Protocol of the Session on March 28, 2019

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass neben der Infrastruktur auch mobile Endgeräte und digitale Unterrichtsmittel finanziert werden können. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das immer ein Effekt ist, der kurzfristig mit Geld erzeugt wird, aber dann wenig nachhaltig bleibt, weil diese Geräte eine doch relativ geringe Lebensdauer haben. Wie wollen Sie angesichts der zeitlichen Begrenzung des Digitalpakts auf fünf Jahre sicherstellen, dass auch danach ausreichende Mittel vorhanden sind, um das Ganze nachhaltig fortzuführen?

Herr Abgeordneter Frisch, genau vor dem Hintergrund der Überlegung, die Sie gerade geäußert haben, war ursprünglich vorgesehen, die Mittel aus dem Digitalpakt nur für Infrastrukturmaßnahmen vorzusehen. Es gibt aber schon einige Länder, zum Beispiel die Stadtstaaten, bei denen die WLAN-Ausleuchtung in den Schulen komplett ist, die sich zu Recht beklagt und gesagt haben, sie würden die Mittel dafür nicht ausgeben können.

Daraufhin hat man gesagt, man öffnet das. Dies allerdings nur dann – deshalb gibt es eine Stufung –, wenn die WLANAusleuchtung, der Aufbau und auch die Verkabelung in den Schulen den Umfang hat, den man benötigt, um wirksam in den Schulen arbeiten zu können. Erst danach können mobile Endgeräte angeschafft werden. Auch da ist die Anschaffung bei den allgemeinbildenden Schulen in Höhe von 25.000 Euro pro Schule oder 20 % der zugeteilten Summe für die allgemeinbildenden Schulen des Schulträgers gedeckelt.

Die Schulträger müssen in ihren Anträgen jeweils darlegen, wie sie die Wartung, den Support der Geräte für die Zukunft sicherstellen, damit nicht Geräte angeschafft werden, die innerhalb kurzer Zeit kaputtgehen und dann irgendwo in der Ecke liegen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt.

Frau Ministerin, wie bewerten Sie es, dass in den Diskussionen des Schülerlandtags vom Dienstag beim Antrag zur Schülerbeförderung unisono Kürzungen bei der digitalen Ausstattung zur Gegenfinanzierung vorgeschlagen wurden? Begründung: Nicht in jedem Raum müsse ein Smartphone stehen. Digitale Technik veralte außerdem sehr schnell und werde ohnehin immer billiger, weshalb man mit Neueinkäufen tendenziell warten solle. – Ein Schüler sagte wörtlich: Wenn es kein WLAN gäbe, brauche man über Smartboards und Tablets gar nicht nachdenken.

Herr Abgeordneter Schmidt, mit den Mitteln des Digitalpakts werden die Schulträger, also die Kommunen, in die Lage versetzt, die Schulen so auszustatten, dass das WLAN zur Verfügung steht und die entsprechende Verkabelung in den Schulen möglich ist. Das heißt, man braucht natürlich ein WLAN und eine funktionierende Umgebung, damit man mobile Endgeräte in den Schulen nutzen kann.

Die Schulen haben ganz unterschiedliche Projekte. Es gibt viele Schulen, die „Bring your own device“ praktizieren, also für einzelne Aufgaben in den Klassen mit den Endgeräten der Schülerinnen und Schüler arbeiten. Manche Schulen haben Tabletkoffer, andere arbeiten lieber mit Smart- oder Whiteboards.

Das heißt, die Schulen haben sich auf den Weg gemacht. Die Schulen müssen ausgestattet werden, und dazu brauchen wir erhebliche Mittel. Ich sagte es gerade, wir sehen als Land allein für zwei Jahre 35 Millionen Euro vor. Wir bekommen vom Bund für fünf Jahre 24 Millionen Euro dazu. Die Kommunen erhalten 217 Millionen Euro.

Ich denke, damit sind wir noch lange nicht am Ende dessen, was wir brauchen. Möglicherweise erschöpft sich in der Vorstellung des einen Schülers oder der anderen Schülerin Digitalisierung nur in der Frage, ob ein mobiles Endgerät vorhanden ist.

Insgesamt ist es aber richtig, dass die mobilen Endgeräte günstiger werden. Davon profitieren wir alle, und davon profitieren auch die Schulen.

Es liegen noch drei weitere Zusatzfragen vor, danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, der Haushalt des Landes wurde verabschiedet, bevor der Digitalpakt beschlossen wurde. Mich würde interessieren, ob ich es richtig verstehe, dass die Mittel, die jetzt für Landesprojekte ausgegeben werden sollen, obendrauf kommen und das am Ende ersichtlich ist. Sie sprachen von den bislang großen Ausgaben des Landes im Bereich Digitalisierung.

Frau Abgeordnete Beilstein, im Doppelhaushalt sind 35 Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommen 24 Millionen Euro des Bundes über fünf Jahre. Wir haben also für zwei Jahre 35 Millionen Euro vorgesehen, der Bund gibt uns rund 24 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre dazu. Das Geld des Bundes kommt.

Es gibt natürlich noch viele andere Haushaltsstellen, in denen Mittel für die Digitalisierung stecken, die man aber nicht im Einzelnen herausrechnen kann.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, viele Schulen und Schulträger stehen schon in den Startlöchern. Gibt es in der Zeit, bis die Förderrichtlinie angewendet werden kann, schon Möglichkeiten der Vorbereitung und Unterstützung für die Schulen und Schulträger?

