Es liegt schon ein bisschen der Verdacht nahe – das sieht man auch jetzt gerade an dieser Debatte –, dass es hier wohl eher um einen Showeffekt als um wirkliche Inhalte ging.
Der neueste Sachstand zu den ohnehin laufenden Projekten der Landesregierung wurde im Ausschuss nicht erneut abgefragt. Somit fallen Debatte und Antrag im Wesentlichen auf den Sachstand der Antwort der Landesregierung
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft und ganz speziell auch der Drohnen- und Raupeneinsatz im Steillagenweinbau sowie der Erhalt von Weinbergsmauern und der Einsatz resistenter Sorten sind im Hinblick auf die Erhaltung der touristisch attraktiven Landschaftsräume in den Weinbaugebieten von Rheinland-Pfalz und natürlich auch unter weiteren Aspekten der Arbeitssicherheit, des Naturschutzes und nicht zuletzt auch der Wettbewerbsfähigkeit von enormer Bedeutung.
Die in beiden Anträgen formulierten Ansprüche und Ziele tragen wir als AfD-Fraktion daher gerne mit. Wir haben beiden Anträgen im Ausschuss zugestimmt und werden dies auch heute im Plenum tun. Wir wünschen den beteiligten Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, den Forschungspartnern und der Landesregierung viel Erfolg bei der Umsetzung der bereits laufenden Projekte und hören gelegentlich gerne von weiteren Fortschritten und Ergebnissen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erstmals am 14. Juni hier in dieser Runde über den Antrag gesprochen. Uns als FDP aber auch als Ampelkoalition sind neue Entwicklungen in der Technologie gerade für den Steillagenweinbau sehr wichtig. Wenn wir über Arbeitserleichterungen und Umweltschutz reden, dann wollen wir nicht nur darüber reden, sondern auch handeln. Das haben wir mit diesem Antrag bewiesen.
Wir haben momentan noch ein paar Hürden zu nehmen. Deshalb haben wir im Antrag gefordert, die Bundesregierung bzw. die Bundesebene solle uns helfen, diese neuen Technologien in den Steillagenweinbau einzuführen.
Wir haben einmal das Thema „Flugsicherung“, und wir haben das Thema „Pflanzenschutzmittel“. Sie wissen genau, dass beim Pflanzenschutzmitteleinsatz zum Beispiel in der Landwirtschaft sehr hohe Kontrollen und Voraussetzungen vorherrschen. Auch diese Kontrollen und Umweltstandards müssen bei der Drohnentechnologie mit eingebaut werden. Deshalb haben wir diesen Antrag entwickelt.
Wir haben uns damals am 14. Juni so verabredet, dass wir versuchen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Ich will die Zeit jetzt nicht nutzen, um die Diskussion fortzuführen, die Herr Schwarz und Herr Schmitt eben geführt haben, aber eine Ergänzung muss ich schon machen. Auch ich habe sowohl den Ausschussvorsitzenden von der CDU als auch Herrn Gies persönlich angesprochen, um
Wir haben überhaupt keine inhaltliche Auseinandersetzung geführt, sondern wir – der Kollege Schwarz und ich – haben nur angefragt, ob wir uns einmal zusammensetzen und uns inhaltlich verständigen können. Selbst das war von Ihrer Seite nicht nötig. Wir haben nichts mehr gehört.
Dann zu den Ausführungen auf Referenten- bzw. Mitarbeiterebene: Die letzte Rückmeldung vonseiten der CDUFraktion von Frau Dr. Glock am 12. September war, dass in der Fraktion bzw. mit den federführenden Abgeordneten darüber gesprochen wird. Danach: Schweigen im Walde. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Sie haben sich im Ausschuss dementsprechend verhalten und Ihren Antrag heute noch einmal als Alternativantrag gestellt.
Wir möchten noch einmal herausstellen, dass für uns sehr wichtig ist, die bundesrechtlichen Hürden abzubauen. Wir wollen die Drohnentests fortführen, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum seit dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2020 laufen. Wir wollen an dem Thema aber dranbleiben, weil der Lärmschutz, der Umweltschutz und auch die Bedürfnisse im Steillagenweinbau für uns im Vordergrund stehen und wir diese Drohnentechnologie als Schlüssel dazu sehen, eine Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und Lärmbelastung im Mittelrheintal zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden dem Antrag heute wie im Ausschuss zustimmen. Wir werben auch noch einmal bei der CDU dafür, sich an der Überschrift des Themas zu orientieren und nicht Querthemen mit in den Antrag einzubauen.
