In gleichem Maße müssen auch bei der Frequenzvergabe Grundsätze beachtet werden. Frequenzvergabeverfahren müssen immer objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sein. Die Anordnung eines Vergabeverfahrens erfolgt nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes. So kann etwa von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass der Zuteilung der Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat.
Die Anordnung eines Vergabeverfahrens kann ausweislich des Telekommunikationsgesetzes aus zwei Gründen erfolgen, etwa wenn für Frequenzzuteilungen nicht in ausreichendem Umfang verfügbare Frequenzen vorhanden sind, oder wenn für bestimmte Frequenzen mehrere Mobilfunkunternehmen Anträge gestellt haben.
Diese Anordnung nach Maßgabe des Telekommunikationsgesetzes liegt, wie bereits erwähnt, im Ermessen der Bundesnetzagentur. So hat die Agentur festgestellt, dass für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz nicht in ausreichendem Umfang Frequenzen verfügbar sind. Außerdem haben Bedarfsmeldungen des Markts gezeigt, dass die Nachfrage nach Frequenzen in den genannten Bereichen höher ist als der Umfang an verfügbaren Frequenzen. Aus diesem Grund hat die
Kommt es zu einer solchen Feststellung, besteht eine gesetzliche Vorprägung, dass ein Vergabeverfahren anzuordnen ist. Das Telekommunikationsgesetz gibt als Regelverfahren die Versteigerung vor. Die Entscheidungen hierüber liegen im Ermessen der Bundesnetzagentur. Sie hat bei ihrer Entscheidung das Gebot des objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens einzuhalten.
Eine Reform der geschilderten Verfahrensweise ist im Zuge der Änderung des Telekommunikationsgesetzes durchaus möglich. Die Umsetzung des neuen europäischen Kodex für die Telekommunikation bietet dazu eine Möglichkeit. Allerdings sind bei einer Reform auch weiterhin die von mir formulierten Grundsätze für Vergabeverfahren einzuhalten, insbesondere für den Fall, dass eine Frequenzknappheit festgestellt wird.
Wenn die AfD-Fraktion deshalb schon die Regulierungsziele nach § 2 Telekommunikationsgesetz zitiert, sollte sie das auch vollständig tun und nicht nur die Absätze nennen, die ihr für das eigene Anliegen opportun erscheinen.
Die Regulierungsziele nach § 2 Telekommunikationsgesetz beinhalten auch die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und die Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation im Bereich der Telekommunikationsdienste und -netze.
Ferner sind die festgelegten Ziele durch objektive, transparente, nicht diskriminierende und verhältnismäßige Regulierungsgrundsätze anzuwenden. Wenn Sie nun schlussfolgern, dass auch künftige Frequenzvergabeverfahren den Zielen des Telekommunikationsgesetzes zuwiderlaufen werden, ignorieren Sie schlicht diesen Gesamtkontext des § 2 des Gesetzes. Das Erreichen mehrerer Zielen bedarf stets der Abwägung. Isolierte Betrachtungen sind hier juristisch schlicht unstatthaft.
Daraus kann man folgende Schlussfolgerungen ziehen: Der diskriminierungsfreie Wettbewerb ist in der Sozialen Marktwirtschaft ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Wettbewerb hat uns zu Wohlstand, Innovationen und Investitionen verholfen.
In der Telekommunikation hat uns der Wettbewerb sinkende Verbraucherpreise, ein hohes technologisches Niveau und allgemeinen Fortschritt gebracht, den ich mir unter den Marktbedingungen eines öffentlichen Monopols beim besten Willen nicht vorstellen könnte.
Wenn mit Blick auf künftige Frequenzvergaben Reformbedarf bei der Wahl der Vergabeart oder auch der Verknüpfung mit Versorgungsauflagen besteht, dann gibt es in meinem Haus durchaus Ideen. Diese beinhalten relativ einfache und leicht zu handhabende Möglichkeiten. Allerdings stellt keine dieser Ideen ein diskriminierungsfreies, transparentes und objektives Verfahren infrage.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Wir könnten etwa die Startgebote in einer Auktion um den Betrag der kumulierten Kosten des Ausbaus unwirtschaftlicher Regionen in den negativen Bereich verschieben. Rheinland-Pfalz wird
solche Vorschläge in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes über den Bundesrat einbringen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/9397 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. Für Enthaltungen bleibt kein Raum. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Tiere sind keine Ware – Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9331 –
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zu überweisen. Widerspruch sehe ich nicht. Dann machen wir das so.
Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/7228/7717/9354 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Der Kollege Herber hat für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Schwimmen lernen kostet Geld. Ertrinken das Leben.“ Mit diesem Satz überschreibt die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft (DLRG) treffend und eindrücklich einen Infoflyer zu einer Online-Petition, die das unsystematische Schließen von Schwimmbädern in der ganzen Republik anmahnt. Diese Petition ging Ende Oktober letzten Jahres online und hat bis heute fast 105.000 Unterschriften auf sich vereint, 4.440 davon kamen aus Rheinland-Pfalz.
