Wenn der Herr Staatsminister das heute Morgen dem Kollegen Baldauf serviert hat, darf ich ihm das wohl heute aus entsprechendem Anlass auch einmal sagen.
Außerdem ging es um das Thema „Gegenfinanzierung“. Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Gesetzentwurf eingebracht und darin eine umfassende
Gegenfinanzierung präsentiert, unter anderem in den Bereichen Integration, Energiepolitik und Gender,
und hätten sogar mit Straßenausbaubeiträgen noch 60 Millionen Euro weniger Ausgaben für das Land gehabt. Eine Gegenfinanzierung ist also gut möglich, und man müsste nicht so tief in die Tasche greifen, wie es der Gemeindeund Städtebund sagt.
Wir haben eben ausgeführt, dass aktuell die Summe der Straßenausbaubeiträge plus Erschließungsbeiträge für das Jahr 2016 bei 87 Millionen Euro liegt. Wie kommt man denn von dieser Zahl auf 600 Millionen Euro?
Bezüglich der wiederkehrenden Beiträge mussten Sie sich im Prinzip von dem von der Ampel selbst benannten Experten Professor Driehaus sagen lassen, dass er genau diese nicht empfiehlt. Ich wiederhole gerne noch einmal: komplizierter, bürokratischer, streitträchtiger, höhere Verwaltungskosten.
Ich glaube, unsere Bürger sind teilweise schwer belastet. Wir hatten Einzelfälle von bis zu 30.000 Euro und mehr. Die Bürger in Rheinland-Pfalz tragen eine hohe Staatsquote, die zweithöchste weltweit. Der Steuerzahlergedenktag liegt im Juli, das heißt in der zweiten Jahreshälfte. Die Straßenausbaubeiträge machen vielleicht tatsächlich nur einen kleinen Teil aus, aber irgendwo müssen wir doch einmal anfangen, die Bürger zu entlasten. Lassen Sie uns das jetzt und hier tun.
Wird eine Erwiderung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Aufgrund der Redezeit der Landesregierung stünden theoretisch noch 39 Sekunden zur Verfügung. Wortmeldungen kann ich aber nicht mehr erkennen.
Dann kommen wir zunächst zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/8673 –. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt. Eine Schlussabstimmung entfällt also.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9762 – Zweite Beratung
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand am 21. August 2019 statt. Hier gab es eine Aussprache. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 17/10018 – ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der AfD angenommen.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der AfDFraktion – Drucksache 17/10062 – ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Dann wurde dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/9762 –. Wer diesem Gesetz unter Berücksichtigung der Annahme des zuvor beschlossenen Änderungsantrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde das Gesetz mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Danke schön. Damit ist das Gesetz mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Der Abgeordnete Thomas Weiner hat sich zu einer persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Weiner.
Frau Präsidentin, nach § 47 der Geschäftsordnung des Landtags möchte ich eine kurze Erklärung zu meinem Ab
stimmungsverhalten abgeben. Vor fünf Jahren wurde erst drei Tage vor der Verabschiedung des Landeswahlgesetzes bekannt, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels dem Wahlkreis 48, der die kreisfreie Stadt Pirmasens und mit der Verbandsgemeinde Rodalben einen Teil des Landkreises Südwestpfalz umfasst, hinzugefügt werden soll.
Die Bürger der Verbandsgemeinde Annweiler wurden von dieser Entscheidung völlig überrumpelt. Bei der letzten Landtagswahl war für viele Bürger der Verbandsgemeinde Annweiler dieser Punkt das zentrale Thema, und ich hatte als Wahlkreisabgeordneter versprochen, mich dafür einzusetzen.
In den Folgejahren habe ich entsprechend unter anderem mit mehreren Mündlichen Anfragen immer wieder Druck gemacht und freue mich deshalb, dass dieser Fehler heute korrigiert wurde.
Hätte heute nur die Rückgliederung der Verbandsgemeinde Annweiler in den Wahlkreis der Südlichen Weinstraße zur Abstimmung gestanden, hätte ich dem mit ganzem Herzen zugestimmt.
Leider wurde dieser positive Aspekt im heute zur Abstimmung gestellten Landeswahlgesetz nicht getrennt abgestimmt; denn er war verknüpft mit einer ganzen Reihe von Folgeeingriffen, die insbesondere im Bereich von Zweibrücken, der Südwestpfalz und Pirmasens zu gravierenden Verschlechterungen führen. Insbesondere der komplette Wegfall eines ganzen Wahlkreises schmälert das politische Gewicht der Region Südwestpfalz.
So sehr die Rückführung von Annweiler in die Südliche Weinstraße deshalb zu begrüßen ist, so war es mir dadurch nicht möglich, diesem Gesetz in Gänze zuzustimmen, da es gleichzeitig eine gravierende Verschlechterung für die übrigen Teile meines Wahlkreises beinhaltet.
Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung in Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9764 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/9967 –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gerne fortfahren. Vielleicht tauschen Sie sich draußen weiter aus.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Das bisherige Verfahren sah wie folgt aus: Die erste Plenarberatung fand am 22. August 2019 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wir sind in der zweiten Beratung, die Fraktionen haben das Wort. Frau Thelen, bitte schön, Sie dürfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDULandtagsfraktion Rheinland-Pfalz, meine Kolleginnen und Kollegen und ich ganz persönlich machen uns ernsthaft Sorgen insbesondere um die ambulante ärztliche Versorgung für die Menschen in Rheinland-Pfalz heute und leider auch in naher Zukunft.
Schon heute schließen Praxen, weil sich kein Nachfolger findet. Die Lage ist heute schon in einigen Regionen dramatisch. Darauf weist das Bundesarztregister 2018 hin.
Bei der hausärztlichen Versorgung zeigen sich erhebliche Unterschiede im Land. Auf dem letzten Platz liegt der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit gerade einmal 53,5 Hausärzten pro 100.000 Einwohner. Selbst in Städten sieht es nicht gut aus. So stehen selbst in Kaiserslautern nur 60,9 Hausärzte für 100.000 Einwohner zur Verfügung. Der bundesweite Schnitt liegt bei 66,8 Ärzten.
Der Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 weist auf die schwierigen Entwicklungen, durchaus aufgrund verschiedener Faktoren, hin.
Zu viele Ärzte, die in die Versorgung gegangen sind, scheiden sogar relativ früh aus. Das ist schon erstaunlich. Im Jahr 2015 wurde es genau untersucht. 17 % der Ärzte, die vorzeitig wieder aus einer ambulanten Versorgung ausgeschieden sind, sind schon nach 2,9 Jahren herausgegangen.