Zu Frage 3: Wie viele kommunale Hochwasserschutzkonzepte wurden bereits durch das Land gefördert? Es sind
über 400 Konzepte, die aufgestellt wurden oder in Bearbeitung sind. Das sind sehr viele. Die Nachfrage ist groß. Das ist klar. Immer, wenn so etwas stattfindet, ist die Nachfrage da.
Ich will Ihnen als Abgeordnete, die in den Kommunen zu Hause sind, am Beispiel Waldgrehweiler im Donnersbergkreis aufzeigen – dort waren neun Ortschaften betroffen –, was alles gemacht wird. Im öffentlichen Bereich sind das Maßnahmen der Hochwasserwarnung, der Verbesserung, die Anschaffung von Schmutzwasserpumpen für die Feuerwehr, Beseitigung von Abflusshindernissen und Räumung des Bachbettes im Ort, Renaturierung von Bächen oberhalb der Ortschaft, um einen flächigen Wasserrückhalt zu erreichen, der Bau von Treibgutfängern in den Bächen oberhalb der Ortschaft, Beratung der Landwirtschaft für die erosionsmindernde Bewirtschaftung, Erneuerung und Erweiterung von Brücken, teilweise Ersatz durch Furten, die Überprüfung der Zulässigkeit von privaten Bauten im Zehn-Meter-Bereich am Bach, Beratung der Anwohner zu Objektschutzmaßnahmen, ein Hochwasserlehrpfad im Ort, damit die Sensibilisierung ein wenig anhält.
Dann geht es weiter im privaten Bereich. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind aufgefordert, diese empfohlenen Maßnahmen umzusetzen; denn ein Konzept ist zunächst nur ein Konzept und noch nicht die Umsetzung.
Ich möchte an eine gesetzliche Grundlage erinnern, an § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz, ein Bundesgesetz. Es enthält die Aussage: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“ Jeder und jede ist in der Pflicht. Die Eigenvorsorge ist ein Bestandteil unserer bundesgesetzlichen Regelung, und sie gilt. Wir sind alle aufgefordert, hier etwas zu tun, und zwar auch zum Schutz unserer Nachbarn, nicht nur von uns selbst.
Zu Frage 4: Das betrifft die Elementarschadenversicherung. Das ist ein Thema, das sehr viel auf allen Ebenen diskutiert worden ist. Es war die Bundesregierung, die das immer zurückgewiesen hat. Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, die unsere Justizminister und -ministerinnen formuliert haben.
Wir haben völlig unabhängig davon unsere Elementarschadenversicherungskampagne schon 2013 mit der Versicherungswirtschaft und der Verbraucherzentrale gestartet und wirken darauf hin, dass sich jeder und jede versichern kann. Wir konnten die Anzahl der Versicherungen deutlich von 19 % auf 33 % steigern. Baden-Württemberg hat übrigens einen hohen Anteil, weil sie vorher eine Pflichtversicherung hatten. Das stellt sich anders als in Rheinland-Pfalz dar.
Wir werden weiter darauf hinwirken und die Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft und der Verbraucherzentrale auswerten. Wir hatten vor wenigen Tagen ein Gespräch mit der Versicherungswirtschaft, die bekräftigt hat, dass praktisch jede Immobilie gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Starkregen versicherbar ist.
Wir haben ein kostenloses Beratungstelefon bei der Verbraucherzentrale, an die sich die Verbraucher wenden können.
Wir werden weiter im Gespräch bleiben. Wir werden im Herbst 2018 eine Aktionswoche veranstalten, um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen und um Probleme zu identifizieren.
Frau Ministerin, ich hätte eine Nachfrage. Wie kann die Landesregierung die Kommunen konkret beziehungsweise praktisch unterstützen, zum Beispiel beim Ausmachen von Risikogebieten und dem Versuch, zukünftig Schäden zu begrenzen?
Das sind einerseits die Hochwasserschutzkonzepte, die ich erwähnt habe, die zu 90 % gefördert werden. Aber inzwischen haben wir andererseits die Starkregengefährdungskarten erstellt. Diese werden den Kommunen zur Verfügung gestellt. Ich habe beispielsweise die von BitburgErdorf mitgebracht. Auf dieser wird sehr deutlich, wo die gefährdeten Bereiche liegen. Das ist jetzt sehr klein. Man kann es nicht erkennen. Das gibt es auch größer. Sie sehen die Zuflüsse und die entsprechenden Möglichkeiten von Starkregen- und Überflutungsgebieten. Anhand dieser Karten können die Kommunen gezielt vorgehen.
