Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren und – nach oben schauend – verehrte Gäste! Wenn ich heute als Vorsitzender des Petitionsausschusses dem Hohen Hause über die Arbeit des Petitionsausschusses Bericht erstatte, werde ich dies ein letztes Mal tun. Ich habe diese Aufgabe immer als eine besondere Ehre empfunden.
Meine Arbeit in diesem Parlament geht zu Ende. Die Arbeit im Petitionsausschuss hat mir wirklich immer sehr viel Freude bereitet. Ich bin nach 13 Jahren Mitgliedschaft in diesem Ausschuss auch der festen Überzeugung, dass man in keinem anderen Ausschuss eine derart hohe Arbeitszufriedenheit erhält wie im Petitionsausschuss.
Wir sind dort im besten Sinne nah bei den Menschen. In keinem anderen parlamentarischen Gremium haben die Abgeordneten einen unmittelbareren Bezug zu den Menschen im Land. Mir war es immer ein persönliches Bedürfnis, mich den vorgebrachten Anliegen anzunehmen und für eine Lösung einzusetzen. Dies, meine Damen und Herren, gilt auch im Besonderen für all meine Kolleginnen und Kollegen, die mich 13 Jahre in diesem Ausschuss begleitet haben.
Der Landtag bzw. seine Abgeordneten seien weit weg von den Menschen, so lautet ein verbreitetes Vorurteil. Doch die Wirklichkeit sieht meistens anders aus. Wie nah das Parlament an den Menschen sein kann, an ihren Sorgen, ihren Problemen und ihren Ideen, zeigt der Petitionsausschuss unseres Landtags.
Meine Damen und Herren, im Berichtsjahr 2018 ist der Petitionsausschuss zu insgesamt sieben Sitzungen zusammengekommen, um sich mit den vorgetragenen Anliegen zu befassen. Insgesamt konnten wir so 1.866 Anliegen erledigen; dem Petitionsausschuss mangelt es also nicht an Arbeit.
Daneben hat die Strafvollzugskommission, die sich mit Angelegenheiten des Strafvollzugs im Land befasst, an
sieben Sitzungsterminen getagt; vier Sitzungen fanden außerhalb in den Vollzugseinrichtungen im Land statt.
Auch die Erfolgsquote kann sich sehen lassen. In 1.199 Fällen – das sind 64 % aller erledigten Eingaben – konnte den Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen werden, weil dem Anliegen entweder vollumfänglich entsprochen wurde oder den Bürgerinnen und Bürgern die erbetenen Auskünfte erteilt wurden. Im Fall von 37 Eingaben konnte darüber hinaus ein Ergebnis erzielt werden, mit dem den Bürgerinnen und Bürgern zumindest teilweise weitergeholfen wurde. Lediglich bei 375 Eingaben – das sind gerade einmal nur 20 % aller beschiedenen Anliegen – konnte den Anliegen nicht entsprochen werden.
428 Eingaben hat der Petitionsausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Dies passiert dann und ist meist der Fall, wenn die Zuständigkeit einer Landesbehörde fehlte oder die der Eingabe zugrunde liegende Angelegenheit Gegenstand eines schwebenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahrens bzw. von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war.
Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle der Bürgerbeauftragten und Beauftragten für die Landespolizei, Frau Schleicher-Rothmund, die seit dem 2. Mai des vergangenen Jahres dieses Amt innehat, sowie ihrem Stellvertreter, Hermann Linn, und dem gesamten Team im Hause der Bürgerbeauftragten.
Liebe Frau Schleicher-Rothmund, Sie und Ihr Team leisten eine hervorragende Arbeit. Sie arbeiten vorbildlich mit dem Petitionsausschuss zusammen und entlasten uns. Die erfolgreiche Arbeit des Petitionsausschusses ist auch Ihr Erfolg. Ich darf Ihnen und Ihrem Team einen herzlichen Dank für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit aussprechen. Herzlichen Dank.
Erlauben Sie mir diese Bemerkung, ich freue mich auch, dass mit Ihnen erstmals eine Frau in das Amt der Bürgerbeauftragten vorgeschlagen und durch das Parlament gewählt wurde. Sie waren für mich als Vorsitzenden immer eine gute Beraterin, eine kollegiale und verlässliche Ansprechpartnerin. Hierfür noch einmal meinen persönlichen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2018 hatte für den Petitionsausschuss eine große Themenpalette bei Eingaben, über die der Ausschuss beraten und letztlich auch entschieden hat. Diese waren so vielfältig wie das Leben selbst. Hierzu gehörten die Hakenkreuze am Kirchturm in Herxheim am Berg, die kritische Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten, die Situation von Kindern inhaftierter Eltern oder die bemängelte Untätigkeit eines städtischen Ordnungsamtes bei der Belästigung durch das Grillen eines Nachbarn.
