Protocol of the Session on September 18, 2019

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit Euch Bebauungsflächen erhalten bleiben! Weil Ihr doch protestiert habt wie verrückt!)

Herr Braun, das ist so. Dann kann man drei Blümchen unter die Büsche setzen. Dann hat man eine ökologische Verbesserung des Waldes durchgeführt und braucht keinen Wald mehr anzupflanzen und aufzuforsten, braucht keinen Ersatz mehr vorzunehmen.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demnächst bepflanzen wir die Flächen von Herrn Zehfuß! Ihr müsst doch einmal nachdenken in der CDU! – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: 3 Minuten!)

Genau darum geht es. Ich muss Sie sehr getroffen haben, dass Sie so antworten und so böse und persönlich werden. Ich finde das gut. Insofern finde ich den Gesetzentwurf jetzt noch besser, als ich ihn fand, als wir ihn eingebracht haben.

(Beifall bei der CDU)

Je bösartiger hier reagiert wird, umso sicherer ist es, dass es richtig ist.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Blöd, blöder, am blödesten!)

Handeln Sie, gehen Sie bei unserem Gesetzentwurf mit, und lassen Sie uns über Handeln reden, Bäumepflanzen, klimafesten Wald.

Herr Kollege Steinbach, Sie sind erst noch dran. Ich habe mir noch extra etwas Redezeit übrig gelassen.

(Abg. Marco Weber, FDP: Blaue Karte!)

Herr Kollege Weber, noch einmal. Es geht darum, dass dann, wenn Eingriffsmaßnahmen vorgenommen werden, auch Wald angepflanzt wird. Sie haben jetzt 3 Minuten Zeit. Es geht nicht um das Waldgesetz, es geht um das Naturschutzgesetz, welche Möglichkeiten ich habe, nicht anzupflanzen. Die werden im Naturschutzgesetz geregelt.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)

Zur Information: Kolleginnen und Kollegen, bei einer Kurzintervention besteht eine Redezeitmöglichkeit von bis zu 3 Minuten, auch bei der Erwiderung.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Muss aber nicht!)

Gibt es den Wunsch auf Erwiderung? – Herr Abgeordneter Weber, Sie haben die Möglichkeit zu erwidern. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Noch einmal: § 5 Landeswaldgesetz betrifft die Wiederaufforstung verpflichtend. Sie ist nicht gestrichen. § 14 Landeswaldgesetz gibt bei der Erstaufforstung vier Möglichkeiten vor, Herr Billen. Ich brauche Ihnen das normal nicht zu erklären, aber ich erkläre es noch einmal den anderen. Entweder eine Wiederaufforstung eins zu eins, das Bedienen eines Waldkontos, eine Aufwertung eines bestehenden Waldbestands älter als 50 Jahre oder die Einführung eines geldlichen Ausgleichs.

Das, was Sie hier suggerieren wollen, ist, dass in einem Wald, der jetzt durch Borkenkäfer und Dürrekalamitäten geschädigt ist, nicht wiederaufgeforstet werden soll und kann. Das ist falsch. Es muss im Wald wiederaufgeforstet werden. Das muss hier noch einmal klargestellt werden. Von daher ist Ihr Gesetzentwurf zwar nachvollziehbar auf Grundlage der letzten Diskussionen hier in diesem Hause, aber er ist nicht schlüssig.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU)

Nun hat der Abgeordnete Andreas Hartenfels für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gedacht, zum Thema „Wald“ wäre die Inkompetenz bei der CDU nicht mehr steigerungsfähig,

(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)

aber ich wurde eines Besseren belehrt. Das hat die Debatte gerade noch einmal deutlich gemacht. Selbst wenn mein Kollege Marco Weber die Gesetzestexte noch einmal formuliert und dokumentiert, wie die Regelung in RheinlandPfalz erfolgt – aktueller Sachstand – dann wird das einfach ignoriert, es wird als „Quatsch“, als „Quark“ bezeichnet, statt einfach einmal in die Gesetze zu schauen, die wir im Land Rheinland-Pfalz haben, und sich daran vielleicht bei seiner eigenen Gesetzesinitiative zu orientieren.

Ich möchte zwei Dinge festhalten, die ich im Detail noch erläutern werde. Zum Ersten ist das, was Sie fordern, in Rheinland-Pfalz schon gesetzlich geregelt. Zweite Feststellung: Wenn Sie es regeln wollten, wäre das Landesnaturschutzgesetz der falsche Ort, um es zu regeln. Beide Aspekte will ich noch einmal in aller Ruhe und Ausführlichkeit erläutern.

Stichwort „Es ist schon geregelt“. Es ist im Landeswaldgesetz in § 14 Abs. 2 geregelt, dass es ein Wiederaufforstungsgebot gibt, dass wiederaufgeforstet werden muss mit einer Ausnahmeregelung, die man insbesondere zum Schutz der Landwirtschaft eingeführt hat. Lieber Michael Billen, das müsste eigentlich in Deinem Interesse sein. Man hat gesagt, in waldreichen Gebieten in RheinlandPfalz kann aufgrund von agrarstrukturellen Bedenken, die dort vorliegen, der Bauernverband oder die Handwerkskammer sagen, Moment, das belastet unsere landwirtschaftlichen Flächen, wir möchten hier keine Wiederaufforstung haben. – Die dürfen intervenieren. Wir Grüne, die FDP finden es gut, dass das so ist und man intervenieren kann.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das bedeutet nicht, dass dann kein Wald angepflanzt wer

den muss, nur nicht in diesem Landschaftsraum, sondern das muss dann in einem Landschaftsraum geschehen, in dem ein relativ niedriger Waldbestand existiert. Das ist aktuell die Gesetzeslage. Ich finde es eine Frechheit, eine aktuelle Gesetzeslage, die von meinem Kollegen hier noch einmal definitiv geschildert wird, als „Quark“ zu bezeichnen. Es wäre hilfreich, wenn Sie einfach einmal in bestehende Gesetzeslagen schauen würden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und vereinzelt bei der SPD)