Im September letzten Jahres eingereicht und im November, kurz nach dem Petitionsstart, beantwortet, besprechen wir heute die Große Anfrage der CDU „Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz“. Der Missstand, der in den letzten 19 Jahren im Schnitt zur Schließung von 80 Bädern jährlich geführt hat, ist also seit Jahren bekannt und greift auch in
unserem Bundesland um sich. Allein in Rheinland-Pfalz sind seit dem Jahr 2000 43 Bäder geschlossen worden.
Den Startschuss zu der Diskussion über dieses Thema in dieser Legislaturperiode gaben wir von der CDU im Juni 2016 mit unserem Antrag mit dem Titel „Unsere Kinder müssen schwimmen lernen – Schwimmen können kann Leben retten“. Es wäre müßig zu wiederholen, dass die regierungstragenden Parteien natürlich nicht unserem klugen Antrag gefolgt sind, sondern einen Alternativantrag aufgelegt haben. Hier begrüßte der Landtag unter neun Spiegelstrichen, was die Landesregierung schon getan hat, und fordert die Landesregierung unter vier weiteren Spiegelstrichen auf, was sie tun soll.
Aber wir haben auch in der Andacht heute Morgen gehört: Lieber nichts tun, als mit viel Mühe nichts schaffen.
Diese Einstellung der Landesregierung hat uns dazu gezwungen, mit einer Großen Anfrage die Missstände noch einmal wiederholt ins Gedächtnis zu rufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht an dieser Stelle nicht um irgendein „Nice to Have“ der Freizeitgestaltung in unserem Land. Es geht darum aufzuzeigen, wie unverantwortlich diese Landesregierung mit dem – aus unserer Sicht – Pflichtauftrag umgeht, unsere Kinder beim Erlernen der im schlimmsten Fall überlebenswichtigen Kulturtechnik Schwimmen zu unterstützen.
Wir haben in unserem Land 276 Schwimmbäder, von denen per se 27 nicht für den schulischen Schwimmunterricht geeignet sind. 43 Bäder wurden in den letzten 19 Jahren geschlossen. Vor allem Grundschulen leiden unter dem Umstand, dass Schwimmbäder in keiner zumutbaren Entfernung mehr erreichbar sind.
Allein 200 Grundschulen im Land haben einen Fahrweg zum nächsten praktikablen Bad von über 30 Minuten.
Jetzt werden Sie sich sicher wieder herausreden und sagen: Die Bäder sind doch in kommunaler Verantwortung.
Ich will auch gar nicht damit anfangen, wie schlecht unsere Kommunen finanziell vom Land ausgestattet werden. Aber ich könnte Ihnen aufzählen, was andere Länder, bei denen die Bäder auch in kommunaler Verantwortung liegen, aufwenden, um dem Bädersterben entgegenzuwirken.
Bayern investiert in den nächsten sechs Jahren 120 Millionen Euro. Hessen investiert in den nächsten fünf Jahren 50 Millionen Euro. Jetzt sagen Sie vielleicht: Das sind die reichen Länder. Dann sage ich Ihnen einmal, was Berlin
aufwendet. Das arme Berlin wendet im Jahr 2019 für seine städtischen Bäderbetriebe einen Zuschuss von 52 Millionen Euro Betriebskosten plus 10 Millionen Euro für investive bauliche Maßnahmen auf.
Das arme Land Bremen schießt 5 Millionen Euro zu den Betriebskosten seiner städtischen Bäder dazu und investiert allein im Jahr 2020 19 Millionen Euro in den Erhalt der Bäder.
Was macht Rheinland-Pfalz? Der vorgesehene Aufwuchs des Haushaltstitels für die Bäder auf rund 5 Millionen Euro bis zum Jahr 2019 wird durch das gleichzeitige Abschmelzen des Schuldendiensthilfeprogramms für Hallen- und Freibäder zu einer Nullsummenrechnung der Landesregierung.
Die CDU wird sich weiterhin für eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Schwimmbäder einsetzen, so, wie wir es bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen getan haben. Unser Ziel ist, dass alle Kinder, die die Grundschule verlassen, sicher schwimmen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kommt aber nicht nur auf ein durchdachtes Konzept für die Wasserflächen im Land an, das sicherlich eine finanzielle Anstrengung bedeutet. Auch da, wo genügend Wasserfläche vorhanden ist, ist die Durchführung von Schwimmunterricht alarmierend gering.
In meiner Heimatstadt Neustadt zum Beispiel haben wir drei Freibäder, die von Fördervereinen betrieben werden, und ein Kombibad. Wir kommen auf eine Wasserfläche von 100 m2 pro 1.000 Einwohner. Das Paradebeispiel ist eine Grundschule, die 700 m von einem Ganzjahresbad, das für den Schwimmunterricht geeignet wäre, entfernt liegt. Aber es findet kein Schwimmunterricht statt, weder im Schuljahr 2015/2016, noch im Schuljahr 2017/2018, und ich nehme an, auch nicht im Schuljahr 2018/2019. Ähnlich sieht es bei der Heinz-Sielmann-Grundschule aus, die 850 m entfernt liegt. Auch dort findet kein Schwimmunterricht statt.
Hier liegt die Verantwortung allein bei der Landesregierung, der es nicht gelingt, eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften auszubilden, die befähigt sind, Schwimmunterricht durchzuführen.