Protocol of the Session on October 23, 2019

Erstens: Die Landesregierung war bisher nicht in der Lage, die Aufgaben- oder Tätigkeitsprofile der angekündigten

Pflegemanager zu definieren, die Vorteile gegenüber der bisherigen Ausstattung der Pflegestützpunkte zu erklären und ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

Zweitens: Obwohl das Projekt im Jahr 2015 durch die Ministerpräsidentin angekündigt worden ist, war die Sozialministerin offenbar nicht in der Lage, den geweckten Erwartungen auch nur ansatzweise gerecht zu werden. Die Ministerpräsidentin hat dem tatenlos zugesehen.

Drittens: Die Landesregierung hat bisher nicht überprüft, inwieweit wegen der veränderten Verteilung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz aufgrund der demografischen Veränderungen der Gesellschaft und der Zunahme des Pflegebedarfs der Menschen die ursprüngliche Struktur der Pflegestützpunkte aufrechtzuerhalten ist oder ob diese korrigiert werden muss.

Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die Bezugsgröße zu überprüfen.

(Beifall bei der CDU)

Wir fordern, endlich die Aufgaben- oder Tätigkeitsprofile der Pflegemanager zu definieren und ihre Vorteile gegenüber den Pflegestützpunkten erkennbar werden zu lassen.

Meine Damen und Herren, ansonsten haben sich die Ankündigungen als inhaltsleer und die handelnden Personen als inkompetent erwiesen. Die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Regierung öffnet sich immer weiter. Diese Politik wird zur Verhinderung eines Pflegenotstands nicht ausreichen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Kathrin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Antrag der CDU beschäftigt sich mit den Pflegestützpunkten. Um es gleich vorwegzunehmen: Der Antrag der CDU-Fraktion geht ins Leere. Er wäre viel mehr in unionsregierten Bundesländern berechtigt gewesen, aber keinesfalls in Rheinland-Pfalz.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wir werden ihn ablehnen!)

Den Beleg dafür finden Sie im Abschlussbericht der IGESStudie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie der Qualitätssicherung in den Pflegestützpunkten, die im Juni 2018 an das Bundesministerium ergangen ist. Rheinland-Pfalz steht im Ranking in absoluten Zahlen auf Platz 1 bei den Pflegestützpunkten. Sie können das in der IGES-Studie auf Seite 54 nachlesen. Das in Sachen Pflegeberatung.

Dass wir bei Vernetzung und Qualitätssicherung einen Spitzenplatz unter den Bundesländern erreicht haben, ist

das Ergebnis einer langen und zielgerichteten politischen Steuerung und der engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege, den Trägern der Pflege und den Kommunen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur von 2005, das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 und die darauf aufbauende Verordnung der Landesregierung haben für die strukturelle Entwicklung die notwendigen Rahmenbedingungen Schritt für Schritt und im engen Zusammenwirken mit Akteuren der Pflege geschaffen.

Der in Rheinland-Pfalz sehr früh gelungene Aufbau eines flächendeckenden und wohnortnahen Systems der Beratungs- und Koordinierungsstellen war die fachlich fundierte Grundlage für die gelungene Überleitung in heute 135 Pflegestützpunkte. Bemerkenswert ist dabei, dass mit den regelmäßig stattfindenden regionalen Pflegekonferenzen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Bildung lokaler und regionaler Netzwerke stattfindet, womit der kooperative Austausch erfolgreich etabliert wurde.

Wichtig ist uns dabei, dass diese Aufbauarbeit im engen partnerschaftlichen Dialog mit allen Beteiligten – mit den Trägern, den Fachkräften der Pflege und eben auch den Kommunen – geschieht. Dieser Beteiligungsprozess findet auch in der Etablierung des Persönlichen Pflegemanagers statt. Es ist richtig, dass dabei der Zusammenhang mit der weiteren Qualitätssicherung der Pflegestützpunkte gewahrt wird. Schließlich ist die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft mit einer weiteren Verfeinerung der Versorgungs- und Pflegebedarfe verbunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Mittelpunkt unserer Politik zur Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte und der Etablierung des Persönlichen Pflegemanagers stehen weiter die immer differenzierteren und vorrangigen Belange der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen sowie die Fachkräfte in der Pflege.

