Protocol of the Session on October 22, 2019

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Zu einer weiteren Kurzintervention hat der Abgeordnete Joa das Wort.

Lieber Herr Kollege Köbler, ich habe Folgendes herausgehört: die böse Spekulation, also das böse Kapital, die gierigen Anleger und gierigen Sparer und dann auch die Aussage, der Staat müsse sozial sein und sozial handeln.

Ich möchte mich einmal auf zwei Teilbereiche unter dem Aspekt konzentrieren, nämlich auf das Angebot und die Nachfrage an sich. Was sind die Ursachen für die steigenden Mieten und Immobilienpreise? Da wäre zunächst die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu nennen, die natürlich dazu verleitet, dass Geld aufgenommen und dann entsprechend zu null oder zu wenig Zinsen investiert wird. Das ist ein ganz maßgeblicher Treiber der Entwicklung.

Der zweite Treiber, der hier nicht wirklich aus der Debatte herauskam, ist ganz klar. Wenn auf dem Markt die Nachfrage steigt und das Angebot gleich bleibt oder weniger schnell als die Nachfrage steigt, dann führt es natürlich am Ende zu steigenden Preisen. Das Tolle an der Debatte ist, dass wir das einmal nüchtern diskutieren können. Auch das Thema „Migration“ spielt dort natürlich hinein, weil es die Nachfrage auf dem Immobilienmarkt entsprechend erhöht.

Sie sprechen von sozialen Gesichtspunkten. Es ist geradezu pervers, wenn Sie sich einmal Folgendes ausdenken: Ein Steuerzahler geht arbeiten, er zahlt Steuern. Von seinen Steuern und Abgaben nimmt der Staat einen Teil des Geldes und wird quasi selbst auf dem Immobilienmarkt als Nachfrager für Asylbewerber und Flüchtlinge usw. aktiv. Das heißt, wenn wir das einmal zu Ende denken, zahlt der Arbeitnehmer von seiner eigenen Steuer- und Abgabenlast quasi noch für die eigene Miet- und Immobilienpreissteigerung. Dass wir diesen Aspekt einmal thematisieren und ganz nüchtern betrachten, habe ich in der Debatte noch nicht wirklich gehört. Wenn Sie das herauslassen, dann erfassen Sie eine wesentliche Komponenten nicht.

Ansonsten werden hier viele Scheindebatten geführt. Auch dieses Gesetz dient am Ende zur Bekämpfung der Symptome und nicht zur Bekämpfung oder zur Geraderückung der Ursachen. Diese liegen vor allem im Angebot und in der entsprechenden Marktnachfrage begründet und nicht wirklich in den mannigfaltigen anderen Gründen.

Hier über böse Spekulanten zu wettern, trifft die Sache nicht wirklich. Sie haben doch gerade als Landesregierung die Möglichkeit, einmal zu untersuchen, wie sich die Nachfragezahlen gerade durch das Thema „Migration“ entwickelt haben, ob der Zustand so weitergeht und wie es sich in den nächsten vier bis fünf Jahren weiterentwickeln wird. Dann haben wir auch eine viel bessere und seriösere Grundlage, um das Thema richtig zu debattieren. Herr Köbler, die Lösungen, die Sie hier bringen, sind auf jeden Fall

zu kurz gedacht und mit Sicherheit auch nicht zielführend.

(Beifall der AfD)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Köbler das Wort.

Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank. – Herr Dr. Martin, ich möchte Ihre immobilienökonomische Kompetenz gar nicht infrage stellen.

(Heiterkeit bei der AfD)

Es ist eben ein Unterschied von der betriebswirtschaftlichen Theorie zur Praxis und zur sozialen Realität, die wir bei uns in den Städten haben. Glauben Sie denn im Ernst, dass in einer Stadt wie Mainz, in der ein derartiger Bauboom und Investitionsboom herrscht, wegen dieses Gesetzes irgendein einziges geplantes Wohnimmobilienprojekt nicht gebaut wird? Das können Sie nicht wirklich glauben. Dann wissen Sie nicht, wie die Realität bei uns vor Ort aussieht. Das ist doch nicht das Problem.

