Frau Ministerin, der Landeszuschuss beträgt seit vielen Jahren 30.600 Euro pro Jahr und Vollzeitäquivalent. Mit Blick auf die gestiegenen Personalkosten bedeutet das automatisch auch einen immer anwachsenden größeren Anteil für die Kommunen. Ist daran gedacht, diesen Zuschuss zu erhöhen, und wenn ja, in welcher Größenordnung und ab wann?
Frau Abgeordnete Beilstein, wir haben die Mittel für die Schulsozialarbeit und das Budget, das Sie erwähnt haben, von fünf auf sechs und sieben Millionen Euro in 2017 und 2018 erhöht. Wir haben bisher keine Klagen gehört, dass diese 30.600 Euro, die im Prinzip einer hälftigen Finanzierung entsprechen, im Moment nicht auskömmlich sind.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Joachim Paul, Martin Louis Schmidt, Uwe Junge und Iris Nieland (AfD), Linksextremes Haus Mainusch – Nummer 3 der Drucksache 17/6541 betreffend –, auf.
Sehr verehrter Herr Landtagspräsident, vielen Dank. Die Betreiber des linksextremen Haus Mainusch gaben be
kannt, dass die Duldung des „Hauses“ bis zum 30. November 2018 verlängert wurde. Ursprünglich war eine Nutzung bis zum 30. Juni 2018 genehmigt.
3. Zu welchen Konditionen wurde die Duldung verlängert, und wie hoch ist der an den LBB zu entrichtende Mietzins?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Paul, Schmidt, Junge und Nieland beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Johannes Gutenberg-Universität hat die Duldung für die Nutzung von Haus Mainusch, dem unabhängigen Kommunikationszentrum an der Uni Mainz e.V., bis 30. November 2018 verlängert.
Zu Frage 2: Die Verlängerung der Duldung wurde vorgenommen, da die Planung hinsichtlich der Sanierung des Gebäudes Inter 1 und des damit verbundenen Neubaus des Technischen Medienzentrums noch nicht abgeschlossen ist. Es sind eine Reihe von nutzungstechnischen und wirtschaftlichen Optimierungen zu untersuchen. Dies erfolgt stets unter enger Einbindung der Projektbeteiligten der nutzenden Institutionen der Johannes GutenbergUniversität, der Hochschule in Mainz und den zuständigen Ministerien.
Zu Frage 3: Die Konditionen der Duldung haben sich nicht geändert. Es wird weiterhin eine Benutzungsgebühr gemäß § 1 Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung vom 24. Oktober 2001 in Höhe von 949,20 Euro pro Monat der Nutzung erhoben.
Diese orientiert sich an den Kosten der Raummiete und den durchschnittlichen Bewirtschaftungskosten.
Zu Frage 4: Die Planungsunterlage für die haushaltsrechtliche Genehmigung des Umbaus des ehemaligen Studierendenwohnheims ist derzeit in der Endbearbeitung. Eine mögliche Weiternutzung ist abhängig von der Umsetzung der Baumaßnahmen.
Hat es durch die Duldung Vertragsänderungen mit den Baudienstleistern gegeben? Wenn ja, sind dadurch Kosten entstanden?
Herr Abgeordneter Paul, es hat keine Vertragsänderungen gegeben, sondern Hintergrund des Vorgangs ist, dass dieser Vertrag – es ist ein Vertragsverhältnis der Universität zunächst einmal mit der verfassten Studierendenschaft, also dem AStA, und der AStA hat wiederum einen Vertrag mit der Initiative – aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen gekündigt wurde. Da die Baumaßnahme aber nicht sofort einsetzte, ist diese Duldung ausgesprochen worden. Insofern hängen der Vorgang und die Nutzung des Gebäudes von der Baumaßnahme ab, und es ergibt sich keine vertragliche Änderung, sondern die Kündigung des Vertrages erfolgte sozusagen im Vorgriff der sich anbahnenden Baumaßnahmen.
Herr Minister Wolf, es befindet sich neben diesem Haus Mainusch ein Wagenplatz, ein Wagenpark, der nach unserer Kenntnis mit umziehen soll. Wann wird dieser Umzug stattfinden, und wer wird für diesen Umzug die Kosten übernehmen?
Zu dem Umzug dieses Wagenparks kann ich Ihnen im Moment nicht den genauen Zeitpunkt sagen. Das müsste ich recherchieren. Der Vorgang ist in diesem Falle ähnlich wie beim Haus Mainusch dadurch gegeben, dass der Bau des Medienhauses dieses Areal betrifft. Dementsprechend fällt das in den Gesamtkontext der studentischen Einrichtungen von selbst verwalteten studentischen Organisationen. Man wird sehen, welche Entwicklung man am Campus der Universität Mainz in diesem Bereich hat.
