Protocol of the Session on November 14, 2019

(Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)

auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe „Kommunale Altschulden“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Wir sind auch mit dem Bund in sehr engen Gesprächen und sehr erfreut, dass der Bundesfinanzminister angekündigt hat, sich dieses Themas anzunehmen. Wir sind da auf einem sehr guten Weg angekommen. Ich hoffe, dass wir relativ zügig mit dem Bund in entsprechende Gespräche eintreten können.

Ein Wort noch zum Thema „Investitionstätigkeit der Kommunen“: Das Problem bei den Investitionen ist zurzeit doch gar nicht so sehr das Geld. Den Kommunen steht eine halbe Milliarde Euro aus den kommunalen Investitionsprogrammen zur Verfügung. Die können teilweise gar nicht verausgabt werden, weil die entsprechende Bautätigkeit nicht vorhanden ist. Dementsprechend haben die Kommunen ein hohes Maß an Investitionsmitteln zur Verfügung, die erst einmal verausgabt werden müssen.

Zum Schluss darf ich vielleicht noch einmal,

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Auf den Antrag eingehen!)

um den Bogen zum Eingang zu spannen, darauf hinweisen, dass die Kommunikation mit den kommunalen Spitzenverbänden wirklich sehr, sehr gut ist. Die Ministerpräsidentin empfängt die kommunalen Spitzenverbände exklusiv zweimal im Jahr und nimmt an den Mitgliederversammlungen teil. Der Innenminister ist dauerhaft mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch, die Finanzministerin ebenso wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich

auch.

Insofern glaube ich, gibt es nichts, was man nicht noch verbessern kann, aber die Kommunikationslage ist gut. Insgesamt darf ich daher bitten, den Antrag abzulehnen, weil er von falschen Voraussetzungen ausgeht.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das machen wir!)

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es gibt auch keinen Überweisungsantrag. Damit wird über den Antrag in der Sache abgestimmt.

Wer dem Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 17/10318 – zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wir kommen damit zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Rheinbrücken Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/9505/9741/10296 –

Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Bollinger.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Unser Pendlerland Rheinland-Pfalz mit seinen weiten ländlichen Räumen ist zwingend auf ein leistungsfähiges Straßennetz angewiesen. Dabei steht Rheinland-Pfalz vor dem Problem eines älter werdenden Bauwerkbestands bei weiter zunehmendem Straßenverkehr.

Unsere Große Anfrage zu den Rheinbrücken hat gezeigt, dass genau hier, bei den Rheinbrücken, die Achillesferse unseres Verkehrssystems und damit letztlich auch unseres Wirtschaftssystems liegt. Zehn der 15 Rheinbrücken sind in einem schlechten Zustand. Der Zustand von sechs Brücken wurde von den Fachleuten als „nicht ausreichend“ bewertet. Der Zustand von weiteren vier Brücken ist sogar „ungenügend“.

Jetzt wissen wir natürlich, auch aus Gesprächen mit den Fachleuten des Landesbetriebs Mobilität (LBM) selbst, dass die Benotung der Schäden nach standardisierten Schemata erfolgt und zusätzlich noch eine ingenieurtechnische Betrachtung notwendig ist und natürlich auch erfolgt. Trotzdem werden dadurch die Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums nicht obsolet. Diese sind für die Note „nicht ausreichend“ ziemlich klar.

Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung erforderlich.“

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)

Dies betrifft die Rheinbrücken bei Speyer, Frankenthal, Worms, Mainz-Weisenau, Bendorf sowie die Neuwieder Raiffeisenbrücke.

Folgende vier Brücken werden darüber hinaus sogar mit „ungenügend“ bewertet: Das sind die Rheinbrücke bei Schierstein, die Koblenzer Südbrücke, die Pfaffendorfer Brücke bei Koblenz und die Kurt-Schumacher-Brücke zwischen Ludwigshafen und Mannheim.

Nicht alle Problembrücken sind in der Zuständigkeit des LBM. Die Landesregierung beteuert, dass regelmäßig und bei Bedarf anlass- und projektbezogen ein Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Baulastträgern bzw. Auftragsverwaltungen stattfindet. Wenn wir dann aber konkreter nachfragen, heißt es nur, es gebe keine themenbezogene Auswertung und Erfassung dieser Abstimmungsgespräche. Vom LBM selbst haben wir erfahren, dass es hier gar keinen regulären Prüfungsturnus gibt, sondern nur auf Antrag der Kommunen anlassbezogen geprüft wird.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Landesregierung allein dieses Jahr gleich dreimal von Brückensperrungen bzw. Teilsperrungen überrascht worden ist: bei der Pfaffendorfer Brücke in Koblenz, bei der schadhaften Übergangskonstruktion auf der Autobahnbrücke der A 61 über den Rhein bei Speyer und jetzt bei der Hochstraße Süd in Ludwigshafen, der sogenannten Pilzhochstraße, die als Zufahrt zur Konrad-Adenauer-Brücke dient.

