Protocol of the Session on November 14, 2019

Sie möchten eine Neiddebatte lostreten. Das haben wir im September schon gesagt.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Unsinn!)

Sie möchten genau diese Neiddebatte lostreten, die der eigentlichen Situation nicht gerecht wird. Einmal mehr schüren Sie Feuer, ohne zu wissen, wie Sie es wieder löschen können.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Ängste!)

Dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger bereit sind, vor allem im kommunalen Bereich politische Verantwortung zu übernehmen.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Träumen Sie nachts von der AfD?)

Ja, wir brauchen klare Regelungen, die besser ausgestaltet sind, um den komplexen Regeln besser gerecht zu werden. Aber nein, wir brauchen keine Neiddebatte, die Sie befeuern.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist doch nicht normal!)

Ich lasse die Kurzintervention zu, obwohl ich eben darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Präsident vorhin – ich war nicht anwesend – dazu etwas gesagt hatte, Herr Abgeordneter Paul. Ich weise darauf noch einmal hin.

(Abg. Martin Haller, SPD: Der Herr Paul ist ja nie da!)

Dennoch werden wir uns darauf noch einmal verständigen. Es geht nicht, dass inflationär nach jedem Redner die Kurzintervention genutzt wird.

(Unruhe bei der AfD)

Ich lasse sie zu. Bitte schön, der Abgeordnete Paul hat das Wort zur Kurzintervention.

(Abg. Jens Guth, SPD: Der Abgeordnete Sand! – Anhaltend Unruhe bei der AfD)

Wir werden das im Ältestenrat noch einmal besprechen.

(Abg. Jens Guth, SPD: Karl Ludwig Sand! Blackshirt!)

Nach 27 Jahren Macht nervt die Opposition natürlich. Ich weiß, das ist für Sie eine Zumutung, dass wir nachfragen,

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU – Unruhe im Hause)

Ihre Politik infrage stellen, Pressemeldungen schreiben. Mittlerweile herrscht hier dieser Geist, den Sie hineingebracht haben.

Es geht gar nicht um eine Neiddebatte. Kein einziges Jota unserer Beiträge atmet irgendeine Neiddebatte. Die meisten Bürgermeister beziehen das Geld zu Recht. Nur, es gibt eben Ausnahmen. Eine Ausnahme ist „Häuptling Rote Pfote“ in Koblenz.

(Heiterkeit des Abg. Uwe Junge, AfD – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das eine E-Mail-Adresse?)

Er war in 95 Gremien. In 95 Gremien hat er gesessen und ist besser bekannt durch die sogenannte Genossenrente,

(Abg. Uwe Junge, AfD: Das kann nur ein Sozialdemokrat, sonst kriegt das keiner hin!)

die ihm durch den damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck zugeschanzt worden ist.

Noch einmal: Sie können die Debatte jetzt nicht vom Tisch wischen, indem Sie sagen, wir wollen irgendwie an die Ehre der kommunalen Beamten oder Wahlbeamten.

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

Herr Schnieder, das ist absurd. Sie haben als Opposition geschlafen, oder es sind genug CDU-Bürgermeister dabei,

denen Sie halt nicht auf die Füße treten wollen. Das ist die simple Wahrheit hinter Ihren Anwürfen.

(Beifall der AfD – Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Ihre Wahrheit! – Abg. Sven Teuber, SPD: Mit Wahrheit kennen Sie sich ja aus! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Lieber rot als Schwarzhemd! – Abg. Uwe Junge, AfD: Lieber rot als tot!)

Zur Erwiderung hat der Abgeordnete Schnieder das Wort.

Herr Kollege Paul, natürlich ist es eine Neiddebatte, die Sie führen. Ich bedauere, dass manche Zeitungsverlage weniger zahlen als Aufwandsentschädigungen für Bürgermeister.

(Beifall der CDU – Heiterkeit der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Stich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Themenkomplex „Nebentätigkeit kommunaler Wahlbeamter für Gremien der Thüga“ wurde im parlamentarischen Raum wahrlich schon mehrfach erörtert.

Bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 4. September 2019 wurde über die bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion laufenden Verwaltungsverfahren berichtet, und es wurden auch ausgiebig die einschlägigen rechtlichen Grundlagen im Bereich des Nebentätigkeitsrechts erläutert. In dieser Sitzung hat Minister Lewentz zugesagt, die Mitglieder des Innenausschusses über die weiteren Entwicklungen in diesem Verfahren fortlaufend zu informieren.

