Protocol of the Session on December 13, 2018

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht um Grundsätzliches, aktuell zum Beispiel um die Reform des Transsexuellengesetzes, das aus einer Zeit stammt, in der man Transidente noch als krank bezeichnete. Es geht auch darum, ob man intersexuelle Menschen durch Operation zwangsweise einem Geschlecht zuordnet, und es geht darum, geschichtlich aufzuarbeiten, wie Homosexuelle in Rheinland-Pfalz verfolgt wurden. Hier ist das Land schon gut aufgestellt.

Es geht aber natürlich auch darum, die Erfolgsgeschichte der Emanzipation der Frau weiter fortzuschreiben. Die Generation meiner Mutter musste bis in die 70er-Jahre den Ehemann um Arbeitserlaubnis fragen, und die Lebensbedingungen für die Generation meiner Großmutter sind für uns Frauen von heute kaum vorstellbar.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zum Schluss noch ein Appell und eine deutliche Kritik. Wir sind als Politikerinnen und Politiker eng mit dem Medium der Sprache verknüpft. Politik wird über Sprache vermittelt. Umso mehr sind wir alle aufgefordert, sensibel mit Sprache umzugehen.

Herr Dr. Gensch, wenn Sie in der Plenardebatte am 25. April 2018 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Plenarprotokoll – den Begriff „Gender-Gedöns“ gebrauchen,

(Beifall der AfD – Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD: Ja, ganz richtig! – Glocke des Präsidenten)

so haben Sie alle Bemühungen der vergangenen Jahrzehnte im Kampf um Gleichstellung mit Füßen getreten.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Uwe Junge und Michael Frisch, AfD: Pfui! Ich bin empört!)

Das war beleidigend, diffamierend und herabwürdigend.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Kinder, Kinder, es gibt auch noch andere Sachen!)

Das ist nicht unsere Art, die Debatte um Gender-Fragen und Gleichstellungsfragen zu führen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen. Wir freuen uns, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 c des Sophie-Hedwig-Gymnasiums in Diez heute bei uns sind. Herzlich willkommen, schön, dass Sie da sind.

(Beifall im Hause)

Außerdem ist es mir eine Freude, Mitglieder der Kommunalpolitischen Vereinigung Südliche Weinstraße begrüßen zu dürfen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir fahren nun fort in der Debatte. Ich darf Frau Abgeordneter Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Monat hat die Bundesfrauenministerin die Kriminalitätsdaten des BKA zur sogenannten Partnerschaftsgewalt – oft auch häusliche Gewalt genannt – vorgestellt. Insgesamt gab es im Jahr 2017 114.000 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt. Insgesamt starben 147 Frauen im Jahr 2017 durch Partnerschaftsgewalt.

Ebenfalls im letzten Monat durften wir den 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts feiern, ein schönes, ein freudiges Ereignis – und trotzdem fand sich eine Feststellung in allen Kommentaren zum Jubiläum, dass wir auch heute, 100 Jahre, nachdem Frauen zum ersten Mal in die Parlamente eingezogen sind, von einer gleichwertigen Repräsentation von Frauen und Männern in den Parlamenten noch weit entfernt sind und dies nur symptomatisch ist für viele andere Bereiche in unserer Gesellschaft: für Oberbürgermeistersessel in Rathäusern, für Chefsessel in Unternehmen und Aufsichtsräten, für Chefredaktionen in Medienhäusern und vieles mehr.

Diese beiden Nachrichten des letzten Monats zeigen uns doch, dass es eben auch im Jahr 2018 sehr notwendig ist, dass wir eine starke Frauenpolitik in unserer Landesregierung haben und diese auch weiterhin fördern.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie zeigen uns, dass dies auch im Sinn des Artikels 3 Grundgesetz notwendig ist, in dem es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und weiter: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Es ist also selbstverständlich nach wie vor eine staatliche Aufgabe, Frauen zu fördern; es ist sogar Verfasssungsauftrag, und es gibt eben keine vernünftige Begründung, entsprechende Titel zusammenzustreichen, wie die AfD es hier vorschlägt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sind auch an vielen Stellen des Einzelplans 07 Schwerpunkte gesetzt worden für Frauen in schwierigen Lebenssituationen, aber auch für die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Das beginnt bei der Aufstockung der Mittel für die Schwangerenkonfliktberatungsstellen um ca. 50.000 Euro im Jahr 2019 und 200.000 Euro im Jahr 2020.