Deshalb überlegen Sie sich Ihr Abstimmungsverhalten noch einmal, um neue Technologien zu fördern im Sinne des Umweltschutzes bzw. im Sinne der Bevölkerung am Mittelrheintal und im Sinne der Winzerinnen und Winzer, die Zukunftsängste haben – wir haben heute schon darüber gesprochen –, damit diese eine Lösung bzw. ein Mittel an die Hand bekommen, um auch im Steillagenweinbau in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig zu sein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss noch einmal auf Herrn Weber eingehen. Herr Weber hat eben gesagt: Wir haben den Antrag hier noch einmal eingebracht, und wir handeln.
Wir sind im Zeitalter der Digitalisierung, und ich glaube, das kommt allmählich auch in Rheinland-Pfalz an. Mit den Drohnen in Weinbergen ist es ein ganz spezielles Problem. Wir wissen, dass das mit den Hubschrauberspritzungen alles nicht mehr so einfach ist. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) forscht seit dem Jahr 2011 an den Drohnen.
Es wurden Drohnen in Hubschrauberform gebaut. Die habe ich mir beim DLR in Bernkastel schon vor fünf oder sechs Jahren selbst angeschaut.
Wir entwickeln, wir forschen, wir entwickeln. Herr Kollege Weber, aber wo ist denn das Handeln? Haben wir die Drohnen jetzt im Weinbau im Einsatz? Übernehmen die das Spritzen von den Hubschraubern?
Dazu höre ich kein Wort. Ich höre nicht einmal ein Wort dazu, wann es denn so weit sein soll. 2040 ist wahrscheinlich zu spät. Ich hätte einmal ganz gerne eine Aussage dazu, wann denn jetzt Forschungsergebnisse und konkrete Ergebnisse vorliegen, sodass wir die Drohnen endlich einsetzen können.
Herr Schwarz, bei der Plenardebatte, bei der wir die Anträge eingebracht haben, war schon klar, dass die im Reisanbau in Japan schon seit Jahren im Einsatz sind.
Ich glaube, das Bundesministerium hat bei den ganzen rechtlichen Vorgaben, die schwierig sind – das weiß ich auch –, gesagt, man könnte einmal großflächige Übungen und Versuchsanlagen machen. Dann machen wir einmal eine Versuchsanlage über ein ganzes Weinbaugebiet hinweg. Dann müsste es theoretisch eigentlich möglich sein, dass es vorangeht.
Frau Blatzheim-Roegler, ich weiß, dass die Grünen den Pflanzenschutz einfach verbieten wollen, egal ob mit Hubschrauber oder mit Drohne. Das ist aber etwas anderes. Dann können auch keine Winzer mehr überleben.
wie das Handeln aussieht, wann wir in die Pötte und endlich einmal zu greifbaren Ergebnissen kommen, sodass wir die Drohnen auch vernünftig im Steillagenweinbau einsetzen können.
Herr Schmitt, ich bin überrascht, dass Sie über den Reisanbau in Japan bestens Bescheid wissen. Das hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut.
Aber noch einmal: Im Ausschuss haben wir mehrmals inhaltlich darüber diskutiert, und auch der Staatssekretär hat über die Herausforderungen gesprochen. Ich wiederhole es gerne noch einmal.
Wir haben einmal das Thema „Flugsicherung“. Da stehen bundesgesetzliche Rahmenbedingungen im Weg. Da versuchen wir, die Bundesregierung mit unserem Antrag dahin gehend zu motivieren, diese bundesrechtlichen Flugsicherungsgesetzgebungen zu ändern, damit wir den Drohneneinsatz praxisfähig für die Winzer und Winzerinnen bereitstellen.
Zweiter Punkt – da sind Sie nun einmal als Nichtpraktiker nicht im Thema – ist der Pflanzenschutzmitteleinsatz. Der Pflanzenschutzmitteleinsatz bedarf heutzutage sehr komplexer zulassungsrechtlicher Voraussetzungen, und zwar nicht nur beim Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren, sondern auch bei denen, die es anwenden. Anwender sind zum einen die Winzer, aber das gilt auch für die technischen Voraussetzungen, das heißt für die ausbringenden Geräte, ob es in der Landwirtschaft als ausbringende Geräte speziell die Spritzgeräte sind oder wie hier im Steillagenweinbau die Drohne ist. Die müssen einer Bestandsprüfung standhalten – vergleichbar wie bei einer TÜV-Prüfung – und entsprechend zugelassen werden. Daran hängt es momentan, weil die Auflagen für die Drohnentechnologie überhaupt nicht in ein Gesetz bzw. in Verordnungen eingefasst sind.
Unser Antrag soll unterstützend wirken, dass wir auf Bundesebene noch einen Passus hineinbekommen, bei der Pflanzenschutzgerätemittelausbringung auch die Drohne zu berücksichtigen.
(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Arnold Schmitt, CDU: Wann ist es denn so weit?)