Protocol of the Session on March 29, 2019

(Beifall der AfD)

vor allen Dingen zum Wohle derjenigen, welche nicht zu

den Eliten und Gewinnern dieser Gesellschaft gehören. Weil das so ist, sehen wir uns motiviert, Ihnen heute einen weiteres Landesmodellprojekt mit dem Titel „Eingliederungsbrücke“ vorzuschlagen, welches helfen soll, eine Lücke zu schließen, die wiederum ein erst kürzlich beschlossenes Gesetz, das Teilhabechancengesetz, hinterlassen hat.

Dieses fördert zwar Beschäftigungsmöglichkeiten für Bürger mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit, benachteiligt aber andere Arbeitslose, welche dadurch keine oder nur in Zeitarbeitsfirmen eine Beschäftigung finden, was wiederum mit spezifischen Belastungen der Zeitarbeit wie Unsicherheit, häufiger Arbeitgeberwechsel und Instabilität des sozialen Umfelds verbunden ist.

An dieser Stelle setzt unser Vorschlag an. Dabei geht es nicht darum, die Zeitarbeit zu beklagen oder als wichtige wirtschaftliche Flexibilitätsreserve infrage zu stellen. Es geht schlicht um den Test eines alternativen Förderinstruments zum Wohle der betroffenen Bürger.

Im Rahmen des Modellprojekts „Eingliederungsbrücke“ soll das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft für anfallende Kosten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beschäftigung zuvor arbeitsloser Menschen für die Zeiten übernehmen, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen erbringt. Berücksichtigt werden dabei Entgeltkosten für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, soweit kein anderweitiger Erstattungsanspruch besteht, und Entgeltkosten für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen erbringt und kein Anspruch auf Erholungsurlaub besteht, einschließlich der Zeit einer Freistellung nach ausgesprochener Kündigung, soweit diese die jeweils gültige Kündigungsfrist nicht übersteigt.

Mit anderen Worten ausgedrückt: Der Arbeitgeber zahlt in den ersten eineinhalb Jahren also nur die Kosten der wirklich geleisteten Arbeitszeit, was in etwa den Konditionen der Leiharbeit entspricht, muss dabei jedoch per Arbeitsvertrag eine dauerhafte Beschäftigung anbahnen. Der Arbeitnehmer wiederum erhält einen unbefristet geschlossenen Arbeitsvertrag, der den tariflichen oder ersatzweise ortsüblichen Bedingungen entspricht und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet.

Das Modellprojekt „Eingliederungsbrücke“ soll damit vor allem gering qualifizierten Menschen zum Wiedereinstieg verhelfen. Deswegen sollen nur Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttoentgelt von höchstens 3.000 Euro als Vollzeitentgelt gefördert werden.

Die Zahl der Ausfallbürgschaften soll im Rahmen des Modellprojekts auf 60 Einzelfälle innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Damit werden auch die Kosten des Projekts im Rahmen von ca. 500.000 Euro verbleiben. Des Weiteren soll das Projekt wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.

Wir schlagen weiterhin vor, das Projekt in einem ausgewählten Arbeitsagenturbezirk durchzuführen, in dem die Arbeitslosigkeit, aber auch die Anzahl potenzieller Arbeitgeber hoch ist. Zum Beispiel könnte dieser Bezirk Ludwigshafen am Rhein sein.

Meine Damen und Herren, helfen Sie mit, arbeitslosen Menschen mit der Erweiterung der Vielfalt der Förderinstrumente eine Chance auf eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die weiteren Details der Ausgestaltung dieses Projekts würden wir gern im zuständigen Ausschuss mit Ihnen debattieren und beantragen daher die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Teuber für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, auch für die lieben Koalitionspartner mit sprechen zu dürfen und deutlich zu machen, dass die Vorstellungen in dem vorliegenden Antrag nicht mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Ampelkoalition einhergehen und wir deswegen den Antrag ablehnen werden.