Die in der Pflege tätigen Fachkräfte leisten mit ganz enormem persönlichen Engagement, fundierter Fachlichkeit und den Betroffenen zugewandter Empathie eine großartige Arbeit. Dafür sagen wir heute Respekt und Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen die Beratungs- und Pflegekräfte dabei unterstützen, die anspruchsvolle Rolle des Persönlichen Pflegemanagers durch einen fachlich fundierten Qualifizierungsprozess annehmen zu können, ohne dass die tägliche Arbeit in der Beratung in den Pflegestützpunkten beeinträchtigt wird.

Hätte ich noch genug Redezeit, würde ich an dieser Stelle auf die Gemeindeschwesterplus hinweisen, für die wir jüngst 10,5 neue Stellen genau an diesen Pflegestützpunkten etabliert haben.

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Wann denn?)

Eben habe ich davon gesprochen.

Die Landesregierung und das Gesundheitsministerium sind mit Zielorientierung, Augenmaß und angemessenem Respekt gegenüber den verantwortlichen Beteiligten auf dem richtigen Weg.

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Wann kommt der Pflegemanager?)

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU lässt diesen Respekt gegenüber den Akteuren der Pflege und den Betroffenen leider vermissen. Ihre Kritik ist haltlos und blendet schlicht die Realität in unserem Land aus. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, freue ich mich, dass wir weitere Gäste bei uns begrüßen dürfen, und zwar Mitglieder der SPD Koblenz. Seien Sie uns herzlich im Landtag willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Groß.

Wertes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor vier Jahren, Ende 2015, wurde im Rahmen der Vorstellung des Regierungsprogramms der SPD der Persönliche Pflegemanager von Frau Dreyer als ein Projekt für die kommende Legislaturperiode, in der wir uns jetzt befinden, erläutert. Mittlerweile sind wir im letzten Drittel der Legislaturperiode angekommen, und es zeichnet sich kein Fortkommen in der Umsetzung des geplanten Projekts ab. Auch die Indikation für die Einführung des Persönlichen Pflegemanagers bleibt fragwürdig.

Meine Damen und Herren, das Aufgabenspektrum für die jeweils in Pflegestützpunkten arbeitenden Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sowie der Pflegeberater der Pflege- und Krankenkassen ist in den §§ 7 a, 7 c SGB XI und im § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterbildung der pflegerischen Angebotsstruktur dezidiert festgelegt. Diese Fachkräfte – so ist es geplant –, sollen zum Persönlichen Pflegemanager weitergebildet werden.

Es handelt sich demnach um ein äußerst anspruchsvolles und ausdifferenziertes Anforderungsprofil, dem das Fachpersonal zu entsprechen hat. Nicht ohne Grund ist für eine Pflegeberatung des im SGB XI festgelegten Umfangs eine dementsprechend ausgestaltete Weiterbildung gemäß § 7 a unerlässlich. Es sei besonders sinnvoll, darauf zu achten, dass die Weiterbildung zu Pflegeberatern den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands entspricht, da die Pflegekasse seit dem Jahr 2011 nur noch Personal einsetzen darf, das nach diesen Richtlinien ausgebildet wurde.

Die Pflegekassen müssen demnach für die persönliche Beratung und Betreuung durch Pflegeberater entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder auch Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation. Nur derart geschulte Fachkräfte sind in der Lage, die vielfältigen, anspruchsvollen und hochkomplexen Aufgaben rund um Pflege und Organisation – um es ganz verkürzt auszudrücken – sicher und kompetent zu erbringen.