Frau Abgeordnete Brück, es ist sinnvoll, wenn sich Schulträger schon jetzt mit den Fragen befassen. Deswegen haben wir die Kommunen frühzeitig eingebunden und werden sie am 18. April wieder einbinden. Wir werden sie, wie auch das Pädagogische Landesinstitut, bei der Antragstellung beraten.

Die meisten Schulen haben aufgrund unseres Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ bereits Medienkonzepte. An denen müssen sie arbeiten und feilen. Dafür stellen wir, damit sich Schulen unmittelbar informieren können, eine Website zur Verfügung, um immer zu zeigen, wie weit wir sind und welche Informationen es gibt. Sie können sich an uns, an das Pädagogische Landesinstitut und an die Medienzentren wenden.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Nieland.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, anlässlich des Schülerlandtags wurde ein Antrag zur Schülerbeförderung für die Schüler der Sekundarstufe II gestellt. Bei der Frage der Gegenfinanzierung wurde bei der Abwägung des Einsatzes von Mitteln von den Schülern eindeutig das Votum gegen die Digitalisierung und für die Schülerbeförderung ausgesprochen. Was antworten Sie diesen Schülern?

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die gleiche Frage! Das hat der Kollege gerade gefragt! – Abg. Bettina Brück, SPD: Das hat der Kollege gerade gefragt! – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Die kann doch nicht einfach dieselbe Frage stellen!)

Ich würde mich auf die Antwort zur Frage Ihrer Fraktion beziehen, die ich gerade eben schon gegeben habe. Ich kann sie aber gerne noch einmal wiederholen, weil es die gleiche Frage ist.

(Abg. Michael Hüttner, SPD: Da musst Du zuhören! – Abg. Alexander Fuhr, SPD: Wortgleich! – Abg. Uwe Junge, AfD: Immer wieder mal gerne hören!)

Ich kann das gerne noch einmal beantworten.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist so wichtig, das kann man auch noch einmal hören! – Zuruf des Abg. Alexander Fuhr, SPD)

Ich sage gerne noch einmal das, was ich gerade zu Herren Abgeordneten Schmidt zur selben Frage gesagt habe.

(Abg. Iris Nieland, AfD: Ja, bitte!)

Möchten Sie gerne?

(Abg. Iris Nieland, AfD: Ja!)

Gerne. Ich kann das jetzt aber nicht mehr in der vollen Länge wiederholen.

(Abg. Bettina Brück, SPD: Namen davor schreiben, wer die Fragen stellt! – Zuruf von der SPD: Nummerieren! – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Ich fasse das gerne kurz zusammen. Wir haben enorme Aufgaben, die wir im Bereich der Digitalisierung als Land und die Schulträger stemmen müssen. Wir müssen die Infrastruktur in den Schulen herstellen. Das ist Aufgabe der Kommunen und Schulträger, damit das WLAN funktioniert und es in den Schulen eine ordentliche Verkabelung gibt,

damit die Endgeräte funktionieren.

Die Endgeräte werden in der Tat günstiger. Das heißt, die Ausgaben dafür werden sinken. Perspektivisch werden wir aber viel mehr digitale Endgeräte und viel mehr Digitalisierung in unseren Schulen erleben. Wir werden digitale Schulbücher haben, dafür haben wir ein Projekt. All das kostet. Ich vermute, dass die Schülerinnen und Schüler – wie ich das gerade schon gesagt habe – nicht all diese Kosten im Blick haben, sondern möglicherweise nur einen Teil der Kosten, die sich darauf reduzieren, dass es um digitale Endgeräte geht.

Vielen Dank, damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Zunächst Schülerinnen und Schüler der Leistungskurse Sozialkunde der 11. und 12. Klasse der Gesamtschule Deidesheim. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Wir dürfen die Teilnehmerinnen des Girls’ Day begrüßen, die heute bei der Staatskanzlei, der Landesregierung und der Landtagsverwaltung sind. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gordon Schnieder und Adolf Kessel (CDU), Finanzministerium plant Kürzung der Kostenübernahme für Flüchtlinge – Nummer 2 der Drucksache 17/8674 – betreffend, auf. Herr Kessel trägt vor.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch wären die ausfallenden Bundesmittel, sollten die Kürzungen von SPD-Finanzminister Olaf Scholz umgesetzt werden, für Rheinland-Pfalz?

2. Wie groß ist derzeit der Anteil von Bundesmitteln an den Gesamtausgaben zur Deckung von Kosten für den Unterhalt und die Unterbringung von Flüchtlingen sowie deren Integration in Rheinland-Pfalz?

3. Wie steht die Landesregierung zu den von SPDFinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagenen Kürzungen bei der Kostenübernahme für Asylsuchende?

4. Auf welche Weise plant die Landesregierung, auf Bundesebene gegen die Kürzungen vorzugehen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Weinberg.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gordon Schnieder und Adolf Kessel wie folgt:

Ich möchte zunächst einige Vorbemerkungen machen. Ich möchte klarstellen, dass wir die in der Presse genannte Zahl von 1,3 Milliarden Euro als zukünftigen Finanzierungsbeitrag des Bundes nicht bestätigen können. Der Bund hat uns – den gesamten Ländern – für 2020 eine pauschale Erstattung der Integrationskosten der Länder in Höhe von rund 2,33 Milliarden Euro angeboten. Dabei handelt es sich um eine Pauschale pro anerkanntem Flüchtling in Höhe von insgesamt 16.000 Euro, verteilt über fünf Jahre.