Die Beamten in Rheinland-Pfalz haben das wirklich verdient. Sie leisten hervorragende Arbeit, egal, ob in der Schule, bei der Polizei, in der Justiz, in der Steuerverwaltung, aber auch in den Ministerien und weiteren nachgeordneten Behörden. Sie haben es auch deshalb verdient, weil sie in den vergangenen Jahren auf größere Anpassungen ihrer Bezüge verzichten mussten. Es war immer klar, dass, sobald es die gesamtwirtschaftliche Lage im Land zulässt, ein Ausgleich geleistet werden muss. Genau das geschieht jetzt.
Das Land steht zu seinen Beschäftigten und Beamten. Das Land ist ein guter Arbeitgeber. Wir wollen, dass die Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft etwas ist, das sich junge Leute durchaus gut in ihrer Biografie vorstellen können.
Neben den verbesserten materiellen Perspektiven will ich hierbei auch noch einmal erwähnen, dass wir gerade bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Motor sind, zum Beispiel mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für Urlaub, der Fortzahlung der Bezüge zur Organisation von Pflege oder der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit oder Beurlaubung als Pflegezeit mit Vorschuss. Auch das macht den Landesdienst attraktiv.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass es eine wirklich große Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten ist, die wir mit diesem Gesetz verdeutlichen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und noch mehr darauf, dass wir das Gesetz im nächsten Plenum beschließen werden, damit diejenigen, die davon profitieren sollen, pünktlich zum 1. Juli diese Wertschätzung auf ihrem Kontoauszug sehen können.
Danke schön. Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Henter. Er hat eine Redezeit von 8 Minuten und 25 Sekunden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 1. Januar 2019: 3,2 %, 1. Januar 2020: 3,2 %, 1. Januar 2021: 1,4 %. Wir konzedieren der Landesregierung ausdrücklich: Sie befinden sich damit auf dem richtigen Weg.
Die CDU begrüßt diesen Gesetzentwurf für unsere Beamtinnen und Beamten. Die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten entspricht einer langjährigen und hier wiederholt vorgetragenen Forderung der CDU-Landtagsfraktion. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz erwarten einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Die Leistungsfähigkeit beruht in erster Linie auf der Arbeitskraft und der Motivation der Beschäftigten, der Arbeiter, der Angestellten und der Beamten. Eine faire, gerechte und leistungsangemessene Bezahlung sollte daher selbstverständlich sein.
Für die Beamtinnen und Beamten gilt das Alimentationsprinzip. Dies gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Diese Grundsätze sind gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt. Dazu gehört die Verpflichtung des Dienstherren, die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter lebenslang zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.
Mit der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit der Beamtenbesoldung auf die Länder übertragen. Dies war für die rheinland-pfälzischen Beamten leider eher ein schwarzer Tag. Die Beamtenbesoldung in Deutschland ist als Folge weit auseinandergedriftet. Das Land Bayern und der Bund stehen bei der Besoldung an der Spitze, weil sie die Tarifergebnisse für die Angestellten immer eins zu eins übertragen haben. Das Land Rheinland-Pfalz liegt je nach Besoldungsgruppe im unteren Drittel oder sogar an letzter Stelle.
Dazu vielleicht ein Beispiel für das Jahr 2018 vom Besoldungsmonitor des dbb – beamtenbund und tarifunion: A 13, Eingangsstufe in Bayern: 4.438 Euro, A 13 in RheinlandPfalz: 3.744 Euro. Das ist schon ein enormer Unterschied.
Es hat also Handlungsbedarf bestanden, in diesem Land etwas zu tun. Rheinland-Pfalz belegt beim Einstiegsgehalt A 13 im Ländervergleich leider, man muss das so sagen, den letzten Platz.
Durch die Übernahme des Tarifergebnisses kommen wir ins untere Mittelfeld, und durch die 2 % zusätzlich ins verdichtete untere Mittelfeld. Es wird argumentiert – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten den Gesetzentwurf –: „Konkret soll die Position des Landes im Wettbewerb um die fähigsten Köpfe verbessert werden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das jahrelang in diesem Hause gepredigt. Wir sind nicht mehr konkurrenzfähig. Wir müssen im Vergleich zu anderen Ländern nachbessern. Wir freuen uns, dass die Landesregierung inzwischen diese Erkenntnis gewonnen und unseren langjährigen Forderungen Rechnung getragen hat.
(Beifall der CDU – Abg. Ralf Seekatz, CDU: Das hat lange gedauert! – Abg. Alexander Licht, CDU: Das hat lange genug gedauert!)