Die Zuschüsse zu Maßnahmen für Frauen in psychosozialen und gesundheitlichen Notlagen werden ebenfalls erhöht, ebenso wie die Zuschüsse für den Aufbau, Betrieb und die Vernetzung rheinland-pfälzischer Frauennotrufe. Auch die Mittel für ein weiteres Frauenhaus – so traurig es ist, dass es notwendig ist – werden mit dem neuen Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt.

Als Ampelfraktionen wollen wir mit unseren Deckblättern noch einmal eine Schippe drauflegen und für Frauen in Rheinland-Pfalz, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, noch mehr Mittel zur Verfügung stellen. Dazu gehört für uns auch die Arbeit von SOLWODI, die wir zusätzlich mit 15.000 Euro pro Jahr unterstützen wollen, und auch die Arbeit von FemMa, dem MädchenHaus in Mainz, wollen wir mit zusätzlich 30.000 Euro unterstützen.

Ich komme zum Thema „Integration“. Auch im neuen Doppelhaushalt stellt das Land wieder 2,8 Millionen Euro für die Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten und auch geflüchteten Menschen zur Verfügung. Da sehr oft diese Förderung infrage gestellt wird, möchte ich die Frage thematisieren: Warum ist es richtig und wichtig, dass wir dieses Geld zur Verfügung stellen? – Weil wir der festen Überzeugung sind, dass der Spracherwerb der Schlüssel zu einer gelungenen Integration ist, und weil es große Bedarfe gibt, die durch die Kurse des Bundes, also des BAMF, nicht abgedeckt werden.

Erinnern wir uns noch einmal kurz: Bis 2015 hatten Asylbewerber und Geduldete überhaupt keinen Zugang zu den Integrationskursen. Erst mit dem Asylpaket I wurden diese Kurse auch für diese Menschen geöffnet. Allerdings wurden in der Umsetzung durch die Bundesregierung erneut Gruppen definiert, die vom Zugang zu diesen Kursen wieder ausgeschlossen wurden.

Ausgeschlossen wurden alle, die nach Definition des Bundesinnenministeriums keine gute Bleibeperspektive haben. Das betrifft aber sehr viele Menschen, unter anderem die Menschen aus Afghanistan, von denen wir wissen, dass sie mindestens längere Zeit hierbleiben werden und bei denen wir ein großes Interesse daran haben, dass sie Integrationsperspektiven bekommen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Menschen von den Integrationskursen auszuschließen, hat insofern nichts mit dem tatsächlichen Bedarf zu tun, sondern es ist eine reine Sparmaßnahme seitens des Bundes. Deswegen ist es gut und absolut notwendig, dass das Land mit eigenen Sprachkursen in diese Lücke hineinstößt und die Angebote finanziert.

Des Weiteren ermöglichen die Kurse des Landes auch Dinge, die in den Kursen des BAMF nicht ermöglicht werden. Ich möchte hier vor allem auf die Kinderbetreuung hinweisen, mit der es insbesondere geflüchteten Frauen ermöglicht wird, regelmäßig und auch mit der nötigen Aufmerksamkeit an den Kursen teilzunehmen. So leisten wir in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag, um Frauen dabei zu unterstützen, sich eigenständig in Deutschland zu integrieren.

Auch wenn das Landesaufnahmegesetz heute mit dem Einzelplan 04 verhandelt wird, möchte ich an dieser Stelle ganz kurz darauf eingehen, denn es geht beim Landesaufnahmegesetz um die Neuverteilung der Beteiligung an den Integrationskosten durch den Bund. Mit der Änderung des Landesaufnahmegesetzes stellen wir den Kommunen in Zukunft wesentlich mehr Geld für die Integration vor Ort zur Verfügung, als dies bisher der Fall ist. Damit folgen wir unserer Überzeugung, dass Integration vor Ort in den Kommunen am besten organisiert wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Wir werden aber nicht nur die Kommunen stärker unterstützen, sondern auch die zivilgesellschaftlichen Initiativen stärken, die sich tagtäglich für die geflüchteten Menschen einsetzen und in denen sich auch Ehrenamtliche tagtäglich für Integration engagieren. Deshalb wollen wir mit unserem Deckblatt noch 50.000 Euro mehr für die Zuschüsse zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung stellen.