Frau Ministerin, Sie haben zu Recht den Klimawandel angesprochen. Wir haben erleben müssen, dass bei den EEG-Novellen 2014 und 2017 zunächst die Photovoltaik an die Wand gefahren worden ist. Die Ausbauzahlen sind dramatisch in den Keller gegangen. Das Gleiche betrifft die Windkraft. Zwei wesentliche Standbeine für die Energiewende sind de facto nicht mehr vorhanden. Was wären aus Ihrer Sicht wesentliche Maßnahmen, die die Bundesregierung kurzfristig ergreifen müsste, damit wir den Pariser Klimaschutzzielen doch noch gerecht werden können?
Bundesministerin Schulze hat gerade selbst kritisiert, dass Deutschland nun zum zweiten Mal die Klimaschutzziele
Ich glaube, es wird auch allein an unserem kleinen Bundesland und dem, was wir jetzt an Ereignissen gesehen haben, deutlich, die Kosten einer Energiewende sind im Verhältnis zu den Schäden, die entstehen können, sehr viel geringer. Insofern – das ist schon oft ausgerechnet worden – sind wir alle aufgefordert, etwas zu tun.
Ganz wichtig ist auch, von der Kohlekraft und den fossilen Energieträgern wegzukommen. Hier wurde die Kohlekommission vom Bund eingesetzt. Sie hat sich einen Zeitplan zum Ziel gesetzt. Ich erwarte – da ist die Bundesregierung gefordert –, dass das auch wirklich passiert.
Ansonsten brauchen wir auch bei der Windenergie mehr Aufschwung. Wir brauchen hier die Regionalisierungskomponente; wir müssen auch im Solarbereich und der Photovoltaik insgesamt weiterkommen, hoffentlich auch hier im Land. Und wir brauchen natürlich im Wärmebereich mehr Konzepte; die Bundesprogramme sind gut, aber sie sind eben sehr verschachtelt und müssten gebündelt werden, um gerade im Wärmebereich erfolgreich weiterzukommen.
Und natürlich ist eine große Diskussion zugange, was einerseits die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung, aber eben auch die Bepreisung von CO2 betrifft. Ich hoffe, auch da werden wir zu gemeinsamen Lösungen kommen.
Ein wichtiger Punkt für uns ist immer noch Eigenstrom. Das ist für unsere Wirtschaft ein wichtiger Bereich, und wir erwarten – so hat es das EU-Parlament jetzt auch vorgeschlagen –, dass hier die Befreiung der Eigenstromverwendung wirklich umgesetzt wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie sind schon darauf eingegangen, dass wir auch andere Formen der Landbewirtschaftung brauchen, um die Erosionsgefährdung in unserer Landschaft zu minimieren. Dazu hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbands RheinlandNassau, Herr Horper, bemerkenswerte Aussagen gemacht, und zwar meinte er, wir müssten in den kommenden Jahren den Boden ganz anders bewirtschaften, um die Schäden nach Starkregenereignissen für die Bevölkerung zu verringern. Seiner Ansicht nach müsste geprüft werden, ob noch Mais in erosionsgefährdeten Hanglagen und über Ortschaften angebaut werden könne. Teilen Sie diese Auffassung des Herrn Horper, und wenn ja, warum?
Wir sehen, natürlich ist jeder mit Beiträgen gefordert, auch die Landwirtschaft. Und wir sind uns dessen bewusst. Das betrifft auch die Koalitionsabgeordneten, die daran interessiert sind, sich zusammenzusetzen und Möglichkeiten von erosionsmindernden Bewirtschaftungsmaßnahmen stärker
Keine gute Idee ist, Zwischenfrüchte zu nehmen, die man hinterher mit Glyphosat wieder abspritzt und dann die ganze Wasserbelastung hat. Aber wir werden uns damit auseinandersetzen müssen, welche Bewirtschaftungsmaßnahmen ergriffen werden können. Dazu sind bestimmt auch Strukturelemente wie Hecken und Ähnliches geeignet, um diese Schlammmassen zu stoppen.
Viele von uns haben wirklich sehr schlimme Erfahrungen gemacht, weil diese ganzen Schlammmassen riesige Schäden in den Bodenbereichen verursacht haben. Aber es ist natürlich nicht nur die Landwirtschaft alleine, die gefordert ist, sondern das sind auch die Siedlungsmaßnahmen, das ist der Straßenverkehr, das sind sicher auch bauliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang, die ergriffen werden können, um die Wasserabflüsse neu zu gestalten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, die Starkregenereignisse haben im Prinzip die Erkenntnis gebracht, dass die Gewässer der zweiten und dritten Ordnung, die die größeren Bäche versorgen, die Nebenarme – – – Was tun die Landesregierung und das Ministerium, um die Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die Ortsgemeinden zu sensibilisieren, die Unterhaltung der Gewässer der zweiten und dritten Ordnung so zu gestalten, dass auch dort der Möglichkeit des Potenzials der Aufnahme der Wassermassen Rechnung getragen wird?