Das Problem ist doch, dass wir einen explodierenden Mietmarkt und gleichzeitig die Situation haben, dass wir in den Fällen, in denen Wohnungen rechtswidrig – ich sage es noch einmal – dem ohnehin schon knappen Wohnungsmarkt entzogen werden, vor Ort keinerlei Handhabe haben, diese Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt entsprechend zur Verfügung zu stellen.

Das sind in der Regel nicht altruistische Motive, warum jemand überwiegend seine Wohnung im Tourismussektor anbietet oder verfallen lässt, sondern natürlich sind das sehr egoistische, privatwirtschaftliche Motive. Diese widersprechen auch den Vorstellungen, die wir eigentlich alle gemeinsam haben sollten, was mit Eigentum anzustellen ist und wie man sich an geltendes Recht und Gesetz halten sollte.

Ich glaube, dass die Argumentation zu sagen, wir wollen geltendes Recht auch auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt im Sinne des sozialen Friedens und des bezahlbaren Wohnens durchsetzen, kein Widerspruch dazu ist, dass wir auch schauen müssen, dass auf der Angebotsseite Entsprechendes passiert. Aber das macht das Land doch mit der Wohnraumförderung von über 300 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt werden. Wir haben die Ministerin gehört.

Die Zahlen sind wieder nach oben gegangen, was geförderten Wohnraum und anderes angeht. Das heißt, wir sollten das eine tun und das andere nicht lassen. Beides gehört ein Stück weit zusammen. Ich glaube, gerade die Städte Mainz, Trier, Speyer vielleicht, Koblenz und Landau haben ein wirkliches Interesse daran. Vielleicht verlassen Sie einmal Ihre Aussicht aus dem Bad Kreuznacher Einfamilienhaus und schauen sich einmal die Situation in diesen Städten an.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Zurufe von der CDU: Oh, oh! – Abg. Michael Frisch, AfD: Billig! Wo wohnt denn die Familie Köbler?)

Für die Landesregierung spricht Finanzministerin Ahnen.

Sehr geehrter Herr Dr. Martin. Ich habe mich noch einmal wegen Ihres Redebeitrags zu Wort gemeldet. Erstens, ja, es ist gut, dass es Föderalismus gibt. Aber bei den Konstellationen in den Ländern, in denen es ein Zweckentfremdungsverbot gibt, infrage zu stellen, ob das überhaupt möglich ist, und zu sagen, schauen Sie sich einmal an, wie intensiv man das begründen muss, dazu muss ich sagen, ja, wenn man es auf den Weg bringt, muss man es begründen. Wir haben das gut begründet, und mit vielen anderen Ländern gemeinsam meinen wir, auch das ist ein wichtiger Beitrag, die Wohnungssituation zu verbessern. Dazu stehen wir. Deswegen bringen wir dieses Gesetz auf den Weg.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen. In der Art und Weise, wie Sie meinen, über das Thema „Wohnungen“ reden zu müssen, muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen, das emotionalisiert mich ein Stück weit. Das ist nämlich ein Thema, bei dem gehandelt werden muss.

Diese Landesregierung hat konsequent gehandelt. Primär hat sie im Bereich der Angebotsverbesserung über die soziale Wohnraumförderung gehandelt. Das verbietet uns aber doch nicht zu schauen, was zusätzlich möglich und notwendig ist.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Genau, so ist das!)

Sehr geehrter Herr Dr. Martin, ich halte fest, das finde ich eine interessante Positionierung der CDU im Landtag. Sie sind gegen ein Zweckentfremdungsverbot. Sie sind gegen eine Mietpreisbremse. Sie sind gegen eine Kappungsgrenzenverordnung. Sie halten das alles nicht für notwendig. Erzählen Sie bitte auch ehrlich den Menschen draußen, dass Sie es alles nicht für notwendig halten.