Warum? – Weil das gar keine Förderung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder für Langzeitarbeitslose ist, sondern eigentlich eine Förderung dafür, dass Unternehmen ihre zuvor Langzeitarbeitslosen schnell wieder loswerden können; denn wenn man Kündigungen und Ausfallzeiten quasi noch unterstützt in der Zeit, in der keine Arbeitsleistung erbracht wird, trägt das nicht dazu bei, dass man schaut, wie man weiterhin Beschäftigung ermöglicht.

Unser Ansinnen ist, dass wir qualifizieren. Deswegen das Teilhabechancengesetz im Bund oder auch vor allem das Bedarfsgemeinschaftscoaching, das aus Rheinland-Pfalz bundesweit zum Vorbild geworden und aus der Westpfalzinitiative nach Berlin in die Gesetzgebung gekommen ist. Wir sehen, dass Coaching und Begleitung von Langzeitarbeitslosen im ganzheitlichen Ansatz für alle Familienangehörigen der richtige Ansatz ist und nachhaltige sowie gute Arbeit schafft.

In diesem Sinn wollen wir Menschen qualifizieren, wertschätzen und zu unserem – wie wir heute lesen konnten: sehr florierenden – Arbeitsmarkt beitragen; die Arbeitslosenquote ist nochmals weiter gesunken, auf 4,4 % im ganzen Land.

Wir haben also eine gute Arbeitssituation, aber wir investieren weiter in Coaching, in Maßnahmen zur Qualifizierung, und – ein ganz wichtiger Punkt zum Abschluss – wir investieren als Land auch dahin gehend, dass wir Ausbildungsabbrüche vermeiden wollen, weil wir jungen Menschen frühzeitig die Chance vermitteln wollen, dass sie tatsächlich bei ihrer Ausbildung bleiben oder einen anderen Ausbildungsweg finden. Indem wir gute Arbeitskräfte im Land halten, stärken wir das Handwerk und die Unternehmen.

Aus diesem Grund sehen wir eine gute, erfolgreiche Ar

beitsmarktpolitik im Land und danken der Landesregierung dafür. Das ist der richtige Weg. Ihren Antrag müssen wir deswegen aus Überzeugung ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Frisch, AfD: Nur Textbausteine!)

Zu den Ausführungen des Abgeordneten Teuber gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Böhme. – Herr Dr. Böhme, Sie haben das Wort.

Herr Teuber, das war wieder einmal ein Glanzstück, wie man am Thema vorbeireden kann – das muss man ganz ehrlich sagen –,

(Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!)

weil das Bedarfsgemeinschaftscoaching mit unserem Ansatz überhaupt nichts zu tun hat. Damit werden Menschen erst einmal fit gemacht, um überhaupt in einen Job eintreten zu können.

(Abg. Sven Teuber, SPD: Das ist die Grundlage, um einen Job zu erhalten, Herr Böhme!)

Uns ging es darum, dass Menschen, die ohnehin schon fit sind, dann auch einen Job bekommen.

Aber gut, ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe nichts anderes erwartet. Und wenn Sie von Ausbildung reden, muss ich sagen, dass Sie unseren Antrag zu einem Modellprojekt zur Ausbildung genauso abgelehnt haben. Dann kann ich mich am Ende nur noch für die Wahlkampfhilfe bedanken, die Sie uns geben; denn wir haben die Argumente, und Sie blockieren, und das wird der Bürger merken.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD)

Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Kessel für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das zum 1. Januar 2019 eingeführte Teilhabechancengesetz soll eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt bauen und somit Menschen wieder eine soziale Teilhabe ermöglichen. Dazu stehen in Jobcentern nun die neuen Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zur Verfügung, mit denen

Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gefördert werden können.

