Jahre 2020 und 2021 ist es auch schon abgegolten. Das ist Ihre Evaluation.

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Es ist gar nichts!)

Dem haben die Kommunen nicht zugestimmt.

(Beifall der CDU)

Wenn Sie hingehen, meine Damen und Herren – das finde ich fast schon unverschämt und dreist in diesem Antrag – und von einer Zustimmung sprechen und Sie sie aber anscheinend nur von Geschäftsführern einholen, dann ist das auch kein faires Verfahren. Ohnehin ist das kein faires Verfahren, weil dieses Verfahren – der Antrag wurde vor zwei oder drei Tagen eingebracht – ein parlamentarische Behandeln ausschließt. Auch das ist kein fairer Umgang, meine Damen und Herren.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen die 30 Millionen Euro nicht!)

Lieber Herr Braun, so können wir nicht miteinander umge

hen. Den Kommunen fehlen allein in diesem Punkt jährlich mindestens diese 30 Millionen Euro. 40 Millionen Euro sagen andere, ich möchte jetzt gar nicht mehr darüber feilschen, ob es 30 Millionen oder 40 Millionen Euro sind.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja!)

Es sind aber mindestens diese Summen. Sie entziehen sich Ihrer Verantwortung, weil sie alles immer nur pauschaliert betrachten.

(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Faktenloses Gerede hier! Mit keiner einzigen Zahl belegt! – Abg. Alexander Licht, CDU: Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, wenn aus „Schweitzer“ nicht gleich „Schwätzer“ wird, dann machen Sie so weiter! – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Dann geht Dir vielleicht endlich einmal ein Licht auf! – Glocke der Präsidentin – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das ist unglaublich hier!)

Wird eine Erwiderung gewünscht, Herr Dr. Braun?

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile – – –

(Anhaltend Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Stellen Sie jetzt bitte Ihre Zwischenrufe ein. Herr Reichert, Sie stellen bitte Ihre Zwischenrufe ein.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Sie müssen auch einmal nach links schauen!)

Alle stellen Ihre Zwischenrufe ein!

(Anhaltend Unruhe im Haue)

Alle stellen die Zwischenrufe ein!

Ich möchte jetzt gerne mit Ihnen weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Zunächst begrüße ich den Einschulungsjahrgang 1950 der Marienschule Andernach. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir freuen uns, dass Schülerinnen und Schüler des Helmholtz-Gymnasiums Zweibrücken, 10. Jahrgangsstufe, bei uns sind. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Dr. Weinberg das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Ahnen hat bereits in der letzten Debatte die Grundzüge des Gesetzes dargelegt. Von daher möchte ich mich zunächst vor allem darauf beschränken, den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu kommentieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen sind bei der Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen ein wichtiger Partner für die Landesregierung. Deshalb hat die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden – ich betone das vor allem in Richtung der Abgeordneten der CDU – eine Vereinbarung getroffen, die weitere erhebliche finanzielle Entlastungen im Asylbereich vorsieht.

Ich sage ganz bewusst an dieser Stelle – so steht es auch im Gesetz –, die Aufgabe der Betreuung und Unterbringung von Asylbegehrenden und auch von geduldeten Flüchtlingen ist eine kommunale Aufgabe,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

bei der das Land und der Bund unterstützend tätig werden wollen. Angesichts der Lasten, die die Kommunen in diesem Bereich zu tragen haben, ist auch eine angemessene Beteiligung des Landes mehr als sinnvoll und richtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir einmalig eine Pauschale von 30 Millionen Euro für geduldete Flüchtlinge zahlen. Diese Zahlung ergänzt die jährliche Pauschale im Landesaufnahmegesetz in Höhe von 35 Millionen Euro.

Die Auszahlung der Mittel soll noch in diesem Jahr erfolgen. Hierdurch sollen sämtliche möglichen Mehrkosten der Kommunen über die jährlich pauschal gezahlten 35 Millionen Euro hinaus bis einschließlich zum Jahr 2021 abgedeckt werden.

Was ist der Hintergrund dieser Vereinbarung?

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Herr Licht, ich komme dazu.

Der Hintergrund dieser Vereinbarung ist, dass wir uns im Jahr 2015 mit den Kommunen zusammengesetzt und geschaut haben, wie wir eine faire Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen hinbekommen. Daraufhin haben wir uns auf die Kopfpauschale verständigt, die für Flüchtlinge bis zum Erstbescheid gezahlt wird. Und wir haben uns auf eine Pauschale für geduldete Flüchtlinge verständigt, 35 Millionen Euro.

Damals waren sich Land und Kommunen einig, dass dies eine faire Lastenverteilung ist, und die Kommunen – das sage ich an dieser Stelle – waren auch der Auffassung, dass sie mit den 35 Millionen Euro ein ganz gutes Geschäft gemacht haben.

Wir haben uns deswegen aber zum damaligen Zeitpunkt

mit den Kommunen auf eine Evaluation verständigt, die dann in der Folge durchzuführen versucht wurde. Angesichts dessen, dass es wahnsinnig schwierig ist, Daten zu bekommen, habe ich größtes Verständnis für die kommunale Landschaft,