Ich zitiere – mit Genehmigung des Präsidenten – weiterhin aus dem Gesetzentwurf. Auf Seite 71 steht: „Insofern ist es Ziel, den infolge der Anpassungsbegrenzungen der Jahre 2012 bis 2014 auf jährlich 1 v. H. in Relation zu einigen Ländern vorhandenen Besoldungsrückstand zu reduzieren und beim Vergleich der Endgrundgehälter zum Ende des Jahres 2020 einen Platz im verdichteten Mittelfeld, etwa auf dem Niveau der Nachbarländer Nordrhein-Westfalen
Sie gestehen jetzt also endlich ein, dass Sie in den Jahren 2012 bis 2014 mit Ihren 1 %-Erhöhungen vollkommen daneben gelegen haben. Das war motivationsfeindlich, das war leistungsfeindlich, und wir haben Ihnen das immer wieder vorgehalten. Es freut uns, dass Sie das jetzt in Ihren Gesetzesbegründungen selbst so anführen. Wir fühlen uns davon in vollem Umfang bestätigt.
Ich habe eben ausgeführt, dass Handlungsbedarf bestand. Die Beamtenbesoldung ist nicht frei gestaltbar, sondern verfassungsrechtlich geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Grundsatzentscheidungen Parameter aufgestellt, wie die Beamtenbesoldung zu erfolgen hat. Drei Parameter beruhen auf dem Vergleich der 15-jährigen Besoldungsentwicklung einerseits mit der 15-jährigen Entwicklung der Tarifentlohnungen im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindexes sowie des Verbraucherpreisindexes. Ergänzt wird das Ganze dann durch einen 15-jährigen Kontrollzeitraum, der fünf Jahre früher beginnt.
Ein Zurückbleiben von 5 % oder mehr in beiden Zeiträumen bedeutet insofern eine Überschreitung der verfassungsrechtlich bestimmten Grundsätze. Es gibt noch zwei weitere Parameter, die den Abstand zwischen den Bruttogehältern der einzelnen Besoldungsgruppen betreffen, der innerhalb von fünf Jahren nicht um 10 % oder mehr abgeschmolzen werden darf sowie als Quervergleich die durchschnittliche Besoldungshöhe von Bund und Ländern.
Das Einkommen der Tarifbeschäftigten ist im Zeitraum von 2004 bis 2018 um 30,4 % gestiegen und im Vergleichszeitraum von 2000 bis 2013 um 28,1 %. Die Besoldungsentwicklung für die Besoldungsgruppe A 6 betrug 24,0 % bzw. 21,9 %. Für A 7 bis A 9 betrug sie 22,3 % bzw. 20,2 %, ab A 10 waren es 20,5 % bzw. 18,5 %. Nochmals zum Vergleich: Die Angestelltenbesoldung stieg um 30,4 % und 28,1 %.
Im Vergleich der Indexwerte ergibt sich für das Jahr 2018 als Ausgangspunkt der Anpassung 2019/2020/2021 eine Überschreitung des Grenzwerts in beiden Zeiträumen, sodass der erste Parameter als erfüllt gilt. Sehr geehrte Landesregierung, der Zustand war damit noch nicht verfassungswidrig, aber es waren Anzeichen dafür vorhanden, dass etwas getan werden muss, weil Rheinland-Pfalz bei der Besoldung leider im unteren Drittel und bei einzelnen Besoldungsgruppen gar an letzter oder vorletzter Stelle lag.
Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf, weil er unseren Beamtinnen und Beamten zugute kommt. Es gibt in diesem Gesetzentwurf weitere Dinge, die geregelt werden. Das ist einmal die Anhebung der Zulage für Beamtinnen und Beamte der Justizvollzugseinrichtungen. Dort wird die sogenannte Gitterzulage auf die Höhe der Zulage erhöht, welche die Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst erhalten. Auch das begrüßen wir angesichts der verantwor
Die Funktionsdienstposten der didaktischen Koordination an einer Realschule plus werden künftig zudem unabhängig von der Schulgröße ausgestattet. Als Letztes werden die Regelungen für die Besoldung begrenzt dienstfähiger Personen an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Wir von der CDU-Fraktion sichern Ihnen im Ausschuss konstruktive Beratungen zu diesem Gesetzentwurf zu. Er befindet sich auf dem richtigen Weg und kommt unseren Beamtinnen und Beamten zugute. Die CDU wird diesen Gesetzentwurf im Ausschuss konstruktiv begleiten.
