Protocol of the Session on May 15, 2019

gende Zahl der Petitionen aus dem Bereich Justizvollzug verringert werden könnte, wenn es genügend Stellen in den Justizvollzugsanstalten gäbe. Schon seit Jahren taucht dieses Problem in den Berichten auf, und dieses Problem muss von der Landesregierung ernsthaft angegangen werden.

Ob die 44 zusätzlichen Anwärterstellen dafür ausreichen, werden die nächsten Jahre zeigen. Wenn man sich jedoch die Zahlen ansieht, auch den Krankheitsstand und die Abgänge der Bediensteten, die in Pension gehen, lautet meine Prognose, ich denke, es reicht nicht aus; aber warten wir es ab. Aber an dieser Stelle geht mein Dank an alle Bediensteten der Justizvollzugsanstalten, die mit Sicherheit ihr Bestes geben.

(Beifall der AfD)

Zu guter Letzt möchte ich auch noch ein paar Dankesworte loswerden, und zwar zunächst an die Bürgerbeauftragte Frau Schleicher-Rothmund mit ihrem gesamten Team für die hervorragende Arbeit.

(Beifall der AfD)

Ebenso danke ich dem Leiter des Petitionsausschusses Fredi Winter, der es hervorragend verstanden hat, mit Sachkenntnis, Freundlichkeit und Humor diesen Ausschuss zu leiten.

(Beifall der AfD)

Leider hatten wir nun unsere letzte Ausschusssitzung unter seinem Vorsitz, da er seine Abgeordnetentätigkeit in diesem Sommer beenden wird. Schade, dass ich ihn nicht länger erleben konnte. Genießen Sie die neue Freizeit, und bleiben Sie vor allen Dingen gesund.

Auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses möchte ich mich für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Nächster Redner ist Abgeordneter Weber von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Bericht des Petitionsausschusses und den Jahresbericht der Bürgerbeauftragten.

Der Petitionsausschuss wahrt unseren Verfassungsauftrag, wonach jedermann das Recht hat, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden. Die Bürgerbeauftragte unterstützt den Petitionsausschuss. Alle Eingaben, für die der Petitionsausschuss nicht zuständig ist, bearbeitet sie. So stärkt sie die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden und versucht, im Sinne der

Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu finden, bevor die Eingabe zur abschließenden Entscheidung dem Petitionsausschuss vorgelegt wird.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Schleicher-Rothmund, ich danke Ihnen im Namen der FDPFraktion und auch im Namen der Abgeordneten Monika Becker, die als Mitglied im Petitionsausschuss mitarbeitet, für die erfolgreiche Arbeit als Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Ich möchte auch gegenüber Ihren Mitarbeitern den Dank für die gute Zusammenarbeit innerhalb des Petitionsausschusses aussprechen.

Herr Winter, ich möchte aber auch Ihnen danken, gerade besonders im Namen der Abgeordneten Monika Becker, die ich heute vertrete und die ich auch schon im Ausschuss vertreten habe. Sie hat mir ein paar persönliche Wort mitgegeben, die ich an Sie richten soll:

Sehr geehrter Herr Winter, Ihr erfolgreiches Wirken lässt sich in Zahlen und Fakten darstellen. Sie waren 13 Jahre lang Abgeordneter und viele Jahre lang Ausschussvorsitzender. Diese nüchterne Darstellung könnte sich bei Ihnen sehen lassen, aber das ist noch längst nicht alles. Es gibt Dinge, die nicht messbar und nicht in Statistiken zu erfassen sind, die aber unermesslich wichtig sind.

Als Mitglied des Petitionsausschusses schätzt Frau Becker ihre verbindliche und freundliche Art sehr. Mit Ihrem Humor und Ihrer Großherzigkeit haben Sie sowohl den Petitionsausschuss als auch die Strafvollzugskommission zu etwas ganz Besonderem gemacht.

