Zu Ihrem Punkt bezüglich der Evaluation der Landesverordnung ist zu sagen, dass wir einen Erfahrungszeitraum von etwa drei Jahren als durchaus vernünftig ansehen. Eine übereilte Evaluation wäre nicht repräsentativ, da neu eingebrachte rechtliche Grundlagen Zeit brauchen, um zu wirken.
Sie sehen, wir sind also bereits auf einem guten Weg und werden auch zukünftig unsere Strukturen kritisch hinterfragen und permanent im Gespräch mit allen Akteuren bleiben, um diese zu optimieren.
Daher bleibt abschließend zu sagen: Liebe CDU, vielen Dank, dass Sie endlich dabei sind. Dann können wir ab heute an einem Strang ziehen, um die Pflege in RheinlandPfalz noch besser zu gestalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch aufgrund der Uhrzeit möchte ich mich kurz fassen. Auch für uns sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag wichtige Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Unser aller Anspruch sollte es sein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den ihnen zustehenden Leistungen wissen. Hier ist insbesondere der Entlastungsbeitrag von 125 Euro zu erwähnen. Außerdem sollten sie gut zugängliche Angebote finden, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
Wichtig und unerlässlich ist daher eine gute Beratungsstruktur, wie wir sie mit dem flächendeckenden Netz der Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz haben. Bei der Inanspruchnahme der Leistungen erwarten auch wir uns von der neuen Landesverordnung eine erhebliche Ausweitung bei den Angeboten. Insofern kann ich mich der Kollegin Anklam-Trapp vollumfänglich anschließen.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Gelegenheit, heute Abend noch einmal über das wichtige Thema „Pflege“ zu diskutieren. Es hätte in der Tat ein würdiger Abschluss nach diesem zweitägigen intensiven Plenum sein können. Umso bedauerlicher ist es, dass der Antrag der CDU-Fraktion überholt ist, zu spät kommt und an der Sache vorbei geht. Ich will Ihnen das auch gerne kurz begründen.
Nein, Frau Thelen, wissen Sie, lenken Sie jetzt lieber nicht ab, sondern lassen Sie einfach einmal die Daten auf sich wirken. Fakt ist, wir haben aktuell 424 Angebote zur Unterstützung im Alltag. Es sind nämlich wieder welche dazugekommen. Allein im Jahr 2019 – das noch nicht zu Ende ist – haben 107 neue Angebote in Rheinland-Pfalz sozusagen das Licht der Welt erblickt. Das ist eine hohe Dynamik, die noch anhalten wird.
Ja, wir haben – das haben wir heute Abend schon mehrfach gehört – im Vorgriff auf die für das Jahr 2020 vorgesehene Evaluation am 17. September die Landesverordnung mit der entsprechenden Änderung bezüglich der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in den Ministerrat eingebracht, und diese wurde am 17. September im Grundsatz gebilligt. Dies wird noch einmal einen erheblichen Schwung in die Anzahl der Angebote für hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen bringen.
Damit haben wir zügig gehandelt. Wir haben auf den Bedarf reagiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da hätte es Ihres Antrags nicht gebraucht, zumal wir Ihnen diese Landesverordnung im Oktober im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie
ausführlich vorgestellt und sie miteinander diskutiert haben. Dann bringen Sie am 8. November einen Antrag ein, in dem Sie uns auffordern, hier Veränderungen beizuführen. Da sind Sie einfach ein bisschen zu spät.
Ich will aber auch zu einem anderen Punkt des Antrags, der die Förderrichtlinie betrifft, kurz etwas sagen. Ja, in der Tat, die Förderrichtlinie für die Unterstützungsangebote im Alltag, für das Ehrenamt und für die Selbsthilfe ist im Jahr 2019 in Kraft getreten. Das ist richtig. Nehmen Sie
aber bitte doch auch zur Kenntnis, dass es bereits seit dem Jahr 2018 die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen gibt und auch davor bereits eine funktionierende Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag vorhanden war.
Wenn der Mittelabruf nun rückläufig ist, sich die Zahl der Angebote aber gleichzeitig wirklich dynamisch entwickelt – dazu haben wir heute schon einiges gehört –, dann ist es doch eine positive Dynamik, die hier sogar unabhängig von der Förderung in Gang gekommen ist. Das ist doch eine gute Entwicklung. Darüber sollten wir uns doch lieber freuen. Auch das bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag, bei denen wir nicht nur Kontakt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) oder die Servicestelle halten. Nein, wir haben in Rheinland-Pfalz – das betonen wir immer wieder – auch eine hervorragende Beratungsstruktur mit unseren Pflegestützpunkten und eine aktive Pflegestrukturplanung in den Kommunen.
Sie alle zusammen leisten wirklich gute Arbeit, damit das, was in den Gesetzen, den Verordnungen und den Richtlinien steht, auch bei den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ankommt. Dadurch erhalten wir auch viele Rückmeldungen über die Situation in Rheinland-Pfalz und über die Bedarfe.
Darüber hinaus bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Unterstützungsangebote im Alltag lediglich eine Ergänzung zur Arbeit der professionellen Dienste darstellen. Diese Leistungsformen können fließend ineinander übergehen. Es ist von daher gar kein Zufall, dass der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nicht ausschließlich für Unterstützungsangebote im Alltag reserviert ist.
Der Bedarf an Entlastungsleistungen kann von daher überhaupt nicht isoliert geschätzt oder gar ermittelt werden. Das heißt, an dieser Stelle geht Ihr Antrag an der Sache vorbei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gegenteil ist aber der Fall. Die Landesregierung handelt überlegt und zügig, und der Erfolg gibt uns recht.
Die Landesregierung hat die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2017 schlechtergestellt als in anderen Bundesländern.
Die Landesregierung könnte den Pflegebedürftigen zum Beispiel zum 1. Januar 2020 diese 125 Euro geben oder sie unterstützen. Es wird aber erst im April gemacht.
Sich dann hier hinzustellen und sich abfeiern zu lassen, passt nicht zur Wirklichkeit der Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz.
(Abg. Martin Haller, SPD: Wir wollen nach Hause – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ihr müsst den Wäschenbach wählen, nicht den Bröhr! – Beifall bei der SPD)
Ich habe noch einmal dargestellt, wie der Zeitverlauf zur Änderung der Landesverordnung war. Ich bitte Sie, einfach nur zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich hier um eine Landesverordnung handelt, mit der man eine Rechtsgrundlage hat. Wir können nicht einfach, wie wir gerade lustig sind, 125 Euro an jeden auszahlen. Wir brauchen dafür eine Rechtsgrundlage. Diese schaffen wir. Dafür braucht es ein parlamentarisches Verfahren. Das ist Demokratie! So handeln wir in Rheinland-Pfalz!