erst mit 21 Jahren. Darüber gibt es in der Gesamtheit einen breiten Konsens, über alle Parteien hinweg.
Meines Wissens möchte niemand daran etwas ändern. Wenn dem doch so sein sollte, sollten Sie das sagen. Dann aber, liebe Kollegen, sollten wir auch die Finger vom Wahlrecht lassen; denn es gibt einen inneren Zusammenhang von Rechten und Pflichten, von Mitbestimmung und Verantwortung.
Warum sollte man jemandem mit dem Wahlrecht das wichtigste aller Bürgerrechte gewähren, wenn man ihm nicht zugesteht, volle Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen? Wie können wir Menschen über die Geschicke unserer Kommunen oder gar unseres Landes entscheiden lassen, denen man ohne Einwilligung ihrer Eltern nicht einmal den rechtswirksamen Abschluss eines Handyvertrags zugesteht? Das, meine Damen und Herren, wäre unverantwortlich und würde das höchste Recht des Staatsbürgers entwerten.
In ihrem Antrag argumentieren die antragstellenden Fraktionen, dass das Wahlalter in elf Bundesländern schon auf 16 Jahre gesenkt wurde. Wenn man sich die betreffenden Länder und die Umstände der Senkung des Wahlalters ansieht, dann sind das sämtlich Länder, die das Unglück hatten, zur damaligen Zeit von der SPD, den Grünen oder der Linkspartei regiert worden zu sein.
Angesichts der Tatsache, dass diese Parteien an der Wahlurne bei jungen Menschen und Jugendlichen in der Regel besser als bei lebenserfahrenen Bürgern abschneiden, wird die Gewinnung zusätzlicher Wählergruppen als Handlungsmotiv klar erkennbar. Insbesondere bei der SPD, deren Dauertief von 15 bis 16 % auf Bundesebene seit Längerem auf Rheinland-Pfalz durchgeschlagen hat, 21 % heute Morgen in der Umfrage.
Aus dieser Logik heraus werden auch die vorgeschlagenen Erweiterungen des Wahlrechts auf Landesebene für EU-Ausländer und auf kommunaler Ebene für Drittstaatsangehörige verständlich.
Meine Damen und Herren, das Wahlrecht ist das vornehmste Recht eines Bürgers und gründet auf der Fähigkeit, Verantwortung und Pflichten in unserem demokratischen Gemeinwesen zu übernehmen.
Die Mütter und Väter unserer Verfassung waren gut beraten, als sie dieses Recht mit dem Erreichen der Volljährigkeit verknüpft haben. Wir sollten es dabei belassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie wissen, dass ich bei dem Thema gerne am Rednerpult stehe. Sie haben es in der ersten Lesung schon angemerkt, und da habe ich auch gesagt, ich werde öfter hierherkommen. Es ist heute das vierte Mal, dass ich mich für uns Freie Demokraten für das Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren einsetze. Wenn es notwendig ist, werde ich ein fünftes, sechstes und siebtes Mal vor Ihnen stehen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das aktive Wahlrecht ab 16 – bei Kommunalwahlen, wohlgemerkt – längst überfällig ist. Wir als Ampelparteien wiederholen uns gewiss in der Debatte. Es gibt auch aktuell nicht sehr viel Neues. Aber Fakten bleiben nun einmal Fakten und schon längst dürfen, wie gesagt, in elf von 16 Bundesländern Jugendliche zwischen 16 und 18 von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
2019 wird das letzte Jahr sein, in dem das Europaparlament nicht auch von 16- und 17-Jährigen gewählt wird. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, die Zeiten ändern sich, die Gesellschaft wandelt sich, aber die CDU bleibt wieder einmal stehen.
Im Landtag Rheinland-Pfalz scheinen einige Kolleginnen und Kollegen der Opposition die aktuellen Veränderungen einfach nicht wahrzunehmen oder zu verdrängen. Sie wollen den Schritt hin zu einer modernen, fortschrittlichen und zeitbezogenen Politik einfach nicht wahrnehmen. Sie schienen auch nicht verhandlungsbereit.
Ich habe schon häufig gesagt, setzten Sie sich bitte mit uns an den Tisch. Mein Angebot steht immer noch. Wir Freien Demokraten wollen gerne mit Ihnen eine Lösung in dieser Frage verhandeln und dabei auf Ihre Forderungen achten. Ich halte es aufrecht.
Was heißt „Haltung“? Ich habe auch eine Haltung. Aber wir sind Demokraten, und da wird immer um ein gemeinsames Vorankommen gekämpft und nicht um ein Ja oder ein Nein.
Einzig die Teilhabe von jungen Menschen schafft mündige Demokratinnen und Demokraten. Tagtäglich zeigen uns die jungen Bürgerinnen und Bürger ihr Engagement im Ehrenamt. Sie übernehmen Verantwortung in Schulen, in der Ausbildung, im Beruf, im Studium, sie gehen auf die Straße.
Wir Freien Demokraten vertrauen den jungen Menschen, und wir vertrauen ihnen, dass sie fähig sind, für sich und ihre Umgebung Verantwortung zu übernehmen. Aus ihren Ideen und Idealen erwächst die Politik von Morgen. Wir sind davon überzeugt, dass junge Menschen ab 16 Jahren verantwortungsbewusst mit ihrem Wahlrecht umgehen werden, so wir sie denn auch dahin gehend schulen.
2020 werden sie im nordrhein-westfälischen Bad Honnef den Stadtrat wählen, während dank der Christdemokraten im 10 km entfernten Linz am Rhein weiterhin ab 18 Jahren gewählt wird.
2024 werden 16-Jährige über den Kurs der Europäischen Union bestimmen, aber dank der Christdemokratie noch nicht einmal über den Bolzplatz am Ende der Straße in ihrem Dorf.
Liebe Kollegen der Opposition, das ist absurd. Absurd ist auch das Argument, dass sich die Jugendlichen selbst nicht zutrauen würden, wählen zu gehen.
72,1 % der Jugendlichen würden gerne wählen und ihre Interessen vertreten, so sie entsprechend vorbereitet werden. Dem stimme ich zu.
pflicht, nein, Herr Dr. Martin, es soll keine Wahlpflicht sein. Wir wollen es den Bürgerinnen und Bürgern einfach nur möglich machen, ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abzugeben. Wer es sich nicht zutraut, muss sein Wahlrecht nicht wahrnehmen, wie es viele andere Bürgerinnen und Bürger zu meinem großen Bedauern auch nicht immer machen.
(Abg. Bernhard Henter, CDU: Wovon reden Sie überhaupt? – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD – Glocke der Präsidentin)
Aber wir wollen die Möglichkeit schaffen. Das ist ein Zeichen von Vertrauen, für Wertschätzung und das demokratische Miteinander.