Der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission waren geprägt von einer sehr guten überparteilichen Zusammenarbeit, die immer am Wohle der Petenten orientiert war. Dieses vertrauensvolle Verhältnis der Ausschussmitglieder untereinander ist Ihrer verbindlichen und integrierenden Art und Weise zu verdanken, Herr Winter. Dabei stand für Sie nie Ihre Person, sondern immer der Petent und dessen Anliegen im Vordergrund. Sie waren immer ein besonderer Kollege, der dem verfassungsrechtlichen Auftrag Petitionsrecht mit großer Demut besonderes Gewicht verlieh.

Lieber Fredi Winter, mit der neu gewonnenen Freizeit betreten Sie nun unbekanntes Terrain. Wir sind uns sicher, dass Sie diese Veränderung genauso souverän meistern werden, wie Sie den beruflichen Herausforderungen begegnet sind. Seien Sie uns auf diesem Feld ein besonders inspirierendes Vorbild.

Herr Winter, erlauben Sie mir auch von meiner Seite aus ein persönliches Wort: In den drei Jahren, in denen ich Sie kennengelernt habe, waren Sie immer ein humorvoller, aber auch ein Mensch, der auf Leute zugehen konnte und die Abgeordneten überparteilich respektierte. Sie waren mir immer ein Vorbild in Ihrer persönlichen Umgangsweise. Sie waren immer zuvorkommend und höflich. Ich glaube, das war auch Ihr Erfolgsmodell als Abgeordneter. Ich wünsche Ihnen im Namen der FDP-Fraktion und im Namen von Frau Becker für den Ruhestand alles erdenklich Gute. Bleiben Sie so, wie Sie sind. Alles Gute!

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Nun hat der Abgeordnete Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mann und jede Frau hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständige Behörde zu wenden. Das ist das im Grundgesetz und auch in unserer Landesverfassung verbriefte Petitionsrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers. Damit ist jede Eingabe an den Petitionsausschuss gelebte Demokratie. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bitten, Sorgen, Nöten an die Bürgerbeauftragte oder an uns Abgeordnete wenden, dann ist damit eine wichtige Funktion zur Schaffung von Akzeptanz und Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie und das Parlament insgesamt verbunden.

Mit dem Petitionsrecht haben wir ein Instrument, das mehr Beteiligung, mehr Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern und damit am Ende auch mehr Transparenz, Vertrauen und Akzeptanz für die repräsentative Demokratie und für die Parlamente insgesamt schafft. Ich glaube, das ist gerade in diesen Zeiten ein ganz, ganz hohes Gut.

Der Vorsitzende hat die Zahlen bereits genannt. Über 2.300 Eingaben im Berichtszeitraum 2018 an die Bürgerbeauftragte sind eine stattliche Zahl. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass von den ca. 1.900 zulässigen Eingaben gerade einmal eine von fünf im Verfahren nicht einvernehmlich abgeschlossen wurde, dann zeigt das, dass wir mit dem Petitionswesen, dem Petitionsausschuss, mit der Institution der Bürgerbeauftragten ein wirkungsvolles Instrument gegen das Gefühl haben, das es bei Bürgerinnen und Bürgern manchmal gibt: Ach, da ist die Verwaltung, da ist der Staat. Da kann ich sowieso nichts machen. – Nein, das ist nicht so. Genau dafür sind wir da. Jeder kann sich mit seiner Bitte und seiner Beschwerde an die Bürgerbeauftragte oder an uns wenden. Jeder wird ernst genommen. Mit jedem Anliegen wird sich sehr, sehr ernsthaft befasst.

Ein großes Thema ist zum Beispiel der Justizvollzug. Als Strafvollzugskommission sind wir immer wieder in den Justizvollzugsanstalten unterwegs. Als jemand, der in der vergangenen Legislaturperiode die Novelle des Justizvollzugsgesetzes begleitet hat, konnte ich immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich der kurzfristig Inhaftierten die Frage der Dokumentation bei der Einweisung usw. problematisch ist. Im vergangenen Jahr haben wir durch die Novelle des Justizvollzugsgesetzes den Anliegen der Justivollzugsbeamtinnen und -beamten Rechnung getragen.