So bestätigt die Landesregierung, dass die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten bereits alle an sie gestellten gesetzlichen Aufgaben erfüllen. Wenn das zutrifft, wo liegt dann der Mehrwert, der durch den Einsatz eines Persönlichen Pflegemanagers generiert werden soll? Die Aussage, die die Landesregierung dazu abgegeben hat, reicht nicht. Sie bleibt nach wie vor eine konkrete Antwort hierzu schuldig.

Mithin seit dreieinhalb Jahren beschäftigt sich – so geht das aus den Antworten hervor – die Landesregierung mit Planungen. Von Umsetzungen oder greifbaren Fortschritten keine Spur.

(Beifall der AfD)

Auch hat es immer noch keine Festlegung auf jene sechs Modellregionen gegeben, in denen der Persönliche Pflegemanager in 20 Pflegestützpunkten zunächst erprobt werden soll.

Nach der Ministerin sei der Leistungskatalog der Pflegeversicherung für viele nicht mehr überschaubar. Auch deshalb sei der Persönliche Pflegemanager vonnöten. Wenn dies Ihr Resümee ist, dann müssen wir uns fragen, wann der Betreuer für den Persönlichen Pflegemanager benötigt wird, der dann wiederum den Persönlichen Pflegemanager durch das Dickicht der Sozialgesetzgebung führt. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein, meine Damen und Herren.

Keinesfalls sträuben wir uns gegen Verbesserungen und Optimierungsansprüche im Hinblick auf die Optimierung von Handlungs- und Prozessabläufen, aber ein Projekt, das erkennbar keinen nachweisbaren Zusatznutzen hat, ist abzulehnen. Das umso mehr, da der Persönliche Pflegemanager, wenn er denn in 135 Pflegestützpunkten etabliert wird, mit jährlichen Zusatzkosten von 5 Millionen Euro zu Buche schlägt.

Jetzt komme ich zu den Pflegestützpunkten. Meine Damen und Herren, der Landesrahmenvertrag bezüglich der Errichtung von Pflegestützpunkten trat am 1. Januar 2009, also vor ungefähr zehn Jahren, in Kraft. Ziel des Vertrags ist die flächendeckende und wohnortnahe Errichtung von Pflegestützpunkten. Dies ist gewährleistet, wenn landesweit für durchschnittlich etwa 30.000 Einwohner ein Pflegestützpunkt zur Verfügung steht. Auf dieser Grundlage entstanden in Rheinland-Pfalz 135 Pflegestützpunkte. Das ist gut so.

In der Tat fordern auch wir die Landesregierung auf, zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Rahmenvertrags eine Überprüfung vorzunehmen. Dabei ist zu kontrollieren, ob das Verhältnis so noch Bestand haben kann und ob die reine

Einwohnerzahl noch als Grundlage geeignet ist bzw. ob nicht auch die Altersstruktur der Menschen in den jeweiligen Landkreisen und Städten als Faktor bei der Neubewertung des Verhältnisses zu berücksichtigen ist.

Möglicherweise hat die Landesregierung mittlerweile bereits mit dem Überprüfungsprozedere begonnen, sodass wir in Kürze ein Ergebnis zu erwarten haben.

Meine Damen und Herren, die CDU fordert im ersten Antragsentwurf die Einstellung des Projekts „Persönlicher Pflegemanager“. Im gegenständlichen Antrag allerdings plädiert sie dafür, den Stillstand beim Persönlichen Pflegemanager zu beenden.

Was denn jetzt nun? Für uns ist aus dem gegenständlichen Antrag nicht ersichtlich, warum die CDU das Projekt „Persönlicher Pflegemanager“ jetzt doch fortgeführt sehen will. Welche neuesten Erkenntnisse zu diesem Sinneswandel der CDU geführt haben, bleibt im Verborgenen. Insoweit ist der Antrag inkonsequent.

Da wir über den gesamten Antrag und nicht über Teile des Antrags abstimmen,