Zweite Aussage, die ich getroffen habe: Das Landesnaturschutzgesetz ist nicht dafür da, den Waldausgleich zu regeln. Wie der Name schon sagt, geht es um die naturschutzfachliche Ausgleichsregelung. Auch diesen Paragrafen haben wir im Jahr 2015 geändert, vor allen Dingen, um die Landwirtschaft in Schutz zu nehmen, weil es bisher beim naturschutzfachlichen Ausgleich in der Regel so läuft, dass irgendwelche landwirtschaftlichen Flächen herausgegriffen werden, die dann für den Naturschutz aufgewertet werden sollen, oft auch gegen den Willen oder die Notwendigkeit der Landwirtschaft. Da haben wir gesagt, nein, das ist nicht zielführend, dass wir Flächenkonkurrenzen aufbauen. Es ist klar, für Waldneuanlagen reißt man keine Gewerbegebiete oder Siedlungsstrukturen ab.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die CDU schon!)

Das geht immer grundsätzlich auf Kosten der Landwirtschaft. Deswegen müssen wir die Debatte führen, dass man bei einem naturschutzfachlichen Ausgleich, lieber Michael Billen, keine Flächenkonkurrenz aufbaut, sondern eine Aufwertung bestehender Waldbestände vornimmt.

Genau das willst Du jetzt herausstreichen nach dem Motto „Ich will in diesem Punkt wieder die Flächenkonkurrenz mit der Landwirtschaft herstellen“. Das ist der Arbeitsauftrag, den die CDU-Landtagsfraktion an dieses Parlament richtet. Da kann ich nur für die gesamte Koalition sagen, das werden wir uns hier nicht bieten lassen. Wir werden auch laut und deutlich sagen, dass dieser Vorstoß gegen die Landwirtschaft gerichtet ist und dem Wald überhaupt keinen Mehrwert bringt, weil das alles schon gesetzlich geregelt ist und wir seit über 15 Jahren einen stabilen Waldbestand von über 42 % haben, der sich nach oben oder unten überhaupt nicht dramatisch verändert.

Was sich dramatisch verändert, ist, dass unser Wald gerade zugrunde geht aufgrund der Klimaveränderung, die wir haben. Allein in den letzten anderthalb Jahren haben wir fast 6.000 ha aufgrund der Trockenheit und der Borkenkäfersituation verloren. Diesem Problem sollte sich die CDU-Landtagsfraktion vielleicht zuwenden, dann würde sie vielleicht einmal Waldkompetenz an den Tag legen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Ulri

ke Höfken.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ganze wäre vielleicht ein bisschen lustig, wäre dieser Antrag nicht gleichzeitig eine Art üble Nachrede oder ein Angriff, der völlig an der Realität vorbeigeht.

(Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ganze macht mich ein bisschen ratlos. Haben Sie in Ihrer Fraktion keine Juristen, denen aufgefallen wäre, dass in diesem Antrag einiges durcheinandergeht?

(Heiterkeit der Abg. Alexander Schweitzer, SPD, und Dr. Jan Bollinger, AfD)

Wir sind genau für dieses Landesnaturschutzgesetz, das Sie angreifen möchten, vom Deutschen Bauernverband gelobt worden. Herr Dr. Born war zum Beispiel auf einer gerade erfolgten Tagung zum Thema „Landwirtschaft und Naturschutz“ anwesend oder Herr Hartelt usw. Sie verwechseln die Wiederaufforstung mit Ersatzaufforstung.

Das Ganze wird nur noch dadurch getoppt, dass genau diese Änderung, die Sie jetzt angreifen, durch die CDU selbst eingefordert wurde. Das haben meine Kollegen schon gesagt. Ich lese Ihnen Ihren eigenen Antrag gerne noch einmal vor. Es handelte sich um einen Änderungsantrag zu § 7 Landesnaturschutzgesetz aus dem Jahr 2015. Sie haben in Absatz 2 geschrieben: „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe durch Rodung im Wald können anstatt durch eine Neuanlage von Wald durch eine ökologische Aufwertung von vorhandenen Waldbeständen erfolgen, wenn es geboten ist, den Ankauf landwirtschaftlicher Flächen für die Neuanlage von Wald zu vermeiden.“ Originalton CDU. Das ist gar nicht so lange her.

(Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och, das ist schon von gestern!)

Ich meine noch, dass sogar Herr Billen das selbst eingebracht hat.

Das ist doch Spaltungsirrsinn oder so etwas. Wir sind dem gefolgt. Nun sehen Sie die Interessen der Landwirtschaft plötzlich als nicht mehr so wichtig an. Aber gut, das müssen Sie irgendwie verantworten.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann der gar nicht verantworten!)

Ich will der Korrektheit halber dazu sagen, dass Sie mit Ihren Vorschlägen auch den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr folgen; denn wenn ein alter Wald gerodet wird, ist er nicht einfach durch ein paar Jungpflanzen zu ersetzen, sondern dann haben Sie zusätzlich die Situation, dass dann zur Ersatzaufforstung weitere Flächen für die naturschutzrechtliche Kompensation herangezogen werden müssen, also noch mehr Flächen, die der Landwirtschaft entzogen werden.

Gut, wenn Sie das möchten, dann vertreten Sie das doch bitte im Bauernverband und vor der Landwirtschaft. Der größte Gegner der Landwirtschaft ist irgendwie die CDU.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)