Die meisten Eingaben betrafen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, den Justizvollzug. Dies ist verständlich,
Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang Herrn Justizminister Mertin, seinem Staatssekretär, Herrn Fernis, und dem zuständigen Abteilungsleiter, Herrn Dr. Hund, für die stets gute und kooperative Zusammenarbeit.
Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Eingaben aus den Bereichen Soziales und Gesundheit, Landwirtschaft und Umwelt sowie der Ordnungsverwaltung und dem Verkehr, um nur wenige Themenblöcke zu nennen.
Zur Vollständigkeit meines Berichtes gehört auch, dass ich an dieser Stelle auf die öffentlichen Petitionen eingehe. Im Zeitalter der digitalen Welt gehört die Möglichkeit, sich in grundsätzlichen Angelegenheiten, die über ein Einzelanliegen hinausgehen, auf der öffentlichen Plattform des Parlaments bzw. der Bürgerbeauftragten durch Mitzeichnung einer Thematik anzuschließen. Hier haben Bürgerinnen und Bürger durch ihre Mitzeichnung mitzuwirken. Damit besteht eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit des unmittelbaren Zugangs zum Parlament, um auf ein Problem aufmerksam zu machen und sich hierfür einzusetzen.
Aber wir dürfen dieses Geschäft auch nicht in Teilen irgendwelchen privaten Petitionsplattformen überlassen. Dies ist Kerngeschäft des Parlaments.
Ich bin deshalb der Bürgerbeauftragten dankbar, dass sie dieses Thema in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2018 aufgegriffen und hierzu eindeutig Stellung bezogen hat. Ich rege aber auch an, dass wir Überlegungen anstellen sollten, wie wir die sozialen Internetplattformen für diese Zwecke besser als bisher nutzen können.
Ich muss aber klarstellen, dass sich nicht jedes Anliegen für eine Veröffentlichung eignet. Dies ist besonders dann so, wenn es sich um rein persönliche Anliegen, die über den persönlichen Wirkungskreis hinaus keine Auswirkungen entfalten, handelt. Im Jahr 2018 wurden insgesamt acht Petitionen veröffentlicht, die von insgesamt 7.377 Menschen mitgezeichnet wurden.
Daneben gab es fünf Sammelpetitionen mit insgesamt 145 Unterschriften und eine Massenpetition mit 61 Unterschriften.
Wenn ich zu Beginn meiner Ausführungen auf die von den Bürgerinnen und Bürgern persönlich wahrgenommene Auswirkung von gesetzlichen Regelungen hingewiesen habe, dann möchte ich hier noch auf die sogenannten Legislativeingaben eingehen, mit denen Petentinnen und Petenten eine Änderung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen erreichen möchten.
Im Berichtsjahr 2018 hatte sich der Petitionsausschuss mit insgesamt 44 solcher Legislativeingaben zu befassen, von denen insgesamt fünf veröffentlicht wurden. Schwerpunkt
das erwarten wir immer – waren Rundfunkangelegenheiten, schulrechtliche Fragen oder beamtenrechtliche Regelungen.
Ich möchte die Gelegenheit an dieser Stelle nutzen, mich bei der Landtagsverwaltung und hier insbesondere bei Herrn Dr. Mayer, der den Petitionsausschuss betreut und für die Bearbeitung der Legislativeingaben zuständig ist, ganz herzlich für die gute Ausschussbetreuung und die gute Zusammenarbeit zu bedanken. In diesen Dank schließe ich selbstverständlich den in der Staatskanzlei für Petitionen zuständigen Referenten, Herrn Fries, mit ein. Herzlichen Dank auch Ihnen beiden.
Als Fazit der Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtsjahr 2018 stelle ich fest, dass das Petitionsrecht ein hohes Gut ist, das, obwohl in den Jahren ein bisschen angestaubt, nichts an seiner Bedeutung und Aktualität verloren hat. Manche Eingaben und das damit verbundene menschliche Schicksal machen einen betroffen, ich verhehle dabei nicht, auch emotional betroffen. Andere Eingaben bringen einen zum Schmunzeln. Aber es gibt auch die Fälle – das darf ich an dieser Stelle durchaus nicht verschweigen –, die ein bisschen querulantischen Charakter haben.
Ich möchte abschließend meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und namentlich meinem Stellvertreter Horst Gies herzlich Dank sagen, Dank für die wirklich hervorragende kollegiale Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg, Dank für die sehr gute und angenehme Arbeitsatmosphäre und Dank für das menschliche Miteinander. Wir arbeiten sachorientiert und ohne Fraktionsbrille zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Ich war deshalb gerne Mitglied im Petitionsausschuss und habe es als besondere Ehre empfunden, das Amt des Vorsitzenden dieses Ausschusses ausüben zu dürfen.