Der zweitgrößte Block – das ist ein bisschen mein Schwerpunkt – ist der Bereich der Sozialpolitik. Hier ein Beispiel aus dem sich in den vergangenen Jahren dynamisch wandelnden Schwerbehindertenrecht: Wir haben immer wieder Fälle, in denen es um die Erteilung eines Behindertenparkausweises geht. Das fängt schon damit an, dass es nicht

nur einen Behindertenparkausweis gibt. Die meisten Menschen haben den blauen Behindertenparkausweis vor Augen, für den man den 80-%igen Grad der Behinderung und das Merkzeichen „aG“ haben muss, also „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Es gibt aber auch ein Merkzeichen „eG“, „erhebliche Gehbehinderung“. Dann gibt es nicht nur den blauen Behindertenparkausweis, sondern es gibt auch einen orangenen Behindertenparkausweis. Daneben gibt es in Rheinland-Pfalz noch einen dritten Behindertenparkausweis, nämlich den gelben Behindertenparkausweis.

Das ist oft für Menschen, die sozusagen in ihrer subjektiven Wahrnehmung eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben, nicht nachvollziehbar, sodass sie sich fragen, weshalb sie nicht den blauen Behindertenparkausweis bekommen. Dies ist deshalb nicht möglich, weil sie nach der Rechtsdefinition keine außergewöhnliche Gehbehinderung, sondern „nur“ eine erhebliche Gehbehinderung haben. Das sind Anliegen, bei denen die Bürgerbeauftragte direkt vermitteln kann und mit denen auch wir uns immer wieder beschäftigen. In dem einen oder anderen Fall kann Abhilfe geschaffen werden. Vor allem drängen wir auch immer darauf, dass die Entscheidungsverfahren in den zuständigen Ämtern beschleunigt werden, weil, egal welcher Ausweis am Ende zugeteilt wird, die Gehbehinderung jetzt gegeben ist und der Parkplatz jetzt und nicht erst dann, wenn der Bescheid vorliegt, benötigt wird.

Meine Damen und Herren, es gibt noch viele, viele weitere Themen. Ich möchte mich bei der Bürgerbeauftragten bedanken, liebe Barbara Schleicher-Rothmund. Es ist nahtlos zu Deinem Amtsvorgänger bei einer sehr guten vertrauensvollen Zusammenarbeit verblieben, die auch weiterhin so sein wird. An Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an das ganze Team der Bürgerbeauftragten, und auch an die Landtagsverwaltung, Herrn Dr. Mayer – vielen Dank für die Geduld mit mir –, ein herzlicher Dank. Mein Dank geht natürlich auch an die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses. Es ist schon sehr viel zur bemerkenswerten kollegialen Zusammenarbeit gesagt worden. Das hat mit dem besonderen Verfassungsrecht, aber natürlich

auch etwas mit Dir zu tun, sehr geehrter Herr Vorsitzender.

Lieber Fredi Winter, im Namen meiner gesamten Fraktion vielen Dank für das, was Du für uns im Petitionsausschuss, aber auch im gesamten Parlament für ganz RheinlandPfalz geleistet hast. Es ist nicht nur bemerkenswert, was Du politisch getan hast, sondern Du hast vor allem als Mensch gezeigt, dass man eine gute, eine ehrliche Politik machen kann, bei der Du immer herzlich, immer nahe und vor allem humorvoll warst. Deswegen bin ich mir sicher, dass Du auch im Ruhestand nicht querulantisch wirst.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Abg. Martin Haller, SPD: Warte mal ab, wenn die erste Petition auf dem Tisch liegt!)

Wenn Du dennoch einmal eine Bitte oder eine Beschwerde hast, dann weißt Du, an wen Du Dich wenden kannst.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und vereinzelt bei CDU und AfD)

Weitere Wortmeldlungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zum Bericht des Petitionsausschusses und zum Jahresbericht der Bürgerbeauftragten angekommen. Die Tagesordnungspunkte sind mit dieser Besprechung erledigt.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich darf Sie alle sehr herzlich zur morgigen 81. Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtags einladen. Wir beginnen wie üblich um 9:30 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Für den Abgeordneten Winter habe ich noch einen Schlaftrunk, den ich gerne überreichen möchte. Schönen Abend!

E n d e d e r S i t z u n g : 1 8 : 4 0 U h r