Meine Damen und Herren, ganz offensichtlich muss die Abstimmung vor allem mit den kommunalen Baulastträgern, aber auch mit den benachbarten Bundesländern grundlegend verbessert werden.

(Staatsminister Dr. Volker Wissing: Was muss denn da verbessert werden? Nun zu den Problembrücken in direkter Zuständigkeit des LBM. Seit August 2014 ist bekannt, dass die Weisenauer Brücke unbedingt saniert werden muss. Getan hat sich bislang nichts. (Abg. Marco Weber, FDP: Quatsch!)

Dies mag nun dadurch erklärbar sein, dass kurz nach der Fertigstellung der Schiersteiner Brücke diese abgesackt ist und zuerst saniert werden musste. Das Land Hessen ist hier verantwortlich. Wir erwarten aber, dass die Sanierungsarbeiten an der Weisenauer Brücke genau an dem Tag beginnen, an dem die Schiersteiner Brücke vollständig für den Verkehr freigegeben wird.

In meiner Heimat im Neuwieder und Koblenzer Raum sind

gleich alle vier Rheinbrücken betroffen. Bereits im Juli 2015 wurde festgestellt, dass die Südbrücke Koblenz in einem schlechten Zustand ist. Passiert ist an der Strombrücke bislang trotzdem nichts. Nur die Vorlandbrücken werden zurzeit saniert. Das rächt sich jetzt; denn nun ist in Koblenz auch noch die Pfaffendorfer Brücke hinzugekommen,

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach herrje!)

sodass die eigentliche Südbrücke erst nach Fertigstellung der Pfaffendorfer Brücke angegangen werden kann.

Ich höre „Ach herrje!“, erzählen Sie das den Pendlern in Koblenz, die da im Stau stehen. Vielen Dank für diesen Ausweis Ihrer bürgerfreundlichen Gesinnung, liebe FDPFraktion.

(Beifall der AfD)

Das Datum der Fertigstellung ist noch unbekannt. Wir können nur hoffen, dass die Südbrücke so lange durchhält.

Die beiden oberstromigen Teilbrücken der Bendorfer Rheinbrücke werden seit Oktober 2013 mit „nicht ausreichend“ bewertet. Sanierungsarbeiten haben in diesem Jahr angefangen, also sechs Jahre später. Langfristig gilt die Bendorfer Brücke als nicht mehr der Verkehrslast gewachsen, doch Zeit- und Kostenpläne für einen Neubau gibt es noch nicht.

Schließlich die Neuwieder Raiffeisenbrücke. Der Zustand der linksrheinischen Vorlandbrücken gilt seit Mai 2016 als „nicht ausreichend“.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Wann kommt denn die Abteilung „Unsere eigenen Vorschläge“?)

Die kumulierten Schäden an der Brücke sollen in den Jahren 2026 fortfolgende für voraussichtlich 25 Millionen Euro beseitigt werden. Das ist letztlich zehn Jahre später. Herr Dr. Wissing, meine Definition von „umgehender Instandsetzung“ ist eine andere.

Ich fasse zusammen: Auch bei der für Wirtschaft und Verkehr überaus kritischen Infrastruktur, bei den Rheinbrücken, werden Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten über Jahre, teilweise über zehn Jahre, verschleppt.

(Glocke der Präsidentin)

Das Risiko, dass sich Schäden vergrößern, Brücken gesperrt werden und es zu einem Verkehrskollaps kommt, wird bewusst in Kauf genommen.

Ich komme zum Ende. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen dürfen, und zwar zum einen Neumitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall der SPD, der CDU, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der AfD)

Zum anderen dürfen wir Schülerinnen und Schüler der IGS Wörth, 13. Jahrgangsstufe sowie die Schülervertretung der 8. bis 13. Jahrgangsstufe, bei uns begrüßen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Dann erteile ich dem Abgeordneten Steven Wink für die Koalition das Wort.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns ist allen klar, eine funktionierende Infrastruktur ist unersetzlich für unser Land. Ob Wirtschaft oder Privatperson, jeder profitiert von einer guten Infrastruktur. Das hat natürlich auch die Landesregierung erkannt. Beispiel hierfür sind die 76 neu geschaffenen Ingenieurstellen beim LBM.