Ein Amt bzw. eine Tätigkeit aufzugeben, bedeutet immer ein Stück Wehmut. Ich glaube aber zu wissen, wer für meine Nachfolge vorgeschlagen wird. Deshalb und weil ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Laufe der Zusammenarbeit kennengelernt habe und Sie darüber hinaus mit Barbara Schleicher-Rothmund eine Ombudsfrau an der Stelle haben, weiß ich das Petitionsrecht in RheinlandPfalz in guten Händen. Ich wünsche Ihnen allen eine gute Zukunft, alles erdenklich Liebe und Gute und eine große Portion Gesundheit. Ich sage Dank für 13 erfolgreiche gemeinsame Jahre mit Ihnen.
Lieber Kollege Fredi Winter, Sie haben es gesagt. Es war Ihr letzter Bericht als Vorsitzender des Petitionsausschusses. Sie scheiden in Kürze aus dem Parlament aus und damit auch aus der Funktion des Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Da der Petitionsausschuss eine ganz besondere verfassungsrechtliche Stellung einnimmt, will ich einige Worte des Dankes für das Parlament an Sie richten.
Der Petitionsausschuss und damit der Vorsitzende an seiner Spitze stellen ein ganz besonders wichtiges Glied in der Zusammenarbeit des Parlaments mit den Bürgern dar. Sie haben in Ihrem Bericht sehr deutlich gemacht, welche Fragen, Probleme und Anliegen vorgebracht werden. Sie haben die Bedeutung herausgestellt, dass diese Fragen und Anliegen noch einmal bearbeitet werden, weil der Bürger Sorge hat, der Meinung ist oder Angst hat, dass Verwaltungen nicht korrekt gearbeitet haben. Der Petitionsausschuss nimmt sich dieser Sorgen an, bearbeitet sie und kommt in aller Regel zu befriedigenden, wenn auch nicht immer zustimmenden Ergebnissen für die Bürger.
Sie sind seit dem 18. Mai 2006 Mitglied dieses Landtags und von Beginn an Mitglied des Petitionsausschusses gewesen. Das sind 13 Jahre. Damit sind Sie quasi ein Stück Urgestein dieses Ausschusses; ich glaube, das kann man sagen, wenn man so lange dabei war. Sie sind seit Juli 2014 Vorsitzender des Petitionsausschusses und haben in diesen fünf Jahren eine besondere Verantwortung für die Arbeit getragen, die dort zu tun war.
Quantitativ betrachtet: Sie haben in dieser Zeit 35 Petitionsausschusssitzungen geleitet. Das ist eine ganze Menge. Noch beeindruckender ist die Zahl der Einzeleingaben, die in dieser Zeit bearbeitet wurden. In diesen fünf Jahren waren es 11.378 Einzeleingaben. Nicht genug damit, hinzu kommen noch 289 Legislativeingaben, die bearbeitet wurden. Das zeigt, mit wie vielen einzelnen Themen unterschiedlicher Art man sich beschäftigen musste.
Lieber Fredi Winter, der Landtag dankt Ihnen von ganzem Herzen für diese Arbeit und dieses Engagement, aber auch für Ihre kollegiale Art, Ihre Art, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen des Landtags umzugehen. Es hat immer Freude gemacht, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund!
Als kleines Symbol werde ich Ihnen am Ende seitens des Landtags ein kleines Weinpräsent überreichen.
Mein Damen und Herren, wir kommen zur Aussprache über den Bericht des Petitionsausschusses und zum Jahresbericht der Bürgerbeauftragten. Ich erteile der Abgeordneten Meurer von der Fraktion der CDU das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mit einem Dank beginnen, einem Dank an die Bürgerbeauftragte Barbara SchleicherRothmund, ihren Stellvertreter Hermann Josef Linn und natürlich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die geleistete Arbeit im Jahr 2018. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!
Petitionen sind ein guter Gradmesser dafür, ob unsere Politik, die Verwaltung und Behörden ihre Ziele erreichen. Mehr als 2.300 Petitionen, also knapp sechs pro Kalendertag, wurden im Jahr 2018 an die Bürgerbeauftragte gerichtet.
Dass sich die Funktion in Rheinland-Pfalz etabliert hat, steht außer Frage. Gleichzeitig zeigt das natürlich auch, dass noch Luft nach oben ist und es noch Handlungsbedarf gibt.
Noch immer haben nicht alle verstanden, dass wir, Politik, Verwaltung und Behörden, Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger sind. Der Jahresbericht enthält wie auch in den Vorjahren eine Reihe von Forderungen und Anregungen. Einige beinhalten die Vereinfachung von bestehenden Strukturen und einen Abbau von bürokratischen Hürden. Verwaltung soll für die Menschen da sein und nicht als staatlich reglementierter Selbstzweck dienen.
Die meisten Petitionen – das wurde schon gesagt – stammen in diesem Jahr wieder aus dem Bereich Justizvollzug und gleich gefolgt vom Bereich Soziales. Dazu gehören Probleme im Krankenversicherungsrecht, die bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgerbeauftragten angesprochen wurden. Die Themen „Beitragsschulden“ und „Notversorgung“ nehmen dabei einen immer bedeutenderen Raum ein.