Grundsätzlich sind studentische Initiativen durchaus an einer Hochschule willkommen. Das ist keine Besonderheit. Eine Hochschule, gerade eine große Universität, ist selbstverständlich nicht nur Ausbildungsort, sondern sie wird auch von Initiativen getragen, die aus der Studierendenschaft selbst kommen.
Herr Minister, auf der Facebook-Seite des Hauses Mainusch gibt es mehrere Einträge, die einen massiven Widerstand gegen den Abriss des Hauses erwarten lassen. Unter anderem wird ein Vergleich zum G20-Gipfel, zu der Demonstration in Hamburg, angestellt. Berücksichtigt die Landesregierung diese Informationen für eine etwaige Räumung, und gibt es hier schon polizeiliche Planungen?
Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. Es gilt die Rechtssituation in diesen Fällen und nichts anderes. Das unterscheidet sich nicht von Baumaßnahmen in irgendwelchen anderen Orten an irgendwelchen anderen Einrichtungen, die vielleicht von Teilen der Bevölkerung oder einzelnen Gruppen nicht erwünscht sind. Da wird einfach Recht und Gesetz umgesetzt.
Der Vortrag „Islamisierung und antirassistisches Appeasement“ am 5. Juni 2018 an der Universität Mainz wurde abgesagt, nachdem er von linksradikalen Gruppen massiv gestört wurde. Das Haus Mainusch schrieb im Vorfeld: Wir rufen hiermit zu massivem Prozess und Widerstand gegen diese Veranstaltung auf. Wir werden lautstark, kreativ und entschlossen dafür sorgen, dass diese Veranstaltung nicht ungestört stattfinden kann. –
Halten Sie das für eine sinnvolle Ergänzung der Initiative? Betrachten Sie das als unabhängig, oder geht von diesen Bestrebungen, die offenkundig ein Teil dieser Haus Mainusch-Geschichte sind – – – Glauben Sie nicht, dass damit der Universitätsfrieden und die Freiheit der Wissenschaft gestört oder gefährdet werden?
Ich danke für diese Frage, Herr Abgeordneter Paul, weil sie mir die Möglichkeit gibt, in einem größeren Rahmen darzustellen, wie studentisches Leben aussieht und was Aufgabe von Hochschulen und Universitäten ist.
Ich war vor etwa vier Wochen in Paris auf der 10. BolognaNachfolgekonferenz als Vertreter der Bundesländer zusammen mit der Bundesministerin, um aktuelle Fragen im europäischen Hochschulrahmen und die Planungen für die nächsten Jahre zu diskutieren. Neben der klassischen Fragestellung des Bologna-Prozesses, der Umsetzung der Bachelor- und Masterstudiengängen in den letzten Jahren, war ein großes Thema die Freiheit, und zwar die politische Freiheit an den Universitäten, und es gab einen großen Konsens, dass es selbstverständlich ist, dass man vonseiten der Politik diese Freiheit nicht einschränkt, solange alle Aktivitäten im gegebenen Rechtsrahmen verortet sind.
Es steht uns selbstverständlich nicht zu, im Rahmen der Gesetze, wenn sie befolgt werden, politisch zu bewerten, welche Organisation oder welche Initiative aktiv ist, und dort einzugreifen. Das gehört sehr wohl zur Autonomie der Hochschule und zur Autonomie der Wissenschaft. Das werten wir nicht.
Die Freiheit der Wissenschaft bezieht sich nicht nur auf Forschung und Lehre. Dies natürlich auch. Aber sie bezieht sich tatsächlich auch auf die Universität als Organisation und auf die universitäre Selbstverfasstheit der Organe.
Was Sie in diesem Fall kritisieren, ist der Vorgang, dass die Studierendenschaft, der AStA, wiederum Verträge mit studentischen Initiativen abschließt.
Noch einmal, selbstverständlich müssen Recht und Gesetz eingehalten werden, und das gilt mit völliger Konsequenz. Aber eine politische Bewertung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist selbstverständlich nicht statthaft.
Herr Minister Wolf, welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um die linksextremistischen Aktivitäten in und um das Haus Mainusch zu beenden, beispielsweise die Verlinkung verfassungsfeindlicher Seiten auf der Webseite des Hauses bzw. die G20-Veranstaltung der Antifa?
Selbstverständlich ist das Sache der zuständigen Behörden. Gegebenenfalls bei Gesetzesverstößen ist es Sache der Polizei, das heißt, hier sind die Regularien umzusetzen, die in allen anderen Bereichen auch gelten. Hier unterscheidet sich eine Universität nicht von anderen Bereichen des öffentlichen Lebens oder staatlichen Einrichtungen. Das ist keine Sondersituation und kein Sonderfall.