Fördervoraussetzungen sind sechs Jahre Leistungsbezug innerhalb von sieben Jahren – das ist in § 16 i SGB II verortet – bzw. zwei Jahre Arbeitslosigkeit nach § 16 e SGB II. Die Förderung unterscheidet sich von bisherigen Regelinstrumenten und Programmen durch die Dauer von bis zu fünf Jahren, die Höhe von bis zu 100 % sowie die Einbeziehung aller Arbeitgeber unabhängig von ihrer Rechtsform, Art, Branche und der Region. Neu ist auch die Finanzierung eines Coachings, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden sollen.

Das Teilhabechancengesetz enthält die richtigen Ansätze, um Langzeitarbeitslosen den Weg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Der AfD-Antrag hingegen ist unklar formuliert, in sich widersprüchlich und enthält eine Reihe von unzutreffenden Annahmen. Die Behauptung der Antragsteller, wonach die Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung nach dem Teilhabechancengesetz eng gesteckt seien, entspricht nicht der Realität. So ist der Leistungsbezug nicht allein auf das Arbeitslosengeld II, wie in Ihrem Antrag dargestellt, beschränkt, sondern findet auch bei Leistungen für die sogenannten Aufstocker und für Zeiten ohne Einkommen Anwendung.

Der Antrag hebt zudem die arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Leiharbeitsbranche bei der Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt besonders hervor. Er bezieht sich insoweit auf Ergebnisse einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). Diese Bezugnahme unterschlägt, dass das IAB auch festgestellt hat, sogenannte Klebeeffekte treten ganz überwiegend nur bei qualifizierten Leiharbeitern ein.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Sven Teuber, SPD)

In Bezug auf die hier betroffene Zielgruppe der gering qualifizierten Leiharbeiter sagt das IAB schlussfolgernd Folgendes: „Somit zeigen die deskriptiven Auswertungen, dass für ehemals Arbeitslose mittels Leiharbeit keine breite Brücke, sondern wohl eher ein schmaler Steg aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung außerhalb der Branche führt.“

Die Forderung, Fehlzeiten im Betrieb wegen Arbeitsunfähigkeit durch eine Ausfallbürgschaft des Landes mit der Übernahme der Lohnkosten zu kompensieren, läuft ins Leere, da die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bereits in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Auch im Fall einer Kur, im Gesetz „Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation“ genannt, besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 9.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz vom 18. Dezember 2018 haben wir ein Förderinstrument, das den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnet, durch Fortbildung und Weiterqualifizierung ihren Arbeitsplatz im bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu sichern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, Ihr Antrag besteht fast ausschließlich aus Forderungen, die bereits

durch bestehende Gesetze wie das Teilhabechancengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Qualifizierungschancengesetz geregelt sind, ganz abgesehen davon, dass Sie mit Ihrem Modellprojekt ein Bürokratiemonster schaffen, das vor allem die Arbeitgeberseite unnötig belastet und Landesgelder unnötig blockieren würde. Aus besagten Gründen sehen wir keinen Bedarf für ein Modellprojekt „Eingliederungsbrücke“ und lehnen somit Ihren Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und des Abg. Sven Teuber, SPD)

Für die Landesregierung hat nun Staatsministerin BätzingLichtenthäler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Antrag fordert die Fraktion der AfD die Landesregierung auf, ein Modellprojekt „Eingliederungsbrücke“ zu initiieren. Ich habe Ihren Antrag folgendermaßen verstanden: Sie wollen gering qualifizierten Menschen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt verhelfen und Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttoentgelt von höchstens 3.000 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung fördern.

Das klingt – noch, bis dahin – nachvollziehbar. Aber ich frage mich: Wie wollen Sie das tun? Sie wollen nämlich nicht den Arbeitsplatz selbst fördern. Nein, gefördert werden soll eine Ausfallbürgschaft. Klartext: Die Landesregierung soll in Unternehmen die anfallenden Kosten für Zeiten erstatten, in denen Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbracht haben. An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, stimme ich Ihnen ausdrücklich nicht zu.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)