Ich sage Ihnen, wenn Sie mit Menschen zu tun haben, für die die Wohnungssuche und die Bezahlbarkeit von Wohnungen eine existenzielle Frage ist,

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wer hat denn die Sozialwohnungen verkauft? Das war doch die Regierung Beck! – Zurufe des Abg. Christian Baldauf, CDU)

dann kommt man nicht zu den Schlussfolgerungen, die Sie heute abgeliefert haben, sondern dann geht man jeden Weg, um die Situation zu verbessern: wohl abgewogen, so wie die Landesregierung das tut.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte. Der Vorschlag ist, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Es wird so verfahren.

Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10286 – Erste Beratung

Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Steingaß.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf soll die erforderliche Zustimmung des Landtags Rheinland-Pfalz zum Dritten Glücksspiellinebreak änderungsstaatsvertrag herbeigeführt werden. Vielleicht erinnern Sie sich, dass Minister Lewentz vor ca. zwei Jahren mit einem ähnlichen Anliegen an dieser Stelle stand. Damals ging es um die Ratifizierung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags. Jedoch wurde dieser gegenstandslos, weil er in drei Ländern nicht ratifiziert worden ist.

Nun haben sich die Länder auf einen Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, der am 6. April dieses Jahres von der Ministerpräsidentin unterzeichnet wurde. Auch dieser enthält, wie bereits der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag, im Wesentlichen punktuelle Änderungen im Bereich der Sportwetten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft, sofern er bis zum 31. Dezember dieses Jahres von allen 16 Ländern ratifiziert worden ist.

Mit dem Vertrag soll die überfällige Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen werden. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag sieht seit dem 1. Juli 2012 anstelle eines staatlichen Sportwettenmonopols ein Konzessionssystem mit 20 Sportwettenkonzessionen vor, das im Rahmen einer Experimentierphase für einen Zeitraum von sieben Jahren erprobt werden sollte.

Bis zum heutigen Tag konnten jedoch keine Konzessionen erteilt werden, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Erteilung der Konzessionen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben hat. Um noch vor Ablauf der Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 Erlaubnisse für private Anbieter von Sportwetten erteilen zu können, sieht der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nun vor, dass die Begrenzung auf

20 Konzessionen aufgehoben wird. Gleichzeitig wird die Anwendbarkeit der Experimentierphase bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrags verlängert.

Damit ist für die Erteilung einer Erlaubnis kein Auswahlverfahren mehr erforderlich, sodass künftig jeder Sportwettenanbieter auf Antrag eine Konzession erhalten kann, sofern er die Anforderung des Glücksspielstaatsvertrags erfüllt. Mit Erteilung der Sportwettenkonzessionen soll schließlich der bislang nur geduldete Sportwettenmarkt in geordnete und überwachte Bahnen überführt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist in erster Linie als Übergangsregelung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 anzusehen. Gegenwärtig führen die Länder Gespräche über eine Anschlussregulierung ab dem 1. Juli 2021, mit der die Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes weiter verbessert werden soll. Um aber schon vor dem 1. Juli 2021 die Sportwettenanbieter in den regulierten Markt überführen zu können, muss der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Hierdurch wird ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen geschaffen und den Aufsichtsbehörden flächendeckend eine Untersagung nicht erlaubter Angebote ermöglicht. Auch wird dies nicht zuletzt den Spieler- und Verbraucherschutz stärken. Ich bitte daher um Unterstützung des Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Halt, Herr Hüttner.

(Abg. Alexander Licht, CDU: In dem Fall ist es egal!)

Nein. Abgeordneter Licht spricht für die CDU-Fraktion.

(Abg. Michael Hüttner, SPD: Ich bin nachher auch noch da!)