Protocol of the Session on June 13, 2019

Präsidium:

Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.

Anwesenheit Regierungstisch:

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Randolf Stich, Staatssekretär.

Entschuldigt:

Abg. Jens Ahnemüller, fraktionslos, Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Christine Schneider, CDU, Abg. Ralf Seekatz, CDU, Abg. Sven Teuber, SPD, Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU; Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport.

83. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 13.06.2019

B e g i n n d e r S i t z u n g : 9 : 3 0 U h r

Verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zur 83. Plenarsitzung begrüßen.

Schriftführende Abgeordnete sind Kollege Klomann und Kollege Barth. Herr Barth wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute Kollege Ahnemüller, Kollege Dr. Gensch, Kollege Gies, Kollegin Rauschkolb, Kollegin Schneider, Kollege Seekatz, Kollege Teuber und Kollege Dr. Weiland. Seitens der Staatsregierung fehlen entschuldigt Staatsministerin Höfken nach Tagesordnungspunkt 8 und Staatsminister Lewentz.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 17/9399 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück, Johannes Klomann und Giorgina KazunguHaß (SPD), Durchgehende Bezahlung für Vertretungslehrkräfte in den Sommerferien – Nummer 1 der Drucksache 17/9399 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Frau Brück trägt vor. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Änderungen für Vertretungslehrkräfte gibt es im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien?

2. Wie viele Mittel stellt die Landesregierung für die durchgehende Bezahlung zur Verfügung?

3. Warum muss das Land, obwohl entgegen dem Bundestrend zu diesem Schuljahr alle Planstellen an Grundschulen, Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien mit voll ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden konnten, trotzdem auf Vertretungslehrkräfte zurückgreifen?

4. Welche anderen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Vertretungsbedarf abzudecken?

Für die Landesregierung antwortet Staatsministerin Dr. Hubig.

Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück, Johannes Klomann und Giorgina Kazungu-Haß, SPD, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wenn in drei Wochen die Sommerferien beginnen, dann werden alle Vertretungslehrkräfte, die einen Vertrag vor dem 1. März geschlossen haben, auch während der Sommerferien ohne Wenn und Aber durchbezahlt. Das sind gleich zwei gute Neuigkeiten für Vertretungslehrkräfte in Rheinland-Pfalz, denn die Landesregierung sorgt erstens für mehr Planungssicherheit und zweitens für mehr Gerechtigkeit.

Dafür habe ich mich eingesetzt, und das habe ich sehr gerne umgesetzt. Damit hat sich ein jahrelanger Streitpunkt zum Wohl der Lehrkräfte erledigt.

(Heiterkeit bei der CDU)

Im Hinblick auf die Debatte ist mir noch Folgendes wichtig:

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Ja, es ist so.

Herr Schreiner, danke für das Lob. Das freut mich. Sie finden es offenbar genauso gut wie ich.

In der Vergangenheit wurden schon in vielen Fällen die Ferien durchbezahlt, nämlich dann, wenn Vertretungslehrkräfte sowohl vor als auch nach den Ferien einen Vertretungsvertrag hatten und dies vor den Sommerferien bekannt war.

Die neue Regelung erweitert den Personenkreis und damit die Quote derjenigen, die durchbezahlt werden.

(Unruhe im Hause)

Es profitieren nun alle Vertretungslehrkräfte

(Glocke des Präsidenten)

danke – unabhängig davon, ob sie nach den Ferien weiterbeschäftigt werden oder nicht. Der Vertrag endet nicht am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien, sondern wird bis zum letzten Tag vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres befristet. Die Ferien sind also von vornherein mit eingeschlossen.

Die neue Feriendurchbezahlung ist auch ein Stück Wertschätzung für die gute Arbeit der Vertretungslehrkräfte im Land, die wir brauchen.

Zu Frage 2: Für die Durchbezahlung der Vertretungslehrkräfte sind Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Das ist viel Geld, aber es ist gut investiertes Geld, mit dem Rheinland-Pfalz seine Vertretungslehrkräfte im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern besser stellt.