Zu den Deckblättern der CDU im Integrationsteil möchte ich an dieser Stelle nur einen Hinweis geben. Ich glaube, die Diskussion um die Frage der Zentralisierung haben wir schon zur Genüge geführt. Ich möchte nur einen Hinweis geben. Ihre Haushaltsanträge sind an dieser Stelle in sich nicht wirklich schlüssig; denn einerseits möchten Sie, dass das Land die geflüchteten Menschen wesentlich länger als bisher in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterbringt; ich gehe dabei von den 18 Monaten aus, die auch in den sogenannten Ankerzentren gelten.

Andererseits stellen Sie aber Haushaltsanträge und sehen wohl große Einsparpotenziale bei den Ausgaben in den Erstaufnahmeeinrichtungen, zum Beispiel bei der gesundheitlichen Versorgung oder den Kosten für die Verpflegung. Das ist an sich nicht schlüssig; denn wenn Sie die Aufenthaltsdauer für die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 18 Monate ausweiten wollen, werden die Kosten dort natürlich steigen und nicht fallen.

Im Bereich der Jugend steht weiterhin die Finanzierung der Jugendstrategie JES! – Jung, Eigenständig, Stark – im Fokus des neuen Doppelhaushalts. Zusätzlich werden aber auch die Zuschüsse zur institutionellen Förderung der Jugendarbeit erhöht; denn wir stehen zu den Jugendverbänden im Land, auch wenn sie unbequem sind.

Mit unseren Anträgen wollen wir noch einmal gezielt Akzente setzen. Mit zusätzlich 28.000 Euro für die gute Arbeit des Landesjugendrings, mit zusätzlich 10.000 Euro für das Europahaus in Marienberg und zusätzlich 50.000 Euro für die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste; denn diesen wollen eine Servicestelle einrichten. Das ist ein sehr begrüßenswertes Vorhaben, um mehr junge Menschen für die Freiwilligendienste zu begeistern und auf diesem Wege besser zu unterstützen.

Auch im Bereich des Verbraucherschutzes steht weiterhin eine solide Finanzierung der Verbraucherzentrale im Mittelpunkt. Hier wurden, wie im Übrigen bei allen Förderungen von Partnerinnen und Partnern im Einzelplan, die Zuschüsse bekommen, Tarifsteigerungen berücksichtigt,

sodass wir bei der Verbraucherzentrale zu Zuwächsen von 60.000 Euro im Jahr 2019 und 140.000 Euro im Jahr 2020 kommen.

Auch wurden die Projektmittel deutlich aufgestockt. Diese sollen dazu dienen, die Digitalisierung der Verbraucherarbeit und Beratung weiterzuentwickeln.

Bei den Familien begrüßen wir insbesondere die nachhaltige Absicherung der Familieninstitutionen im Land. Die Häuser der Familien, die Familienbildungsstätten, die Familienzentren und die lokalen Bündnisse für Familien sind diejenigen, die ein robustes Netz der Unterstützung über unser Land spannen. Da ist jeder zusätzliche Euro gut investiert. Es sind viele zusätzliche Euros, die das Land zur Verfügung stellt, 858.000 Euro mehr im Jahr 2019 und ganze 953.000 Euro mehr im Jahr 2020.

Mehr Geld wird auch für die sehr wichtigen Frühen Hilfen zur Verfügung gestellt. Die Förderung der Jugendämter nach dem Landeskinderschutzgesetz wird pro Kind von 7 Euro auf 10 Euro angehoben.

Alles in allem sieht man also, mit dem neuen Einzelplan 07 ist auch für die nächsten zwei Jahre eine gute Arbeit zu erwarten für Frauen, für die Jugend, für Familien, für den Verbraucherschutz und für die Integration in unserem Land.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat die Abgeordnete Demuth das Wort.