Sehr verehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Beamtenbesoldung von 3,2 % rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres, von weiteren 3,2 % zum Januar 2020 sowie weiteren 1,4 % ab Januar 2021 vor.
Neben diesen Erhöhungen, die an die tariflichen Anpassungen des öffentlichen Dienstes angelehnt sind, kommt es zu außerordentlichen Bezügeanpassungen um jeweils 2 % zum 1. Juli diesen Jahres und zum 1. Juli nächsten Jahres.
Zusammengenommen sehen auch wir als AfD-Fraktion diese Maßnahmen als ordentliche Erhöhungen an. Diese Erhöhungen sind gut und notwendig; denn nach niedrigen Erhöhungen von nur etwa 1 % in einigen Jahren und einigen Nullrunden ist ein erheblicher Gehaltsrückstand zu vielen Bundesländern und dem Bund entstanden. Jahrelang hat eine SPD-geführte Landesregierung unseren Beamten keine angemessene Erhöhung zukommen lassen, weshalb 2 % plus 2 % absolut notwendig waren.
Ich habe den Besoldungsreport gelesen und leider das gleiche Beispiel wie der Kollege Henter, das Eingangsamt einer Studienrätin oder eines Studienrats – A 13 – herausgezogen. Nur beziehen sich meine Zahlen auf das Jahr, und seine Zahlen bezogen sich auf den Monat. Deswegen werde ich sie trotzdem nennen.
In unserem Bundesland erhält derzeit jährlich ein Studienrat oder eine Studienrätin mit Eingangsstufe A 13 über 8.000 Euro brutto und damit 18,5 % weniger als eine neu verbeamtete Studienrätin oder ein Studienrat in Bayern.
Noch ein Beispiel: In der Besoldungsgruppe A 13 liegt die Besoldung in unserem Bundesland mit fast 45.000 Euro mit Abstand auf dem letzten Platz. Die durchschnittliche
Jahresbruttobesoldung aller Bundesländer und beim Bund beträgt 48.623 Euro und damit ganze 8,2 % mehr als in Rheinland-Pfalz.
Insgesamt findet man Rheinland-Pfalz bei der Beamtenbesoldung unter den Schlusslichtern in den Tabellen. Es muss also nun durch stärkere Erhöhungen sichergestellt werden, dass wir im Ländervergleich von den Schlusslichtern zumindest in ein gutes Mittelfeld vorrücken. Mit den Änderungen, die in diesem Gesetzentwurf vorzufinden sind, sind wir dabei auf einem guten Weg. Es muss aber gewährleistet sein, dass es so bleibt. Sollten andere Länder unserem Beispiel der zusätzlichen Erhöhung folgen, muss bei uns nachgesteuert werden, damit wir nicht wieder auf den hinteren Plätzen landen.
Die Erhöhungen sind dabei einerseits wichtig, um zukünftig qualifizierte Personen für unseren Beamtendienst zu gewinnen. Wir konkurrieren sowohl mit dem freien Markt als auch mit den anderen Ländern und dem Bund. Andererseits ist es wichtig, um unseren Beamten ein angemessenes Maß an Achtung, Anerkennung und nicht zuletzt Dank entgegenzubringen. Daher an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön an alle unsere Beamten für ihren Einsatz für unser Land Rheinland-Pfalz.
Uns ist ebenfalls bewusst, diese verdiente Anerkennung ist für unsere Beamten mit deutlichen Belastungen für den Landeshaushalt verbunden. Im Gesetzentwurf wird aufgeführt, dass die Mehrbelastungen in den folgenden Jahren stetig steigen und zusammengefasst in den Jahren 2019 bis 2021 einen Wert von etwa 619 Millionen Euro aufweisen werden.
Hier stellt sich jetzt vor allem eine Frage an die CDU. In Ihrem Entwurf zum Doppelhaushalt haben Sie vorgesehen, die angedachten Mehrausgaben im Personalwesen in den Jahren 2019 und 2020 um etwa 628 Millionen Euro kürzen zu wollen. Diese Gelder, mit denen wir unseren Beamten nun eine höhere Besoldung ermöglichen, waren ihre mit Abstand größte Einsparung im Haushalt.
Folgerichtig wäre es nun, wenn Sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da für eine bessere Wertschätzung unseren Beamten in einem CDU-Haushalt kaum Mittel zur Verfügung stehen würden.
Die AfD wird diesen Gesetzentwurf mittragen. Wir gehen davon aus, dass es keine großen Beratungen in den Ausschüssen geben wird und somit eine baldige Umsetzung zu erwarten ist, damit unsere Beamten pünktlich ihr Geld bekommen.