Zu Frage 3: Zunächst einmal ist mir eines wichtig: Wir konnten in diesem Schuljahr, anders als viele andere Bundesländer, alle Planstellen an Grundschulen, Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien mit voll ausgebildeten Lehrkräften besetzen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Knapp 1.000 Lehrkräfte haben wir zum Schuljahr

2018/2019 eingestellt, und ähnlich werden wir das auch im kommenden Schuljahr tun.

Die Planstelle ist und bleibt im rheinland-pfälzischen Schuldienst die Regel. Der Unterricht wird in Rheinland-Pfalz zu deutlich über 90 % von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Es gibt aber trotzdem Situationen, in denen der Abschluss befristeter Verträge unumgänglich ist, nämlich dann, wenn die festangestellten Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, zum Beispiel wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung.

Wo Menschen arbeiten, werden Menschen krank. Da geht es den Schulen genauso wie jedem Unternehmen. Damit in dieser Zeit der Unterricht nicht ausfällt, werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind grundsätzlich befristet, weil die Planstelle an sich besetzt ist und der Bedarf nur vorübergehend besteht.

Unser Ziel ist es außerdem immer, denjenigen, die sich in Vertretungsverträgen bewähren und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, den Sprung auf die Planstelle zu ermöglichen. Wo immer das geht und wenn die Rahmenbedingungen passen, setzen wir auf Entfristung statt auf Befristung.

Zu Frage 4: Die Einstellungssituation vor allem in den Nachbarbundesländern und in bestimmten Fächerkombinationen beobachten wir mit Anspannung. Der temporäre, also kurzfristige Unterrichtsausfall ist für alle ein Ärgernis. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, dass wir die Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf weiter verbessern. Wir haben schon vor einiger Zeit Maßnahmen ergriffen, damit Vertretungsbedarfe besser abgedeckt werden. Es ist klar, wir müssen ständig daran weiterarbeiten.

Einige der Maßnahmen möchte ich kurz vorstellen.

Erstens: Zunächst einmal gehört zu den Maßnahmen der Vertretungspool, den wir zum Schuljahr 2011/2012 erstmals eingerichtet haben, damals noch mit 200 Stellen. Im Schuljahr 2019/2020 wird er auf 1.500 Stellen aufgestockt sein. Auch wenn es Vertretungspool heißt, es handelt sich natürlich um unbefristete Stellen im Beamtenverhältnis.

Zweitens: Für die Grundschulen haben wir darüber hinaus eine besondere Regelung. Hier steht mit Blick auf kurzfristige Ausfälle eine Vertretungsreserve, die sogenannten Feuerwehrkräfte, zur Verfügung. Im Moment umfasst diese Reserve 148 Stellen. Für die beiden kommenden Schuljahre gibt es im Landeshaushalt jeweils 40 zusätzliche Planstellen zur Einstellung von weiteren Feuerwehrlehrkräften. Es sind also insgesamt 80 zusätzliche Feuerwehrlehrkräfte, die in diesem und im kommenden Schuljahr kommen und für die Grundschulen arbeiten werden.

Darüber hinaus gibt es natürlich auch für die Grundschulen Stellen im Vertretungspool. Das sind 720.

Drittens: Ganz aktuell testen wir in einem Modellprojekt in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen, wie auftretenden Ver

tretungserfordernissen in der Grundschule noch effektiver begegnet werden kann.

Viertens: Wir haben schließlich mit dem Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Schulen, Ihnen allen bekannt als PES, den weiterführenden Schulen und den an PES teilnehmenden Grundschulen die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Budgets selbstständig Maßnahmen zur Abdeckung von kurzfristigem und temporärem Vertretungsbedarf zu ergreifen. Die Schulen sind damit in der Lage, schnell zu reagieren und sich die Bewerberinnen und Bewerber selbst auszuwählen.