Dieser Zusage ist umfassend nachgekommen worden. So wurde der Präsident des Landtags unmittelbar nach Eingang der Mitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Schreiben vom 23. September und mit einem Schreiben vom 10. Oktober 2019 über die Versendung der Änderungsbescheide in Kenntnis gesetzt und gebeten, diese Informationen an die Mitglieder des Innenausschusses weiterzuleiten. Wie wir eben gehört haben, sind sie dort auch angekommen.

Mit Schreiben der Landesregierung vom 30. Oktober 2019 wurde der Landtag dann über die Anzahl der eingelegten Widersprüche gegen die von der ADD erlassenen Änderungsbescheide unterrichtet.

Trotz der Zusage im Innenausschuss wurde diese Thematik dann aber bereits zwei Wochen nach der Sitzung, also am 18. September 2019, auf Antrag der AfD erneut aufgerufen und als Aktuelle Debatte im Plenum behandelt. Viel Neues gab es da naturgemäß nicht zu berichten.

Vielmehr hat die Landesregierung die Sach- und Rechtslage noch einmal vor dem gesamten Plenum vorgetragen. Die Landesregierung hat hierzu auch eine Kleine und eine Große Anfrage beantwortet. Die Kleine Anfrage mit Datum vom 17. Oktober 2019 und die Große Anfrage mit Datum vom 30. Oktober 2019. Zu der Großen Anfrage wurde dann noch eine Besprechung beantragt, die wir heute durchführen.

Lassen Sie mich trotzdem noch einmal – zumindest kurz – die Sach- und Rechtslage zusammenfassen. Die Nebentätigkeiten kommunaler Wahlbeamter in verschiedenen Gremien der Thüga hätten nach der Kommunalisierung der Thüga nicht mehr als Nebentätigkeiten im privaten Bereich eingeordnet werden dürfen. Das haben wir bereits mehrfach so bekundet. Nach einer Überprüfung in ihrem internen Zuständigkeitsbereich hat die ADD bei sechs betroffenen kommunalen Wahlbeamten eine rückwirkende Änderung der insoweit fehlerhaften Bescheide vorgenommen. Vier Betroffene haben hiergegen Widerspruch eingelegt. Dies ist der derzeitige Stand des Verfahrens.

Die ADD wird die Widerspruchsverfahren durchführen. Hieran wird sich gegebenenfalls noch eine gerichtliche Prüfung anschließen. Die Frage einer nachträglichen Ablieferung von Vergütungen ist durch den allgemeinen Vertreter oder die allgemeine Vertreterin des Wahlbeamten, also innerhalb der Kommune, zu klären.

Die ADD hat durch die Abänderung der Genehmigungsbescheide, die zum Teil mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen wurden, das von ihrer Seite aus Notwendige veranlasst. Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung haben die Widersprüche in diesen Fällen keine aufschiebende Wirkung.

Neben diesen bei den unmittelbaren Kommunalaufsichtsbehörden laufenden Verwaltungsverfahren steht die Landesregierung – das haben wir bereits so angekündigt – im Hinblick auf das Nebentätigkeitsrecht mit den kommunalen Spitzenverbänden in Kontakt.

(Abg. Jens Guth, SPD: Jetzt hört er nicht zu! Dann stellt er wieder Anfragen! – Abg. Joachim Paul, AfD: Sie müssen schon mir überlassen, wem ich zuhöre! – Unruhe bei SPD und AfD – Glocke der Präsidentin)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Paul, dazu hätten wir die Große Anfrage der AfD nicht gebraucht.

(Zuruf von der SPD: Die wählen Sie ohnehin nicht am Samstag! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Samstag hat er keine Zeit für die Sauna!)

Zu den Ergebnissen der Gespräche wird die Landesre

gierung – auch das hat Minister Lewentz im Rahmen der Plenarsitzung am 18. September 2019 bereits zugesagt – zu gegebener Zeit berichten.

(Abg. Martin Haller, SPD: Extra-Aufguss im Babylon! – Abg. Matthias Joa, AfD: Ihr könnt auch mal einen Aufguss gebrauchen! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Du, Du, Du, Du, Du! – Heiterkeit im Saale – Glocke der Präsidentin)