Ich hatte ja vorhin das Beispiel Waldgrehweiler genannt. Das hätte ich noch weiter vertiefen können. Auch da ging es ganz intensiv um die Frage, wie man mit den Gewässern umgeht. Man ist dazu gekommen, bei der Überprüfung zu sagen, man muss einerseits die Ortslage betrachten, die Gewässer unmittelbar vor den Ortschaften, aber auch etwas weiter entfernt, und dann differenzierte Konzepte vor Ort erstellen. Dass es einerseits natürlich hier, ich sage mal, die Gewässer – – –
(Abg. Christine Schneider, CDU: Nein, Sie können ruhig weitermachen! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie erklärt gerade die Räumung von Gräben!)
Es geht auf der einen Seite natürlich um Beseitigung von möglichen Hemmnissen, die sich hinterher vor den Brücken aufstauen. Das betrifft natürlich auch Totholz und Ähnliches, was unmittelbar vor der Ortschaft gelagert wird. Es gibt aber auch Auffangmöglichkeiten vor den Ortschaften. Es ist sicher sehr sinnvoll, die Rückhaltungen durch Renaturierung zu verstärken, umgekehrt aber auch darauf zu achten, dass an den Gewässern keine Holzpolder und Ähnliches gelagert und die baulichen Maßnahmen überprüft werden. Wenn wir vor Ort sind, sehen wir, dass nicht nur die Autos davor stehen, die entsprechend geparkt worden waren, sondern sich Gartenhäuser und Ähnliches, Holzpolder dort wiederfinden, ganze Strohballen, die Brückendurchlässe verstopfen. Das muss man wirklich verhindern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, ich habe folgende Frage. Weltweit wird der Regenwald verstärkt abgeholzt wegen der Palmölproduktion. Der Regenwald hat eine wichtige Funktion für das Weltklima. Sehen Sie Möglichkeiten für Rheinland-Pfalz, hier ein bisschen gegenzusteuern, damit dieses Problem in Zukunft gemindert wird? Danke schön.
Das ist eine in dem Zusammenhang sicher absolut richtige Betrachtungsweise. Wir sind weltweit in der Verantwortung, auch mit unserer eigenen Wirtschaftsweise. Es ist richtig, dass man darauf hinwirkt, vom Palmöl ein Stück wegzukommen. Übrigens sind es rheinland-pfälzische Unternehmen, die da beispielhaft vorangehen und das problematische Palmöl durch andere Produkte ersetzen, beispielsweise durch heimische Öle. Aber ein wichtiger Punkt ist natürlich der Import von Gen-Soja. Immer mehr landwirtschaftliche Erzeuger und Verarbeiter gehen dahin zu sagen, dass sie hier von diesen Einsätzen absehen wollen.
Mir liegt noch eine Frage des Abgeordneten Zehfuß vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Herr Abgeordneter Zehfuß, bitte.
Frau Ministerin, Sie haben Zwischenfrüchte angesprochen. Wie beurteilen Sie das Erosionsverhalten bei Zwischenfrüchten, wenn sie mechanisch umgebrochen oder mit Herbiziden abgespritzt werden? Sehen Sie da Unterschiede, oder sehen Sie da Vorteile?
Das ist eine Frage, die genauer betrachtet werden muss. Es gibt Vor- und Nachteile. Aber ich glaube, man kann nicht wie in der Vergangenheit einfach sagen, eine pfluglose Bewirtschaftung ist immer das Optimale, sondern es stellt sich heraus, dass bei näherer Betrachtung einfach nur Verlagerungen stattfinden und der Humusgehalt des Bodens, aber auch die Erosionsfähigkeit nicht immer verbessert sind. Wir müssen also Methoden finden, die einerseits die Wassergefährdung durch entsprechende Eintragungen von Pestiziden nicht zur Konsequenz haben und andererseits erosionsmindernd sind. Es bedarf tatsächlich noch weiterer Anstrengungen und auch Forschungen, um das zu einem guten Ergebnis zu führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, freue ich mich, dass wir Besucherinnen und Besucher auf der Gästetribüne begrüßen dürfen, und zwar den Gemischten Chor Kundert. Seien Sie uns herzlich willkommen im Landtag!