Die Bundespolizei werden wir auch abfragen. Ich glaube, die hat ein besonderes Interesse vor allem im Hinblick auf die unbesetzten Stellen beim Bundesinnenminister.
Dann habe ich eine weitere Frage, weil festzuhalten ist, dass Sie das scheinbar nicht nachprüfen und die Flüchtlinge bereits auf Kommunen verteilen: Halten Sie es nicht für zweckmäßig, dass man auch die Gerichtsverfahren direkt in den Aufnahmeeinrichtungen durchführen sollte?
(Staatsminister Roger Lewentz: Dazu hat er doch was gesagt! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat er gesagt!)
Ich halte es für sehr zweckmäßig, dass die Gerichtsverfahren nicht durch unsere Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern weiterhin durch unsere Verwaltungsgerichte durchgeführt werden und Richterinnen und Richter das in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgerichte durchführen.
Ich sehe hier auch überhaupt keinen Anlass für Kritik, weder an der Justiz noch an der Politik. Wir gewährleisten bundesweit die schnellsten und effektivsten Verfahren, und zwar mit großem Abstand zu anderen Bundesländern.
Ich sehe keinen Raum für einen Missstand, geschweige denn, irgendeine andere Abhilfe zu schaffen. Ich glaube, das wird von der Justiz in Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich praktiziert.
Herr Staatssekretär, Sie haben einige Punkte genannt, warum Sie diese ANkER-Zentren kritisch sehen. Würden Sie der Auffassung meiner Fraktion zustimmen,
dass es dann besser wäre, solche Zentren an den EUAußengrenzen zu installieren, um damit die zahlreichen Probleme, die uns dadurch entstehen, dass wir viele Menschen wieder zurückführen müssen, vermeiden zu können?
Entschuldigung, aber im Gegensatz zu Ihnen ist mir kein Konzept für ein ANkER-Zentrum seitens des Bundesinnenministers bekannt. Wenn Ihnen das bekannt sein sollte, bin ich für einen Hinweis dankbar. Insofern habe ich mich überhaupt nicht dazu zu verhalten, ob die Landesregierung oder ich das kritisch sehen. Ich habe gesagt, wenn ein solches Konzept und ein Vorschlag vorliegen, werden wir in dem dafür vorgesehenen Verfahren dazu Stellung nehmen.
Darüber hinaus gewährleisten wir in Rheinland-Pfalz das, was unser Grundgesetz uns gebietet, nämlich wenn jemand Asyl nachfragt – dazu hat jeder das Recht –, für ihn ein effektives, faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, und zwar auf deutschem Boden.
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade in der Antwort auf die Mündliche Anfrage der CDU erwähnt, dass Sie über Abschiebungen und über Abbrüche von Abschiebungen keine Statistik führen. Ist das korrekt? Wenn das so ist, dann sollte man das schleunigst tun; denn das ist eine wesentliche Grundlage für die weitere Arbeit, um zu Abschiebungen künftig nachfassen zu können. Ich denke, das kann kein Weg in nur eine Richtung sein. Gibt es also tatsächlich keine Statistik? Habe ich das richtig verstanden? Was halten Sie davon, eine solche einzuführen?
Ich habe nicht gesagt, dass es keine Statistik gibt. Die Bundespolizei führt eine sehr effektive Statistik über die Abschiebungen, an denen sie beteiligt ist. Ich habe Ihnen gesagt, dass über gescheiterte Abschiebungen, die am Tag der Abschiebung scheitern, das Land keine Statistik führt, weil die Kommunen in Rheinland-Pfalz für diese Abschiebungen zuständig sind und sie die in eigener Zuständigkeit veranlassen. Auf die Nachfrage von Herrn Abgeordneten Baldauf habe ich zugesagt, dass wir diese Daten bei den kommunalen Ausländerbehörden erheben werden, aber von vorgestern bis heute war das nicht möglich.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie sagten, dass Sie keine Prognose über die Bleibeperspektive treffen können.
Für die Bleibeperspektive und die Gewährung oder Nichtgewährung eines Schutzstatus – unabhängig in welcher Form – ist das BAMF und damit der Bund zuständig. Es fällt nicht in die Zuständigkeit des Landes oder der Kommunen, hierüber eine Entscheidung zu treffen. Das wäre spekulativ.
Natürlich gibt es im Hinblick auf die Entscheidungspraxis des BAMF einen Zusammenhang zwischen Herkunftsländern und dem gewährten Schutzstatus.
Deswegen haben wir zum Beispiel bei den sogenannten Westbalkanstaaten, die sichere Herkunftsländer sind, sehr früh entschieden, wir setzen auf freiwillige Rückkehr aus der Erstaufnahme heraus. Vor allem verbleiben die Folgeantragsteller in der Erstaufnahmeeinrichtung und werden nicht verteilt.
Sie haben eben ausgeführt, dass Ihnen keine Zahlen über gescheiterte Abschiebungen vorliegen. Stehen Sie zu dieser Problematik nicht im regelmäßigen Meinungsaustausch mit den kommunalen Ausländerbehörden?
Das zuständige Ministerium und auch wir stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Ausländerbehörden. Wenn wir das tagesaktuell im Rahmen einer Statistik abfragen würden, läge die Vermutung nahe, dass Sie eine Mündliche Anfrage einbringen würden, in der Sie fragen würden, ob wir es für vernünftig halten, dass wir die Kommunen nicht ihre Arbeit tun lassen, sondern sie täglich mit irgendwelchen Abfragen bombadieren.
Herr Staatssekretär, so billig kommen Sie da nicht weg. Mir sind beispielsweise Fälle aus Hermeskeil bekannt, bei
denen die Polizei – die Polizei und nicht der kommunale Vollzugsdienst – zur Aufnahmeeinrichtung gefahren ist und Personen zur Abschiebung abholen wollte, die dann aber plötzlich nicht da waren. Können Sie mir bitte sagen, wie viele statistisch erfasste Fälle – die können Sie uns sagen, die müssen Sie nicht bei den Kommunen abfragen – Ihnen über die Polizei mitgeteilt wurden, dass es vergebliche Versuche gab? Das müssen Sie doch können.
Herr Baldauf, immer nur eine Frage. Ich habe bei Ihnen schon großzügig beim ersten Mal eine zweite Frage zugelassen.
Ich habe Ihnen auf Ihre Nachfrage eben bereits zugesagt, dass wir auch diese Zahlen gerne bei der zuständigen Bundespolizei erfragen werden.
Trifft es zu, dass Flüchtlinge, die innerhalb der EU abgeschoben worden sind, kurze Zeit später wieder in der Erstaufnahmeeinrichtung vorgesprochen haben?
Ich vermute, Sie sprechen bei Abschiebungen innerhalb der EU von den Rücküberstellungen nach dem DublinAbkommen.
Die organisieren wir aus der Erstaufnahme sehr erfolgreich heraus und versuchen das auch noch zu intensivieren.
Kommt es zu Folgeantragstellungen, verbleiben die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dann werden wir das Dublin-Verfahren erneut in Gang setzen. Ob und in welcher Zahl es diese Fälle gibt, ist mir nicht bekannt.